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   BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05   

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https://dejure.org/2008,220
BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05 (https://dejure.org/2008,220)
BFH, Entscheidung vom 10.04.2008 - VI R 66/05 (https://dejure.org/2008,220)
BFH, Entscheidung vom 10. April 2008 - VI R 66/05 (https://dejure.org/2008,220)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG a. F. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2

  • openjur.de

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch vorübergehenden beruflichen Bildungsmaßnahme

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrtkosten für Fortbildungsmaßnahme als Werbungskosten absetzbar

  • Betriebs-Berater

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch vorübergehenden beruflichen Bildungsmaßnahme

  • Judicialis

    EStG a.F. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch vorübergehenden beruflichen Bildungsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch vorübergehenden beruflichen Bildungsmaßnahme

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermittlung der Fahrtkosten bei einer längerfristigen, jedoch vorübergehenden beruflichen Bildungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte - Fahrtkosten eines Arbeitnehmers für Fortbildung an einem auswärtigen Ort

  • IWW (Kurzinformation)

    Fortbildungskosten - Fahrtkosten bei Fortbildungsmaßnahmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkosten bei einer längerfristigen Fortbildungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Berücksichtigung der Fahrtkosten des Arbeitnehmers zu einer vorübergehenden beruflichen Bildungseinrichtung in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten; Abziehbarkeit von im Zusammenhang mit der beruflichen Bildungsmaßnahme stehenden Mobilitätskosten; Bemessung ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskostenabzug bei längerer Fortbildungsmaßnahme

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten zu einer Bildungseinrichtung als Werbungskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch vorübergehenden beruflichen Bildungsmaßnahme

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten: Fahrten zur Fortbildungsstätte sind mit tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer längerfristigen Fortbildung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten zu Bildungseinrichtung auch nach drei Monaten voll abzugsfähig

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Dienstreise und Fahrtkosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH zur Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten Fortbildungsmaßnahme

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.6.2008)

    Finanzamt muss Fahrtkosten bei Fortbildungen voll anerkennen // Arbeitnehmer bekommen nicht nur die Entfernungspauschale

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte - Fahrtkosten eines Arbeitnehmers für Fortbildung an einem auswärtigen Ort

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Volle Fahrtkosten auch bei langfristiger Fortbildung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
    Auswärtstätigkeit; Entfernungspauschale; Fahrtkosten; Fortbildung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 35
  • NJW 2008, 2800 (Ls.)
  • DB 2008, 1467
  • BStBl II 2008, 825
  • NZA-RR 2008, 485
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Auszug aus BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05
    Sie sind grundsätzlich gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen (Vorlagebeschluss des Senats vom 10. Januar 2008 VI R 17/07, BStBl II 2008, 234 ff.).

    Auch Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach Auffassung des Senats beruflich veranlasst und damit Erwerbsaufwendungen (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- in BStBl II 2008, 234, 244 f.).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Auszug aus BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05
    Diese Begrenzung ist nach Ansicht des Senats im Grundsatz sachlich gerechtfertigt (BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782).

    Dies gilt nicht nur für Auswärtstätigkeiten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785), sondern u.a. auch dann, wenn ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit regelmäßiger Arbeitsstätte eine -zeitlich befristete bzw. nicht auf Dauer angelegte- Bildungseinrichtung an einem anderen Ort aufsucht (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 27. August 2002 1 K 5930/01 E, EFG 2002, 1588).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

    Auszug aus BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05
    Dies gilt nicht nur für Auswärtstätigkeiten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785), sondern u.a. auch dann, wenn ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit regelmäßiger Arbeitsstätte eine -zeitlich befristete bzw. nicht auf Dauer angelegte- Bildungseinrichtung an einem anderen Ort aufsucht (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 27. August 2002 1 K 5930/01 E, EFG 2002, 1588).
  • BFH, 19.12.2005 - VI R 30/05

    Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen - Auswärtstätigkeit eines

    Auszug aus BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 30/05 (BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378) ausgeführt, dass eine auswärtige Tätigkeitsstätte durch bloßen Zeitablauf von drei Monaten nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird (vgl. auch Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 19 Rz 60, Stichwort: Reisekosten (Auswärtstätigkeit); Niermann/Plenker, Der Betrieb 2007, 1885, 1886; Hartmann, Deutsches Steuerrecht 2007, 2239, 2246).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der

