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   BSG, 29.11.1988 - 11/7 RAr 91/87   

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BSG, 29.11.1988 - 11/7 RAr 91/87 (https://dejure.org/1988,1151)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1988 - 11/7 RAr 91/87 (https://dejure.org/1988,1151)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 91/87 (https://dejure.org/1988,1151)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 202
  • NJW 1989, 1628
  • NZA 1989, 616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
    Zwar sind die Eheschließung und der Zuzug zum Ehegatten im Sinne des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG ein wichtiger Grund für die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn ein Arbeitsloser seine bisherige Arbeitsstelle nicht von der gemeinsamen ehelichen Wohnung aus zumutbar erreichen kann (BSGE 43, 269 = SozR 4100 § 119 Nr. 2).

    Bei der Prüfung des wichtigen Grundes darf Eheleuten im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht angesonnen werden, die eheliche Lebensgemeinschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt herzustellen, um so für die Suche eines neuen Arbeitsplatzes eine größere Zeitvorgabe zu erhalten (BSGE 43, 269 unter Aufgabe von BSGE 21, 205).

    Im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG ist nur die Lebensgemeinschaft mit dem Ehegatten und nicht die Herstellung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft als wichtiger Grund anzusehen (BSGE 43, 269; 52, 276), auch wenn diese einen langjährigen Bestand - hier von drei Jahren - hatte (BSG Urteil vom 20. Oktober 1988 - 7 RAr 37/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat ist an seiner Entscheidung, daß die Klägerin im Hinblick auf die bevorstehende Heirat keinen wichtigen Grund zur Kündigung hatte, weil sie den zumutbaren Versuch einer einverständlichen Regelung unterließ, durch das Urteil des 7. Senats vom 20. April 1977 (BSGE 43, 269) nicht gehindert.

  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
    Die Beklagte hat für die streitige Sperrzeit eine Alg-Bewilligung noch nicht ausgesprochen, sondern von vornherein Alg nur für die an die Sperrzeit anschließende Zeit bewilligt (vgl BSGE 61, 158, 160 mwN =SozR 4100 § 119 Nr. 30).

    Der 7. Senat hat allerdings in einem derartigen Fall angenommen (BSGE 61, 158, 160), daß die Vorinstanzen über den Leistungsantrag nicht entschieden hätten, und daß diese Entscheidung mangels eines Rechtsmittels des allein belasteten Klägers in der Rechtsmittelinstanz nicht nachgeholt werden könne, so daß aufgrund der Revision der Beklagten nur über die unter diesen Umständen zulässige isolierte Anfechtungsklage zu entscheiden sei.

    Insoweit ist zumindest grobe Fahrlässigkeit gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Lösung keine Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz hatte und er auch aufgrund der allgemeinen Verhältnisse auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt vernünftigerweise mit einem Anschlußarbeitsplatz nicht rechnen konnte (BSGE 61, 158, 161 mwN).

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
    Im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG ist nur die Lebensgemeinschaft mit dem Ehegatten und nicht die Herstellung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft als wichtiger Grund anzusehen (BSGE 43, 269; 52, 276), auch wenn diese einen langjährigen Bestand - hier von drei Jahren - hatte (BSG Urteil vom 20. Oktober 1988 - 7 RAr 37/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch war zu berücksichtigen, daß die voreheliche Lebensgemeinschaft schon langjährig bestand (vgl hierzu auch Urteil des 7. Senats vom 25. Oktober 1988 - 7 RAr 37/87 -) und daß der Klägerin letztlich nicht der Ausspruch der Kündigung, sondern nur das Unterlassen eines Versuchs zur einverständlichen Auflösung vorzuwerfen ist.

  • BSG, 17.07.1964 - 7 RAr 4/64

    Versagung von Arbeitslosengeld bei Aufgabe des Arbeitsplatzes ohne wichtigen oder

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
    Bei der Prüfung des wichtigen Grundes darf Eheleuten im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht angesonnen werden, die eheliche Lebensgemeinschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt herzustellen, um so für die Suche eines neuen Arbeitsplatzes eine größere Zeitvorgabe zu erhalten (BSGE 43, 269 unter Aufgabe von BSGE 21, 205).

    Insoweit wird in der Entscheidung vom 17. Juli 1964 (BSGE 21, 205, 208) zwar erörtert, es könne möglicherweise von einem Arbeitnehmer fallweise erwartet werden, daß er rechtzeitig, also bereits vor oder bei der Kündigung des alten Beschäftigungsverhältnisses, an dem gewählten neuen Aufenthaltsort sich um einen Anschlußarbeitsplatz bemüht und damit auch seine künftig bestehende Arbeitsbereitschaft beweist.

