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   BFH, 18.01.2005 - V R 35/02   

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https://dejure.org/2005,4449
BFH, 18.01.2005 - V R 35/02 (https://dejure.org/2005,4449)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2005 - V R 35/02 (https://dejure.org/2005,4449)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - V R 35/02 (https://dejure.org/2005,4449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 4 Nr. 16; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 4 Nr. 16; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b

  • Judicialis

    UStG 1993 § 4 Nr. 16; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalgestellung durch Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de

    Personalgestellung durch ein Krankenhaus an eine Arztpraxis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslagerung der Abteilung für Röntgendiagnostik u. a. aus Krankenhaus an Gemeinschaftspraxis ? Überlassung von Personal ? Personalgestellung umsatzsteuerfrei ? Mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundener Umsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreiheit der mit dem Betrieb der Krankenhäuser, Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung eng verbundenen Umsätze; Erfordernis des Betreibens der Krankenhäuser, Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung durch ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 16 Buchst a
    Steuerbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 486
  • BB 2005, 650
  • DB 2005, 648
  • BStBl II 2005, 507
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.01.2001 - C-76/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BFH, 18.01.2005 - V R 35/02
    Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) jedoch entschieden hat, verlangt der Begriff der mit der Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsätze in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG keine besonders enge Auslegung, da durch die Befreiung der eng mit der Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung verbundenen Umsätze gewährleistet werden soll, dass der Zugang zu solchen Behandlungen nicht durch höhere Kosten versperrt wird, die entstünden, wenn die Behandlungen selbst oder die eng mit ihnen verbundenen Umsätze der Mehrwertsteuer unterworfen wären (EuGH-Urteil vom 11. Januar 2001 Rs. C-76/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-249, UR 2001, 62 Randnr. 23).
  • BFH, 24.09.2014 - V R 19/11

    Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines

    Dementsprechend ist nach der mit der Verwaltungsauffassung insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Senats auch eine Personalgestellung durch ein Krankenhaus an eine Arztpraxis ein mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundener Umsatz, wenn die Personalgestellung für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten erfolgt (BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 35/02, BFHE 208, 486, BStBl II 2005, 507, und in BFHE 211, 571, BStBl II 2006, 481); dem hat sich die Verwaltung angeschlossen (Abschn. 4.16.6 Abs. 2 Nr. 4 UStAE; vgl. auch Abschn. 100 Abs. 2 Nr. 4 und 5 UStR 2005).
  • BFH, 25.01.2006 - V R 46/04

    Steuerfreie Personalgestellung durch ein Krankenhaus

    Ob ein derartiger Ausnahmefall vorliegt, kann nur unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 18. Januar 2005 V R 35/02, BFHE 208, 486, BStBl II 2005, 507).

    Ob ein derartiger Ausnahmefall vorliegt, kann nur unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden, die in erster Linie dem FG obliegt (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 V R 35/02, BFHE 208, 486, BStBl II 2005, 507).

  • FG München, 26.08.2015 - 2 K 1441/12

    Keine Steuerfreiheit für die Bereitstellung medizinischen Personals

    Ein mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundener Umsatz kann in Ausnahmefällen sogar dann vorliegen, wenn die andere Einrichtung nicht nur die Krankenhauspatienten, sondern auch andere Patienten versorgt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 35/02, BStBl II 2005, 507, und vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481).

    Vorliegende Fallgestaltung ist deshalb nicht mit den vom BFH mit den Urteilen vom 18. Januar 2005 V R 35/02 (BStBl II 2005, 507) und vom 25. Januar 2006 V R 46/04 (BStBl II 2006, 481) entschiedenen Fällen vergleichbar.

  • FG Düsseldorf, 19.07.2019 - 1 K 907/17

    Geänderte Umsatzsteuerfestsetzungen nach Durchführung einer Betriebsprüfung

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH, Urteile vom 24.09.2014 V R 19/11, BStBl II 2016, 781; vom 18.01.2005 V R 35/02, BStBl II 2005, 507) setzt dies aber des Weiteren voraus, dass die Personalgestellung für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten erfolgt und hierfür unerlässlich ist.
  • FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 16 K 532/03

    Vorsteuerberichtigungsanspruch beim Wechsel von der Pauschalbesteuerung nach § 24

    Nach der Entscheidung des BFH vom 07.07.2005 (V R 32/04, BStBl II 2005, 507) enthält die Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 8 UStG 1999 in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003 keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung.
  • FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10

    Keine Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG eines ambulanten

    Anders als in den vom BFH entschiedenen Fällen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2005 V R 35/02, BFHE 208, 486, BStBl II 2005, 507; Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BFHE 21, 571, BStBl II 2006, 481), bei denen die Personalgestellung an Gemeinschaftspraxen, denen in einem Krankenhaus fehlende medizinische Großgeräte zur Verfügung standen, für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten als unerlässlich angesehen wurde, ist im Streitfall zudem auch nicht erkennbar, dass die Gestellung des Personals an die in Rede stehenden Einrichtungen für die Pflege der von der Klägerin ambulant betreuten Personen unerlässlich wäre.
  • FG Niedersachsen, 01.02.2007 - 16 K 10591/03

    Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Fertigstellung eines landwirtschaftlichen

    Die Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 8 UStG 1999 in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003 enthält nach Auffassung des BFH keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung (vgl. BFH, Urteil vom 07.07.2005 V R 32/04, BStBl II 2005, 507).
  • FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 10069/07

    Steuerbefreiung der Umsätze aus der Gestellung von Personal zum Betrieb eines

    Der Sachverhalt entspreche nahezu exakt jenem, den der BFH mit Urteil vom 18. Januar 2005, BStBl. II 2005, 507 entschieden habe.
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