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   BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94   

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BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94 (https://dejure.org/1996,1277)
BSG, Entscheidung vom 07.11.1996 - 12 RK 79/94 (https://dejure.org/1996,1277)
BSG, Entscheidung vom 07. November 1996 - 12 RK 79/94 (https://dejure.org/1996,1277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstrahlung - Entsendung - Konzernintern - Inländische Tochtergesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB IV §§ 3, 4, 5; SGB VI § 1; AÜG Art. 1 § 1; AVG § 2 Abs. 1 Nr. 1 (= RVO § 1227 Abs. 1 S 1 Nr. 1)
    Sozialversicherungspflicht bei konzerninterner Entsendung eines Arbeitnehmers aus dem Ausland ins Inland (Einstrahlung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 214
  • NZA 1997, 677
  • NZS 1997, 372
  • DB 1997, 835
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72

    Bestehen einer Arbeitslosenversicherungspflicht für einen Haupt-Unter-Offizier;

    Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anordnung von Versicherungs- und Beitragspflicht hat der Senat deshalb nicht (vgl dazu auch schon BSGE 64, 145, 152 = SozR 2100 § 5 Nr. 3 und BSGE 36, 276, 283 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO).
  • BSG, 19.12.1995 - 12 RK 24/94

    Versicherungspflicht bei der Beschäftigung bei einem Unternehmen, das für die

    Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94
    Er ist maßgebend, auch wenn alle anderen Merkmale der Beschäftigung ins Ausland weisen, etwa der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat, der Arbeitnehmer ausländischer Staatsangehöriger ist, der Arbeitserfolg dem ausländischen Arbeitgeber zugute kommt und das Arbeitsentgelt aus dem Ausland gezahlt wird (vgl BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 6).
  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94
    Die Rechtsprechung geht davon aus, daß bei Entsendung ins Ausland kein Beschäftigungsverhältnis besteht und damit kein Fall der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) gegeben ist, wenn die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht vom inländischen Unternehmen erfüllt werden (vgl BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute

    Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anordnung von Versicherungs- und Beitragspflicht hat der Senat deshalb nicht (vgl dazu auch schon BSGE 64, 145, 152 = SozR 2100 § 5 Nr. 3 und BSGE 36, 276, 283 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO).
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94
    In der Begründung des Gesetzentwurfs ist dazu lediglich angegeben, daß für die Zuordnung des Beschäftigungsverhältnisses maßgebend ist, wo "der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses ... liegt" (BT-Drucks 7/4122 S 30 zu § 4).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

    Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94
    Die Rechtsprechung hat schon bisher die Eingliederung in einen Betrieb als selbständiges Merkmal für die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses zugrunde gelegt (vgl zB BSG SozR 2200 § 165 Nr. 51; dort für die Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit zu abhängiger Beschäftigung).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 1/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im Ausland - Entsendung -

    Das inländische Beschäftigungsverhältnis muss in seinen wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Merkmalen während der Auslandstätigkeit fortbestehen und damit hinreichend intensiv sein (BSG vom 28.11.1990 - 5 RJ 87/89 - BSGE 68, 24, 27 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11, S 26; vgl für den Fall der Einstrahlung nach § 5 SGB IV: BSG vom 7.11.1996 - 12 RK 79/94 - BSGE 79, 214, 217 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2, S 5; Udsching in Hauck/Noftz, SGB IV, IV/14, § 4 RdNr 4b; vgl auch zum Elterngeld BSG vom 24.6.2010 - B 10 EG 12/09 R - SozR 4-7833 § 1 Nr. 11 RdNr 31), was jedenfalls der Freistellungsvereinbarung nicht entnommen werden kann.

