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   BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71   

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https://dejure.org/1972,46
BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71 (https://dejure.org/1972,46)
BSG, Entscheidung vom 20.10.1972 - 3 RK 93/71 (https://dejure.org/1972,46)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 1972 - 3 RK 93/71 (https://dejure.org/1972,46)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 35, 10
  • NJW 1973, 582 (Ls.)
  • VersR 1973, 437
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71
    Wie der Senat jedoch in BSG 11, 102, 111 f ausgeführt hat, verfolgt diese Vorschrift einen anderen Zweck als die Bestimmungen der RVO.
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71
    Welche Folgerungen aus der ausnahmsweisen Inanspruchnahme eines nicht zugelassenen Arztes für die Frage zu ziehen sind, wer die Kosten einer solchen ärztlichen Behandlung zu tragen hat, braucht hier nicht erörtert zu werden; insbesondere kann offen bleiben, ob der in BSG 19, 270, 272 ausgesprochene Grundsatz, daß sich der Anspruch des Versicherten auf Ersatz seiner Aufwendungen für eine Notfallbehandlung gegen die Kassenärztliche Vereinigung richtet, nach Umstellung der Gesamtverträge auf Berechnung der Gesamtvergütung nach Einzelleistungen nicht zugunsten einer unmittelbaren Inanspruchnahme der Krankenkasse aufgegeben werden muß.
  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 12/65
    Auszug aus BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71
    Norm abweicht (BSG 26, 240, 242), Der seinerseits nicht leicht zu umschreibende Begriff der "Gesundheit" ist dabei für die Rechtspraxis ausreichend mit dem Zustand gleichzusetzen, der dem Einzelnen die Ausübung der körperlichen Funktionen ermöglicht (vgl. BSG 30, 131, 153).
  • BSG, 14.01.1958 - 8 RV 991/55

    Verwaltungsvorschriften zur Durchführung eines Gesetzes enthalten keine

    Auszug aus BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71
    Den Richtlinien zur Sicherung der kassenzahnärztlichen Versorgung kommt keine normative Bedeutung zu (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt BSG 6, 252, und Urt. v. 30. September 1966 in SozR Nr. 18 zu § 35 BVG mit weiteren Nachweisen, sowie BSG in SozR Nr. 5 zu § 5 VwZG).
  • BSG, 18.11.1969 - 3 RK 75/66

    Behandlungsbedürftigkeit eines Körperbehinderten

    Auszug aus BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71
    Das Leiden braucht dem Betroffenen auch (noch) keine besonderen Schmerzen oder Beschwerden zu bereiten 9 es genügt vielmehr, daß es sich unbehandelt wahrscheinlich verschlimmern wird und daß dem Eintritt einer solchen Verschlimmerung am besten, d. h. mit der größten Aussicht auf Erfolg, durch eine möglichst frühzeitige Behandlung entgegengewirkt wird (BSG 30, 151, 153, mit weiteren Nachweisen u. a. auch Bayer. LSG in Breith. 1968, 725, wo die Kieferorthopädische Frühbehandlung vor dem Eintritt von Beschwerden zur Verhinderung einer Verschlimmerung als Krankenpflege im Sinne der RVO angesehen wird).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Krankheit iS des Versicherungsrechts ist ein regelwidriger Körper- und Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (BSGE 35, 10, 12 mwN = SozR Nr. 52 zu § 182 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 9).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist unter Krankheit ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand zu verstehen, der ärztlicher Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl BSG vom 13. Februar 1975, BSGE 39, 167, 168 mwN - schwangerschaftsverhütende Mittel bei medizinischer Indikation - BSG vom 20. Oktober 1972, BSGE 35, 10, 12 - Kiefer- oder Zahnstellungsanomalie - BSG vom 28. April 1967, BSGE 26, 240, 242 f - Einengung der Zeugungsfähigkeit; entsprechend auch die Begründung zu § 27 SGB V im Entwurf zum Gesundheits-Reformgesetz , BT-Drucks 11/2237, S 170).

    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn ein regelwidriger Körperzustand mit ärztlicher Hilfe und Aussicht auf Erfolg behoben, mindestens aber gebessert oder vor Verschlimmerung bewahrt werden kann oder wenn ärztliche Behandlung erforderlich ist, um Schmerzen oder sonstige Beschwerden zu lindern (BSG vom 20. Oktober 1972, BSGE 35, 10, 12 mwN - Kiefer- oder Zahnstellungsanomalie).

  • BSG, 24.01.2023 - B 1 KR 7/22 R

    Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der

    Dies gilt etwa dann, wenn bei einer vorliegenden Grunderkrankung, die selbst noch keine Behandlungsbedürftigkeit verursacht, das Risiko einer wahrscheinlichen Verschlimmerung der Folgen besteht und eine möglichst frühzeitige Behandlung den größten Erfolg verspricht (vgl BSG vom 28.10.1960 - 3 RK 29/59 - BSGE 13, 134, 136 = Breith 1961, 298, 299 f = juris RdNr 15: angeborene Fehlform des Stütz- und Bewegungssystems bei einem Kind; BSG vom 18.11.1969 - 3 RK 75/66 - BSGE 30, 151, 152 f = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO S 34: Risiko der Leidensverschlimmerung ohne Prothese; BSG vom 20.10.1972 - 3 RK 93/71 - BSGE 35, 10, 13 = SozR Nr. 52 zu § 182 RVO S 48 = juris RdNr 24: mögliche Folgeerkrankungen bei unbehandelter Fehlstellung des Kiefers).
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