Rechtsprechung
BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
MdE - Berufskrankheit - Flugkapitän - Erwerbsunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 581 Abs. 1, § 581 Abs. 2
Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 20.04.1988 - S 4 U 73/85
- BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90
Papierfundstellen
- BSGE 70, 47
- NZA 1992, 671
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 25.08.1965 - 2 RU 52/64
Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90
Die durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) eingeführte Vorschrift des § 581 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) normiert im wesentlichen die bis dahin entwickelten Grundsätze der Rechtspr (vgl BSGE 23, 253, 254; 28, 227, 229; 39, 31, 32).Im Rahmen des § 581 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) liegen die eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) rechtfertigenden Nachteile aber dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (ständige Rechtspr seit BSGE 23, 253, 255; vgl auch BSGE 31, 185, 188; 39, 31, 32;… SozR Nrn 10 und 12 zu § 581 RVO;… SozR 2200 § 581 Nrn 18 und 27;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 568k ff mwN).
- BSG, 18.12.1974 - 2 RU 155/74
Musikakademie - Dozent - Erwerbsfähigkeit - Nebentätigkeit
Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90
Die durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) eingeführte Vorschrift des § 581 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) normiert im wesentlichen die bis dahin entwickelten Grundsätze der Rechtspr (vgl BSGE 23, 253, 254; 28, 227, 229; 39, 31, 32).Im Rahmen des § 581 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) liegen die eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) rechtfertigenden Nachteile aber dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (ständige Rechtspr seit BSGE 23, 253, 255; vgl auch BSGE 31, 185, 188; 39, 31, 32;… SozR Nrn 10 und 12 zu § 581 RVO;… SozR 2200 § 581 Nrn 18 und 27;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 568k ff mwN).
- BSG, 27.09.1968 - 2 RU 149/66
Geminderte Erwerbsfähigkeit - Berufliche Nachteile - Rentenbemessung
Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90
Die durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) eingeführte Vorschrift des § 581 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) normiert im wesentlichen die bis dahin entwickelten Grundsätze der Rechtspr (vgl BSGE 23, 253, 254; 28, 227, 229; 39, 31, 32).Zwar trifft es zu, daß allein die unfallbedingte Aufgabe des erlernten Berufs nach der Rechtspr des BSG ebensowenig eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach § 581 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) zu begründen vermag wie allein der Umstand, daß erst unter Heranziehung der Erhöhungsvorschrift ein Anspruch auf Verletztenrente ermöglicht werden kann (BSGE 28, 227;… BSG SozR 2200 § 81 Nr. 18; Urteil des erkennenden Senats vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 41/82).
- BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89
Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der …
Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90
Anders als in dem vom 4. Senat des BSG am 22. Februar 1990 entschiedenen Fall (BSGE 66, 226 zur zumutbaren Verweisung eines Flugkapitäns auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit in der obersten Gruppe der Angestelltenberufe) war es dem Kläger im vorliegenden Fall auch nicht möglich, seine besonderen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen als Flugzeugführer nach seiner Berufsaufgabe auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens in zumutbarer Weise zu nutzen. - BSG, 20.10.1983 - 2 RU 41/82
Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90
Zwar trifft es zu, daß allein die unfallbedingte Aufgabe des erlernten Berufs nach der Rechtspr des BSG ebensowenig eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach § 581 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) zu begründen vermag wie allein der Umstand, daß erst unter Heranziehung der Erhöhungsvorschrift ein Anspruch auf Verletztenrente ermöglicht werden kann (BSGE 28, 227;… BSG SozR 2200 § 81 Nr. 18; Urteil des erkennenden Senats vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 41/82). - BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67
Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher …
Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90
Im Rahmen des § 581 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) liegen die eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) rechtfertigenden Nachteile aber dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (ständige Rechtspr seit BSGE 23, 253, 255; vgl auch BSGE 31, 185, 188; 39, 31, 32;… SozR Nrn 10 und 12 zu § 581 RVO;… SozR 2200 § 581 Nrn 18 und 27;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 568k ff mwN). - BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE - …
Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90
In einem solchen Fall ist es zur Beseitigung dieser unbilligen Härte unter Berücksichtigung der übrigen Umstände angemessen, die Rentenleistung durch eine MdE-Erhöhung auf den beantragten rentenberechtigenden Grad von 20 vH zu ermöglichen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18 unter Bezugnahme auf Gitter, Grundlagen der Sozialversicherung, Festschrift für Brackmann, 1977, 103, 115). - BSG, 04.08.1955 - 2 RU 67/54
Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90
Bereits vor Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl I 241) entsprach es der ständigen Rechtspr des BSG, zur Vermeidung unbilliger Härten bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auch die Auswirkungen der Unfallfolgen auf den Lebensberuf des Verletzten im Einzelfall angemessen zu berücksichtigen (vgl BSGE 1, 174, 178; 4, 294, 298).
- BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R
Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern
Allerdings läßt diese unfallversicherungsrechtliche Regelung, bei der regelmäßig Erhöhungen von 10 bis 20 vH in Betracht kommen (BSGE 70, 47, 51 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 1) keine allgemeine Berücksichtigung der besonderen beruflichen Betroffenheit - etwa entsprechend den Grundsätzen des § 30 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes - zu.Eine allgemeine Berücksichtigung des "besonderen beruflichen Betroffenseins" würde daher in der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig zu einer doppelten Berücksichtigung des Berufs führen (vgl BSGE 70, 47, 48 = SozR 3 aaO;… Brackmann/Burchardt, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 56 RdNr 100).
Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich eine höhere Bewertung der MdE nach § 581 Abs. 2 RVO ergeben, wenn der Verletzte infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Lebensberuf aufgeben muß und die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens verwerten kann (vgl BSGE 70, 47, 49 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 1).
- BSG, 02.11.1999 - B 2 U 49/98 R
Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Erhöhung - Ballett-Tänzer - …
Allerdings läßt diese unfallversicherungsrechtliche Regelung, bei der regelmäßig Erhöhungen von 10 bis 20 vH in Betracht kommen (BSGE 70, 47, 51 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 1) keine allgemeine Berücksichtigung der besonderen beruflichen Betroffenheit - etwa entsprechend den Grundsätzen des § 30 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes - zu.Eine allgemeine Berücksichtigung des "besonderen beruflichen Betroffenseins" würde daher in der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig zu einer doppelten Berücksichtigung des Berufs führen (vgl BSGE 70, 47, 48 = SozR 3 aaO;… Brackmann/Burchardt, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 56 RdNr 100).
Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich eine höhere Bewertung der MdE nach § 581 Abs. 2 RVO ergeben, wenn der Verletzte die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens verwerten kann (BSGE 70, 47, 49 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 1).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 17 U 290/97
Unfallrente - MdE - berufliche Betroffenheit - unbillige Härte - Profisportler
Durch diese Vorschrift soll nicht der für die Bemessung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung geltende Grundsatz der abstrakten Schadensbestimmung durchbrochen werden (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1 m.w.N.;… Brackmann/ Burchardt, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung -, 12. Aufl., § 56 Rdn. 98;… Kater/ Leube, Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII, § 56 Rdn. 73, Schmitt, Kommentar zum SGB VII, § 56 Rdn. 30).Ermöglicht wird jedoch die Berücksichtigung einer individuellen Sonderstellung des Verletzten (…BSG SozR 2200 § 581 Nr. 2 = BSGE 38, 118), um im Einzelfall unbillige Härten zu vermeiden, die infolge der verletzungsbedingten Aufgabe des Berufs und des Fortfalls der Verwertbarkeit erlernter Fähigkeit im Erwerbsleben entstanden sind (BSG SozR 3- 2200 § 581 Nr. 1;… Brackmann/ Burchardt a.a.O. § 56 Rdn. 99;… Ricke, Kasseler Kommentar, § 581 RVO Rdn. 15).
