Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.04.2009

Rechtsprechung
   BFH, 20.08.2009 - V R 30/06   

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https://dejure.org/2009,729
BFH, 20.08.2009 - V R 30/06 (https://dejure.org/2009,729)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2009 - V R 30/06 (https://dejure.org/2009,729)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2009 - V R 30/06 (https://dejure.org/2009,729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1980 § 2 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4 und 5; KStG § 4

  • openjur.de

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; Umsatzsteuerliche Organschaft; Organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung; Beistellung

  • IWW
  • Judicialis

    UStG 1980 § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; UStG 1980 § 2 Abs. 3 S. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5; ; KStG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) i.V.m. § 4 Körperschaftsteuergesetz ( KStG ) bei Erbringen von Leistungen gegen Entgelt auf privatrechtlicher Grundlage; Voraussetzungen einer organisatorischen ...

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; umsatzsteuerliche Organschaft; organisatorische und wirtschaftlich Eingliederung; Beistellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Zuschuss und Leistungsaustausch ? Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ? Organschaft (organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung) ? Tauschähnlicher Umsatz ? Materialbeistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Flussgenossenschaft und die Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) i.V.m. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bei Erbringen von Leistungen gegen Entgelt auf privatrechtlicher Grundlage; Voraussetzungen einer organisatorischen ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts setzt voraus, dass diese auf privatrechtlicher Grundlage tätig werden

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1980 § 2 Abs 3, UStG 1980 § 2 Abs 2 Nr 2, UStG 1980 § 1 Abs 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5, WHG § 18 a, AbfG § 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 5
    Hoheitliche Tätigkeit; Juristische Person des öffentlichen Rechts; Klärschlamm; Unternehmen; Wettbewerb; Wirtschaftliche Tätigkeit; Zuschuss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 465
  • DB 2009, 2527
  • BStBl II 2010, 863
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) werden Leistungen nach den übereinstimmenden Regelungen in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG und in Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert einen unmittelbaren Zusammenhang begründet, so dass die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (zuletzt BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, m.w.N. zur Rechtsprechung von EuGH und BFH).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. zuletzt BFH-Urteil in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486).

    Dies reicht ebenso wie die Zahlung von Aufwendungsersatz (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486) für die Begründung eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Zahlung und Leistung aus.

    Der Annahme eines Leistungsaustausches steht auch nicht entgegen, dass die Klägerin mit ihrer Betätigung die ihr nach dem Gesellschaftszweck obliegende Aufgabe erfüllte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486).

    Im Übrigen hat das FG insoweit zu Recht entschieden, dass es für den Leistungsaustausch im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter nicht erforderlich ist, das Entgelt nach Maßgabe der Inanspruchnahme der Leistung der Gesellschaft zu bemessen, wenn das Handeln der Gesellschaft ausschließlich und unzweifelhaft dem konkreten Individualinteresse des Gesellschafters dient (vgl. BFH-Urteil in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 42/06

    Voraussetzungen für die Annahme einer tauschähnlichen Leistung -

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
    Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich z.B. bei ihm, dem Auftraggeber, angestellte Mitarbeiter lediglich zur Durchführung des konkreten Auftrages (sog. Personalbeistellung), liegt keine sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG vor (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 42/06, BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493).

    Ebenso fehlt es an einer Lieferung i.S. des § 3 Abs. 1 UStG und damit an einem tauschähnlichen Umsatz, wenn der Auftraggeber, der einen Gegenstand herstellen lässt, einen Teil des "Hauptstoffes" zur Verwendung bei der Herstellung des Gegenstands zur Verfügung stellt und der herstellende Unternehmer den "beigestellten" Stoff abredegemäß hierzu verwendet (BFH-Urteil in BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493).

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin für ihre Auffassung, eine bloße Beistellung zu einer an den Beistellenden erbrachten Leistung sei selbst eine wirtschaftliche (unternehmerische) Tätigkeit, auf das Senatsurteil in BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493.

