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   BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 28/86   

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https://dejure.org/1987,6103
BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 28/86 (https://dejure.org/1987,6103)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1987 - 6 RKa 28/86 (https://dejure.org/1987,6103)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 6 RKa 28/86 (https://dejure.org/1987,6103)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 146
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

    Auszug aus BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 28/86
    Bei der Vorrangigkeit des gesetzgeberischen Willens gegenüber der richterlichen Rechtssetzung bedeutet dies, daß schon dann für eine Analogie kein Raum ist, wenn es nur zweifelhaft erscheint, ob die verglichenen Sachverhalte nicht doch derart unterschiedlich sind, daß durch eine Gleichstellung die gesetzliche Wertung in Frage gestellt werden könnte (vgl BSGE 57, 195, 197 f mwN).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 171/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe der Regelleistung - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Wegen der Vorrangigkeit des gesetzgeberischen Willens gegenüber der richterlichen Rechtsetzung ist für eine Analogie schon dann kein Raum, wenn es nur zweifelhaft erscheint, ob die verglichenen Sachverhalte nicht doch derart unterschiedlich sind, dass durch eine Gleichstellung die gesetzliche Wertung in Frage gestellt würde (BSG Urteil vom 27.1.1987 - 6 RKa 28/86 - BSGE 61, 146, 147 = SozR 2200 § 368h Nr. 4).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 V 7/98 R

    Bekanntgabe des Bescheids im Ausland - Dauer der Widerspruchsfrist gegen

    Im allgemeinen liegen Regelungs- bzw Gesetzeslücken nur vor, wenn das Gesetz, gemessen an der Regelungsabsicht des Gesetzgebers und der gesetzesimmanenten Zwecke, planwidrig unvollständig ist (vgl Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl 1991, 370, 372-374, 377, 381; Canaris, Die Feststellung von Lücken im Gesetz, 2. Aufl 1983, 30, 31 ff, 39 sowie BSGE 61, 146, 147 = SozR 2200 § 368n Nr. 4).

    Eine Gleichsetzung von Sachverhalten bzw Tatbeständen darf daher nicht erfolgen, wenn dadurch die Regelungsabsicht des Gesetzgebers vereitelt werden würde (vgl BSGE 61, 146, 147 = SozR 2200 § 368h Nr. 4).

  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 6/96

    Aufwendungsersatz eines niedergelassenen Arztes bei Negativauskunft

    Da dem gesetzgeberischen Willen gegenüber der richterlichen Rechtsetzung Vorrang zukommt, bedeutet dies: Für eine Analogie ist schon dann kein Raum, wenn zweifelhaft ist, ob die verglichenen Sachverhalte nicht derart unterschiedlich sind, daß durch eine Gleichstellung die gesetzliche Wertung in Frage gestellt werden könnte (vgl BSGE 57, 195, 197 mwN = SozR 1500 § 149 Nr. 7; BSGE 61, 146, 147 = SozR 2200 § 368h Nr. 4).
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 6/02 R

    Auslegung - Rahmen-Gesamtvertrag - kassenärztliche Versorgung - neue Bundesländer

    Schiedsamtsfähig sind daher zB auch im Zusammenhang mit einem Streitgegenstand anfallende Nebenfragen wie der Streit über die Kosten des Verfahrens (BSGE 61, 146, 147 = SozR 2200 § 368h Nr. 4 S 8 f; zur generell streitschlichtenden Funktion des Schiedsamtsverfahrens vgl bereits BSGE 20, 73, 76 = SozR Nr. 1 zu § 368h RVO sowie BSGE 86, 126, 131 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37 S 292) oder darüber, ob und in welchem Umfang eine Partei Anspruch auf Honorareinbehalte als Konsequenz allgemein vereinbarter gesamtvertraglicher Regelungen hat (vgl BSG SozR Nr. 1 zu § 26 BMV-Zahnärzte).
  • BSG, 16.07.1996 - 1 RS 1/94

    Falscher Senat als Verstoß gegen Zuständigkeitsregelung, Anfechtungsklage zur

    Die Analogie darf allerdings nicht zur Vereitelung der Regelungsabsicht des Gesetzgebers führen (vgl BSGE 61, 146, 147 = SozR 2200 § 368b Nr. 4 S 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 32 AS 1045/18

    Ermittlung des Bedarfs eines einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft

    Wegen der Vorrangigkeit des gesetzgeberischen Willens gegenüber der richterlichen Rechtsetzung ist für eine Analogie schon dann kein Raum, wenn es nur zweifelhaft erscheint, ob die verglichenen Sachverhalte nicht doch derart unterschiedlich sind, dass durch eine Gleichstellung die gesetzliche Wertung in Frage gestellt würde (BSG Urteil vom 27.1.1987 - 6 RKa 28/86 - BSGE 61, 146, 147 = SozR 2200 § 368h Nr. 4).
  • BSG, 28.07.1999 - B 9 V 18/98 R

    Schwerstbeschädigtenzulage - rechtswidrige anfängliche Feststellung -

    Eine analoge Anwendung des Gesetzes auf gesetzlich nicht umfaßte Sachverhalte ist geboten, wenn die Regelungsabsicht des Gesetzgebers wegen der Gleichheit der zugrundeliegenden Interessenlage auch den nicht geregelten Fall hätte einbeziehen müssen; die Analogie ist jedoch ausgeschlossen, wenn durch sie die Regelungsabsicht des Gesetzgebers vereitelt würde (vgl Urteil des Senats BSGE 80, 171, 174 = SozR 3-1925 § 2 Nr. 1; BSGE 61, 146, 147 = SozR 2200 § 368h Nr. 4).
  • BSG, 08.08.1990 - 1 RA 31/88

    Berücksichtigung beitragsloser Zeiten nach § 37c Abs. 1 AVG

    Die analoge Anwendung einer Vorschrift auf andere als die von ihr ausdrücklich geregelten Sachverhalte setzt das Bestehen einer vom Gesetzgeber nicht gewollten und deswegen von der Rechtsprechung zu schließenden Gesetzeslücke, dh einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes, voraus (vgl Urteil des erkennenden Senats in SozR 2200 § 1232 Nr. 21 S 57 mwN); eine Analogie ist ausgeschlossen, wenn durch sie die Regelungsabsicht des Gesetzgebers vereitelt würde (BSGE 57, 195, 197 = SozR 1500 § 149 Nr. 7 S 8 mwN; BSGE 61, 146, 147 = SozR 2200 § 368h Nr. 4 S 8).
  • SG Neuruppin, 16.05.2018 - S 6 AS 672/18
    Wegen der Vorrangigkeit des gesetzgeberischen Willens gegenüber der richterlichen Rechtsetzung ist für eine Analogie schon dann kein Raum, wenn es nur zweifelhaft erscheint, ob die verglichenen Sachverhalte nicht doch derart unterschiedlich sind, dass durch eine Gleichstellung die gesetzliche Wertung in Frage gestellt würde (BSG Urteil vom 27.1.1987 - 6 RKa 28/86 - BSGE 61, 146, 147 = SozR 2200 § 368h Nr. 4).
  • BSG, 03.02.2003 - B 6 KA 6/02 R
    Schiedsamtsfähig sind daher zB auch im Zusammenhang mit einem Streitgegenstand anfallende Nebenfragen wie der Streit über die Kosten des Verfahrens ( BSGE 61, 146, 147 [BSG 27.01.1987 - 6 RKa 28/86] = SozR 2200 § 368h Nr. 4 S 8 f; zur generell streitschlichtenden Funktion des Schiedsamtsverfahrens vgl bereits BSGE 20, 73, 76 [BSG 30.10.1963 - 6 RKa 4/62] = SozR Nr. 1 zu § 368h RVO sowie BSGE 86, 126, 131 f [BSG 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R] = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37 S 292) oder darüber, ob und in welchem Umfang eine Partei Anspruch auf Honorareinbehalte als Konsequenz allgemein vereinbarter gesamtvertraglicher Regelungen hat (vgl BSG SozR Nr. 1 zu § 26 BMV-Zahnärzte).
  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B

    Schiedsamtsfähigkeit vertragsärztlicher Vereinbarungen

  • SG Duisburg, 08.12.2015 - S 45 AS 4249/14

    Gewährung von höheren Leistungen des Regelbedarfs einer gemischten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 479/08

    Anerkennung einer Beschäftigung im Ghetto Shanghai/China als Beitragszeit;

  • LSG Hessen, 27.03.1996 - L 7 Ka 853/95

    Kostenbeitrag - Prüfungseinrichtung - Wirtschaftlichkeitsprüfung -

  • BSG, 06.06.1991 - 3 RK 2/90

    Ersatz von Prämien zur privaten Lebensversicherung während der Zeit der

  • BSG, 22.02.1989 - 5a RKn 23/87

    Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten einer medizinischen Maßnahme zur

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 9 AS 976/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 113/12
  • BSG, 28.07.1999 - 9 V 18/98
  • SG Bremen, 05.11.2012 - S 16 AS 1664/12

    Gemischte Bedarfsgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft, Sozialleistungen,

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