    Auszug aus BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05
    c) Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG dem Begriff des "Tätigkeitsmittelpunkts" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG (zum Verpflegungsmehraufwand) entspricht (u.a. BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 19 Rz 60, Stichwort: Reisekosten (Auswärtstätigkeit)).
  • BFH, 22.07.2003 - VI R 190/97

    Fortbildung einer Krankenschwester zur Lehrerin für Pflegeberufe

    Auszug aus BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05
    Bei Erwerbsaufwendungen für eine Bildungsmaßnahme (Vollstudium) können die an eine regelmäßige Arbeitsstätte anknüpfenden Rechtsfolgen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. bzw. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zum Zuge kommen (vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 VI R 190/97, BFHE 203, 111, BStBl II 2004, 886 - Bildungsmaßnahme mit Vollzeitunterricht).
  • FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 5930/01

    Fahrtkosten zu einer neben der Arbeitsstätte länger als 3 Monate besuchten

    Auszug aus BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05
    Dies gilt nicht nur für Auswärtstätigkeiten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785), sondern u.a. auch dann, wenn ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit regelmäßiger Arbeitsstätte eine -zeitlich befristete bzw. nicht auf Dauer angelegte- Bildungseinrichtung an einem anderen Ort aufsucht (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 27. August 2002 1 K 5930/01 E, EFG 2002, 1588).
  • FG Hessen, 28.09.2005 - 1 K 1313/05

    Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte im Rahmen einer mehrjährigen

    Auszug aus BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05
    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage blieb mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 101 veröffentlichten Gründen erfolglos.
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Auszug aus BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05
    Für diesen Grundfall erweist sich die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip (z.B. BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).
  • BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99

    Werbungskosten bei Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05
    d) Mit dieser Entscheidung setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 29. April 2003 VI R 86/99 (BFHE 202, 299, BStBl II 2003, 749).
  • FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17

    Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

    Der Senat geht davon aus, dass der Gesetzgeber in Kenntnis dieser neueren Rechtsprechung mit der Einführung des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG bewusst die Entscheidung getroffen hat, die frühere Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 10.4.2008 VI R 66/05, BStBl. II 2008, 825), wonach auch eine Bildungseinrichtung eine regelmäßige Arbeitsstätte darstellen konnte, wiederherzustellen (so auch Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG, Anm. 562).
  • BFH, 14.05.2020 - VI R 3/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern

    Mit der Einführung des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG hat der Gesetzgeber die kurz zuvor geänderte Rechtsprechung, nach der es sich bei einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung/Universität nicht länger um eine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. handelte (Senatsurteile vom 09.02.2012 - VI R 42/11, BFHE 236, 439, BStBl II 2013, 236, und VI R 44/10, BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234), überschrieben, um bei vollzeitigen Bildungsmaßnahmen zu den Rechtsfolgen, die an eine regelmäßige Arbeitsstätte (jetzt erste Tätigkeitsstätte) anknüpfen, zurückzukehren (Senatsurteil vom 14.05.2020 - VI R 24/18, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, s.a. BMF-Schreiben vom 24.10.2014 - IV C 5-S 2352/14/10002, BStBl I 2014, 1412, Rz 32; zur dahingehenden früheren Rechtsprechung z.B. Senatsurteil vom 10.04.2008 - VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825, unter II.1.d, m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Eine Hochschule (Universität) ist nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen, auch wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitstudiums aufgesucht wird (Änderung der Rechtsprechung in BFH-Urteilen vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825, und vom 22. Juli 2003 VI R 190/97, BFHE 203, 111, BStBl II 2004, 886).

    Denn danach ist eine Bildungseinrichtung regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht wird (BFH-Urteile vom 29. April 2003 VI R 86/99, BFHE 202, 299, BStBl II 2003, 749; vom 22. Juli 2003 VI R 190/97, BFHE 203, 111, BStBl II 2004, 886, und vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 27. August 2002  1 K 5930/01 E, EFG 2002, 1588, m.w.N.).

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