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   BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55   

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BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55 (https://dejure.org/1957,1000)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1957 - 3 RK 80/55 (https://dejure.org/1957,1000)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1957 - 3 RK 80/55 (https://dejure.org/1957,1000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die zur Urlaubsabgeltung geleisteten Zahlungen - Postulationsfähigkeit des Angestellten eines Arbeitgeberverbandes vor dem BSG - Formelle Rechtmäßigkeit des "Gemeinsamen Erlasses des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 47
  • NJW 1958, 277
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.01.1957 - 6 RKa 11/55

    Bewerbung um eine Kassenzahnarztstelle; Erforderlichkeit eines Vorverfahrens für

    Auszug aus BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55
    Diese Frage kann auch im vorliegenden Verfahren, das nach § 215 Abs. 2 SGG auf die Sozialgerichtsbarkeit übergegangen ist, auf sich beruhen; denn die beklagte Kasse ist jedenfalls mit Wirkung vom 1. Januar 1957 gemäß § 1399 Abs. 3 RVO n.F., der als verfahrensrechtliche Vorschrift auch für schwebende Fälle gilt (6 RKa 11/55 vom 23.1.1957), als die richtige beklagte Partei anzusehen, da ihr Verwaltungsakt angefochten ist.
  • BSG, 15.05.1957 - 7 RAr 90/55
    Auszug aus BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55
    auf Grund der Entstehungsgeschichte der §§ 144 ff. SGG näher dargelegt hat (BSG. 3, 234, [235 f]), sind unter Leistungen hier nur die vom Staat oder öffentlichen Körperschaften zu gewährenden Sozialleistungen zu verstehen (vgl. auch Urteil des 7. Senats vom 15.5.1957, 7 RAr 90/55, und BSG. 2, 157 [158]).
  • BSG, 28.09.1956 - 3 RK 32/55

    Vesicherungspflicht in der Invalidenversicherung/Angestelltenversicherung;

    Auszug aus BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55
    Der Senat hat in einem Übergangsfall nach § 215 Abs. 2, 4 SGG, in dem die Feststellung des zuständigen Rentenversicherungsträgers gegenüber der den Beitragseinzug durchführenden Krankenkasse begehrt wurde, die Frage offen gelassen, ob die beklagte Krankenkasse in einem solchen Verfahren allein die Passivlegitimation besitzt oder ob neben ihr oder statt ihrer die beteiligten Rentenversicherungsträger zu verklagen sind (3 RK 32/55 vom 28.9.1956, AP. § 1 AVG Nr. 2 mit zustimmender Anm. von Dersch, in BSG. 4, 17 insoweit nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 28.02.1957 - III ZR 203/56

    Baulandbeschaffungsverfahren

    Auszug aus BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55
    zuerkennt 5 so liegt dem ersichtlich der Gedanke zugrunde, die Sachkunde und Erfahrung, die gerade diese Personen im allgemeinen auf dem Gebiete des Sozialrechts besitzen, für die Rechtsfindung nutzbar zu machen (vgl. BSG. 2, 159 [160 f.]; Urteil des 7. Senats vom 15.5.1957, 7 RAr 116/55, vgl. auch BGHZ 23, 377 [381]).
  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 51/98 B

    Säumniszuschläge als Geldleistungen iS. des § 144 SGG

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat allerdings zum früheren Recht in ständiger Rechtsprechung entschieden, Leistungen iS des § 144 Abs. 1 Nrn 1 und 2 SGG aF seien nur die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder dem Staat dem Einzelnen zu gewährenden Leistungen und nicht Forderungen dieser Körperschaften gegenüber dem Einzelnen wie etwa Beitragsforderungen (BSGE 2, 157, 158 = SozR Nr. 3 zu § 144 SGG; BSGE 3, 234, 235; 6, 47, 50; SozR 1500 § 144 Nrn 21 und 26).
  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

    ist - wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (BSG 6, 47, 51 ff) - formell gültig zustandegekommen und auch heute noch in Kraft.
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 3/05 R

    Kosten für Bevollmächtigte in einem erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren

    Dazu hat das BSG bereits am 15. Oktober 1957 (BSGE 6, 47, 48 f) ausgeführt: "Wenn das SGG außer den Rechtsanwälten ... den Mitgliedern und Angestellten der in § 166 Abs. 2 SGG genannten Verbände unter bestimmten Voraussetzungen die Postulationsfähigkeit vor dem BSG zuerkennt, so liegt dem ersichtlich der Gedanke zu Grunde, die Sachkunde und Erfahrung, die gerade diese Personen im Allgemeinen auf dem Gebiete des Sozialrechts besitzen, für die Rechtsfindung nutzbar zu machen".
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