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   BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84   

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BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84 (https://dejure.org/1986,1578)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1986 - 7 RAr 48/84 (https://dejure.org/1986,1578)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1986 - 7 RAr 48/84 (https://dejure.org/1986,1578)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 43
  • NZA 1986, 691
 
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Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84
    Voraussetzung dafür aber ist, daß das Verhalten der dritten Stelle überhaupt kausal war für den entstandenen Na0hteil (BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 5 19 Nr. 18; siehe auch BSG vom 25. Oktober 1985 - 12 RK 37/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und daß dieser Nachteil mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgeglichen werden kann, dh keinesfalls durch Schadensersatz in Geld (BSG SozR 2100 5 27 Nr. 3), sendern nur durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung der für den sozialrechtlichen Anspruch zuständigen Stelle (BSGE 51, 89, 92 : SozR 2200 s 381 Nr au; 58, 104, 109 : SozR 4100 s 103 Nr. 36).

    Dies hat der Senat schon im Urteil vom 15. Mai 1985 verneint (vgl BSGE 58, 104, 109 : SozH 4100 5 103 Nr. 36).

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 68/83

    Beanstandung freiwillig entrichteter Beiträge - Verstoß gegen Treu und Glauben -

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84
    Zwar hat die Rechtsprechung des BSG anerkannt, daß ein Herstellungsanspruch gegen die zur Entscheidung hierüber berufene Bedie hörde auch gegeben sein kann, wenn zu Nachteilen für den Leistungsberechtigten führende Handlung oder Unterlassung einer anderen, arbeiteteilig in das Verfahren eingeschalteten Behörde zuzurechnen ist (BSGE 57, 288, 289 : SozR 1200 % 1ü Nr. 18 mwN; vgl auch Urteile BSG vom 2".

    Voraussetzung dafür aber ist, daß das Verhalten der dritten Stelle überhaupt kausal war für den entstandenen Na0hteil (BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 5 19 Nr. 18; siehe auch BSG vom 25. Oktober 1985 - 12 RK 37/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und daß dieser Nachteil mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgeglichen werden kann, dh keinesfalls durch Schadensersatz in Geld (BSG SozR 2100 5 27 Nr. 3), sendern nur durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung der für den sozialrechtlichen Anspruch zuständigen Stelle (BSGE 51, 89, 92 : SozR 2200 s 381 Nr au; 58, 104, 109 : SozR 4100 s 103 Nr. 36).

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 38/76

    Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Möglichkeit

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84
    Hier müßten die Grundsätze für die Verfügbarkeit bei Ortsabwesenheit des Arbeitslosen gelten, die auch das BSG schon bestätigt habe (BSGE 44, 188 ff SozR 4100 $ 103 Nr. 8).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84

    Aufstockungsverbot - Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84
    1200 5 1H Nr. 20 und vom 26. November 1985 - 12 RK 41/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85

    Beitragsnachentrichtung - Beschäftigungszeit - Herstellungsanspruch - Nachfrist -

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84
    Voraussetzung dafür aber ist, daß das Verhalten der dritten Stelle überhaupt kausal war für den entstandenen Na0hteil (BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 5 19 Nr. 18; siehe auch BSG vom 25. Oktober 1985 - 12 RK 37/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und daß dieser Nachteil mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgeglichen werden kann, dh keinesfalls durch Schadensersatz in Geld (BSG SozR 2100 5 27 Nr. 3), sendern nur durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung der für den sozialrechtlichen Anspruch zuständigen Stelle (BSGE 51, 89, 92 : SozR 2200 s 381 Nr au; 58, 104, 109 : SozR 4100 s 103 Nr. 36).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84
    des Juli - 10 RKg 18/84 - SozR.
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84
    Voraussetzung dafür aber ist, daß das Verhalten der dritten Stelle überhaupt kausal war für den entstandenen Na0hteil (BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 5 19 Nr. 18; siehe auch BSG vom 25. Oktober 1985 - 12 RK 37/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und daß dieser Nachteil mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgeglichen werden kann, dh keinesfalls durch Schadensersatz in Geld (BSG SozR 2100 5 27 Nr. 3), sendern nur durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung der für den sozialrechtlichen Anspruch zuständigen Stelle (BSGE 51, 89, 92 : SozR 2200 s 381 Nr au; 58, 104, 109 : SozR 4100 s 103 Nr. 36).
  • BSG, 24.10.1963 - 7 RAr 78/62