    Wenn sowohl im Inland als auch im Ausland Merkmale vorhanden sind, die für eine abhängige Beschäftigung sprechen, ist auf den Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses abzustellen (BSG vom 7.11.1996 - 12 RK 79/94 - BSGE 79, 214, 217 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2, S 5; vgl BSG vom 1.7.1999 - B 12 KR 2/99 R - BSGE 84, 136, 138 f = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9, S 30; Seewald in Kasseler Komm, § 4 SGB IV RdNr 9; vgl amtl Begründung zu Art. 1 § 4 des Entwurfs eines SGB IV, BT-Drucks 7/4122 S 30).

    Insbesondere der Anspruch auf Arbeitsentgelt muss sich gegen den inländischen Arbeitgeber richten (BSG vom 5.12.2006 - B 11a AL 3/06 R - SozR 4-2400 § 4 Nr. 1, RdNr 19; vgl BSG vom 7.11.1996 - 12 RK 79/94 - BSGE 79, 214, 217 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2, S 5) .

    Entscheidend sind wiederum die tatsächlichen Umstände im Hinblick auf Eingliederung, Weisungsverhältnisse sowie Entgeltzahlung (BSG vom 7.11.1996 - 12 RK 79/94 - BSGE 79, 214, 221 - SozR 3-2400 § 5 Nr. 2, S 5; vgl zur Einstrahlung BSG vom 5.5.1994 - 2 RU 35/93 - juris RdNr 19; vgl auch Giesen, NZS 1996, 309, 312; vgl auch amtl Begründung zu Art. 1 § 4 des Entwurfs eines SGB IV, BT-Drucks 7/4122, S 30) .

    Sollte es sich beim EPRC seinerseits um einen rechtsfähigen oder um einen einem selbständigen (privaten oder öffentlich-rechtlichen) Rechtsträger im Ausland zurechenbaren Betrieb handeln - wozu das LSG ebenfalls keinerlei Feststellungen getroffen hat - könnte hingegen sogar die Vermutung gelten, dass bei der Arbeit in diesem Betrieb regelmäßig von einer dortigen Eingliederung auszugehen ist (BSG vom 5.12.2006 - B 11a AL 3/06 R - SozR 4-2400 § 4 Nr. 1 RdNr 23; vgl bereits vgl BSG vom 7.11.1996 - 12 RK 79/94 - BSGE 79, 214, 218 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2 S 8 zur Einstrahlung; s auch Udsching in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 4 RdNr 4c; s zu einer Limited Partnership nach kalifornischem Recht Bieresborn, RdA 2008, 165, 168) .

    Selbst wenn es sich beim EPRC um eine rechtlich unselbständige Zweigniederlassung oder bloße Repräsentanz des Zoo L. gehandelt haben sollte mit der Konsequenz, dass eine Zuordnung der Weisungsrechte nicht möglich oder kein taugliches Abgrenzungskriterium wäre (BSG vom 7.11.1996 - 12 RK 79/94 - BSGE 79, 214, 221 f = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2 S 6) , wäre gleichwohl nicht ausgeschlossen, dass diese nach dem auf sie anzuwendenden Statut rechtsfähig ist, wie auch nach deutschem Recht inländische Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen rechts- und parteifähig sein können (vgl Hessisches LAG Urteil vom 28.3.1994 - 10 Sa 595/93 - ZIP 1994, 1626, 1627; vgl aber OLG Düsseldorf Urteil vom 23.5.1996 - 6 U 120/95 - Rpfleger 1997, 32; Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 9. Aufl 2004, § 17 II 1) .

    Das LSG wird folglich Feststellungen dazu treffen müssen, wer letztlich Schuldner der Vergütung für die Tätigkeit des Klägers war, wie und in welcher Höhe das Arbeitsentgelt gezahlt wurde und ob der vietnamesische Nationalpark hier lediglich als Zahlstelle für den Zoo L. auftrat (vgl BSG vom 7.11.1996 - 12 RK 79/94 - BSGE 79, 214, 218 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2, S 5) .

