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   BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90   

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BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90 (https://dejure.org/1991,614)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1991 - 2 RU 32/90 (https://dejure.org/1991,614)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 2 RU 32/90 (https://dejure.org/1991,614)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 123
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
    Zur Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert als anderer angemessener Maßstab iS des § 803 Abs. 1 RVO (Fortführung von BSG vom 25.1.1983 - 2 RU 1/82 = BSGE 54, 243 = SozR 2200 § 803 Nr. 2).

    Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die sich die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen der Beklagten stützen, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSGE 13, 189, 194; 54, 243, 244).

    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt, daß die weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen BGen durch den Gesetzgeber in § 803 Abs. 1, § 816 Reichsversicherungsordnung (RVO) zum Erlaß satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, da die für die Rechtsverordnungen geltenden engen Begrenzungen der Art. 80 ff GG insoweit nicht gelten (BVerfGE 12, 319, 325 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53]; 19, 253, 266; 49, 343, 362; BSGE 35, 164, 166; 54, 243, 245).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Januar 1983 (BSGE 54, 243, 244) näher dargelegt, daß die Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (UV) nach dem Flächenwert ein anderer angemessener Beitragsmaßstab ist, der weder Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) noch verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt.

    Die Revision setzt sich aber auch insoweit weder mit der gegenteiligen Meinung des Landessozialgericht (LSG) noch mit dem Urteil des Senats vom 25. Januar 1983 (aaO, 247) auseinander.

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
    Nach der Auslegung der Art. 92 und 93 EWGVtr durch den Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) (Entscheidungen vom 25. Juni 1976, Rechtssache 74/76 - Janelli/Meroni - EuGHE 1977, 557 ff und vom 22. März 1977, Rechtssache 78/76 - Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland - EuGHE 1977, 595 ff), ist die in Art. 92 Abs. 1 EWGVtr niedergelegte Unvereinbarkeit der Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt, wie sich aus Art. 92 Abs. 1 und 3 sowie aus Art. 93 Abs. 2 Unter-Abs. 3 EWGVtr ergibt, weder absolut noch unbedingt.

    Für Beihilfen, die bei Inkrafttreten des Vertrages bereits bestanden, sieht Art. 93 Abs. 2 EWGVtr nach der Auslegung des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ein besonderes Verfahren vor, das ggf mit einer Entscheidung der Kommission abgeschlossen wird, die den betreffenden Staat verpflichtet, die Beihilfe binnen einer bestimmten Frist aufzuheben oder umzugestalten (Rechtssache 78/76 aaO S 610).

    Der Senat hat die Frage der Vereinbarkeit des Beitragsmaßstabes der Beklagten mit dem EWGVtr jedenfalls im Rahmen seiner Vorlagepflicht nach Art. 177 EWGVtr zu prüfen (vgl EuGHE 1977, 595, 611).

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
    Nach der Auslegung der Art. 92 und 93 EWGVtr durch den Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) (Entscheidungen vom 25. Juni 1976, Rechtssache 74/76 - Janelli/Meroni - EuGHE 1977, 557 ff und vom 22. März 1977, Rechtssache 78/76 - Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland - EuGHE 1977, 595 ff), ist die in Art. 92 Abs. 1 EWGVtr niedergelegte Unvereinbarkeit der Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt, wie sich aus Art. 92 Abs. 1 und 3 sowie aus Art. 93 Abs. 2 Unter-Abs. 3 EWGVtr ergibt, weder absolut noch unbedingt.

    Das folge einerseits aus den in Art. 92 Abs. 2 EWGVtr vorgesehenen Ausnahmen, andererseits aus dem weiten Ermessensspielraum, den die Art. 92 und 93 EWGVtr der Kommission einräumten, und der ausgedehnten Befugnis, den diese Bestimmungen dem Rat gewährten, staatliche Beihilfen unter Abweichung von dem allgemeinen Verbot des Art. 92 Abs. 1 EWGVtr zuzulassen (Rechtssache 74/76 aaO S 575).

    Dem einzelnen sei es daher verwehrt, sich auf Art. 92 EWGVtr allein zu berufen, um die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinschaftsrecht vor einem nationalen Gericht geltend zu machen und zu beantragen, dieses Gericht möge eine solche Unvereinbarkeit unmittelbar oder inzidenter feststellen (Rechtssache 74/76 aaO, 575; ebenso Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 451.533 AFoG Nr. 8; aA VG Frankfurt NJW 1978, 512).