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 83/85

    Sperrzeit - Seemann - Heuerverhältnis - Seeschiffahrt - Überbrückungsgeld -

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
    Es ist deshalb stets zu prüfen, ob dem Arbeitslosen die Aufgabe seiner Beschäftigung zu einem späteren Zeitpunkt zumutbar war (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 29).

    Dem Arbeitslosen wird nur die Wahl des richtigen Zeitpunktes für die Aufgabe seiner Tätigkeit zugemutet; das Fehlen von Bemühungen um einen Anschlußarbeitsplatz während des Laufs der Kündigungsfrist allein führt nicht zu einer Sperrzeit (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 29 auf S 135).

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
    Dieser enthält sowohl ein klassisches Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates wie eine Institutsgarantie wie auch eine wertentscheidende Grundsatznorm für das gesamte Ehe- und Familienrecht (BVerfGE 31, 58, 67).

    Wesentlicher Bestandteil ist die Eheschließungsfreiheit (BVerfGE 29, 166, 175; 31, 58, 67).

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidender Grundsatznorm ergibt sich für den Staat positiv die Aufgabe, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern und vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren, negativ das Verbot, die Ehe zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen (BVerfGE 28, 324, 347; 55, 114, 126).

    Daher greift das Verbot, die Ehe zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen, unabhängig davon ein, ob dies durch Maßnahmen gegen bestehende Ehen geschieht oder ob die Bereitschaft zur Eheschließung gefährdet wird (BVerfGE 55, 114, 127; 28, 324, 347).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidender Grundsatznorm ergibt sich für den Staat positiv die Aufgabe, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern und vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren, negativ das Verbot, die Ehe zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen (BVerfGE 28, 324, 347; 55, 114, 126).

    Daher greift das Verbot, die Ehe zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen, unabhängig davon ein, ob dies durch Maßnahmen gegen bestehende Ehen geschieht oder ob die Bereitschaft zur Eheschließung gefährdet wird (BVerfGE 55, 114, 127; 28, 324, 347).

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 4/79

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund Feststellung einer

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
    Nach § 119 Abs. 2 Satz 1 AFG können nur die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen zu der Annahme einer besonderen Härte führen, so daß außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende Umstände grundsätzlich keine Berücksichtigung finden (BSG Urteil vom 10. Mai 1979 - 7 RAr 111/78 - SozSich 1979, 213; Urteil vom 20. März 1980 - 7 RAr 4/79 - DBl BA 2530 § 119 AFG).
  • BVerfG, 01.06.1983 - 1 BvR 107/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung nichtehelicher

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
    Das Grundgesetz gebietet es nicht, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei der Höhe des Steuersatzes Ehegatten gleichzustellen (zum Erbschaftssteuerrecht BVerfG vom 1. Juni 1983 - 1 BvR 107/83 NJW 1984, 114).
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
  • BSG, 10.05.1979 - 7 RAr 111/78
  • BVerfG, 21.07.1987 - 2 BvR 744/87

    Zeugnisverweigerung - Verlobte - Scheidung

  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit durch

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

  • BVerfG, 29.08.1975 - 1 BvR 243/75
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

  • LSG Hessen, 18.06.2009 - L 9 AL 129/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - objektive

    Zwar steht es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der unberechtigten Aufgabe einer Arbeit gleich, wenn der Arbeitslose seine Arbeitsstelle aus einem berechtigten Grunde aufgegeben hat, ohne zuvor zu dessen Beseitigung einen zumutbaren Versuch unternommen zu haben (Urteil vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 91/87 R - BSGE 64, 202).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Der Senat hat durch Beschluss vom 7. Februar 2002 bei dem 11. Senat des BSG angefragt, ob er dem 7. Senat darin zustimme, dass entgegen den Urteilen vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 31/87 = BSGE 64, 202 = SozR 4100 § 119 Nr. 34 und vom 27. September 1989 - 11 RAr 127/88 = FamRZ 1990, 876 = AuB 1991, 121 allein der Zuzug zum nichtehelichen Lebenspartner zur Fortsetzung einer bereits bestehenden eheähnlichen Lebensgemeinschaft einen wichtigen Grund iS des § 119 Abs. 1 Satz 1 AFG (jetzt: § 144 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ) darstellen kann.
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 52/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug

    Der Zuzug zum Partner bildet auch schon dann einen wichtigen Grund, wenn die Ehe noch nicht geschlossen ist, jedoch der Arbeitnehmer bei Ausspruch seiner Kündigung davon ausgehen kann, dass die Eheschließung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt (BSGE 64, 202, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14).