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Versicherungspflicht -

    Ausstrahlung nach § 4 SGB IV liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer im Ausland in einen rechtlich verselbständigten Betrieb eingegliedert ist und dieser das Arbeitsentgelt zahlt (Fortführung von BSG Urteil vom 7.11.1996 - 12 RK 79/94 = BSGE 79, 214 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2).

    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird sowohl in Fällen der Entsendung eines Arbeitnehmers aus dem Ausland in das Inland (Einstrahlung, § 5 SGB IV) als auch für die vorliegende Konstellation der Entsendung in das Ausland (Ausstrahlung gemäß § 4 SGB IV) für die Zuordnung als maßgebend angesehen, wo der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses liegt (vgl BSGE 79, 214, 217 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2; BSGE 84, 136, 138 f = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9; Seewald in Kasseler Komm, § 4 SGB IV RdNr 9).

    Aus der auch vom LSG zitierten Entscheidung des BSG vom 7. November 1996 - 12 RK 79/94 -, BSGE 79, 214 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2, folgt für die Einstrahlung nach § 5 SGB IV und in gleicher Weise für die Ausstrahlung nach § 4 SGB IV, dass für die Beantwortung der Frage, ob eine Eingliederung in einen Betrieb vorliegt, dessen rechtliche Struktur von Bedeutung ist.

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG kommt ein Beschäftigungsverhältnis iS der §§ 4 und 5 SGB IV auch bei einem unselbständigen Unternehmensteil in Betracht, und zwar auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur mit dem entsendenden Unternehmen geschlossen ist (vgl BSGE 79, 214, 221 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2).

  • LSG Berlin, 31.07.2001 - L 15 KR 125/00

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Angestellten

    Die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 3) bis 8) sei nach dem Urteil des BSG vom 7. November 1996 (12 RK 79/94) für den streitigen Zeitraum ab 1. Februar 1988 gegeben.

    b) Sowohl für die hier zu beurteilende Entsendung eines Arbeitnehmers aus dem Ausland ins Inland (Einstrahlung) wie auch für den umgekehrten Fall der Entsendung eines Arbeitnehmers aus dem Inland ins Ausland (Ausstrahlung, § 4 SGB IV) wird insbesondere nach der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 7. November 1996 (SozR 3-2400 § 5 Nr. 2) für die Geltung der Vorschriften über die Versicherungs- und Beitragspflicht auf ein Beschäftigungsverhältnis zu entsendenden Unternehmen abgestellt.

    Für die Zuordnung eines Beschäftigungsverhältnisses zu einem bestimmten Betrieb sind dabei einerseits die Eingliederung des Beschäftigten in diesen Betrieb und andererseits die Zahlung des Arbeitsentgelts durch den Betrieb entscheidend (BSG, Urteil vom 7. November 1996, a.a.O.).

    Das gilt bei konzerngebundenen Betrieben auch dann, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit dem übergeordneten ausländischen Unternehmen bei dem inländischen Betrieb arbeitet (BSG, Urteil vom 7. November 1996 a.a.O.).

    Von daher erscheint es nicht ausgeschlossen, dass schon dann ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Betrieb besteht, wenn der Arbeitnehmer in diesen Betrieb eingegliedert ist und der Betrieb das Arbeitsentgelt zwar nicht selbst auszahlt, aber wie bei der Arbeitnehmerüberlassung die Kosten der Arbeitsleistung trägt, d.h. sie als Betriebsausgabe ansieht (BSG, Urteil vom 7. November 1996, a.a.O.).

    Bei der Entsendung zu einem rechtlich selbständigen Unternehmen innerhalb eines Konzerns bestimmt sich der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses nach den genannten tatsächlichen Merkmalen der Beschäftigung und nicht nach dem Arbeitsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen (BSG, Urteil vom 7. November 1996, a.a.O.).

