Rechtsprechung
   BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88   

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https://dejure.org/1989,266
BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88 (https://dejure.org/1989,266)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1989 - 7 RAr 86/88 (https://dejure.org/1989,266)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1989 - 7 RAr 86/88 (https://dejure.org/1989,266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AFG § 119 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 94
  • NZA 1990, 628
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86

    Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung -

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
    Dem entspreche wohl auch das Urteil des 5. Senats vom 24. März 1988 - 5/5b RJ 84/86 -.

    An dieser Verdeutlichung seiner bisherigen Rechtsprechung, insbesondere des Urteils SozR 4100 § 119 Nr. 14, ist der Senat nicht durch das von den Klägerinnen erwähnte Urteil BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28 gehindert.

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
    Ein Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, der Arbeitslose muß also einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
    Ein Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, der Arbeitslose muß also einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 53/80

    Feststellung des Eintritts einer Sperrzeit - Vorzeitige Beendigung des

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
    Der Senat hat schon seinerzeit darauf hingewiesen, daß auch ältere Arbeitnehmer nur unter solchen besonderen betrieblichen und den Arbeitsmarkt der Region belastenden Umständen einen wichtigen Grund dafür haben, unter Mitnahme der Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ungeschmälert in Anspruch zu nehmen (SozR 4100 § 119 Nr. 14; ebenso Urteil des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 -, veröffentlicht im Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Rechtsprechung - Nr. 2730 AFG § 119).
  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85

    Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit - Lösung

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
    Tendenzen der Instanzgerichte, den wichtigen Grund des sogenannten drastischen Personalabbaus unter Hervorhebung dessen großzügig zu handhaben, daß der regionale Arbeitsmarkt nicht in der Lage gewesen sei, den Personalabbau in absehbarer Zeit aufzufangen und der Arbeitslose anderen Arbeitnehmern seinen Arbeitsplatz überlassen habe, ist der Senat wiederholt entgegengetreten (vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 -, vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 38/86

    Wichtiger Grund - Ausscheiden eines älteren Arbeitnehmers - Personalabbau -

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
    Tendenzen der Instanzgerichte, den wichtigen Grund des sogenannten drastischen Personalabbaus unter Hervorhebung dessen großzügig zu handhaben, daß der regionale Arbeitsmarkt nicht in der Lage gewesen sei, den Personalabbau in absehbarer Zeit aufzufangen und der Arbeitslose anderen Arbeitnehmern seinen Arbeitsplatz überlassen habe, ist der Senat wiederholt entgegengetreten (vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 -, vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit durch

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
    Tendenzen der Instanzgerichte, den wichtigen Grund des sogenannten drastischen Personalabbaus unter Hervorhebung dessen großzügig zu handhaben, daß der regionale Arbeitsmarkt nicht in der Lage gewesen sei, den Personalabbau in absehbarer Zeit aufzufangen und der Arbeitslose anderen Arbeitnehmern seinen Arbeitsplatz überlassen habe, ist der Senat wiederholt entgegengetreten (vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 -, vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
    Die Anfechtungsklage genügt zwar, wenn nach zunächst ausgesprochener Leistungsbewilligung diese aufgehoben wird, z.B. wegen Eintritts einer Sperrzeit, um im Falle des Klagerfolgs die Leistung zu erhalten; denn schon die Kassation des aufhebenden Verwaltungsaktes stellt die Bewilligung wieder her (vgl. BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 49, 197, 198f.).
  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
    Die Anfechtungsklage genügt zwar, wenn nach zunächst ausgesprochener Leistungsbewilligung diese aufgehoben wird, z.B. wegen Eintritts einer Sperrzeit, um im Falle des Klagerfolgs die Leistung zu erhalten; denn schon die Kassation des aufhebenden Verwaltungsaktes stellt die Bewilligung wieder her (vgl. BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 49, 197, 198f.).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Die Versichertengemeinschaft soll sich gegen Risikofälle wehren, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (vgl BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14, 15, 16).

    Eine Sperrzeit tritt deshalb nur dann ein, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14, 15, 16).

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Vielmehr muss der wichtige Grund objektiv vorgelegen haben (stRspr, vgl nur: BSGE 66, 94, 101 f = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; dagegen Preis/Schneider, FS zum 25-jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein, 2005, 1300, 1313; vgl auch Gagel, SGb 2006, 264, 268, der als Maßstab eine objektive Beurteilung der subjektiven Sicht des Arbeitnehmers genügen lassen möchte).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Im Ergebnis soll eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; SozR 4-4100 § 119 Nr. 1).
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