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   BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R   

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https://dejure.org/2003,3067
BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R (https://dejure.org/2003,3067)
BSG, Entscheidung vom 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R (https://dejure.org/2003,3067)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 4/02 R (https://dejure.org/2003,3067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ruhen des Anspruchs auf Versorgungsbezüge; Freiwillig unfallversicherte Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung; Prinzip der Subsidarität

  • Judicialis

    BVG § 65 Abs 1 Satz 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 124
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R
    Auch aus dem vom LSG für seine Ansicht in Anspruch genommenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. November 1988 - 1 BvL 22/84 ua - (BVerfGE 79, 87 = SozR 2200 § 183 Nr. 54) zum Krankengeldspitzbetrag bei Bezug von (niedrigerem) Verletztengeld aus der UV können die Klägerinnen nichts für sich herleiten.
  • BSG, 25.08.1965 - 2 RU 167/62

    Arbeitsunfallfolgen - Freiwillige Unternehmensversicherung - Wirkung der

    Auszug aus BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R
    Dieses gilt insgesamt auch für den Todesfall des E, da der Umfang einer freiwilligen UV grundsätzlich demjenigen einer Pflichtversicherung entspricht (vgl dazu BSGE 23, 248, 252 = SozR Nr. 2 zu § 539 RVO aF; BSGE 40, 113 = SozR 2200 § 545 Nr. 2).
  • BSG, 09.12.1969 - 9 RV 722/68
    Auszug aus BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R
    Ohne Erfolg berufen sich die Klägerinnen auf die Rechtsprechung des Senats zu § 36 Abs. 4 BVG (BSGE 20, 233 = SozR Nr. 7 zu § 36 BVG und Urteil vom 9. Dezember 1969 - 9 RV 722/68 -, BVBl 1970, 53).
  • Drs-Bund, 12.07.1971 - BT-Drs VI/2420
    Auszug aus BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R
    Der Gesetzgeber hatte sich 1971 dagegen entschieden, "Personen, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung verletzt worden sind" unter den Schutz der gesetzlichen UV zu stellen (so aber noch § 539 Abs. 1 Nr. 9d Reichsversicherungsordnung im Entwurf eines Gesetzes über Hilfe für Opfer von Straftaten, BT-Drucks VI/2420 S 1).
  • BSG, 10.03.1964 - 9 RV 14/63

    Anrechnungsfreiheit des Sterbegeldes auf das Bestattungsgeld - Vermeidung von

    Auszug aus BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R
    Ohne Erfolg berufen sich die Klägerinnen auf die Rechtsprechung des Senats zu § 36 Abs. 4 BVG (BSGE 20, 233 = SozR Nr. 7 zu § 36 BVG und Urteil vom 9. Dezember 1969 - 9 RV 722/68 -, BVBl 1970, 53).
  • BSG, 30.07.1975 - 2 RU 3/73

    Freiwilliger Beitritt zur gesetzlichen Unfallversicherung - Architekt - Umbau des

    Auszug aus BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R
    Dieses gilt insgesamt auch für den Todesfall des E, da der Umfang einer freiwilligen UV grundsätzlich demjenigen einer Pflichtversicherung entspricht (vgl dazu BSGE 23, 248, 252 = SozR Nr. 2 zu § 539 RVO aF; BSGE 40, 113 = SozR 2200 § 545 Nr. 2).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Durch die grundlegenden systematischen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung ist es sachlich gerechtfertigt, wenn sich die Auslegung gesetzlicher Anrechnungsregelungen an der Verschiedenheit der Versicherungssysteme ausrichtet (ähnlich auch BSG vom 12.6.2003 - B 9 VG 4/02 R - BSGE 91, 124 = SozR 4-3100 § 65 Nr. 1; zu § 3 Abs. 4 ALG auch BSG vom 16.6.2005 - B 10 LW 4/04 R - SozR 4-5864 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die

    Jedenfalls fehlt es an hinreichenden Ausführungen des Klägers zur Klärungsbedürftigkeit der darin angesprochenen rechtlichen Problematik eines Ruhens des Anspruchs auf Versorgungsbezüge nach Maßgabe des § 65 BVG (zur Auslegung des § 65 Abs. 1 S 1 Nr. 1 BVG vgl zB: BSG Urteil vom 12.6.2003 - B 9 VG 4/02 R - BSGE 91, 124 RdNr 5 ff = SozR 4-3100 § 65 Nr. 1) .