  • BFH, 03.04.2003 - V R 63/01

    Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
    Für die wirtschaftliche Eingliederung ist nach ständiger Rechtsprechung charakteristisch, dass die Organgesellschaft im Gefüge des übergeordneten Organträgers als dessen Bestandteil erscheint (BFH-Urteile vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, und vom 3. April 2003 V R 63/01, BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434).

    Zwar kommt es hierfür nicht auf eine wirtschaftliche Zweckabhängigkeit der Organgesellschaft an (BFH-Urteil in BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434).

    Ebenso genügt z.B. die Vermietung eines Betriebsgrundstückes, wenn dieses für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung ist, da es die räumliche und funktionale Grundlage der Unternehmenstätigkeit der Organgesellschaft bildet (vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058) oder wenn die Organgesellschaft als Bauträgerin sämtliche für sie wesentlichen Architektenleistungen vom Organträger bezieht und der Organträger als Architekt ausschließlich für die Organgesellschaft tätig ist (BFH-Urteil in BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434).

  • BFH, 05.12.2007 - V R 26/06

    Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
    Ob die von der Rechtsprechung für die Annahme der organisatorischen Eingliederung erforderlichen Kriterien (z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 26/06, BFHE 219, 463, BStBl II 2008, 451) erfüllt sind, ergibt sich hieraus aber nicht und ist weiter aufzuklären.

    Erforderlichenfalls ist dabei über die im Senatsurteil in BFHE 219, 463, BStBl II 2008, 451 offen gelassene Frage zu entscheiden, welche Bedeutung der auch im Streitfall vorliegenden Geschäftsführungsordnung (Anlage 2 der Grundsatzvereinbarung) zukommt.

  • BFH, 09.10.2002 - V R 64/99

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmerin

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
    Demgegenüber hob der Senat mit Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 64/99 (BFHE 200, 119, BStBl II 2003, 375) die im ersten Rechtsgang ergangene Entscheidung des FG mit der Begründung auf, zwischen der FlussG und der Klägerin könne eine Organschaft bestehen, wenn die FlussG selbst Leistungen im eigenen Namen gegen Entgelt ausgeführt habe und dabei nicht außerhalb des Anwendungsbereichs des Umsatzsteuerrechts, z.B. in Ausübung öffentlicher Gewalt, tätig gewesen sei.

    Dementsprechend hat der Senat in seinem im ersten Rechtsgang ergangenen Urteil in BFHE 200, 119, BStBl II 2003, 375, unter II. 2. c entschieden, dass eine unternehmerisch tätige juristische Person in ihrem Unternehmensbereich mit einer anderen juristischen Person (Organgesellschaft) organschaftlich verbunden sein kann, wenn und soweit die Organgesellschaft auch wirtschaftlich in das Unternehmen der juristischen Person eingegliedert ist.

  • BFH, 05.02.2004 - V R 90/01

    Umsatzsteueroption bei Grundstücksvermietung an Deutsche Telekom

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
    § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG ist unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG richtlinienkonform auszulegen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 2003 V R 78/01, BFHE 201, 554, BStBl II 2004, 431, unter II. 3., und vom 5. Februar 2004 V R 90/01, BFHE 205, 323, BStBl II 2004, 795, unter II. 4. b bb).

    Daher ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts unternehmerisch (wirtschaftlich) tätig, wenn sie Leistungen gegen Entgelt auf privatrechtlicher Grundlage erbringt und somit nicht im Rahmen der eigens für sie geltenden öffentlich-rechtlichen Regelungen handelt (BFH-Urteile in BFHE 205, 323, BStBl II 2004, 795; vom 12. Oktober 2004 V R 15/02, BFH/NV 2005, 388; vom 3. Juli 2008 V R 51/06, BFHE 222, 128, BStBl II 2009, 213, unter II. 2.).