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
    Eine teilweise Befreiung von Soziallasten ist aber nur dann eine unzulässige Beihilfe, wenn diese Befreiung nicht durch die Natur oder den inneren Aufbau dieses Systems gerechtfertigt ist (EuGHE 1974, 709, 719).

    Vor und nach Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) hat der innerstaatliche Gesetzgeber demnach die Bemessung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung (UV) unter maßgebender Berücksichtigung der Fläche als nach dem inneren Aufbau dieses Versicherungszweiges gerechtfertigt angesehen, so daß auch nach der Rechtspr des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) (EuGHE 1974, 709, 719) eine höhere Beitragsbelastung großer Betriebe zum Ausgleich der geringeren Beitragsbelastung kleinerer und mittlerer Betriebe nicht als eine Beihilfe iS des Art. 92 EWGVtr anzusehen ist.

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt, daß die weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen BGen durch den Gesetzgeber in § 803 Abs. 1, § 816 Reichsversicherungsordnung (RVO) zum Erlaß satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, da die für die Rechtsverordnungen geltenden engen Begrenzungen der Art. 80 ff GG insoweit nicht gelten (BVerfGE 12, 319, 325 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53]; 19, 253, 266; 49, 343, 362; BSGE 35, 164, 166; 54, 243, 245).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kindergeldes ausgeführt, daß es dem Gesetzgeber freistehe, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr stattdessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines dafür ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder auch eine Entlastung im Steuerrecht und eine solche durch das Kindergeld miteinander zu kombinieren (vgl BVerfGE 43, 108, 123; 61, 319, 354; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1990, 2869, 2871) [BVerfG 29.05.1990 - 1 BvL 20/84].
  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
    Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die sich die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen der Beklagten stützen, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSGE 13, 189, 194; 54, 243, 244).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt, daß die weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen BGen durch den Gesetzgeber in § 803 Abs. 1, § 816 Reichsversicherungsordnung (RVO) zum Erlaß satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, da die für die Rechtsverordnungen geltenden engen Begrenzungen der Art. 80 ff GG insoweit nicht gelten (BVerfGE 12, 319, 325 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53]; 19, 253, 266; 49, 343, 362; BSGE 35, 164, 166; 54, 243, 245).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
    Der Senat ist danach nicht verpflichtet, den Rechtsstreit insoweit dem Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen, weil die Bestimmungen der Satzung der Beklagten und ihre Ermächtigungsgrundlagen in den §§ 803, 816 Reichsversicherungsordnung (RVO) offensichtlich nicht gegen Art. 92 EWGVtr verstoßen (EuGHE 1982, 3415, 3430; s auch BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 8/90) und dementsprechend auch von der Kommission nicht nach Art. 93 Abs. 2 EWGVtr beanstandet worden sind.
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kindergeldes ausgeführt, daß es dem Gesetzgeber freistehe, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr stattdessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines dafür ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder auch eine Entlastung im Steuerrecht und eine solche durch das Kindergeld miteinander zu kombinieren (vgl BVerfGE 43, 108, 123; 61, 319, 354; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1990, 2869, 2871) [BVerfG 29.05.1990 - 1 BvL 20/84].
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • BSG, 30.01.1973 - 7 RAr 29/72

    Anordnungen des Verwaltungsrates in Bezug auf Unterhaltsleistung

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90

    Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten - Versicherungspflicht in

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Die Festbetragsfestsetzung kann auch nicht als Satzungserlaß bewertet werden (vgl zur Satzungsermächtigung ohne Bindung an Anforderungen des Art. 80 GG: BSGE 68, 123, 124 = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2; BSGE 54, 243, 245 = SozR 2200 § 803 Nr. 2).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R

    Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert ein "anderer angemessener Beitragsmaßstab" in diesem Sinne ist (vgl ua BSGE 54, 243, 244 = SozR 2200 § 803 Nr. 2; Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 53/85 - = HV-Info 1987, 728; BSGE 68, 123 = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2).

    Hinsichtlich des zuletzt genannten Grundrechts hat dies der Senat in den oben aufgeführten Urteilen unter den verschiedenen Aspekten, die auch im vorliegenden Fall in Betracht kommen, bereits ausdrücklich verneint (s BSGE 54, 243, 247= SozR 2200 § 803 Nr. 2; BSGE 68, 123, 124 f = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2; Urteil vom 23. September 1997 - 2 RU 21/96 - aaO).

