Rechtsprechung
BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewaltopferentschädigung - Ehebruch - Leistungsausschluß wegen Mitverursachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 26.03.1992 - S 13 Vg 2284/91
- BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94
Papierfundstellen
- BSGE 79, 87
- NJW 1997, 965
- MDR 1997, 375
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78
Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie - …
Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94
Die Kläger müßten sich das Verhalten ihres unmittelbar geschädigten Ehemannes und Vaters entgegenhalten lassen, weil sie nur einen von dem Opfer der Gewalttat abgeleiteten Versorgungsanspruch haben (BSGE 49, 104, 106 f = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 57, 168, 169 [BSG 03.10.1984 - 9a RVg 6/83] = SozR 3800 § 2 Nr. 5).Dazu hätte der Tatbeitrag nach der auch im Opferentschädigungsrecht anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie nicht nur ein nicht hinwegzudenkender Teil der Ursachenkette, sondern wesentlich, dh annähernd gleichwertige Bedingung neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers sein müssen (BSGE 49, 104, 105 f = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 50, 95, 96 = SozR 3800 § 2 Nr. 2;… BSGE 52, 281, 283, 284 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).
Das ist in der Rechtsprechung des BSG in Fällen einer vorsätzlichen Tötung bislang nur für die zuletzt genannte Form der Beteiligung zu erörtern gewesen (vgl BSGE 49, 104 = SozR 3800 § 2 Nr. 1).
Es muß sich um gewohnheitsmäßige, zumindest aber wiederholte schwere Rechtsverstöße handeln, wie sie für eine Bande oder kriminelle Vereinigung typisch sind; jedenfalls muß sich das Opfer in einem Kreis bewegt haben, der als kriminelles Umfeld bezeichnet werden kann, weil Straftaten jeder Art an der Tagesordnung sind (vgl BSGE 49, 104, 110 = SozR 3800 § 2 Nr. 1 und BSGE 52, 281, 187 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).
- BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95
Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion
Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94
Das Landessozialgericht (LSG) hat zu Recht von den Versagungsgründen des § 2 Abs. 1 S 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) zunächst den der Mitverursachung (1. Alt) geprüft (…vgl zur Prüfungsreihenfolge BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4 S 30), denn dabei handelt es sich um einen Sonderfall der Unbilligkeit (2. Alt), der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (…BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7; BSGE 77, 18 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 5/95] = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3).Zu Fällen einer Körperverletzung mit Todesfolge und einer schweren Körperverletzung hat das BSG Entschädigungsansprüche verneint, wenn der Getötete oder Verletzte einer ständigen Gefahr zum Opfer gefallen ist, aus der er sich bei einem Mindestmaß an Selbstverantwortung selbst hätte befreien können (…BSGE 57, 168 [BSG 03.10.1984 - 9a RVg 6/83] = SozR 3800 § 2 Nr. 5) oder wenn er sich bewußt der Gefahr einer Schädigung ausgesetzt hat (BSGE 77, 18 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 5/95] = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3).
Neben einer vermeidbaren Selbstgefährdung, die als solche strafrechtlich nicht mißbilligt zu sein braucht (vgl BSGE 77, 18 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 5/95] = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3 - Aidsinfektion), kommt als anspruchsausschließender Umstand auch in Betracht, daß das Opfer bei seinem Ursachenbeitrag sich in ähnlich schwerer Weise gegen die Rechtsordnung vergangen hat, wie der vorsätzlich handelnde Gewalttäter.
Hat der Tatbeitrag des Opfers - wie hier - die Schwelle der Mitverursachung nicht erreicht, so kann er im Rahmen der 2. Alt nicht allein, sondern nur aus sonstigen, zusätzlichen Gründen zur Unbilligkeit von Versorgungsleistungen führen (…BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7; BSGE 77, 18, 20 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 5/95] = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3 - Aidsinfektion).
- BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81
Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote
Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94
Dazu hätte der Tatbeitrag nach der auch im Opferentschädigungsrecht anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie nicht nur ein nicht hinwegzudenkender Teil der Ursachenkette, sondern wesentlich, dh annähernd gleichwertige Bedingung neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers sein müssen (…BSGE 49, 104, 105 f = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 50, 95, 96 = SozR 3800 § 2 Nr. 2; BSGE 52, 281, 283, 284 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).Es muß sich um gewohnheitsmäßige, zumindest aber wiederholte schwere Rechtsverstöße handeln, wie sie für eine Bande oder kriminelle Vereinigung typisch sind; jedenfalls muß sich das Opfer in einem Kreis bewegt haben, der als kriminelles Umfeld bezeichnet werden kann, weil Straftaten jeder Art an der Tagesordnung sind (vgl BSGE 49, 104, 110 = SozR 3800 § 2 Nr. 1 und BSGE 52, 281, 187 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).
- BSG, 03.10.1984 - 9a RVg 6/83
Unbillige Entschädigung - Ständige Gefahr - Selbstbefreiung - Selbstverantwortung
Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94
Die Kläger müßten sich das Verhalten ihres unmittelbar geschädigten Ehemannes und Vaters entgegenhalten lassen, weil sie nur einen von dem Opfer der Gewalttat abgeleiteten Versorgungsanspruch haben (…BSGE 49, 104, 106 f = SozR 3800 § 2 Nr. 1; BSGE 57, 168, 169 [BSG 03.10.1984 - 9a RVg 6/83] = SozR 3800 § 2 Nr. 5).Zu Fällen einer Körperverletzung mit Todesfolge und einer schweren Körperverletzung hat das BSG Entschädigungsansprüche verneint, wenn der Getötete oder Verletzte einer ständigen Gefahr zum Opfer gefallen ist, aus der er sich bei einem Mindestmaß an Selbstverantwortung selbst hätte befreien können (BSGE 57, 168 [BSG 03.10.1984 - 9a RVg 6/83] = SozR 3800 § 2 Nr. 5) oder wenn er sich bewußt der Gefahr einer Schädigung ausgesetzt hat (…BSGE 77, 18 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 5/95] = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3).
- BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers
Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94
Das Landessozialgericht (LSG) hat zu Recht von den Versagungsgründen des § 2 Abs. 1 S 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) zunächst den der Mitverursachung (1. Alt) geprüft (…vgl zur Prüfungsreihenfolge BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4 S 30), denn dabei handelt es sich um einen Sonderfall der Unbilligkeit (2. Alt), der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 5/95] = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3).Hat der Tatbeitrag des Opfers - wie hier - die Schwelle der Mitverursachung nicht erreicht, so kann er im Rahmen der 2. Alt nicht allein, sondern nur aus sonstigen, zusätzlichen Gründen zur Unbilligkeit von Versorgungsleistungen führen (BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18, 20 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 5/95] = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3 - Aidsinfektion).
- BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84
Gewalttat - Homosexuellenszene - Versagung von Leistungen - Unbilligkeit
Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94
Dieser Versagungsgrund liegt vor, wenn es nicht wegen einer die Schwelle der Mitverursachung erreichenden Tatbeteiligung des Opfers, sondern aus sonstigen, insbesondere in seinem eigenen Verhalten liegenden Gründen, unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren (BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6;… BSGE 72, 136, 137 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 2). - BSG, 24.04.1980 - 9 RVg 1/79
Entschädigungsausschluß - Beteiligung an einer Schlägerei - Mindestnormen der …
Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94
Dazu hätte der Tatbeitrag nach der auch im Opferentschädigungsrecht anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie nicht nur ein nicht hinwegzudenkender Teil der Ursachenkette, sondern wesentlich, dh annähernd gleichwertige Bedingung neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers sein müssen (…BSGE 49, 104, 105 f = SozR 3800 § 2 Nr. 1; BSGE 50, 95, 96 = SozR 3800 § 2 Nr. 2;… BSGE 52, 281, 283, 284 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).
- BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R
Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher …
Die Voraussetzungen für die Ansprüche der Kläger aus abgeleitetem Recht (vgl BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5;… BSGE 60, 186, 187 = SozR 3800 § 1 Nr. 8) liegen vor.Dieser Versagungsgrund liegt nur vor, wenn es nicht wegen einer die Schwelle der Mitverursachung erreichenden Tatbeteiligung des Opfers, sondern aus sonstigen, insbesondere in seinem eigenen Verhalten liegenden Gründen unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren (vgl BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).
Hat der Tatbeitrag die Schwelle der Mitverursachung - wie hier - nicht erreicht, so kann er demnach im Rahmen der 2. Alternative nicht allein aus diesem Grund, sondern nur aus sonstigen zusätzlichen Gründen zur Unbilligkeit von Versorgungsleistungen führen (BSGE 79, 87, 91 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).
- BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R
Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung - …
Er regelt abschließend, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (…BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3; BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).Eine Mitverursachung iS von § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG kann nur angenommen werden, wenn der Tatbeitrag des Opfers nach der auch im Opferentschädigungsrecht anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätsnorm nicht nur ein nicht hinweg zu denkender Teil der Ursachenkette, sondern wesentlich, dh annähernd gleichwertige Bedingung neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers ist (…ständige Rechtsprechung: BSGE 49, 104, 105 f = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 50, 95, 96 = SozR 3800 § 2 Nr. 2;… BSGE 52, 281, 283, 284 = SozR 3800 § 2 Nr. 3; BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5;… BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).
Dagegen schließt ein nach dem Moralempfinden der Mehrheit der Bevölkerung unsittlicher oder "unmoralischer" Lebenswandel allein Entschädigung für eine im Zusammenhang damit erlittene Gewalttat nicht aus (…BSGE 49, 104, 111 = SozR 3800 § 2 Nr. 1; BSGE 79, 87, 90 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).
Ausgeschlossen ist dagegen die Entschädigung eines Opfers, das sich, ohne sozial nützlich (…BSGE 52, 281, 288 = SozR 3800 § 2 Nr. 3) oder sogar von der Rechtsordnung erwünscht (…BSGE 66, 115, 118 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7) zu handeln, der Gefahr einer Gewalttat bewußt oder leichtfertig ausgesetzt hat (…BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3; BSGE 79, 87, 89 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).
- BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R
Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte …
Ein Leistungsausschluß ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn das Opfer in der konkreten Situation in ähnlich schwerer Weise wie der Täter gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (vgl BSGE 84, 54, 60 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15 sowie BSGE 79, 87, 90 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).Gleiches gilt, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre (…vgl BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3;… BSGE 83, 62, 67 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9; BSGE 79, 87, 88 f = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 sowie das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R).
- BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 9/95
Gewaltopferentschädigung bei wesentlicher Mitverursachung der Schädigung
Da K. aber seine Schädigung wesentlich mitverursacht hat, sind Leistungsansprüche nach dem OEG - auch solche an Hinterbliebene (…BSGE 49, 104, 106 ff = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 57, 168, 169 = SozR 3800 § 2 Nr. 5; BSGE 79, 87, 88;… Kunz/Zellner, OEG, 3. Aufl RdNr 2 zu § 2 mwN) - zu Recht versagt worden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative OEG).Insbesondere was die Vergleichbarkeit der von K. und von R. geleisteten Ursachenbeiträge nach der Schwere der Rechtsverstöße (vgl BSGE 79, 87, 90 ff), dh nach dem Rang der dabei verletzten Rechtsgüter und nach der Höhe der Strafdrohung für die dabei verwirklichten Straftatbestände angeht, ist die vom LSG angenommene Wesentlichkeit des von K. geleisteten Ursachenbeitrages zu bejahen.
Der hier zu beurteilende Fall liegt deshalb anders als der vom Senat 1996 entschiedene Fall (BSGE 79, 87).
- LSG Baden-Württemberg, 15.09.2022 - L 6 VG 1148/22
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Gewalt in der Ehe - tätlicher …
Ein Leistungsausschluss ist unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung vor allem dann gerechtfertigt, wenn das Opfer in der konkreten Situation in ähnlich schwerer Weise wie der Täter gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (vgl. BSG, Urteile vom 25. März 1999 - B 9 VG 1/98 R -, BSGE 84, 54 und vom 15. August 1996 - 9 RVg 6/94 -, BSGE 79, 87).Gleiches gilt, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl. BSG, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95 -, BSGE 77, 18; vom 15. August 1996 - 9 RVg 6/94 -, BSGE 79, 87 und vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 6/97 R -, BSGE 83, 62).
- BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 7/01 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff und primäre Schädigung im Ausland - …
Allerdings führt der Umstand, dass die Gewalttat innerhalb eines staatsfreien Innenraumes wie dem der Familie oder vergleichbarer Beziehungen stattgefunden hat, nicht zur Versagung der Entschädigung, obwohl dieser Bereich den staatlichen Sicherheitskräften nur beschränkt zugänglich ist (…Urteil vom 21. Oktober 1998, SozR 3-3800 § 2 Nr. 9 S 42;… vgl auch Urteil vom 7. November 2001, BSGE 89, 75, 78 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 11 S 51, 54; stRspr), und zwar auch dann nicht, wenn der innerfamiliäre Zustand die Gefahr einer Gewalttat in sich barg (zum Leistungsausschluss wegen Mitverursachung bei vermeidbarer Selbstgefährdung vgl Urteil vom 15. August 1996, SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 S 14, 16 mwN). - BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R
Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung …
Ist eine Entschädigung aus sonstigen Gründen oder aus dem Tatgeschehen nicht unmittelbar vorangegangenen Verhalten des Opfers unbillig, sind dies Fälle der 2. Alternative der Vorschrift, also der Unbilligkeit als Generalklausel (vgl die Gesetzesbegründung BT-Drucks 7/2506 S 15 zu § 3 sowie die typischen Fallgruppen in BSGE 83, 62, 65 ff sowie BSGE 79, 87 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 und ebenda Nr. 7).Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß eine Mitverursachung iS von § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG nur angenommen werden kann, wenn das Verhalten des Opfers eine annähernd gleichwertige Bedingung neben dem Tatbeitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers, also hier des G, darstellt (s dazu BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 und BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).
Sollte M den G zwar nicht mit dem Messer angegriffen, aber provoziert haben, hängt der geltend gemachte Anspruch der Kläger weiter davon ab, ob der Angriff nach Art und Schwere der Provokation - objektiv - verhältnismäßig war (vgl Schoreit/Düsseldorf, Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, 1977, § 2 OEG RdNr 7) und ob M - subjektiv - mit einer so schweren Gewalttat des G (vgl BSGE 79, 87, 90 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5, aber auch SozR 3-3800 § 2 Nr. 3) hätte rechnen müssen.
- BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeitsprüfung von …
Bei der Mitverursachung (vgl § 2 Abs. 1 1. Alternative OEG) handelt es sich um einen Sonderfall der Unbilligkeit, der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (vgl BSGE 66, 115, 117f = SozR 3800 § 2 Nr. 7 sowie BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5), und der vor einer etwaigen Unbilligkeit der Versorgungsgewährung zu prüfen ist (…vgl BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4).Dabei kann für die Bewertung beiderseitiger Tatbeiträge darauf abgestellt werden, wie etwa begangene Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch, dh nach dort genannten Strafrahmen, zu bestrafen sind (vgl BSGE 79, 87, 91 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 sowie BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).
Im vorliegenden Fall ist deshalb insbesondere aufzuklären, ob die Klägerin aufgrund der der Gewalttat vorausgegangenen Auseinandersetzung mit K und W und ggfs deshalb weil sie K am Wegfahren gehindert hat, mit einer so schwerwiegenden Gewalttat des K hätte rechnen müssen (vgl hierzu BSGE 79, 87, 90 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).
- BSG, 09.12.1998 - B 9 VG 8/97 R
Gewalttat - Mitverursachung - leichtfertige Selbstgefährdung - Provokation - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats handelt es sich dabei um einen Sonderfall des an zweiter Stelle genannten Versagungsgrundes (Unbilligkeit), der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (…BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3; BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).Der Kläger dürfte sich mit seinem Ursachenbeitrag zwar nicht in ähnlich schwerwiegender Weise gegen die Rechtsordnung vergangen haben wie die vorsätzlich handelnde S. Denn die im Strafrecht vorgezeichnete Bewertung der beiderseitigen Tatbeiträge, an die sich für das Opferentschädigungsrecht anknüpfen läßt (BSGE 79, 87, 90 f = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5), mißt der gefährlichen Körperverletzung ein deutlich höheres Gewicht bei als den vom Kläger begangenen Straftaten: Beleidigung (§ 185 StGB) und Körperverletzung (§ 223 StGB).
Der Senat hat bereits entschieden, daß ein Opfer seine Schädigung mitverursacht, wenn es sich, ohne sozial nützlich (…BSGE 52, 281, 288 = SozR 3800 § 2 Nr. 3) oder sogar von der Rechtsordnung erwünscht (…BSGE 66, 115, 118 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7) zu handeln, bewußt (…BSGE 77, 18, 20 f = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3) oder leichtfertig (…BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4; BSGE 79, 87, 88 f = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5) der Gefahr einer Schädigung ausgesetzt hat.