    Dies bedeutet für den Zuzug zum Verlobten, dass die Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses zum gewählten Zeitpunkt notwendig gewesen sein muss, um ab dem beabsichtigten Heiratstermin die eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen (BSGE 64, 202, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34).

    Der Senat bejaht nunmehr die ausdrücklich offen gelassene Frage (vgl BSGE 64, 202, 207 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; SozR 3-4300 § 144 Nr. 10 S 27; SozR 4-4300 § 144 Nr. 10 S 45), ob die dem Wohl des minderjährigen Kindes dienende Herstellung einer Erziehungsgemeinschaft allein einen wichtigen Grund darstellt.

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Das LSG hat seine Entscheidung darauf gestützt, daß es der Rechtsprechung des BSG nicht folgen wolle, nach der grundsätzlich nur die Eheschließung und der Zuzug zum Ehegatten sowie die Herstellung einer nichtehelichen Erziehungsgemeinschaft einen wichtigen Grund iS des Sperrzeittatbestandes bilden können (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33; BSGE 64, 202, 206 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG FamRZ 1990, 876).

    Das BSG hat in diesem Zusammenhang dargelegt, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung bei einem erheblichen Zwischenraum zwischen einer Arbeitsaufgabe und beabsichtigter Eheschließung nur vorliegt, wenn der Arbeitslose erfolglos einen zumutbaren Versuch unternommen hat, diesen durch eine Vereinbarung mit dem bisherigen Arbeitgeber über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum geplanten Eheschließungstermin zu vermeiden (BSGE 64, 202, 205 = SozR 4100 § 119 Nr. 34).

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 127/88
    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und verweist im übrigen auf ein Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. November 1988 (11/7 RAr 91/87).

    SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSG-Urteil vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 91/87 - BSGE 64, 202 = BSG SozR 4100 § 119 Nr. 34).

    Demgemäß beginnt auch im Steuerrecht im Grundsatz der Schutz der Ehe erst mit der Eheschließung (BSG-Urteil vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 91/87 - aaO).

    Sie ist im Streitfall von den Gerichten vorzunehmen, wenn die Beklagte eine Sperrzeit festgestellt hat und dabei von der Regeldauer ausgegangen ist (vgl BSGE 44, 71, 81 f = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSG-Urteil vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 91/87 - aaO).

    Nach § 119 Abs. 2 Satz 1 AFG können nur die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen zu der Annahme einer besonderen Härte führen, so daß Umstände, die außerhalb des Lebenssachverhaltes liegen, der die Sperrzeit begründet, grundsätzlich keine Berücksichtigung finden (BSG-Urteil vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 91/87 - aaO mwN).

    Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29. November 1988 (11/7 RAr 91/87 - aaO) ausgeführt hat, kann je nach Lage des Einzelfalles von einem Arbeitnehmer erwartet werden, daß er sich zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit rechtzeitig, also bereits vor oder bei der Kündigung des alten Be- schäftigungsverhältnisses um einen Anschlußarbeitsplatz bemüht und damit auch seine künftige Arbeitsbereitschaft beweist.

  • BSG, 13.06.2018 - GS 1/17

    Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 164 Abs. 2 S. 3 SGG im

    Eine Abweichung ist nicht gegeben, wenn lediglich die Begründung, aber nicht das Ergebnis der Entscheidung betroffen ist ( BSGE 64, 202, 203 = SozR 4100 § 119 Nr. 34 S 168; Voelzke in Schlegel/Voelzke, juris-PK SGG , 1. Aufl 2017, § 41 SGG RdNr 28; Berchtold/Lüdtke in Lüdtke/Berchtold, SGG , 5. Aufl 2016, § 41 RdNr 13) .
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Das BSG hat bislang - von der Erziehungsgemeinschaft abgesehen - grundsätzlich nur den Zuzug zum Ehegatten als einen wichtigen Grund iS des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses anerkannt, wenn der Arbeitslose seine Arbeitsstelle nicht von der gemeinsamen Wohnung aus zumutbar erreichen kann (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2); dies gilt auch für den Zuzug zum Partner, wenn zwar die Ehe noch nicht geschlossen ist, aber der Arbeitnehmer bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses davon ausgehen kann, daß die Eheschließung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen werde (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 64, 202, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33; SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; BSG, Urteil vom 27. September 1989 - 11 RAr 127/88 -, AuB 1991, 121, 122; Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 49/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Durch Urteil vom 29. November 1988 (BSGE 64, 202, 204 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 34) hat auch der 11. Senat - dem erkennenden Senat folgend - den Zuzug zum Ehegatten mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG als wichtigen Grund iS des § 119 AFG anerkannt.