    Unter Zugrundelegung der somit weiter heranzuziehenden Rechtsprechung zu den einschlägigen Vorschriften der RVO (stellvertretend BSGE 54, 243 = SozR aaO; BSGE 68, 123 = SozR 3 aaO) ist davon auszugehen, daß der Flächenwertmaßstab einzeln oder in Kombination mit anderen genannten Maßstäben auch schon allein geeignet ist, die Unfallgefahr ausreichend zu berücksichtigen (vgl Kater/Leube, SGB VII, § 182 RdNr 7; Lauterbach/Deisler, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 182 RdNr 40).

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 30/97 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - vorübergehende

    Dabei hat der Gesetzgeber den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in §§ 803 Abs. 1, 816 RVO eine weitreichende Ermächtigung eingeräumt (vgl BSGE 68, 123, 124 = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2), die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BSGE 54, 243, 245 = SozR 2200 § 803 Nr. 2 mwN).

    Daß die Beklagte bei der Wahl und Ausgestaltung des Beitragsmaßstabes gegen höherrangiges Recht verstoßen hat, ist nicht ersichtlich (vgl BSGE 68, 123 = SozR aaO).

    Die Beklagte war im Rahmen ihrer - bereits erwähnten - weitreichenden Ermächtigung (BSGE 68, 123, 124 = BSG SozR 3-2200 § 803 Nr. 2) auch nicht verpflichtet, eine Änderung ihrer Satzung hinsichtlich des Beitrags iS eines Wegfalls der Beitragspflicht bzw einer Minderung der Beitragspflicht bei stillgelegten landwirtschaftlichen Flächen zu beschließen und insoweit eine weitere Differenzierung vorzunehmen.

  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung -

    Die Satzungsregelungen unterliegen der Nachprüfung durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit vielmehr nur im Hinblick darauf, ob sie mit der Ermächtigungsnorm und sonstigem höherrangigem Recht vereinbar sind (BSG SozR 2200 § 725 Nr. 5 und Nr. 10; BSGE 68, 123, 124 = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2 S 3; SozR 3-2200 § 725 Nr. 2).
  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Entsprechend der Aufgabe des EuGH, eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu sichern, besteht eine Vorlagepflicht jedoch nur bei Zweifeln über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts (BVerfG NJW 1992, 678; BSGE 43, 255, 268 f = SozR 4100 § 80 Nr. 1; BSGE 68, 123, 127 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91] = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2; BSGE 70, 206, 215 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3) bzw wenn die Auslegung entscheidungserheblicher Normen des Gemeinschaftsrechts durch die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) noch nicht geklärt ist (BSGE 70, 206, 215 mwN = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3); das Gegenteil ist hier der Fall, so daß die Entscheidung des Senats vom 3. November 1976 - 7 RAr 115/75 -(unveröffentlicht), soweit sie die Anwendung des Art. 12 Abs. 2 S 1 EWGV 1408/71 betrifft, durch die Rechtsprechung des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mittlerweile überholt ist.
  • LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99

    Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Aufbringung der

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert ein "anderer angemessener Beitragsmaßstab" in diesem Sinne ist (vgl. u.a. Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 27.11.1986 - 2 RU 53/85 - HV-Info 1987, 728; vom 24.01.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123, 124).

    Hinsichtlich des allgemeinen Gleichheitssatzes hat dies das BSG in den oben aufgeführten Urteilen unter den verschiedenen Aspekten, die auch im vorliegenden Fall in Betracht kommen, bereits ausdrücklich verneint (Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 24.01.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123, 124).

    Auch in seiner Entscheidung vom 24.01.1991 (- 2 RU 32/90 - BSGE 65, 123, 125) hat das BSG wiederum nur im Zusammenhang mit dem Maßstab des Arbeitsbedarfs auf das Erfordernis einer Härteklausel hingewiesen.

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95

    Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für

    Insoweit geht der Senat in stRspr davon aus, daß die für Rechtsverordnungen geltenden engen Begrenzungen der Art. 80 ff GG für die Ermächtigung der UV-Träger als Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts zum Erlaß satzungsrechtlicher Bestimmungen nicht gelten (s ua BSGE 35, 164, 166 = SozR Nr. 1 zu § 40 AFG; BSGE 54, 243, 245 = SozR 2200 § 803 Nr. 4; BSGE 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91] = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2).