Bei dieser Einzelfallbetrachtung sind sowohl das Alter des Versicherten, als auch die Dauer der Ausbildung und Ausübung der speziellen beruflichen Tätigkeit sowie der Umstand zu berücksichtigen, ob die bisher ausgeübte Tätigkeit eine günstige Stellung im Erwerbsleben gewährleistete (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1;… Brackmann/ Burchardt a.a.O. § 56 Rdn. 103;… Ricke a.a.O. § 581 Rdn. 16).
In diesem Zusammenhang hat das BSG der Dauer der speziellen Berufsausübung besondere Bedeutung beigemessen (so ausdrücklich BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1 S. 3; BSG NZS 1996, 393, 394, vgl. ferner BSGE 4, 294, 298; BSG Breithaupt 1971, 910, 912;… BSG Urt. v. 30.03.1962 - 2 RU 50/59 -).
- BSG, 18.10.1995 - 9 RV 18/94
Besondere berufliche Betroffenheit bei erfolgreicher Umschulung
Hier ist die Berücksichtigung des Berufs des Verletzten bei der Bewertung der MdE nur in Fällen unbilliger Härte zugelassen (vgl. BSGE 70, 47 mwN). - LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12 Mit seiner hiergegen bei dem Sozialgericht (SG) Frankfurt (Oder) erhobenen Klage hat der Kläger sein Begehren weiter verfolgt und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 04. Dezember 1991, 2 RU 47/90, BSGE 70, 47) vorgetragen, dass seine VR wegen besonderer beruflicher Nachteile (§ 56 Abs. 2 Satz 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)) zu erhöhen sei.
Sein Fall sei mit höchstrichterlich entschiedenen Fällen zu vergleichen (z. B. BSG, Urteil vom 04. Dezember 1991, BSGE 70, 47, zum Flugzeugführer).
Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich eine höhere Bewertung der MdE ergeben, wenn der Verletzte die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens verwerten kann (BSG, Urteil vom 04. Dezember 1991, 2 RU 47/90, BSGE 70, 47 ff.).
Soweit der Kläger sein Begehren auf andere höchstrichterlich entschiedene Fälle, u. a. auf den Fall eines Flugzeugführers, der im Alter von 51 Jahren nach 22 Jahren Berufsausübung seine Tätigkeit aufgeben musste, stützt (BSG, Urteil vom 04. Dezember 1991, BSGE 70, 47), hat die Beklagte zu Recht darauf hingewiesen, dass der Beruf des Flugzeugführer eine im allgemeinen Erwerbsleben seltene Tätigkeit darstelle, die herausragende Anforderungen an Ausbildung und Ausübung stelle.
- BSG, 19.02.1997 - 2 BU 230/96
Anspruch auf Verletztenrente auf Grund einer Berufskrankheit - Darlegung der …
Die Beschwerdeführerin setzt sich nicht mit der - auch vom LSG beachteten - ständigen Rechtsprechung des BSG zur Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte gemäß § 581 Abs. 2 RVO auseinander (vgl BSGE 39, 31;… BSG SozR Nrn 10 und 12 zu § 581 RVO;… BSG SozR 2200 § 581 Nrn 18 und 27; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 568k ff; Lauterbach/Watermann, Unfallversicherung, § 581 RVO, Anm 9 bis 12; M. Ruppelt in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 2, Unfallversicherung, 1996, § 48 RdNrn 39 ff, jeweils mwN aus Rechtsprechung und Literatur).Die pauschale Behauptung eines eingetretenen sozialen Wandels stellt keine schlüssige substantiierte Begründung dar, zumal die Entscheidung des BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1 erst vom Dezember 1991 stammt.
