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   BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84   

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https://dejure.org/1985,3905
BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84 (https://dejure.org/1985,3905)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1985 - 2 RU 75/84 (https://dejure.org/1985,3905)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1985 - 2 RU 75/84 (https://dejure.org/1985,3905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 193
  • MDR 1986, 613
  • NZA 1986, 271
  • VersR 1986, 340
  • BB 1986, 395
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Der alkoholbedingte Leistungsabfall kann dann derart stark sein, dass ihm im Vergleich zur versicherten Ursache - der Verrichtung zur Zeit des Unfalls - überragende Bedeutung für das Eintreten des Unfallereignisses beizumessen ist und die versicherte Ursache nicht mehr als wesentlich für das Unfallereignis zu bewerten und die Unfallkausalität zu verneinen ist (stRspr des BSG: BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO; BSGE 38, 127 = SozR 2200 § 548 Nr. 4; BSGE 59, 193 = SozR 2200 § 548 Nr. 77).

    Ebenso wie Alkohol kann jede andere legal, zB als Medikament, oder illegal vom Versicherten aus nicht versicherten Gründen zu sich genommene Substanz den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls beseitigen, wenn sie zu einer Lösung vom Betrieb geführt hat, oder die Unfallkausalität zwischen der versicherten Verrichtung zur Zeit des Unfalls und dem Unfallereignis ausschließen, wenn sie die allein wesentliche Bedingung für den Unfall war (so schon BSGE 59, 193 = SozR 2200 § 548 Nr. 77; Bereiter-Hahn/Mehrtens, aaO, § 8 SGB VII RdNr 12.45; Keller, aaO, § 8 RdNr 351).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Zur Bewertung der Qualität einer bestimmten Bedingung hat die Rechtsprechung (s etwa BSGE 59, 193, 195 = SozR 2200 § 548 Nr. 77 mwN) vielfach auf die Auffassung des "täglichen" oder "praktischen" Lebens abgestellt.
  • LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der alkoholbedingte Leistungsabfall kann dann derart stark sein, dass ihm im Vergleich zur versicherten Ursache - der Verrichtung zur Zeit des Unfalls - überragende Bedeutung für das Eintreten des Unfallereignisses beizumessen ist und die versicherte Ursache nicht mehr als wesentlich für das Unfallereignis zu bewerten sowie die Unfallkausalität zu verneinen ist (stRspr des BSG: BSGE 12, 242 - SozR Nr. 27 zu § 542 RVO; BSGE 38, 127 - SozR 2200 § 548 Nr. 4; BSGE 59, 193 - SozR 2200 § 548 Nr. 77).
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