- LSG Schleswig-Holstein, 30.03.2005 - L 2 VG 1/03
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); …
Dabei kann für die Bewertung beiderseitiger Tatbeiträge darauf abgestellt werden, welchen Strafrahmen die Vorschriften des Strafgesetzbuches für die begangenen Straftaten vorsehen (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 1996 - 9 RVg 6/94 - BSGE 79, 87 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 sowie BSG…, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - BSGE 66, 115 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).In diesem Zusammenhang ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts darauf abzustellen, ob der Geschädigte wegen seines provokativen Verhaltens mit einer so schwerwiegenden Gewalttat hätte rechnen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 1996, a.a.O.; BSG…, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R - SozR 3-1500 § 128 Nr. 12).
Eine solche ergänzende Berücksichtigung von unmittelbaren Tatbeiträgen bei Vorliegen weiterer Gründe, die zur Unbilligkeit führen können, ist in der Rechtsprechung des BSG soweit ersichtlich nicht ausgeschlossen worden (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 1996 - 9 RVg 6/94 - BSGE 79, 87 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5, JURIS Rz. 20, m.w.N.; BSG…, Urteil vom 6. Dezember 1989, a.a.O., JURIS Rz. 13).
- LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 1744/23
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Anspruchsausschluss wegen …
- BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R
Opferentschädigung - Versorgung - Unbilligkeit - Mitverursachung - Alkohol- und …
- LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 2379/22
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 20.04.2023 - L 6 VG 1261/22
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Leistungsversagung - …
- LSG Hessen, 03.03.1998 - L 4 VG 155/97
Gewaltopferentschädigung - Tatbeitrag - Versagungsgründe - vergleichsweise …
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 VG 982/21
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sozialgerichtliches …
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - leichtfertige …
- LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 33/07
Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz
- LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 16/05
Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) …
- BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
Landwirtschaftliche Alterskasse - Flächenstillegung - Ausgleichsgeld - Ende - …
- LG Cottbus, 18.04.2016 - 3 O 61/12
Deliktshaftung: Regressansprüche des Dienstherren bei gefährlicher …
- OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 36/01
Regreßansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz nach eifersuchtsbedingter …
- BSG, 29.01.2002 - B 10 LW 36/00 R
Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuss - Rückforderung - unrichtige …
- BSG, 20.10.1999 - B 9 VG 2/98 R
Opferentschädigung - wesentliche Mitverursachung der Schädigung - Provokation des …
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4507/13
- LSG Baden-Württemberg, 12.08.2014 - L 6 VG 5315/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - L 10 V 10/96
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 8/01 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- LSG Sachsen, 12.06.2023 - L 9 VE 4/21
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2016 - L 7 VE 19/13
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Prügelei - Vollbeweis - Beweislast - …
- BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 7/01 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 24/00 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 2/01 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 21/00 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - L 13 VG 3/18
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Entschädigung auch für Gewalt in …
- BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 27/00 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 3/01 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 33/00 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 34/00 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- BSG, 29.01.2002 - B 10 LW 13/01 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen …
- BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 35/00 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- SG Dortmund, 02.04.2009 - S 18 VG 434/07
Opferentschädigung nach Rangelei zwischen Betrunkenen mit tödlichem Ausgang
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2000 - L 7 VG 27/98
Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 7 VG 38/05
Streit um die Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Anspruch auf …
- BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 39/00 R
Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2005 - L 7 VG 25/03
Anforderungen an die Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz …
- LSG Hessen, 15.04.1997 - L 4 Vg 177/95
Gewaltopfer - Discothek - tätliche Auseinandersetzung - Mitverursachung - …
- BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 39/01 R
Ausgleichsgeld - Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer - Flächenstilllegung - …
- LSG Bayern, 27.07.2004 - L 15 VG 2/04
Antrag auf Beschädigtenversorgung; Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); …
- BSG, 11.10.2006 - B 9a VG 3/06 B
- LSG Niedersachsen, 06.06.2001 - L 5 B 57/01
- SG Dortmund, 24.09.2002 - S 43 VG 329/99
Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für …
- SG Aachen, 29.11.2010 - S 12 (3) VG 55/09
Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bei freiwilligem …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2002 - L 5 B 305/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 10 VG 12/07