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   BSG, 28.04.1989 - 5/4a RJ 43/87   

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https://dejure.org/1989,6556
BSG, 28.04.1989 - 5/4a RJ 43/87 (https://dejure.org/1989,6556)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1989 - 5/4a RJ 43/87 (https://dejure.org/1989,6556)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1989 - 5/4a RJ 43/87 (https://dejure.org/1989,6556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsgefangenschaft - Vertriebener - Beendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 1
    Kriegsgefangenschaft volksdeutscher Vertriebener

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.04.1987 - 5a RKn 13/86

    Volksdeutsche - Aufenthaltsbegrenzung - Ausreiseerlaubnis - Lageraufenthalt -

    Auszug aus BSG, 28.04.1989 - 4a RJ 43/87
    Der erkennende Senat macht sich diese Auslegung des Begriffs der Kriegsgefangenschaft auch für den Ersatzzeittatbestand des § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO jedenfalls für den - hier vorliegenden - Fall zu eigen, daß der streitige Zeitraum wegen des Festhaltens des Versicherten durch feindliche Maßnahmen im Ausland gemäß § 1251 Abs. 1 Nr. 3 RVO als Ersatzzeit anzurechnen wäre, wenn der Versicherte - anders als der Kläger kein Kriegsteilnehmer gewesen wäre (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 8. April 1987 in SozR 2200 § 1251 Nr. 126).
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 29/85

    Inhaftierung eines Franzosen - Weltkrieg - Kriegsgefangenschaft - Internierung -

    Auszug aus BSG, 28.04.1989 - 4a RJ 43/87
    Danach ist Kriegsgefangener, wer wegen seiner Zugehörigkeit zu einem militärischen oder militärähnlichen Verband gefangengenommen worden ist und von einer feindlichen (ausländischen) Macht festgehalten wird (vgl Urteil des 4a Senats des BSG vom 28. November 1985 in SozR 2200 § 1251 Nr. 117 mwN, unter Hinweis auf die Genfer Abkommen vom 27. Juli 1929 - RGBl II 1934, 227 - und 12. August 1949 - BGBl II 1954, 781 -).
  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84

    Anwendung eines allgemeinen Ausreiseverbots - Ausreiseverbot -

    Auszug aus BSG, 28.04.1989 - 4a RJ 43/87
    Der erkennende Senat folgt der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des 2., 9. und 11. Senats des Bundessozialgerichts (BSG), wonach es sich hier lediglich um einen sogenannten prozessualen Verzicht des Klägers im Vorprozeß handelt mit der Folge, daß dieser nichts an der Verpflichtung der Beklagten ändert, den Ausführungsbescheid vom 12. September 1984 als rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakt gemäß § 44 Abs. 1 SGB 10 zurückzunehmen, soweit er nicht der materiellen Rechtslage entspricht (vgl BSG in SozR 2200 § 1251 Nr. 115 S 321 mwN).
  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 28/89

    Überbrückung der Zeit zwischen Kriegsgefangenschaft und Arbeitslosigkeit durch

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob wegen dieses Beschäftigungsverhältnisses seine Kriegsgefangenschaft am 12. Januar 1948 endete oder ob sie bis zu seiner Heimschaffung nach Deutschland andauerte (vgl dazu das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1989 - 5/4a RJ 43/87 -).
  • BSG, 07.12.1989 - 4 RA 110/88
    Der in § 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG nicht definierte Begriff der Kriegsgefangenschaft ist ebenso wie in § 1 Abs. 2 Buchst b des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) nach ständiger Rechtsprechung des BSG im völkerrechtlichen Sinne zu verstehen (vgl Urteil des erkennenden Senats - 4a Senats - vom 28. November 1985 = SozR 2200 § 1251 Nr. 117 mwN unter Hinweis auf das Genfer Abkommen vom 27. Juli 1929, RGBl II 1934, 227, ersetzt durch das III. Genfer Abkommen vom 12. August 1949, BGBl II 1954, 781, 838; dem folgend zuletzt BSG, Urteil vom 28. April 1989 - 5/4a RJ 43/87 S. 6).
  • BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 22/88
    Danach ist in Übereinstimmung mit den Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 (RGBl II 1934 S 227) und vom 12. August 1949 (BGBl I 1954 S 838) Kriegsgefangener, wer wegen seiner Zugehörigkeit zu einem militärischen oder militärähnlichen Verband gefangengenommen worden ist und von einer feindlichen (ausländischen) Macht festgehalten wird (s Urteil des 4a Senats vom 28. November 1985, SozR 2200 § 1251 Nr. 117, Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1989 - 5/4a RJ 43/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 10 V 12/05
    Macht nämlich ein Berechtigter einen Anspruch geltend, dessen Zuerkennung die Zurücknahme eines früheren Bescheides voraussetzt, so liegt darin zugleich ein Antrag auf Rücknahme des früheren Bescheides, über den der Beklagte zu entscheiden hat (vgl. BSG, Urteil vom 28. April 1989, A.: 5/4 a RJ 43/87, Soor 2200 § 1251 Nr. 131).
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