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   BSG, 27.07.1989 - 11/7 RAr 115/87   

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https://dejure.org/1989,429
BSG, 27.07.1989 - 11/7 RAr 115/87 (https://dejure.org/1989,429)
BSG, Entscheidung vom 27.07.1989 - 11/7 RAr 115/87 (https://dejure.org/1989,429)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 115/87 (https://dejure.org/1989,429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 221
  • NJW 1990, 2581 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 697
  • DVBl 1990, 713
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
    Gegen die Auslegung zu 1., daß die Frist schon mit Kenntnis der Tatsachen beginne, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des zurückgenommenen Verwaltungsaktes ergibt, hat sich der Große Senat des BVerwG in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1984 zu der entsprechenden Fristbestimmung in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ausgesprochen (BVerwGE 70, 356 ff).

    Darauf weist das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zu Recht hin (BVerwGE 70, 356, 359).

    Die entsprechende Fristvorschrift in § 48 Abs. 4 VwVfG soll nach ihrer amtlichen Begründung nur die Fälle erfassen, in denen die Behörde durch tatsächliche Ereignisse auf die Rechtswidrigkeit eines konkreten Verwaltungsaktes hingewiesen wird, so daß allgemeine Hinweise ohne konkreten Fallbezug - wie zB das Bekanntwerden höchstrichterlicher Entscheidungen, die Erkenntnis der Rechtswidrigkeit einer bestimmten Verwaltungspraxis oder einer bestimmten Parallelentscheidung - die Rücknahmefrist nicht in Lauf setzen (BT-Drucks 7/910, S 71; BVerwGE 70, 356, 361 f).

    Diesem war die Rechtsfrage vorgelegt, ob § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG auch den Fall erfasse, daß die Behörde nachträglich erkennt, den beim Erlaß eines begünstigenden Verwaltungsakts vollständig bekannten Sachverhalt unzureichend berücksichtigt oder unrichtig gewürdigt und deswegen unrichtig entschieden zu haben (BVerwGE 70, 356, 357).

    Damit kann offenbleiben, ob beide Vorschriften einer unterschiedlichen Auslegung zugänglich sind (vgl hierzu einerseits SozR 1300 § 48 Nr. 47 und andererseits Dörr Komp 1986, 97, 103; Hendler JuS 1985, 947, 950; Buriahnek JA 1985, 518, 519; Frehse ZfS 1988, 225).

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
    Demgegenüber beruft sich die Beklagte auf eine in etwa zeitgleich mit dem Berufungsurteil ergangene Entscheidung des erkennenden Senats, daß die Jahresfrist auch dann gewahrt sei, wenn ein fristgemäßer erster Aufhebungsbescheid nach seiner rechtskräftigen Aufhebung "alsbald" durch einen zweiten Aufhebungsbescheid ersetzt werde, da das von der Jahresfrist geschützte Vertrauen in die Bindungswirkung des früheren Bescheides schon durch den ersten Änderungsbescheid erschüttert worden sei (BSGE 62, 103, 108 = SozR § 48 Nr. 39).

    Entscheidung vertretene Rechtsauffassung (BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39 und ebenso BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34) auf.

    Die aufgegebene Rechtsauffassung (BSGE 62, 103, 108) ist zwar in Fortführung einer Entscheidung des 9a-Senats (SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8) entwickelt worden.

    Das BSG hat sich dem zur Jahresfrist des § 45 Abs. 4 SGB 10 angeschlossen (BSGE 60, 239, 240 und BSGE 62, 103, 108), auch zur entsprechenden Anwendung der Jahresfrist nach § 48 SGB 10 (SozR 1300 § 48 Nr. 47 S 132/133).

  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
    Entscheidung vertretene Rechtsauffassung (BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39 und ebenso BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34) auf.