    Wird das Weisungsrecht in der Weise gehandhabt, dass ausländische Betriebshierarchien nicht berücksichtigt werden, so ist Art und Umfang des Weisungsrechts gerade kein Kriterium, um ein Beschäftigungsverhältnis einem bestimmten Betrieb zuzuordnen (BSG, Urteil vom 7. November 1996, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2006 - L 9 KR 73/03

    Versicherungspflicht eines ausländischen Arbeitnehmers bei Entsendung

    Sowohl über die hier zu beurteilende Entsendung eines Arbeitnehmers aus dem Ausland ins Inland (Einstrahlung) wie auch für den umgekehrten Fall der Entsendung eines Arbeitnehmers aus dem Inland ins Ausland (Ausstrahlung, § 4 SGB IV) wird insbesondere nach der Rechtsprechung des BSG in seinen Urteilen vom 7. November 1996 (SozR 3-2400 § 5 Nr. 2) und vom 1. Juli 1999 (B 12 KR 2/99 R) für die Geltung der Vorschriften über die Versicherungs- und Beitragspflicht auf ein Beschäftigungsverhältnis zum entsendenden Unternehmen abgestellt.

    Für die Zuordnung eines Beschäftigungsverhältnisses zu einem bestimmten Betrieb sind dabei einerseits die Eingliederung des Beschäftigten in diesen Betrieb und andererseits die Zahlung des Arbeitsentgeltes durch den Betrieb entscheidend (BSG, Urteil vom 7. November 1996, a. a. O.).

    Das gilt bei konzerngebundenen Betrieben auch dann, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit dem übergeordneten ausländischen Unternehmen bei dem inländischen Betrieb arbeitet (BSG, Urteil vom 7. November 1996, a. a. O.).

    Von daher erscheint es nicht ausgeschlossen, dass schon dann ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Betrieb besteht, wenn der Arbeitnehmer in diesen Betrieb eingegliedert ist und der Betrieb das Arbeitsentgelt zwar nicht selbst auszahlt, aber wie bei der Arbeitnehmerüberlassung die Kosten der Arbeitsleistung trägt, d. h. sie als Betriebsausgabe ansieht (BSG, Urteil vom 7. November 1996, a. a. O.).

    Bei der Entsendung zu einem rechtlich unselbstständigen Unternehmen innerhalb eines Konzerns bestimmt sich der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses nach den tatsächlichen Merkmalen der Beschäftigung und nicht nach dem Arbeitsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen (BSG, Urteil vom 7. November 1996, a. a. O.).

    Wird das Weisungsrecht in der Weise gehandhabt, dass ausländische Betriebshierarchien nicht berücksichtigt werden, so ist Art und Umfang des Weisungsrechts gerade kein Kriterium, um ein Beschäftigungsverhältnis einem bestimmten Betrieb zuzuordnen (BSG, Urteil vom 7. November 1996, a. a. O.).

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Das ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. November 1996 (BSGE 79, 214 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2).

    Hierzu hat der Senat mit Urteil vom 7. November 1996 (BSGE 79, 214 = SozR 3-2400 § 5 Nr. 2) entschieden, daß Einstrahlung nicht vorliegt, wenn bei konzerninterner Entsendung aus dem Ausland (dort ebenfalls aus Korea) die inländische Tochtergesellschaft eine juristische Person ist, der Arbeitnehmer in den Betrieb dieser Gesellschaft eingegliedert ist und sie das Arbeitsentgelt zahlt.

  • LSG Hessen, 01.10.2010 - L 7 AL 73/07

    Arbeitslosenversicherung - Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Ausland - Entsendung

    Dabei sei bei einer Beschäftigung in einem Betrieb, der nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich in der Weise verselbständigt sei, dass er als juristische Person bestehe, regelmäßig von einer Eingliederung in diesen Betrieb auszugehen ( BSG vom 7. November 1996 - 12 RK 79/94 -, BSGE 79, 214, 218).

