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   BSG, 18.10.1995 - 9/9a RVg 4/92   

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https://dejure.org/1995,560
BSG, 18.10.1995 - 9/9a RVg 4/92 (https://dejure.org/1995,560)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1995 - 9/9a RVg 4/92 (https://dejure.org/1995,560)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 9/9a RVg 4/92 (https://dejure.org/1995,560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Krankheitssymptome - Seelische Krankheit - Ursachenzusammenhang

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ursachenzusammenhang zwischen Vergewaltigungsversuch und psychischer Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer seelischen Krankheit und einem seelisch schädigenden Vorgang im Rahmen der Opferentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 1
  • MDR 1996, 505
  • NVwZ 1997, 520 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1997, 38
  • NJ 1996, 500
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 2/93

    GdB-Herabsetzung - Ablauf der Heilungsbewährung - Erkennbarkeit im

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92
    Das gilt zB für den Zustand der Heilungsbewährung nach einer Krebsoperation oder nach anderen Eingriffen, bei denen der postoperative Zustand für eine mehrjährige Übergangszeit durch eine unbestimmte Zahl körperlicher und seelischer Störungen gekennzeichnet ist (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 10).
  • BSG, 26.01.1994 - 9 RVg 3/93

    Kriegsopfer- und Soldatenversorgung

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92
    In solchen Fällen hat der Senat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß medizinische Gutachten im Einzelfall regelmäßig nichts Überzeugendes zur Ursachenfrage aussagen können (SozR 3-3200 § 81 Nr. 3; Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/90 - HV-Info 1993, 2320; SozR 3-3800 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 4/91

    Diensteinwirkungen durch CS-Tränengas auf Nervenkrankheit -

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92
    In solchen Fällen hat der Senat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß medizinische Gutachten im Einzelfall regelmäßig nichts Überzeugendes zur Ursachenfrage aussagen können (SozR 3-3200 § 81 Nr. 3; Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/90 - HV-Info 1993, 2320; SozR 3-3800 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 31/90

    Selbsttötung im Wehrdienst - Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92
    Wird eine solche Meinung in der medizinischen Wissenschaft überhaupt nicht vertreten, ist der Anspruch ohne weitere Beweiserhebung abzulehnen (vgl BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 6 - Selbsttötungsfall; Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/90, HV-Info 1993, 2320 - Homosexuellenfall).
  • BSG, 02.06.1970 - 10 RV 69/68
    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92
    Der Beklagte weist zwar zu Recht daraufhin, daß Schädigungsfolgen vollständig und richtig festzustellen sind, schon weil davon der Anspruch auf Heilbehandlung abhängt (vgl BSG Urteil vom 6. Februar 1970 - 10 RV 69/68 -, KOV 1971, 170), so daß auch eine bestimmte Bezeichnung der Gesundheitsstörungen erforderlich ist.
  • BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82

    Gesundheitsschädigungen durch Schädigungsfolgen; Begründung eines

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92
    Für die Anwendung dieses Rechtsgedankens jedenfalls bei einer besonders belastenden Gewalttat und bei unmittelbarem Ausbruch der Krankheit spricht die durch § 5 SGB I zum Ausdruck gebrachte Erkenntnis, daß die verschiedenen Rechtsgebiete der sozialen Entschädigung nicht unverbunden nebeneinander stehen, sondern in den wesentlichen Grundgedanken übereinstimmen (BSGE 54, 206 = SozR 3100 § 1, Nr. 29).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Soweit das LSG die bei psychischen Erkrankungen zuletzt insbesondere vom 9. Senat des BSG (BSGE 74, 51, 53 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 3 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4) erhobene Forderung nach einer generellen, durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauerten Plausibilität der behaupteten Ursache-Wirkungs-Beziehung ablehnt, weil darin eine verdeckte Rückkehr zur Adäquanztheorie des Zivilrechts zu sehen sei, verkennt es Inhalt und Zielrichtung dieser Rechtsprechung.

    Eine Ursachenbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes setzt - wie ausgeführt - voraus, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang zwischen bestimmten traumatischen Ereignissen und bestimmten psychischen Erkrankungen gibt (ebenso zum Sozialen Entschädigungsrecht der 9. Senat des BSG in BSGE 74, 51, 53 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 3 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Denn die Feststellung von Schädigungsfolgen kann als eigenständiger begünstigender Verwaltungsakt Grundlage für weitere Ansprüche oder Rechtsfolgen sein, zB Ansprüche auf Heilbehandlung wegen der anerkannten Folgen einer Schädigung (vgl zum BVG bereits BSGE 9, 80, 83 f = SozR Nr. 17 zu § 55 SGG; BSGE 12, 25, 26; BSGE 27, 22, 23 = SozR Nr. 59 zu § 77 SGG; BSG, Urteil vom 2.6.1970 - 10 RV 69/68 - KOV 1971, 170; zum Soldatenversorgungsgesetz etwa BSGE 57, 171, 172 = SozR 1500 § 55 Nr. 24 S 17; BSGE 68, 128, 129 f = SozR 3-3200 § 81 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 18 S 39; BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 16 S 73; zum OEG etwa BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9/9a RVg 4/92 - BSGE 77, 1, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4 S 15).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Die für die Unfallversicherung zuständigen Senate des BSG hätten sich der verdeckten Rückkehr des für das soziale Entschädigungsrecht zuständigen 9. Senats des BSG zur Adäquanztheorie nicht zu Eigen gemacht, wonach von einem Ursachenzusammenhang zwischen einer bestimmten seelischen Krankheit und einem bestimmten seelisch schädigenden Vorgang nur gesprochen werde könne, wenn nach allgemeinem medizinischem Erfahrungswissen die Krankheit nach einem Vorgang dieser Art gehäuft auftrete (Hinweis auf BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 4).

    Soweit das LSG die bei psychischen Erkrankungen zuletzt insbesondere vom 9. Senat des BSG (BSGE 74, 51, 53 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 3 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4) erhobene Forderung nach einer generellen, durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauerten Plausibilität der behaupteten Ursache-Wirkungs-Beziehung ablehnt, weil darin eine verdeckte Rückkehr zur Adäquanztheorie des Zivilrechts zu sehen sei, verkennt es Inhalt und Zielrichtung dieser Rechtsprechung.

    Eine Ursachenbeurteilung auf der Basis des aktuellen medizinischen-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes setzt - wie ausgeführt - voraus, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang zwischen bestimmten traumatischen Ereignissen und bestimmten psychischen Erkrankungen gibt (ebenso zum Sozialen Entschädigungsrecht der 9. Senat des BSG in BSGE 74, 51, 53 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 3 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4).

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