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   BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88   

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https://dejure.org/1988,17686
BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88 (https://dejure.org/1988,17686)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1988 - 2 RU 21/88 (https://dejure.org/1988,17686)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1988 - 2 RU 21/88 (https://dejure.org/1988,17686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nebenerwerbslandwirt - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Arbeitseinkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 213
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 9/83
    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88
    dung dieser Vorschrift einen Unfall bei einer Betätigung als landwirtschaftlicher Unternehmer (oder Ehegatte oder mitarbeitender Familienangehöriger iS des § 780 Abs. 2 RVO) voraussetzt (vgl BSG SozR 2200 § 571 Nr. 1 und Urteile des erkennenden Senats vom 13. März 1975 - 2 RU 245/73 - und vom 24. Mai 1984 - 2 RU 9/83 -).

    Sie betrifft den großen Personenkreis der nichtbuchführungspflichtigen Landwirte und beruht auf der bekannten Schwierigkeit, deren tatsächliches Einkommen im Einzelfall festzustellen (vgl hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai 1984 - 2 RU 9/83 -).

    Der Anwendung des § 13a EStG steht das Urteil des BSG vom 24. Mai 1984 (2 RU 9/83) nicht entgegen.

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 41/84

    Höhe des Arbeitseinkommens - Flexibles Altersruhegeld - Selbständige Tätigkeiten

    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88
    Das gilt zum einen bezüglich des Begriffs der "selbständigen Tätigkeit", der nicht mit demjenigen der "selbständigen Arbeit" iS der §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 18 Abs. 1 EStG deckungsgleich ist, sondern ua auch die Einkünfte aus L. u. F. (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 13 EStG) erfaßt, und zum anderen bezüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie den sonstigen Einkünften (§ 2 Abs. 1 Nrn 5 bis 7 EStG), die sozialversicherungsrechtlich irrelevant sind (vgl BSGE 58, 277, 279).

    Die Vorschrift betont den Vorrang der steuerrechtlichen Gewinnermittlung und schließt - unbeschadet der Sonderregelung des Satzes 2 - eigene sozialversicherungsrechtliche Vorschriften über die Gewinnermittlung aus (vgl BSGE 58, 277, 280 unter Bezugnahme auf Merten in Krause/von Maydell/Merten/Meydam, Gemeinschaftskommentar zum SGB IV, § 15 RdNr 26; Hauck/Haines, SGB IV, § 15 RdNr 3).

  • BSG, 27.11.1984 - 12 RK 70/82

    Grundlohn - Bestimmung - Absetzungen - Änderung - Neue Tatsachen

    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88
    Abgesehen von diesen Besonderheiten knüpft § 15 Satz 1 SGB IV jedoch - im übrigen nicht zuletzt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung weitgehend an das Einkommensteuerrecht an (vgl BSGE 57, 235; 57, 240).
  • BSG, 26.11.1984 - 12 RK 32/82
    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88
    Abgesehen von diesen Besonderheiten knüpft § 15 Satz 1 SGB IV jedoch - im übrigen nicht zuletzt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung weitgehend an das Einkommensteuerrecht an (vgl BSGE 57, 235; 57, 240).
  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 9/80

    Anspruch auf Familienleistungen für Kinder; Steuerrechtliche Gewinnermittlung bei

    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88
    Als Beispiele könne in diesem Zusammenhang erhöhte Absetzungen und Bewertungsfreiheiten iS der §§ 7b bis 7g EStG oder steuerbegünstigte Spendenausgaben iS von § 10b EStG angeführt werden (zu den erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG vgl BSG SozR 2200 § 205 Nr. 43 und BSGE 53, 138, 143 = SozR 2100 § 15 Nr. 5), also Vergünstigungen "bei" der Gewinnermittlung, während § 13a EStG ein Gewinnermittlungsprinzip beinhaltet, bei dem allgemeine Steuerbegünstigungen zu berücksichtigen sind (Freund aaO, RdNr 70 zu § 13a).
  • BSG, 29.01.1974 - 2 RU 239/72

