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   BSG, 21.01.1959 - 11/9 RV 1234/56   

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BSG, 21.01.1959 - 11/9 RV 1234/56 (https://dejure.org/1959,9098)
BSG, Entscheidung vom 21.01.1959 - 11/9 RV 1234/56 (https://dejure.org/1959,9098)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 1959 - 11/9 RV 1234/56 (https://dejure.org/1959,9098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 9, 78
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.1958 - 11 RV 1148/57

    Zum Begriff des Streitgegenstandes iSd SGG § 141 - Umfang der Rechtskraft des

    Auszug aus BSG, 21.01.1959 - 9 RV 1234/56
    noch die Kopfschmerzen und das beständige Ohrensausen als weitere Schädigungsfolgen anzuerkennen, das Landessozialgericht ist aber wegen der Einheitlichkeit des Rentenanspruchs verpflichtet gewesen, den Anspruch unabhängig von dem Antrag des Klägers, an dessen Fassung es nicht gebunden gewesen ist (@@ 125, 155 SGG), unter dem Gesichtspunkt aller erkennbar in Betracht kommenden Schädigungsfolgen zu prüfen:) Das Landessozialgericht hat dies auch getan; zu der Frage der Verschlimmerung hat es u° a, ausgeführt, die Krampfadern seien als Schädigungsfolgen nicht anerkannt; das ist entgegen der Auffassung des Revisionsklägers, auch richtig° Weder in dem bescheid vom 25, Juni 1949 noch in den Bescheiden vom 17" November 1950 und vom 1, Dezember 1951 sind Krampfadern als Schädiguhgsfolgen anerkannt, diese Bescheide sind Gegenstand der Berufung (alten Rechte) an das Oberversicherungsamt Aurich gewesen, das Oberversicherungsamt hat die Berufung in vollem Umfang zurückgewiesen, es hat also diese Bescheide für zutreffend gehalten, Hieran ändert sich nichts dadurch, daß sich das Oberversicherungsamt in den Gründen seines Urteils u a° auf das Gutachten der Klinik Sanderbusch berufen hat, in dem die Krampfadern als indirekte Folgen der Beinverletzung bezeichnet worden sind; abgesehen davon, daß sich das 0berversicherungsamt nur allgemein auf dieses Gutachten bezogen hat, kommt es für die Frage, welche Schädigungsfolgen das Oberversicherungsamt festgestellt hat, nicht auf die Ausführungen in den Gründen des Urteils an (vgl, Urteil des erkennenden Senats vom 100 Dezember 1958 - 11/9 RV 1148/57), sondern nur darauf, worüber das 0berversicheruhgsamt nach dem Urteilstenor (wenn auch in Verbindung mit dem Tatbestand und den hntscheidungsgründen) entschieden hat; die Bescheide vom 170 November 1950 und vom 1. Dezember 1951 hat das Oberversicherungsamt aber nicht geändert; es hat die Frage, " 10 -.
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Jene Regelung erfasst jedoch nicht den Fall, dass eine Sache, die bei Erlass des neuen Verwaltungsakts nicht mehr beim LSG, sondern schon beim BSG rechtshängig gewesen ist, infolge Zurückverweisung durch das BSG erneut beim LSG rechtshängig wird (BSG vom 21.1.1959 - BSGE 9, 78, 79; BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    § 96 SGG findet im Revisionsverfahren keine Anwendung (§ 171 Abs. 2 SGG; vgl für den Fall der Zurückverweisung allerdings BSG, Urteil vom 21. Januar 1959 - 11/9 RV 1234/56 - BSGE 9, 78 und Beschluss vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 187/04 B - zur Veröffentlichung vorgesehen); außerdem hat dieser nach Klageerhebung erlassene Verwaltungsakt den angefochtenen Verwaltungsakt nicht abgeändert oder ersetzt, wie es § 96 SGG verlangt.
  • BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R

    Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung - Zuverlässigkeit -

    Für die erneute Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß auch über die während des Revisionsverfahrens ergangene Ablehnung der unbefristeten Verlängerung der Arbeitsvermittlungserlaubnisse (Bescheid vom 7. Dezember 2000) zu entscheiden sein wird (vgl § 171 Abs. 1 SGG; BSGE 9, 78, 79; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 171 RdNr 4).
  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

    Im Hinblick auf die Zurückverweisung der Sache wird der während des Revisionsverfahrens ergangene Rentenbescheid vom 7. Dezember 2000 - abweichend von § 171 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) - Gegenstand des erneuten Verfahrens vor dem LSG (vgl BSGE 9, 78).
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 38/18 B

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII

    Der neue Bescheid des Beklagten vom 28.5.2018 wird nach §§ 96, 153 SGG Gegenstand des wieder rechtshängigen Berufungsverfahrens (BSG Urteil vom 21.1.1959 - 11/9 RV 1234/56 - BSGE 9, 78).
  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

    Das LSG wird auch den während des Revisionsverfahrens ergangenen Bescheid 6), der als mit der Klage beim SG angefochten gilt (§ 171 Abs. 2 SGG), so in die Prüfung einzubeziehen haben, als wenn er während des Berufungsverfahrens erlassen worden wäre (BSGE 9, 78).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

    Selbst die erst nach dem aufgehobenen LSG-Urteil ergangenen Bescheide sind nach der Zurückverweisung der Sache an das Landessozialgericht (LSG) zu beachten (vgl BSGE 9, 78 f).
  • BSG, 23.09.2003 - B 4 RA 12/03 R

    Wert der monatlichen Regelaltersrente - Hochschullehrer - Beitrittsgebiet -

    In diesem Fall ist der neue Verwaltungsakt nicht anders zu behandeln, als wenn er während des Berufungsverfahrens erlassen wäre (vgl BSGE 9, 78, 79).
  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Aufhebungsvertrag -

    Wegen der Rechtshängigkeit der Sache beim LSG ist der kraft Klage als angefochten geltende Bescheid vom 25. Mai 1998 (§ 171 Abs. 2 SGG) so zu behandeln, als sei er während des Berufungsverfahrens ergangen (BSGE 9, 78 f).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 16/96

    Berechnungsgrundlage für die Zahlung einer Knappschaftsrente wegen

    Gegenstand des Verfahrens vor dem LSG wird schließlich der während des Revisionsverfahrens nach § 45 SGB X ergangene Bescheid vom 24. Juli 1996 (Bl 357, 350 Bekl-A) sein (BSG vom 21. Januar 1959, BSGE 9, 78 f).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 86/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf ein höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 25/94

    Verfolgteneigenschaft iS. des § 20 WGSVG bei Flucht in das Innere der Sowjetunion

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B

    Verfahrensmangel nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG , Anwendbarkeit des § 171 Abs. 2 SGG

  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93

    Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RR 7/86

    Übernahme von Aufgaben durch Satzung - Unzulässigkeit - Kompetenzüberschreitung

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 12/95

    Bemessung der Höhe von Altersübergangsgeld (Alüg) - Anforderungen an die

  • BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit eines

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/94

    Anerkennung einer Ersatzzeit wegen Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 9/76
  • BSG, 14.03.1968 - 11 RA 246/66
  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 44/87
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