Neben diesen Merkmalen sind außerdem die besonderen sonstigen Umstände des Einzelfalles bei der Entscheidung über eine höhere Bewertung der MdE nach § 581 Abs. 2 RVO jeweils zu berücksichtigen (vgl BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1).
Für eine schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage wäre daher darzulegen gewesen, daß trotz der gegenüber dem Versorgungsrecht anders gearteten Systematik des Unfallversicherungsrechts (vgl BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1), trotz der unterschiedlichen Ermittlung der Renten - nicht nach Pauschalsätzen ohne Rücksicht auf das Einkommen, sondern auf der Grundlage des vom Verletzten während des letzten Jahres vor dem Arbeitsunfall verdienten Arbeitsentgelts -, trotz des im Unfallversicherungsrecht geltenden Grundsatzes der abstrakten Schadensbemessung für den Gesetzgeber keine die unterschiedliche gesetzliche Handhabung in § 581 RVO Abs. 2 und § 30 Abs. 2 BVG rechtfertigenden Gründe vorgelegen hätten.
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 2 U 142/10
Besondere berufliche Betroffenheit; unbillige Härte
Allerdings lässt diese unfallversicherungsrechtliche Regelung, bei der regelmäßig Erhöhungen von 10 bis 20 v.H. in Betracht kommen (BSGE 70, 47, 51 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 1) keine allgemeine Berücksichtigung der besonderen beruflichen Betroffenheit - etwa entsprechend den Grundsätzen des § 30 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes - zu.Eine allgemeine Berücksichtigung des "besonderen beruflichen Betroffenseins" würde daher in der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig zu einer doppelten Berücksichtigung des Berufs führen (vgl. BSGE 70, 47, 48).
Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich eine höhere Bewertung der MdE nach § 56 Abs. 2 S. 3 SGB VII ergeben, wenn der Verletzte die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens verwerten kann (BSGE 70, 47, 49).
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 3 U 129/10
Arbeitsunfall - Verletztenrente - Tinnitus - Höhe der MdE - besondere berufliche …
Allerdings lässt diese unfallversicherungsrechtliche Regelung, bei der regelmäßig Erhöhungen von 10 bis 20 v. H. in Betracht kommen (BSGE 70, 47, 51 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 1) keine allgemeine Berücksichtigung der besonderen beruflichen Betroffenheit - etwa entsprechend den Grundsätzen des § 30 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes - zu.Eine allgemeine Berücksichtigung des "besonderen beruflichen Betroffenseins" würde daher in der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig zu einer doppelten Berücksichtigung des Berufs führen (vgl. BSGE 70, 47, 48).
Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich eine höhere Bewertung der MdE nach § 56 Abs. 2 S. 3 SGB VII ergeben, wenn der Verletzte die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens verwerten kann (BSGE 70, 47, 49).
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 22 U 4/08
Arbeitsunfall; Minderung der Erwerbsfähigkeit; Kreuzbandruptur; Synovialis
Diese unfallversicherungsrechtliche Regelung, bei der regelmäßig Erhöhungen von 10 bis 20 v. H. in Betracht kommen (BSGE 70, 47, 51), lässt keine allgemeine Berücksichtigung der besonderen beruflichen Betroffenheit - etwa entsprechend den Grundsätzen des § 30 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz zu.Eine allgemeine Berücksichtigung des "besonderen beruflichen Betroffenseins" würde in der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig zu einer doppelten Berücksichtigung des Berufs führen (BSGE 70, 47, 48).
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - L 27 U 9/01
Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Höherbewertung - unbillige Härte …
Diese unfallversicherungsrechtliche Regelung, bei der regelmäßig Erhöhungen von 10 bis 20 v. H. in Betracht kommen (BSGE 70, 47, 51), lässt keine allgemeine Berücksichtigung der besonderen beruflichen Betroffenheit - etwa entsprechend den Grundsätzen des § 30 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz (BVG) - zu.Eine allgemeine Berücksichtigung des "besonderen beruflichen Betroffenseins" würde in der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig zu einer doppelten Berücksichtigung des Berufs führen (BSGE 70, 47, 48).
Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalls kann sich eine höhere Bewertung der MdE nach § 581 Abs. 2 RVO ergeben, wenn der Verletzte die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens verwerten kann (BSGE 70, 47, 49).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17
Anspruch auf höhere Verletztenrente; Kriterien für die Bemessung einer MdE; …
- SG Detmold, 19.01.2017 - S 14 U 342/15
Voraussetzungen für die Gewährung von Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalles …
- LSG Nieder-sachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17
38-jähriger Ingenieur kann aufgrund eines Wegeunfalls keine Mess- und …
- BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 5/01 R
Gewaltopferentschädigung - Schädigung im Beitrittsgebiet vor Wiedervereinigung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 21 U 181/18
Besondere berufliche Betroffenheit - hier: Rettungssanitäter in der Ausbildung …
- SG Stade, 17.03.2014 - S 21 VE 12/11
Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) wegen Feststellung der …
- BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96
Anspruch auf Verletztenrente wegen einer allergischen obstruktiven …
- SG Karlsruhe, 17.10.2019 - S 1 U 1297/19
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Festsetzung - bisherige …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2003 - L 9 U 183/01
Anspruch auf Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - L 5 KR 212/18
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen
- BSG, 19.03.1996 - 2 BU 254/95
Erhöhung des MdE - Unbillige Härte - Umstände des Einzelfalles - Sozialer Abstieg …
- SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10
Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 9 U 183/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2005 - L 9 U 143/02
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 9 U 333/02
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 6 U 3904/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Arbeitsunfall in der ehemaligen …
- BSG, 05.09.2017 - B 2 U 103/17 B
- SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Höherbewertung der MdE - …
- SG Kassel, 10.02.2014 - S 1 U 66/13
- LSG Hessen, 10.09.1997 - L 3 U 432/94
Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität
- LSG Baden-Württemberg, 28.01.2016 - L 6 U 2685/13
- LSG Bayern, 05.12.2007 - L 2 U 214/07
Beweiserleichterung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit für den ursächlichem …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
- LSG Hamburg, 22.06.2004 - L 3 U 2/03
Gewährung einer höheren Verletztenrente wegen der verbliebenen Folgen eines …
- LSG Sachsen, 16.04.2004 - L 2 U 154/01
Gewährung einer Verletztenrente; Merkmale für die Beurteilung der Rechtfertigung …
- LSG Bayern, 28.01.2000 - L 2 U 322/98
Verletztenrente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent wegen …
- SG Karlsruhe, 24.04.2008 - S 1 U 4983/07
Gewährung von Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; …
- SG Oldenburg, 23.02.2005 - S 7 U 72/04
- LSG Hessen, 28.06.1994 - L 3 U 1175/93
Unfallversicherung - MdE - Bewertung - Höherbewertung - abstrakte …
- LSG Niedersachsen, 11.12.2001 - L 6 U 59/00
- SG Hamburg, 31.07.2015 - S 6 U 80/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2012 - L 14 U 262/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 157/04
- BSG, 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 6 U 448/01
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2009 - L 1 U 3549/09
- LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 424/96
Zur MdE-Bewertung gem. § 581 Abs. 2 RVO für eine Außenbandruptur am li. …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 6 U 148/04
- SG Oldenburg, 11.01.2006 - S 7 U 259/04
- SG Oldenburg, 02.11.2005 - S 7 U 286/04
- SG Oldenburg, 02.11.2005 - S 7 U 7/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 16 U 41/05
- SG Oldenburg, 12.08.2005 - S 7 U 277/04
- SG Oldenburg, 26.01.2005 - S 7 U 56/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2002 - L 3/9 U 292/00