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   BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R   

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https://dejure.org/2004,1495
BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R (https://dejure.org/2004,1495)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R (https://dejure.org/2004,1495)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2004 - B 6 KA 8/03 R (https://dejure.org/2004,1495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines im Verfahren der vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung abgeschlossenen Vergleichs; Unwirtschaftliche Behandlungsweise einer Gemeinschaftspraxis; Abschluss eines Vergleichs zur Erledigung von Verfahren der vertragszahnärztlichen ...

  • Judicialis

    SGB X § 53 ff; ; SGB V § 106 Abs 5 Satz 1; ; SGB V § 106 Abs 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung der Prüfgremien bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kürzungen und Regresse - Vorsicht bei Vergleichen über Honorarkürzungen!

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragszahnarztrecht - Ein Vergleich zwischen (Zahn-)Ärzten und Prüfgremien gilt ohne Kassenzustimmung

Besprechungen u.ä.

  • ra-ihde.de (Entscheidungsanmerkung)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honorar des Zaharztes darf gekürzt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 92, 283
  • NZS 2005, 274
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.05.1990 - 6 RKa 27/89

    Besetzung der Prüfgremien im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung,

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R
    Zwar hatte der Senat anlässlich der Änderungen, die auf Grund des Gesundheits-Reformgesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2477) zum 1. Januar 1989 in Kraft getreten waren, zur Zusammensetzung der Prüfgremien im Ersatzkassenbereich ursprünglich die Auffassung vertreten, Altfälle könnten aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sowohl in alter (nur Ärzte bzw Zahnärzte) als auch in neuer (paritätischer) Besetzung entschieden werden (BSGE 67, 41, 43 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 2 S 4).

    Verfahrensvorschriften werden nach allgemeinen Grundsätzen mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar wirksam (vgl BSGE 67, 41, 43 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 2 S 4; s auch von Wulffen/Engelmann, SGB X, 4. Aufl, 2001, § 2 RdNr 10; Bonk/Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs , Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl, 2001, § 3 RdNr 35, jeweils zum Wechsel der Behördenzuständigkeit).

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R
    Davon geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (s zuletzt zu einer solchen Konstellation Urteil vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 32/02 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 1).

    Die von der Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannten Beurteilungsspielräume und Ermessensbereiche der Prüfgremien sind dabei auch ggf zu Lasten der rechtsmittelführenden Institutionen zu beachten (vgl auch insoweit BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1).

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R
    Dasselbe gilt bei Entscheidungen der Zulassungsgremien (BSG SozR 3-5520 § 44 Nr. 1 S 3, mwN).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R
    Im Jahre 1992 hat er diese Rechtsprechung im Hinblick auf eine Vereinbarung der Partner der (früheren) vertragsärztlichen Versorgung auf Bundesebene, die eine Zuständigkeit der nur aus Ärzten bestehenden Prüfgremien für die Altquartale vorgeschrieben hatte, aufgegeben und nur die Entscheidungen in der "alten" Besetzung für richtig gehalten, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Besetzung der Richterbank (BSGE 70, 246 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 10).
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R
    KKn(-Verbände) und K(Z)ÄVen sind deshalb zu einem gerichtlichen Verfahren, das sich gegen die Entscheidung eines Beschwerdeausschusses richtet, nach § 75 Abs. 2 SGG regelmäßig notwendig beizuladen (s nur BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 7 S 32; SozR aaO Nr. 12 S 67).
  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95

    Beschwerderecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung gegen Entscheidungen des

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R
    Demgemäß hat der Senat die Befugnis der K(Z)ÄV zur Anfechtung von Entscheidungen der Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse unabhängig von dem Nachweis eines konkreten rechtlichen Interesses im Einzelfall bejaht (BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 3 f).
  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 18/90

    Verjährung des arztbezogenen Prüfungsanspruchs im Kassenarztrecht

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R
    KKn(-Verbände) und K(Z)ÄVen sind deshalb zu einem gerichtlichen Verfahren, das sich gegen die Entscheidung eines Beschwerdeausschusses richtet, nach § 75 Abs. 2 SGG regelmäßig notwendig beizuladen (s nur BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 7 S 32; SozR aaO Nr. 12 S 67).
  • BSG, 29.06.2015 - B 4 AS 11/14 R

    Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen im SGB II-Bezug ist unzulässig

    Das Verfahren hätte zwar auf Antrag ausgesetzt werden können (insbesondere im Hinblick auf eine - wie hier - noch ungeklärte Rechtsnachfolge, vgl BSG vom 28.4.2004 - B 6 KA 8/03 R - BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 23); der Prozessbevollmächtigte hat einen solchen Antrag jedoch nicht gestellt.
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress

    (2) Etwas anderes gilt nach der Senatsrechtsprechung lediglich dann, wenn es um die Gestaltung des Prüfverfahrens als solches geht, etwa wenn der Normgeber ohne Erlass von Übergangsbestimmungen die Vorschriften über die Zusammensetzung der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zuständigen Verwaltungsstelle (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 15 unter Bezugnahme auf BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 9) oder andere Vorschriften über das formelle Verfahren ändert.

    Verfahrensvorschriften werden nach allgemeinen Grundsätzen mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar wirksam (BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 9) .

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Die KÄV ist durch den Bescheid, mit dem der Beklagte einen Arzneikostenregress gegen den Beigeladenen zu 1. festgesetzt hat, rechtlich beschwert (BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 3 f; BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 21).
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