    Hierzu stellt der erkennende Senat klar, daß er - soweit es sich um die Rücknahme für die Vergangenheit, und zwar gerechnet ab Urteilserlaß handelt - auch an der Aussage in seinem Urteil vom 4. Februar 1988 (BSGE 63, 37) nicht mehr festhält, daß die Wieder- holungsgefahr eine Aufhebung der Rücknahme wegen fehlender Ermessensausübung in der Regel nur beim Vorliegen der gesetzlichen Ermessensvoraussetzungen erlaube.

  • BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88

    Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
    Gleichwohl soll vieles dafür sprechen, daß nach Auffassung des Großen Senats des BVerwG die fristauslösende Entscheidungsreife nach einer gerichtlichen Aufhebung eines fristgemäßen Rücknahme- oder Widerrufsbescheides wegen unzureichender Ermessensausübung erst nach Kenntnis der Entscheidungsgründe gegeben sei, weil erst sie der Behörde im Sinne des angeführten Beschlusses "vollständige Kenntnis" über die für die Rücknahme- oder Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen verschaffe (BVerwG vom 20. Mai 1988 - 7 B 79/88 - DÖV 1988, 975; ähnlich BSG SozR - 11.
  • BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82

    Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
    Im Urteil des 10. Senats vom 24. März 1983 (SozR 5870 § 2 Nr. 30) betrifft der abschließende Satz, die Beklagte werde nunmehr das ihr eingeräumte Ermessen auszuüben haben, wobei nach dem Sachverhalt bereits zwei Jahre seit Kenntnis der Aufhebungsgründe vergangen waren, nicht die Begründung der Rückverweisung, sondern das nach der Rückverweisung einzuschlagende Verfahren und gehört damit nicht zu den tragenden Erwägungen.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 22/86
    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
    Auch den Urteilen des 7. Senats vom 17. April 1986 (7 RAr 127/84, Die Beiträge 1986, 254) und vom 29. September 1987 (7 RAr 22/86) ist ein Rechtssatz, daß der erste Rücknahmebescheid die Jahresfrist für einen zweiten wahre, nicht zu entnehmen.
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 127/84
    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
    Auch den Urteilen des 7. Senats vom 17. April 1986 (7 RAr 127/84, Die Beiträge 1986, 254) und vom 29. September 1987 (7 RAr 22/86) ist ein Rechtssatz, daß der erste Rücknahmebescheid die Jahresfrist für einen zweiten wahre, nicht zu entnehmen.
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 53/86

    Prüfungsumfang des Gerichtes - Rechtsvoraussetzungen für die Aufhebung eines

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
    Anders als die aufgegebene Rechtsauffassung vermeidet die jetzt vertretene deshalb auch Zweifel dahin, ob in Fällen des § 48 SGB 10 eine fehlerfreie Wiederholung schon während oder erst nach Abschluß eines hinsichtlich der ersten - fehlerhaften - Aufhebung anhängigen Gerichtsverfahrens zulässig ist (vgl hierzu die Urteile des 7. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. August 1988 - 7 RAr 53/86 -, BSGE 64, 36 = SozR 1300 § 48 Nr. 2, vom 25. Oktober 1988 - 7 RAr 120/87 - und vom 23. November 1988 - 7 RAr 126/87 -).
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
    Das BSG hat sich dem zur Jahresfrist des § 45 Abs. 4 SGB 10 angeschlossen (BSGE 60, 239, 240 und BSGE 62, 103, 108), auch zur entsprechenden Anwendung der Jahresfrist nach § 48 SGB 10 (SozR 1300 § 48 Nr. 47 S 132/133).
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
    Verjährungsvorschriften sind nämlich auf Ausschlußfristen nur nach Maßgabe des besonderen Charakters der jeweils eingreifenden Ausschlußfrist anwendbar (vgl zur Anwendung der Wiedereinsetzung nach § 27 Abs. 5 SGB 10 auf materielle Ausschlußfristen das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des BSG vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 22/87 -).
  • BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87

    Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahme - Fehlende Ermessensentscheidung

  • BSG, 15.10.1987 - 1 RA 37/85

    Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - Witwenrente - Kürzung - Geschiedene Ehefrau -

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84

    Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 120/87
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 126/87
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