    Der Senat hat demgemäß die Ermächtigung in § 803 Abs. 1 RVO, durch die Satzung in dem Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung (UV) nach einem "anderen angemessenen Maßstab" als den des Arbeitsbedarfs oder des Einheitswertes zu berechnen, als verfassungsgemäß angesehen (s ua BSGE 68, 123 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]).

  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen -

    Entsprechend der Aufgabe des EuGH, eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu sichern, besteht eine Vorlagepflicht jedoch nur bei Zweifeln über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts (BVerfG NJW 1992, 678; BSGE 43, 255, 268 f; 68, 123, 127) [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91].
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 2/99 R

    Zulässigkeit des Schätzverfahrens zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl in der

    Dabei ist zu beachten, daß die Satzung der Beklagten objektives Recht ist und der Nachprüfung durch die Gerichte insbesondere aber auch nur darauf unterliegt, ob sie mit dem Gesetz, auf dem sie beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist (BSGE 27, 237, 240 = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; BSGE 68, 123, 124 = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2).

    Daß diese Satzungsnorm auf einer weitreichenden Ermächtigung durch den Gesetzgeber beruht, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil die für Rechtsverordnungen geltenden engen Begrenzungen des Art. 80 GG insoweit nicht gelten (BSGE 68, 123, 124 mwN = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2).

  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 55/93

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen

    Der Kläger meint außerdem, das Urteil des LSG weiche von der Entscheidung des Senats vom 24. Januar 1991 (BSGE 68, 123 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]) ab i.S. des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG.

    Der Beschwerdeführer geht wohl davon aus, daß das BSG in seinem Urteil vom 24. Januar 1991 (a.a.O.) den Rechtssatz aufgestellt habe, ein im wesentlichen auf dem Flächenwert basierender Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung müsse stets eine Härteregelung enthalten und das LSG habe demgegenüber seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde gelegt, auch ohne Härteregelung sei ein solcher Beitragsmaßstab rechtmäßig.

    Der Beschwerdeführer verkennt nicht, daß der Senat in ständiger Rechtsprechung die Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert als einen anderen angemessenen Beitragsmaßstab ansieht, der weder Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) noch verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt (BSGE 54, 243, 245; 68, 123, 124) [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91].

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 12/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsermäßigung - land- und

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 23/95

    Vereinbarkeit einer Satzungsregelung mit höherrangigem Recht

  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93

    Unfallversicherung - Übungsleiter - Aus- und Fortbildung

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R

    Unfallversicherung - Unfallverhütung - Anschlußzwang - Arbeitsmedizinischer und

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

  • SG München, 30.06.2014 - S 1 U 5037/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Höhe der Beitragspflicht -

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2006 - L 10 U 1323/04

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsberechnung -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - Wahl der

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93

    Unfallversicherung - Berufgenossenschaft - Beiträge - Ehegattenarbeitnehmer

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99

    Zur Rechtmäßigkeit eines Gefahrtarifes

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 44/92

    Zuschlag - Unfallversicherungsbeitrag - Differenzierung - Arbeitsunfälle

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90

    Ermäßigung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmer der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 22 U 15/08
  • LSG Bayern, 30.06.2005 - L 4 KR 119/02

    Beitragsbemessung in der Krankenversicherung der Landwirte (KVdL); Pflicht zur

  • BSG, 30.03.1999 - B 2 U 13/99 B

    Klärungsbedürtigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Thüringen, 28.02.2007 - L 1 U 364/06

    Beitragsbescheide als Klagegegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 21/96

    Rechtmäßigkeit der Verwendung des sog. Flächenwertmaßstabs als Grundlage der

  • SG Lüneburg, 17.06.2008 - S 2 U 78/05
  • LSG Bayern, 17.11.1999 - L 2 U 18/97

    Beitragsbemessung (Sozialversicherung) eines Landwirtes unter Zugrundelegung der

  • LSG Bayern, 17.11.1999 - L 2 U 17/97
  • LSG Berlin, 18.04.2000 - L 2 U 92/98

    Beitagsverpflichtung (gesetzliche Unfallversicherung) eines Unternehmens

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