    Die Bezugnahme des Klägers allein auf das Senatsurteil vom 12.6.2003 (B 9 VG 4/02 R - BSGE 91, 124 = SozR 4-3100 § 65 Nr. 1) verbunden mit der Behauptung, dass es zu der gestellten Rechtsfrage bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe, genügt diesen Darlegungserfordernissen nicht.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2005 - L 8 VG 1018/04

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - Beschädigtenversorgung -

    5. Die Ruhensvorschrift des § 65 BVG ist verfassungsgemäß (vgl. BSG SozR 4-3100 § 65 Nr. 1).

    Nur wenn und soweit die primär von der ausschließlich beitragsgestützten gesetzlichen Unfallversicherung zu tragenden Leistungen hinter dem Anspruch nach dem Versorgungsrecht zurück bleiben, sind aus diesem rein steuerfinanzierten System zusätzliche Leistungen zu erbringen (BSG SozR 4-3100 § 65 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2012 - L 6 VG 3708/10
    Dass auch die Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 Nr. 1 BVG vorliegend erfüllt sind und diese Vorschrift verfassungsgemäß ist, mithin der Beklagte zu Recht die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die OEG-Leistungen, abgesehen von den Sonderregelungen hinsichtlich Heilbehandlung sowie Pauschbetrag als Ersatz für Kleider- und Wäscheverschleiß in § 65 Abs. 3 BVG, angerechnet hat, hat das Landessozialgericht in seinem Urteil vom 13.05.2005 ebenfalls zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R, SozR 4-3100 § 65 Nr. 1 - wie folgt dargelegt:.

    Nur wenn und soweit die primär von der ausschließlich beitragsgestützten gesetzlichen Unfallversicherung zu tragenden Leistungen hinter dem Anspruch nach dem Versorgungsrecht zurück bleiben, sind aus diesem rein steuerfinanzierten System zusätzliche Leistungen zu erbringen (BSG SozR 4-3100 § 65 Nr. 1).".

  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R

    Alterssicherung der Landwirte - Produktionsaufgaberente - Zusammentreffen mit

    Der 9. Senat des BSG hat die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung bereits in anderem Zusammenhang als sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung angesehen (vgl BSGE 91, 124 = SozR 4-3100 § 65 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2020 - L 13 VG 65/15
    Die grundsätzliche Abgrenzung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu denen des Sozialen Entschädigungsrechts erfolgt in § 65 BVG (vgl. BT-Drs. 7/2506, S. 16; BSG, Urteil vom 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R, juris Rn. 12 ff.; Jung, a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2016 - L 6 VE 294/14
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Ruhensvorschrift des § 65 Abs. 1 BVG auch nicht verfassungswidrig (BSG, Urteil vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 4/02 R - juris Rz. 11 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 13. Mai 2005 - L 8 VG 1018/04 - juris Rz. 43 und vom 10. Juli 2012 - L 6 VG 3708/10 -, juris), sodass der Senat nicht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG und § 80 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) gehalten ist, das Verfahren auszusetzen und die genannte Frage dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AS 828/08
    Zwar ist die Ruhensvorschrift des § 65 BVG selbst verfassungsgemäß (BSG, Urt. v. 12.06.2003, B 9 VG 4/02 R, Juris Rn. 11 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.05.2005, L 8 VG 1018/04, Juris Rn. 43).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1/4 KR 449/12
    Die gleichen Grundsätze hat der 9. Senat des BSG in seinem Urteil vom 12. Juli 2003 - B 9 VG 4/02 R - angewandt und hinsichtlich der Konkurrenz von Versorgungsbezügen und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund einer freiwilligen Mitgliedschaft entschieden, dass die Ansprüche der Hinterbliebenen eines als Unternehmer freiwillig unfallversicherten Gewaltopfers auf Versorgungsbezüge ebenfalls in Höhe der Bezüge der gesetzlichen Unfallversicherung ruhen, sofern die Ansprüche aus beiden Leistungssystemen auf derselben Ursache beruhten.
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