    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird sowohl in Fällen der Entsendung eines Arbeitnehmers aus dem Ausland in das Inland (Einstrahlung, § 5 SGB IV) als auch für die vorliegende Konstellation der Entsendung in das Ausland (Ausstrahlung gemäß § 4 SGB IV) für die Zuordnung als maßgebend angesehen, wo der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses liegt (BSG, Urteil vom 7. November 1996, 12 RK 79/94, Juris, Rdnr. 24 ff.).

    Damit setzt eine Ausstrahlung regelmäßig voraus, dass der im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer zum einen organisatorisch in den Betrieb des entsendenden inländischen Arbeitgebers eingegliedert bleibt und dort wesentliche Elemente eines Beschäftigungsverhältnisses (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV) erfüllt werden und sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt zum anderen gegen den entsendenden inländischen Arbeitgeber richtet (BSG, Urteil vom 7. November 1996, 12 RK 79/94, Juris, Rdnr. 24 ff.; Wellisch/Näth/Thiele, IStR 2003, 746, 747 f).

    Nach den vom BSG zur Eingliederung in einen ausländischen Betrieb aufgestellten Kriterien (Urteil vom 7. November 1996, 12 RK 79/94, Juris, Rdnr. 24 ff.) dürfte zwar beim Kläger wegen einer fehlenden rechtlichen Verselbständigung der D. gegenüber der D. GmbH nicht von seiner zwingenden Eingliederung in den ausländischen Betrieb der D. auszugehen sein, da die D. als amerikanische (Limited) Partnership keine eigene Rechtspersönlichkeit hat (Hay, US-Amerikanisches Recht, 4. Aufl. 2008, S. 197) und ihre Gewinne und Verluste ihren Gesellschaftern zugerechnet werden (vgl. Hay, US-Amerikanisches Recht, 4. Aufl. 2008, S. 197) und sie deshalb in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Struktur nicht mit einer deutschen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, sondern einen einer Repräsentanz oder einer Zweigniederlassung ähnlichen unselbständigen Unternehmensteil darstellt.

  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04

    Entsendevertrag - Befristung der Auslandstätigkeit - Betriebsübergang

    Auch setzt § 4 SGB IV voraus, dass der entsendende Betrieb das Entgelt fortzahlt oder dass er zumindest (so ggf. bei der Arbeitnehmerüberlassung) die Kosten der Arbeitsleistung als Aufwendungen geltend macht, die durch den Betrieb veranlasst sind (BSG 7. November 1996 - 12 RK 79/94 - BSGE 79, 214 = AP Internationales Sozialversicherungsrecht Nr. 4).
  • BFH, 30.10.2002 - VIII R 67/99

    Kindergeld für ausländische Arbeitnehmer

    Ein ausländischer Arbeitnehmer ist dann nicht zur vorübergehenden Dienstleistung ins Inland entsandt, wenn er im Rahmen eines Konzerns für eine inländische Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer juristischen Person tätig ist, der Arbeitnehmer in den Betrieb dieser Gesellschaft eingegliedert ist und diese auch das Arbeitsentgelt zahlt (Anschluss an das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. November 1996 12 RK 79/94, BSGE 79, 214).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) liegt eine Entsendung aus dem Ausland i.S. des § 5 Abs. 1 SGB IV dann nicht vor, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen eines Konzerns für eine inländische Tochtergesellschaft tätig ist, wenn diese eine juristische Person ist, wenn der Arbeitnehmer in den Betrieb dieser Gesellschaft eingegliedert ist und wenn diese auch das Arbeitsentgelt zahlt (Urteil vom 7. November 1996 12 RK 79/94, BSGE 79, 214).

    Es steht auch im Einklang mit den Grundsätzen, die das BSG in seinem Urteil in BSGE 79, 214 aufgestellt hat.