    Ablehnung von Arbeitslosengeld wegen Nichteinhaltung der Rahmenfrist hinsichtlich

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84
    5 10" Abs. 2 AFG) bereits von einem Sonn- oder Feiertag aus zu berechnen ist, wenn die Arbeitslosmeldung wegen mangelnder ' Dienstbereitschaft des Arbeitsamtes nicht an einem solchen Tage erfolgen konnte, sie jedoch am nächstfolgenden Werktag bewirkt wird (BSGE 20, 46 : SozR AVAVG 5 85 Nr. 7).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Der auf Naturalrestitution gerichtete sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt voraus, daß der Sozialleistungsträger zur Gewährung der Naturalrestitution durch eine zulässige Amtshandlung rechtlich in der Lage ist (im Anschluß an die stRspr. des BSG in BSGE 49, 76 (80 f.); 52, 145 (147 ff.); 55, 261 (262 ff.) m.w.N.; 60, 43 (48); 65, 21 (26); 66, 258 (265) m.w.N.; 73, 19 (25)).

    Der vom Bundessozialgericht entwickelte und seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BSGE 49, 76 (77 ff.) m.w.N.; 50, 12 (13 f.); 55, 40 (43); 58, 283 (284 f.); 60, 43 (48); 62, 179 (182); 63, 112 (114); 66, 258 (265); 69, 85 (89); 71, 17 (22); 73, 56 (59 f.); 73, 204 (210)) bestätigte verschuldensunabhängige (vgl. BSGE 49, 76 (77) m.w.N.; 73, 56 (59); stRspr) Herstellungsanspruch knüpft zwar an die Verletzung behördlicher Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialrechtsverhältnis an (vgl. etwa BSGE 65, 21 (26) [BSG 22.03.1989 - 7 RAr 80/87]; 73, 56 (59) [BSG 25.08.1993 - 13 RJ 27/92]; 73, 204 (210) [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93]) und soll "als Institut des Verwaltungsrechts eine Lücke im Schadensersatzrecht" schließen (BSGE 55, 261 (263 f.) [BSG 18.08.1983 - 11 RA 60/82]).

    Als Naturalrestitution kann nur etwas verlangt werden, das nach dem jeweiligen sachlichen Recht zulässig ist, keinesfalls hingegen eine behördliche Handlung oder Gestaltung, die das Gesetz ausschließt oder nicht gestattet (vgl. BSGE 49, 76 (80 f.); 52, 145 (147 ff.); 55, 261 (262 ff.) m.w.N.; 60, 43 (48); 65, 21 (26); 66, 258 (265) m.w.N.; 73, 19 (25); stRspr).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 7/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger - Entfallen der

    Ein Herstellungsanspruch kann indessen nicht dazu führen, dass eine gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung "umgangen" wird, die der Bürger durch ein tatsächliches Verhalten selbst zu erfüllen hat (vgl BSGE 60, 43, 48 ff = SozR 4100 § 105 Nr. 2 S 6 ff ) .
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Allerdings hat das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BSGE 49, 76 [77 ff.] m.w.N.; 50, 12 [13 f.]; 55, 40 [43]; 58, 283 [284 f.]; 60, 43 [48]; 62, 179 [182]; 63, 112 [114]; 66, 258 [265]; 69, 85 [89]; 71, 17 [22]; 73, 56 [59 f.]; 73, 204 [210]) den sog. Herstellungsanspruch entwickelt, der im Sozialrechtsverhältnis als Folge der Verletzung behördlicher Betreuungspflichten auf Herbeiführung des Zustandes gerichtet ist, der bestünde, wenn die Behörde ihrer sozialrechtlich begründeten Betreuungspflicht durch zutreffende Auskunft oder Beratung entsprochen hätte.

    Auch auf dem Gebiet des Sozialrechts kann mit dem Herstellungsanspruch nur etwas verlangt werden, das nach dem jeweiligen Fachrecht zulässig ist, nicht dagegen eine Handlung oder Gestaltung, die das Gesetz ausschließt oder nicht gestattet (vgl. BSGE 49, 76 [80 f.]; 60, 43 [48]).

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