    Unternehmer - Jahresarbeitsverdienst - Unternehmensgewinn - Investition -

    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88
    dung dieser Vorschrift einen Unfall bei einer Betätigung als landwirtschaftlicher Unternehmer (oder Ehegatte oder mitarbeitender Familienangehöriger iS des § 780 Abs. 2 RVO) voraussetzt (vgl BSG SozR 2200 § 571 Nr. 1 und Urteile des erkennenden Senats vom 13. März 1975 - 2 RU 245/73 - und vom 24. Mai 1984 - 2 RU 9/83 -).
  • BSG, 13.03.1975 - 2 RU 245/73
    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88
    dung dieser Vorschrift einen Unfall bei einer Betätigung als landwirtschaftlicher Unternehmer (oder Ehegatte oder mitarbeitender Familienangehöriger iS des § 780 Abs. 2 RVO) voraussetzt (vgl BSG SozR 2200 § 571 Nr. 1 und Urteile des erkennenden Senats vom 13. März 1975 - 2 RU 245/73 - und vom 24. Mai 1984 - 2 RU 9/83 -).
  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Mit diesem Begriff sind solche Vergünstigungen bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gemeint, die in Abweichung von den üblichen Regelungen der Gewinnermittlung besondere Vorteile einräumen, die im wesentlichen nicht der möglichst wirklichkeitsnahen Erfassung des Gewinns, sondern der Förderung bestimmter Sozialzwecke dienen (vgl BSG vom 31. August 1993 - 4 RLw 2/92, Die Beiträge 1994, 474, 476 f; BSG vom 8. Dezember 1988, BSGE 64, 213, 217 = SozR 2100 § 15 Nr. 10; BSG vom 17. Juli 1985, BSGE 58, 277, 280 = SozR 2100 § 15 Nr. 8; BSG vom 9. März 1982, BSGE 53, 138, 141 ff = SozR 2100 § 15 Nr. 5).
  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95

    Pachtzins - Arbeitseinkommen - Selbstständige Arbeit - Betriebsaufspaltung

    § 15 SGB IV aF enthält eine zwar weitgehende, aber keine uneingeschränkte Anknüpfung an das Einkommensteuerrecht (vgl BSG SozR 2100 § 15 Nr. 10 mwN): Sozialversicherungsrechtlich beachtliche Einnahmearten sind im Zusammenhang mit der Anrechnung eigenen Einkommens auf Renten nur solche aus selbständiger Tätigkeit.
  • BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 60/92

    Gewerbebetrieb - Einkünfte - Verlustabzug

    In der Rechtsprechung sind bisher als "steuerrechtliche Vergünstigungen" iS des § 15 SGB IV im allgemeinen nur besondere Abschreibungen, Absetzungen und Abzüge mit Subventionscharakter angesehen worden (BSG SozR 2100 § 15 Nr. 10 S 19).
  • BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R

    Einkommensanrechnung auf Witwerrente eines selbständigen Landwirts nicht

    Die beim Kläger zu Steuerzwecken erfolgte Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) beruht zwar auf einer steuerrechtlich gleichrangigen Gewinnermittlungsmethode (vgl BSGE 64, 213, 216 = SozR 2100 § 15 Nr. 10), der Gesetzgeber war jedoch von Verfassungs wegen nicht gehalten, diese auch im Rahmen der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI iVm §§ 18a ff SGB IV anzuerkennen.
  • BSG, 29.06.1993 - 4 RLw 8/92

    Sonderabschreibung - Steuervergünstigung - Landwirt

    Es kann offen bleiben, wie der Ausdruck "allgemeine Gewinnermittlungsvorschriften" iS von § 15 Satz 1 SGB IV inhaltlich zu bestimmen und abzugrenzen ist (vgl dazu Bundessozialgericht in BSGE 64, 213, 214 f = SozR 2100 § 15 Nr. 10 mwN).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - L 3 U 194/97

    JAV-Berechnung - Arbeitseinkommen

    § 15 Satz 1 SGB IV betont den Vorrang der steuerrechtlichen Gewinnermittlung und schließt - abgesehen von der Sonderregelung des Satzes 2 - eigene sozialversicherungsrechtliche Vorschriften über die Gewinnermittlung aus (vgl BSGE 64 S 213 ff, 214 = SozR 2100 § 15 Nr. 10 mwN).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 4/96

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitragszuschusses - Festsetzung des

    Hiermit weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG (BSGE 64, 213ff = SozR 2100 § 15 Nr. 10) ab.
  • BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 2/92

    Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Beitrag - Entlastung landwirtschaftlicher

    Es kann offen bleiben, wie der Ausdruck "allgemeine Gewinnermittlungsvorschriften" iS von § 15 Satz 1 SGB IV inhaltlich zu bestimmen und abzugrenzen ist (vgl dazu Bundessozialgericht in BSGE 64, 213, 214 f = SozR 2100 § 15 Nr. 10 mwN).
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