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   BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11   

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https://dejure.org/2012,11889
BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11 (https://dejure.org/2012,11889)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2012 - VI R 48/11 (https://dejure.org/2012,11889)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2012 - VI R 48/11 (https://dejure.org/2012,11889)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • openjur.de

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • Bundesfinanzhof

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002
    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Übernachtungskosten bei LKW-Fahrern

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Anwendung der Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen bei Übernachtung eines Kraftfahrers in der Schlafkabine seines Lkw

  • datenbank.nwb.de

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei Lkw-Fahrern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung der Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen bei Übernachtung eines Kraftfahrers in der Schlafkabine seines Lkw

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übernachtungskosten und Arbeitsstätte eines LKW-Fahrers

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Übernachtungskosten bei LKW-Fahrern

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Fernfahrer: 5 Euro für Übernachtungen im Ausland- Das reicht doch, oder etwa nicht!?!?

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei Lkw-Fahrern

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Übernachtungspauschalen für LKW-Fahrer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 82
  • DB 2012, 1306
  • BStBl II 2012, 926
  • NZA-RR 2012, 425
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05

    Unzutreffende Besteuerung; Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11
    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vom 12. November 2009 VI B 66/09, BFH/NV 2010, 884).

    Führt der Ansatz von Übernachtungspauschalen --wie im Streitfall-- zu einer unzutreffenden Besteuerung, so können die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1550).

    Liegen Einzelnachweise nicht vor, ist zu schätzen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1550).

  • BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86

    Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11
    Hierzu zählen auch Aufwendungen für Übernachtungen (BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777).

    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vom 12. November 2009 VI B 66/09, BFH/NV 2010, 884).

    Führt der Ansatz von Übernachtungspauschalen --wie im Streitfall-- zu einer unzutreffenden Besteuerung, so können die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1550).

  • BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11
    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteile vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354; vom 19. Januar 2012 VI R 23/11 und VI R 36/11, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 23/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11
    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteile vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354; vom 19. Januar 2012 VI R 23/11 und VI R 36/11, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11
    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteile vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354; vom 19. Januar 2012 VI R 23/11 und VI R 36/11, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 12.11.2009 - VI B 66/09

    Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen - Selbstbindung der Verwaltung aufgrund

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11
    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vom 12. November 2009 VI B 66/09, BFH/NV 2010, 884).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10

    Übernachtungspauschalen bei Berufskraftfahrern keine zusätzlichen Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 31 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12

    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

    Mit Urteil vom 28. März 2012 (VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234) hat der Bundesfinanzhof das die Klage abweisende Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30. Juni 2011 (5 K 108/10, EFG 2012, 31) aufgehoben und die Sache an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zurückverwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und die Gerichtsakte 5 K 191/08 sowie je 1 Band Rechtsbehelfsakten 2006 und 2007 und 1 Band BFH-Akten VI R 48/11 Bezug genommen.

    In diesem Fall können nur die dem Steuerpflichtigen tatsächlich erwachsenen Aufwendungen für Übernachtungen im Ausland (ggf. in geschätzter Form) als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV, 2005, 1550; BFH, Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234).

    Der vom Kläger im Rahmen seiner eigenen Schätzung angesetzte Betrag erscheint in diesem Zusammenhang nicht überhöht (BFH, Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234).

    Auf die Vorlage von Einzelnachweisen - auch für einen repräsentativen Zeitraum - kommt es insoweit nicht an (vgl. BFH, Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234).

  • FG Niedersachsen, 28.04.2015 - 13 K 150/14

    Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei der Erzielung von Einkünften aus

    Dies ist im Regelfall der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BStBl II 2009, 818; BFH-Urteil vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BStBl II 2009, 822; BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BStBl II 2010, 852; BFH-Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09, BStBl II 2011, 354; BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BStBl II 2012, 38; BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BStBl II 2013, 234; BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BStBl II 2012, 926).

    dd) Da der Kläger als Fahrer des Rettungswagens und damit schwerpunktmäßig auf einem Fahrzeug eingesetzt wurde, hat er mangels Ortsfestigkeit seiner Arbeitsstätte keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (BFH-Urteil vom 26. Februar 2014 VI R 68/12 - Flugzeugführer - BFH-Urteil vom 6. Februar 2014 VI R 34/13, BFH/NV 2014, 691 - Müllwagenfahrer - BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BStBl II 2012, 926 - Lastwagenfahrer -).

  • BFH, 26.02.2014 - VI R 68/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers

    Dies ist im Regelfall der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (Senatsurteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852; vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m.w.N.; vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234, und vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926).

    Nach den bindenden Feststellungen des FG war er als Verkehrsflugzeugführer und damit schwerpunktmäßig in einem Flugzeug, das mangels Ortsfestigkeit seinerseits keine regelmäßige Arbeitsstätte ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926), und damit auswärts tätig.

  • BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10

    Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf

    Gemäß dieser gesetzgeberischen Grundentscheidung lässt auch die Rechtsprechung privat veranlasste Aufwendungen wegen der Überlagerung durch berufliche Gründe zum Werbungskostenabzug zu (z.B. BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 171/77, BFHE 127, 522, BStBl II 1979, 519 zu den besonderen Umständen, die die Berücksichtigung bürgerlicher Kleidung als typische Berufskleidung rechtfertigen; BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82 zu den Aufwendungen eines LKW-Fahrers für Dusche, Toilette und Reinigung der Schlafkabine; BFH-Urteil vom 18. März 1988 VI R 90/84, BFHE 153, 526, BStBl II 1988, 988 zu den Kosten für ein Ferngespräch wöchentlich bis zu einer Dauer von 15 Minuten statt einer Familienheimfahrt), obwohl die Befriedigung dieser allgemein menschlichen Bedürfnisse in erster Linie Ausfluss der Lebensführung ist.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2015 - 1 U 159/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingter HWS-Distorsion I.-Grades

    Steuerfreie Spesen , Auslösen oder Trennungsentschädigungen (siehe auch BFH DAR 2012, 419) sind zwar nur insoweit zu ersetzen, als der Verletzte diesen pauschalen Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten tatsächlich nicht aufgewandt hätte; auch besteht eine Vermutung dafür, dass diese zusätzlichen Arbeitgeberleistungen als pauschalierter Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten auch den regelmäßigen Mehraufwendungen entsprechen ( Jahnke , a.a.O. Rn. 32).
  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - 9 K 2096/12

    Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers

    Hieraus sei ersichtlich, dass diese Aufwendungen auch in seinem Fall beruflich veranlasst seien, solange er seiner beruflichen Tätigkeit nachgehe (BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926).

    c) Die Entscheidung des Großen Senat des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1 BStBl II 2010, 672 und die sich daran anschließende Rechtsprechung zu Reisekosten führt nach dem Vorgesagten ebenfalls zu keiner anderen Beurteilung der Rechtslage (BFH-Urteile vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926, vom 05. Juli 2012 VI R 50/10 BFHE nn. DB 2012, 2910 - 2011).

  • BFH, 10.04.2014 - VI R 11/13

    Auswärtstätigkeit im Ausland - Werbungskostenabzug - Abgrenzung zwischen

    Hierzu zählen auch Aufwendungen für Übernachtungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Senatsurteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 20.08.2015 - 1 K 216/15

    Werbungskostenabzug für nicht nachgewiesene Übernachtungsnebenkosten eines an

    Der Kl. lehnte dies ab, da seiner Ansicht nach aus dem BFH-Urteil vom 28. März 2012 - VI R 48/11 , BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926 [BFH 28.03.2012 - VI R 48/11] folge, dass ein Aufwand von 5 EUR für Übernachtungskosten auf dem Schätzungswege nicht zu beanstanden sei.

    Hierzu zählen auch Aufwendungen für Übernachtungen ( BFH-Urteil vom 28. März 2012 - VI R 48/11 , BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926 [BFH 28.03.2012 - VI R 48/11] Rz. 14).

    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind zudem nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie dadurch zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH in BStBl II 2012, 926 [BFH 28.03.2012 - VI R 48/11] Rz. 15).

    Liegen Einzelnachweise nicht vor, ist zu schätzen (BFH in BStBl II 2012, 926 [BFH 28.03.2012 - VI R 48/11] Rz. 17; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005 - VI B 3/05 , BFH/NV 2005, 1550 Rz. 7; Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 20 f.).

    Hierbei ist davon auszugehen, dass typischerweise bestimmte Kosten - hier für Dusche, Toilette, Reinigung der Schlafgelegenheit - entstehen (BFH in BStBl II 2012, 926 [BFH 28.03.2012 - VI R 48/11] Rz. 17; Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 21).

    Der vom Kläger im Rahmen seiner eigenen Schätzung angesetzte Betrag erscheint nicht überhöht (BFH in BStBl II 2012, 926 [BFH 28.03.2012 - VI R 48/11] Rz. 17; Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 21; s. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005 - 6 K 1664/04 , Rz. 30: Schätzung von 10 DM pro Übernachtung für die Jahre 1998 und 1999).

  • BFH, 26.02.2014 - VI R 54/13

    Regelmäßige Arbeitsstätte einer Kabinenchefin

    a) Regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne dieser die beruflichen Mobilitätskosten lediglich eingeschränkt berücksichtigenden Regelung ist nur der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat (s. etwa Senatsurteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926).

    b) Das ist jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers (Senatsurteile vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32; vom 19. Dezember 2005 VI R 30/05, BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378, betreffend ein Schiff; in BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926, betreffend einen LKW bzw. LKW-Wechselplatz).

  • FG München, 19.01.2015 - 6 K 806/14

    Postzusteller: Keine regelmäßige Arbeitsstätte im Zustellbezirk (Rechtslage bis

    Dies ist im Regelfall der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BStBl II 2012, 38; vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BStBl II 2013, 234, und vom 28. März 2012 VI R 48/11, BStBl II 2012, 926).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2015 - 9 K 105/12

    Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten eines auswärtstätigen

  • BFH, 03.07.2018 - VI R 55/16

    Schätzung des beruflich veranlassten Anteils von Übernachtungskosten bei einer

  • FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten

  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 33/10

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte

  • BFH, 06.02.2014 - VI R 34/13

    Regelmäßige Arbeitsstätte des Fahrers eines Müllfahrzeugs

  • BFH, 15.05.2013 - VI R 44/11

    Fahrergestellung als Lohn

  • FG München, 02.09.2015 - 7 K 2393/13

    Schätzung von Übernachtungskosten bei im internationalen Fernverkehr eingesetzten

  • FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4527/11

    Voller Fahrtkostenabzug für fliegendes Personal!

  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 9 K 9101/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Berufskraftfahrern

  • FG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 K 1458/12

    Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 K 1224/13

    Einkommensteuer 2008 bis 2011

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