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 49/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Die Eheschließung und der Zuzug zum Ehegatten wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung als wichtiger Grund anerkannt, wenn der Arbeitslose seine Arbeitsstelle von der gemeinsamen Wohnung aus nicht zumutbar erreichen kann (vgl BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 64, 202, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14).

    Dies bedeutet grundsätzlich für den Zuzug zum Verlobten, dass die Aufgabe zum gewählten Zeitpunkt notwendig gewesen sein muss, um ab dem beabsichtigten Heiratstermin die eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen (BSGE 64, 202, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34).

  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Zwar ist es im Unterschied zum Fall des berufsbedingten Ortswechsels eines Ehegatten dem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft im Grundsatz zuzumuten, sein Interesse an einem baldigen Zusammenleben in der Weise zurückzustellen, daß er die Trennung solange in Kauf nimmt, bis er ein Anschlußarbeitsverhältnis gefunden hat (BSG Urteil vom 27. September 1989 - 11 RAr 127/88 - SozSich 1990, 193; BSGE 64, 202 [BSG 29.11.1988 - 11 RAr 91/87] = SozR 4100 § 119 Nr. 34).

    Ferner war zu beachten, daß die Klägerin sich schon frühzeitig mit der BA in Verbindung gesetzt und diese schon zwei Monate vor der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses und nicht erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit mit der Vermittlung beauftragt hat (vgl hierzu BSGE 64, 202, 208 [BSG 29.11.1988 - 11 RAr 91/87] = SozR 4100 § 119 Nr. 34).

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Dem Gesetzeswortlaut zufolge beurteilt sich dabei die Frage, ob sich die Regelsperrzeit wegen Vorliegens einer besonderen Härte (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG) auf die Hälfte reduziert, allein nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen; außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende sowie nach Eintritt des sperrzeitbegründenden Ereignisses eintretende Umstände können grundsätzlich keine Berücksichtigung finden (BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3; BSGE 64, 202, 208 = SozR 4100 § 119 Nr. 34).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung - Beschäftigungsverhältnis - wichtiger

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95

    Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2011 - L 18 AL 245/11

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Sperrzeit; Arbeitslosengeld; Lösung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - L 9 AL 34/19

    Anspruch auf Arbeitslosengeld Anforderungen an den Eintritt von Sperrzeiten bei

  • LSG Hamburg, 03.06.2020 - L 2 AL 32/19

    Anforderungen an die konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz zum

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Verknüpfung zweier unterschiedlicher Ansprüche

  • LSG Hessen, 06.12.1989 - L 6 Ar 473/89

    Arbeitnehmer; Beratung; Arbeitsamt; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Heirat; Grund;

  • OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02

    Beschwerde gegen gerichtliche Abberufung eines Nachtragsliquidators

  • BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 91/88

    Belehrungs- und Beratungspflicht bei der Rückzahlung von Umschulungskosten

  • SG Stade, 08.02.2007 - S 6 AL 97/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18

    Sperrzeit nach dem SGB III nach Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses;

  • LSG Hessen, 31.01.1997 - L 10 Ar 1074/94

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Zuzug von Partnern eheähnlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2022 - L 13 AL 190/21
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2007 - L 12 AL 59/04

    Ruhen eines noch zustehenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Vorliegen einer

  • LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Beendigung des

  • LSG Hamburg, 23.09.2020 - L 2 AL 1/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 21/88

    Anrechnung von Krankengeldbezug auf Arbeitslosenhilfe, Herstellungsanspruch beim

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07
  • LSG Bayern, 19.11.1998 - L 8 AL 214/97

    Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit;

  • LSG Hamburg, 30.10.2019 - L 2 AL 13/19
  • LSG Saarland, 24.01.2006 - L 6 AL 22/04

    Zulassungsberufung - Wert des Beschwerdegegenstandes bei Sperrzeit - Umdeutung

  • SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 126/08

    Wichtiger Grund für die grob fahrlässige Herbeiführung von Arbeitslosigkeit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 50/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2013 - L 11 AL 97/10
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AL 5039/10
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 12 AL 5849/09
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - L 12 AL 799/11
  • SG Leipzig, 06.06.2007 - S 14 AL 601/04

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Eintritt einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AL 93/18
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