  • BGH, 07.03.2007 - 1 StR 301/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei einem durch türkische Scheinfirmen

    Auf die Erwägungen des Landgerichts, dass eine Entsendung nach sozialgerichtlicher Rechtsprechung einen ausländischen Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. BSGE 79, 214, 217) und eine beabsichtigte Rückkehr in das Ausland unter Fortsetzung der Tätigkeit (vgl. BSGE 71, 227, 234 f. zu den insoweit identischen Voraussetzungen von § 4 SGB IV) voraussetze, kommt es demnach nicht mehr an.
  • LSG Hessen, 15.02.2007 - L 8 KR 122/06

    Versicherungspflicht - Einstrahlung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 7. November 1996, 12 RK 79/94) könne von einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis zu dem entsendenden Unternehmen nur bei hinreichender Intensität der fortbestehenden tatsächlichen und rechtlichen Bindungen ausgegangen werden.

    Zur Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Beschäftigung von nach Deutschland entsandter ausländischer Arbeitnehmer, die bei einem in Deutschland tätigen Tochterunternehmen eines ausländischen Konzerns arbeiten, als sozialversicherungsfrei anzusehen ist, ist auf die Grundsätze zurückzugreifen, die das BSG (Urteil vom 7. November 1996, 12 RK 79/94 = BSGE 79, 214) entwickelt hat.

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 86/00 R

    Arbeitserlaubnis- bzw Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im

  • LSG Bayern, 11.09.2008 - L 9 EG 236/03

    Erziehungsgeld - inländisches Beschäftigungsverhältnis - befristete Versetzung

  • LSG Hessen, 18.11.2005 - L 7/10 AL 465/03
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R

    Forstwirtschaftliche Unternehmentätigkeit bei Wohnsitz im Ausland

  • LSG Hessen, 22.02.2019 - L 5 EG 4/16
  • LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
  • LSG Bayern, 26.10.2016 - L 12 EG 13/16

    Anspruch auf Elterngeld

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2005 - L 2 B 9/03

    Voraussetzungen einer Antragsänderung nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 54/96

    Versicherungspflicht nach dem Angestelltenversicherungsgesetz -

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 55/96

    Versicherungspflicht nach dem Angestelltenversicherungsgesetz -

  • LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 76/05

    Rechtliche Ausgestaltung der Sozialversicherungspflicht von Reedereien;

  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 48/96

    Erstattung des Arbeitgeberanteils an den Beiträgen zur Rentenversicherung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2020 - L 2 BA 39/19
  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 52/96

    Rechtmäßigkeit der Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung ;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - L 9 KR 234/07

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte -

  • LSG Hessen, 27.11.2013 - L 6 EG 4/11

    Anspruch auf Elterngeld bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt; Anspruch auf

  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 50/96
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 66/98 R

    Originäre Arbeitslosenhilfe - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis - Priester

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 U 965/15
  • BSG, 29.08.2006 - B 12 KR 72/05 B

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels bei der Nichtzulassungsbeschwerde im

  • LSG Hamburg, 20.04.2005 - L 1 KR 16/04

    Erstattung von an diverse Sozialversicherunsträger gezahlten Beiträge;

  • LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98

    Arbeitnehmerstatus: Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • LSG Bayern, 25.10.2005 - L 5 KR 127/04

    Anspruch auf Nachzahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung auf Grund der

  • SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin, 30.07.2004 - L 16 RA 168/03

    Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung an einen Japaner;

  • LSG Bayern, 27.09.2001 - L 9 AL 417/96

    Beitragspflichtigkeit bei Insolvenz einer Tocher-GmbH (im Folgenden B.) an die

  • SG Karlsruhe, 28.01.2013 - S 16 AL 1195/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige

  • SG Kassel, 28.01.2016 - S 11 EG 5/15
  • KG, 21.06.2004 - 5 Ws 251/04

    Entsendung ausländischer Arbeitnehmer ins Inland: Vorliegen von Lohnwucher;

  • KG, 21.06.2004 - 2 AR 78/04

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

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