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   BSG, 22.06.1988 - 9/9a RV 46/86   

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https://dejure.org/1988,6452
BSG, 22.06.1988 - 9/9a RV 46/86 (https://dejure.org/1988,6452)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1988 - 9/9a RV 46/86 (https://dejure.org/1988,6452)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 46/86 (https://dejure.org/1988,6452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialleistung - Höhe - Aussparung - Feststellung - Anpassungsbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 266
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.03.1976 - 9 RV 102/75

    Die steuerliche Behandlung der Deputatkohle, die ein ehemaliger Bergarbeiter

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86
    Da der Wert der Hausbrandkohle von Rechts wegen zum derzeitigen Einkommen zählt (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 14 sowie Urteile vom 24. März 1976 - 9 RV 102/75 - und vom 7. Oktober 1976 - 9 RV 198/75 -), ist über einen Berechnungsfaktor des Berufsschadensausgleichs zugunsten des Klägers rechtswidrig entschieden worden.
  • BSG, 07.10.1976 - 9 RV 198/75

    Zur Berücksichtigung des Kohledeputats bei der Berechnung des Schadensausgleiches

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86
    Da der Wert der Hausbrandkohle von Rechts wegen zum derzeitigen Einkommen zählt (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 14 sowie Urteile vom 24. März 1976 - 9 RV 102/75 - und vom 7. Oktober 1976 - 9 RV 198/75 -), ist über einen Berechnungsfaktor des Berufsschadensausgleichs zugunsten des Klägers rechtswidrig entschieden worden.
  • BSG, 24.03.1976 - 9 RV 154/75

    Deputatkohlen für Bergbaurentner der Saarbergwerke sind als derzeitiges

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86
    Da der Wert der Hausbrandkohle von Rechts wegen zum derzeitigen Einkommen zählt (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 14 sowie Urteile vom 24. März 1976 - 9 RV 102/75 - und vom 7. Oktober 1976 - 9 RV 198/75 -), ist über einen Berechnungsfaktor des Berufsschadensausgleichs zugunsten des Klägers rechtswidrig entschieden worden.
  • BSG, 23.05.1967 - 11 RA 280/65

    Rentenanpassung - Neue Rentenformel - Berechnungsgrundlage - Fehlerhafte

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86
    Auch hier war nur fraglich, ob anläßlich des Anpassungsverfahrens von einem rechtswidrigen Rentenbewilligungsbescheid abgewichen werden könne (BSG 26, 266).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 6/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Feststellungsbescheid -

    Für zu hoch berechnete Sozialleistungen ist schon seit der Entscheidung des BSG vom 22.6.1988 (- 9/9a RV 46/86 - BSGE 63, 266 = SozR 3642 § 9 Nr. 3) geklärt, dass sie erst dann von der Erhöhung durch ein Anpassungsgesetz (als wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse) ausgespart werden dürfen, wenn durch Verwaltungsakt wirksam festgestellt ist, dass die ursprüngliche Leistungsbewilligung rechtswidrig ist.

    Konstitutiv für eine Entscheidung nach § 48 Abs. 3 SGB X ist die durch Verwaltungsakt vorzunehmende Feststellung, dass und in welchem Umfang die ursprüngliche Bewilligung oder Feststellung rechtswidrig ist (Steinwedel, aaO, RdNr 67, 68 mwN; vgl insbesondere BSGE 63, 266 = SozR 3642 § 9 Nr. 3; BSGE 94, 133 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 2, RdNr 7) .

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Dazu werden weder die Regelungen noch die sie tragenden Rechenschritte der Rentenwertfestsetzung ("Grundbescheid") sämtlich oder teilweise wiederholt (vgl schon BSGE 63, 266, 267 = SozR 3642 § 9 Nr. 3, 6, 8; SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 24); entsprechend führen Grundbescheidsmängel nicht zur Rechtswidrigkeit von Anpassungsbescheiden (vgl BSGE 63, 266, 267 = SozR 3642 § 9 Nr. 3, 6, 8; SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 24).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Sonstige Entscheidungen sind aus diesem Anlaß weder zulässig noch bedarf es ihrer (BSGE 32, 114, 116 mwN; ebenso zum Recht der KOV Urteil vom 9. Oktober 1986, 4b RV 29/85, in SozR 1300 § 45 Nr. 25 und BSGE 79, 92, 95 f; 63, 266, SozR 1300 § 45 Nr. 37 S 115 ff sowie SozR 3-1300 § 49 Nr. 39 - keine "konstitutive Fehlerwiederholung" durch Anpassungsbescheide).
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