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   BFH, 15.07.2004 - V R 84/99 (1)   

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BFH, 15.07.2004 - V R 84/99 (1) (https://dejure.org/2004,2087)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2004 - V R 84/99 (1) (https://dejure.org/2004,2087)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - V R 84/99 (1) (https://dejure.org/2004,2087)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Buchst. a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5; UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Buchst. a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5; UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1
    Vorsteuerabzugsberechtigung einer Vorgründungsgesellschaft

  • Simons & Moll-Simons
  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 2 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmereigenschaft einer Vorgründungsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug durch Vorgründungsgesellschaft (BStBl 2005 II S. 155)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorgründungsgesellschaft einer Kapitalgesellschaft ? Berechtigung zum Vorsteuerabzug für die von ihr getätigten Umsätze, auch wenn Veräußerung des erworbenen Gegenstands und Dienstleistungen an Kapitalgesellschaft nicht steuerbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Abziehbarkeit von Vortsteuerbeträgen durch den Unternehmer ; Berechtigung einer zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichteten Personengesellschaft zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen; Bedeutung eines ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unternehmer
    Beginn der unternehmerischen Tätigkeit
    Beginn der Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft
    Vorgründungsgesellschaft

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 2 Abs 1 J: 1993, UStG § ... 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993, Richtlinie 77/388 EWG Art 4 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 17 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2
    Unternehmer; Vorbereitung; Vorgründungsgesellschaft; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 67
  • ZIP 2005, 29
  • BB 2004, 2393
  • DB 2004, 2620
  • BStBl II 2005, 155
  • NZG 2004, 1176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-137/02

    Faxworld

    Auszug aus BFH, 15.07.2004 - V R 84/99
    (Nachfolgeentscheidung zum Urteil des EuGH vom 29. April 2004 Rs. C-137/02 --FA Offenbach am Main-Land gegen Faxworld Vorgründungsgesellschaft Peter Hünninghausen und Wolfgang Klein GbR--).

    Der EuGH hat die Frage mit Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-137/02 --Faxworld-- (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2004, 362) wie folgt beantwortet:.

    Dem Vorsteuerabzug der Klägerin steht nicht entgegen, dass nach nationalem Zivilrecht das von der Vorgründungsgesellschaft, der Klägerin, erworbene Vermögen und die von ihr begründeten Rechte und Pflichten nicht ohne weiteres auf die zu gründende Kapitalgesellschaft übergehen, sondern durch besonderes Rechtsgeschäft übertragen werden müssen, und deshalb die beabsichtigte Tätigkeit nicht von demselben Unternehmer ausgeübt wird (vgl. EuGH-Urteil in UR 2004, 362, RandNr. 28 letzter Satz).

    Zwar hatte die Klägerin als Vorgründungsgesellschaft nicht die Absicht, selbst besteuerte Umsätze auszuführen, weil ihr einziger Gesellschaftszweck die Vorbereitung der Tätigkeit der Aktiengesellschaft war, dennoch betrifft die Mehrwertsteuer, die die Klägerin abziehen will, Leistungen, die sie zur Durchführung von besteuerten Umsätzen in Anspruch genommen hatte, auch wenn es sich dabei nur um beabsichtigte Umsätze der Kapitalgesellschaft handelte (EuGH-Urteil in UR 2004, 362, RandNr. 41).

    Um die Neutralität der Umsatzsteuer zu gewährleisten und mit Rücksicht darauf, dass im Fall der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung der Erwerber umsatzsteuerrechtlich Rechtsnachfolger des Übertragenden ist (§ 1 Abs. 1 a UStG), kann unter diesen spezifischen Umständen eine "Vorgründungsgesellschaft als Übertragender die besteuerten Umsätze des Begünstigten der Übertragung, nämlich der Aktiengesellschaft, berücksichtigen ..., um die Vorsteuer auf die Eingangsleistungen, die sie für die Zwecke der besteuerten Umsätze des Begünstigten der Übertragung in Anspruch genommen hat, abzuziehen" (EuGH-Urteil in UR 2004, 362, RandNr. 42).

  • BFH, 23.01.2002 - V R 84/99

    EuGH; Vorabentscheidung; Gründung einer Kapitalgesellschaft;

    Auszug aus BFH, 15.07.2004 - V R 84/99
    Der erkennende Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat mit Beschluss vom 23. Januar 2002 V R 84/99 (BFHE 197, 364, BFH/NV 2002, 881) das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • FG Hessen, 18.10.1999 - 6 K 2426/98

    Vorsteuer; Unternehmer; Gründung; Nachhaltig; Kapitalgesellschaft;

    Auszug aus BFH, 15.07.2004 - V R 84/99
    Das Finanzgericht (FG) gab in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 40 veröffentlichten Urteil der Klage mit der Begründung statt, der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer gebiete die Berücksichtigung der Vorsteuer, auch wenn die Klägerin von vornherein nur beabsichtigt habe, die bezogenen Leistungen nicht selbst zur Ausführung besteuerter Umsätze zu verwenden, sondern die Leistungen nur im Hinblick auf die wirtschaftliche Tätigkeit der zu gründenden AG bezogen habe.
  • BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15

    Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig

    Für die Auslegung des § 1 Abs. 1a UStG sind aber nicht zivilrechtliche, sondern umsatzsteuerrechtliche Kriterien maßgebend (vgl. dazu allgemein auch BFH-Urteile vom 15. Juli 2004 V R 84/99, BFHE 207, 67, BStBl II 2005, 155, unter II.1.b, Rz 17, betreffend Vorgründungsgesellschaft; in BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65, unter II.2.d aa, Rz 39 f., zur Begründung von Miteigentum; in BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, Rz 32, zur fehlenden Fortführung bei Organschaft).
  • BFH, 06.09.2007 - V R 41/05

    Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an

    (Vermietungs-)Unternehmer i.S. des § 2 UStG war nunmehr allein die neu entstandene Bruchteilsgemeinschaft (vgl. insoweit BFH-Urteile in BFHE 175, 460, BStBl II 1995, 30, unter II. 2. b; in BFH/NV 2002, 1347, sowie zum Beginn der Unternehmereigenschaft: z.B. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 84/99, BFHE 207, 67, BStBl II 2005, 155).
  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

    Denn die fehlende Handelsregistereintragung der B-GmbH kann zum einen darauf beruhen, dass es sich insoweit um eine Vorgründungsgesellschaft gehandelt hat, die zwar auch Unternehmerin sein kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 84/99, BFHE 207, 67, BStBl II 2005, 155, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 30.01.2015 - 1 K 1523/14

    Abzug mehrerer Existenzgründungsberatungen von der Vorsteuer

    Zu diesem Ergebnis gelangt der Senat unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 9 und 168 MwStSystRL, der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 29.4.2004 C-137/02, Faxworld, UR 2004, 362; Urteil vom 1.3.2012 C-280/10 , Polski Trawertyn, UR 2012, 366; Urteil vom 13.3.2014 C-204/13, Malburg, UR 2014, 353), der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 15.7.2004 V R 84/99, BFHE 2007, 67, BStBl II 2005, 155; Urteil vom 26.8.2014 XI R 26/10, BFH/NV 2015, 121; Urteil vom 17.1.2002 V R 64/01, BFH/NV 2002, 1181) und der Maßgabe der Neutralität der Umsatzsteuer.

    Dem Vorsteuerabzug der Vorgründungsgesellschaft steht dabei nicht entgegen, dass nach nationalem Zivilrecht das von der Vorgründungsgesellschaft erworbene Vermögen und die von ihr begründeten Rechte und Pflichten nicht ohne weiteres auf die zu gründende Kapitalgesellschaft übergehen, sondern durch besonderes Rechtsgeschäft übertragen werden müssen, und deshalb die beabsichtigte Tätigkeit nicht von demselben Unternehmer ausgeübt wird (vgl. BFH, Urteil vom 15.7.2004 V R 84/99, BFHE 2007, 67, BStBl II 2005, 155).

  • BFH, 06.03.2009 - XI B 69/08

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz

    Der Sachverhalt des Streitfalles ist nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 84/99 (BFHE 207, 67, BStBl II 2005, 155) zugrunde liegt.
  • BFH, 14.01.2008 - XI S 28/07

    Prozesskostenhilfe für noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde

    Im Streitfall trägt der Antragsteller sinngemäß vor, dass die sich seinerzeit im Vorgründungsstadium befindende GmbH entgegen der Auffassung des FA und des FG nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-137/02, EuGHE 2004, I-05547) und des BFH (Urteil vom 15. Juli 2004 V R 84/99, BFHE 207, 67, BStBl II 2005, 155) sehr wohl einen Anspruch auf Vorsteuerabzug gehabt habe, der erhalten geblieben sei.
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.11.2016 - 3 K 1042/11

    Nachzahlungszinsen: Änderung, Entstehung des Zinsanspruchs, Zinshöhe,

    Allgemein ist eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 3/04, BStBl II 2005, 155; BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 VI B 134/05, BFH/NV 2006, 2029).
  • FG Niedersachsen, 08.02.2001 - 5 K 99/99

    Vorsteuerabzug im Vorgründungsstadium einer GmbH

    In einer Entscheidung vom 18.10.1999 (6 K 2426/98, EFG 2000, 40, Rev. zugelassen, Az. des BFH: V R 84/99) hat abweichend von der herrschenden Rechtsauffassung ferner das Hessische Finanzgericht der Vorgründungsgesellschaft in einem vergleichbaren Fall den Vorsteuerabzug zuerkannt.
  • FG Niedersachsen, 06.12.2007 - 16 K 511/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Vorsteuerabzug durch einen Unternehmer;

    Auch nach der Rechtsprechung des BFH ist die #Unternehmereigenschaft an die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit geknüpft (BFH Urteil vom 15. Juli 2004 V R 84/99, BStBl. II 2005, 155).
  • FG Hessen, 18.10.1999 - 6 K 2426/98
    Revision eingelegt (Az. beim BFH: V R 84/99).
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