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   BSG, 22.06.1988 - 9/9a RVg 3/87   

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https://dejure.org/1988,219
BSG, 22.06.1988 - 9/9a RVg 3/87 (https://dejure.org/1988,219)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1988 - 9/9a RVg 3/87 (https://dejure.org/1988,219)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 (https://dejure.org/1988,219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 270
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RVg 1/83

    Vorsätzlicher tätlicher Angriff - Feindselige Willensrichtung - Person als Ziel -

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87
    Mit der vom LSG zugelassenen Revision macht der Kläger geltend, das LSG sei von dem Urteil des Senats vom 28. März 1984 - 9a RVg 1/83 - (BSGE 56, 234 = SozR 3800 § 1 Nr. 4) abgewichen.

    Ein konkreter Täter braucht dabei nicht festgestellt zu werden, wenn nur die äußeren Umstände zwingend auf eine Vorsatztat schließen lassen (BSGE 56, 234 SozR 3800 § 1 Nr. 4).

  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87
    Speziell zur Feststellung willensgesteuerter Verhaltensweisen, die regelmäßig durch die Individualität des Handelnden geprägt sind, eignet sich der Anscheinsbeweis häufig nicht (BGHZ 31, 351, 357; BGH, Urteil vom 4. Mai 1988 - IVa ZR 278/86 - Peters/Sautter/Wolff aaO S II/146; Meyer-Ladewig, aaO).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87
    Sind aber mehrere Geschehensabläufe oder Vorgänge möglich, dann ist diese Beweisregel ausgeschlossen, mag auch eine von mehreren Möglichkeiten, die für den Kläger günstig wäre, wahrscheinlicher sein als eine andere (BSG BVBl 1964, 169; BGHZ 24, 308, 313; Peters/Sautter/Wolff, aaO § 128 Anm 2 b dd, S II/148).
  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59

    Restitutionsklage

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87
    Speziell zur Feststellung willensgesteuerter Verhaltensweisen, die regelmäßig durch die Individualität des Handelnden geprägt sind, eignet sich der Anscheinsbeweis häufig nicht (BGHZ 31, 351, 357; BGH, Urteil vom 4. Mai 1988 - IVa ZR 278/86 - Peters/Sautter/Wolff aaO S II/146; Meyer-Ladewig, aaO).
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr -

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87
    Das gilt auch für den erforderlichen Vorsatz des tätlichen Angriffs; eine fahrlässige Schädigung genügt nicht - außer beim Fehlgehen eines gezielten Angriffs und bei einem gemeingefährlichen Verbrechen iS des § 1 Abs. 2 Nr. 2 OEG (BSGE 59, 46 ff = SozR 3800 § 1 Nr. 6; Gesetzesbegründung in BR-Drucks 342/74, S 14, zu § 1 Abs. 1).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87
    Das Ergebnis, daß ein vorsätzlicher tätlicher Angriff auf den Kläger nicht festzustellen ist, ist hiernach aufgrund freier Beweiswürdigung, deren Richtigkeit als solche revisionsgerichtlich nicht zu überprüfen ist (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31), ohne Verstoß gegen Beweisgrundsätze, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze zustande gekommen.
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87
    Vor allem braucht der ursächliche Zusammenhang zwischen einer Gesundheitsschädigung und einer bleibenden Gesundheitsstörung, die einen Entschädigungsanspruch begründet (§ 1 Abs. 1 BVG, § 80 Soldatenversorgungsgesetz -SVG-, § 51 Abs. 1 Satz 1 Bundesseuchengesetz -BSeuchG- usw), nur wahrscheinlich zu sein (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BVG, § 81 Abs. 5 Satz 1 SVG, § 52 Abs. 2 Satz 1 BSeuchG, § 1 Abs. 7 OEG iVm § 1 Abs. 3 Satz 1 BVG usw; dazu BSGE 60, 58 ff).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87
    Ebenso wie allgemein im Sozialrecht müssen auch für eine soziale Entschädigung nach dem OEG alle anspruchsbegründenden Tatsachen zur Überzeugung des Tatrichters erwiesen sein, dh ohne vernünftige Zweifel oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen (st Rspr des Bundessozialgerichts -BSG-, zB BSGE 30, 278, 280 ff = SozR Nr. 84 zu § 128 SGG; ferner Peters/Sautter/Wolff, Komm zur SGb, 4. Aufl, § 103 Anm 4 mwN; zur gesetzlichen Unfallversicherung: BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).
  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Das LSG durfte insbesondere die Feststellungen aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zum beruflichen Werdegang der Klägerin übernehmen (vgl BSG Urteil vom 22.6.1988 - 9/9a RVg 3/87 - BSGE 63, 270, 273 = SozR 1500 § 128 SGG Nr. 34, S 31 ) .
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gebot der persönlichen Leistungserbringung -

    Nach der Rechtsprechung des BSG dürfen die Sozialgerichte bei ihrer Feststellung, ob der Arzt bzw Zahnarzt seine vertrags(zahn)ärztlichen Pflichten gröblich verletzt und sich als ungeeignet für die vertrags(zahn)ärztliche Tätigkeit erwiesen hat, bestandskräftige Entscheidungen anderer Gerichte und auch die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verwerten (vgl BSG Beschluss vom 17.1.2018 - B 6 KA 61/17 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 2.4.2014 - B 6 KA 58/13 B - Juris RdNr 17 mwN; BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr 12 unter Hinweis ua auf BSG SozR 1500 § 128 Nr. 40 S 49; BSGE 63, 270, 273 = SozR 1500 § 128 Nr. 34 S 31 betr ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren) .
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Eine Verletzung der Grenzen des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (Grundsatz der freien Beweiswürdigung) zB wegen Verstoßes gegen Denkgesetze oder eines Verfahrensfehlers wegen Übergehens eines im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrages (vgl dazu zB BSGE 63, 270 = SozR 1500 § 128 Nr. 34; BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4 mwN) wird von der Revision dabei aber nicht dargetan.
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