  • BFH, 17.04.1969 - V 44/65

    Verneinung einer Organschaft wegen fehlender Voraussetzung einer

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
    Vielmehr kann eine das Unternehmen der Untergesellschaft fördernde Tätigkeit der Obergesellschaft ausreichen (BFH-Urteil vom 17. April 1969 V 44/65, BFHE 95, 353, BStBl II 1969, 413, zur Verpachtung von Anlagegegenständen, die für das Unternehmen der Organgesellschaft wesentlich sind).
  • BFH, 25.04.2002 - V B 128/01

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
    Ebenso genügt z.B. die Vermietung eines Betriebsgrundstückes, wenn dieses für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung ist, da es die räumliche und funktionale Grundlage der Unternehmenstätigkeit der Organgesellschaft bildet (vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058) oder wenn die Organgesellschaft als Bauträgerin sämtliche für sie wesentlichen Architektenleistungen vom Organträger bezieht und der Organträger als Architekt ausschließlich für die Organgesellschaft tätig ist (BFH-Urteil in BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434).
  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
    Für die wirtschaftliche Eingliederung ist nach ständiger Rechtsprechung charakteristisch, dass die Organgesellschaft im Gefüge des übergeordneten Organträgers als dessen Bestandteil erscheint (BFH-Urteile vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, und vom 3. April 2003 V R 63/01, BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434).
  • BFH, 25.06.1998 - V R 76/97

    Sanatorium - Privatkrankenanstalt - Vertrag mit Rehabilitationszentrum -

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
    So ist die wirtschaftliche Eingliederung zu verneinen, wenn z.B. die abhängige Gesellschaft eine Krankenstation und ihr Gesellschafter Kur- und Bädereinrichtungen betreibt und der Gesellschafter für die Gesellschaft lediglich Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Buchführung und laufende Personalverwaltung übernimmt (BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534).
  • BFH, 16.08.2001 - V R 34/01

    Umsatzsteuerschuld - Betriebsaufspaltung - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft -

  • EuGH, 22.05.2008 - C-162/07

    Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • BFH, 03.04.2008 - V R 76/05

    Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

  • BFH, 12.10.2004 - V R 15/02

    USt: Unternehmereigenschaft der Deutschen Bundespost Telekom

  • EuGH, 12.09.2000 - C-276/97

    Kommission / Frankreich

  • BFH, 03.07.2008 - V R 51/06

    Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Recht

  • BFH, 27.02.2003 - V R 78/01

    Parkplatzüberlassung durch Gemeinde

  • BFH, 22.09.2005 - V R 28/03

    Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch Gebietskörperschaft

  • EuGH, 17.10.1989 - 231/87

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di

  • BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21

    Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

    Dies gilt im Rahmen der unionsrechtlich geprägten, richtlinienkonformen Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG a.F. (vgl. dazu allgemein BFH-Urteile vom 27.02.2003 - V R 78/01, BFHE 201, 554, BStBl II 2004, 431; vom 20.08.2009 - V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863; vom 17.03.2010 - XI R 17/08, BFHE 230, 466, BStBl II 2017, 828; vom 03.03.2011 - V R 23/10, BFHE 233, 274, BStBl II 2012, 74; vom 14.03.2012 - XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667) weiter.
  • BFH, 11.12.2013 - XI R 17/11

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der

    Für eine wirtschaftliche Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG schließlich ist es charakteristisch, dass die Organgesellschaft im Gefüge des übergeordneten Organträgers als dessen Bestandteil erscheint (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, unter II.2.c aa, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2016 - V R 44/15

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

    Derartige Beistellungen begründen keine unternehmerische Tätigkeit des Beistellenden (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, unter II.2.c cc (2), so dass die Klägerin nur steuerpflichtige Leistungen bezogen, solche aber nicht selbst erbracht hätte.
  • BFH, 22.04.2010 - V R 9/09

    Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren

    Demgegenüber kann eine Enkelgesellschaft mittelbar über eine oder mehrere eigene Tochtergesellschaften des Organträgers finanziell in dessen Unternehmen eingegliedert sein (vgl. allgemein BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BFH/NV 2009, 2080, unter II.2.c ee (1)), sofern der Organträger dann aufgrund der ihm in der Beteiligungskette zustehenden Gesellschaftsrechte in der Lage ist, seinen Willen in der Enkelgesellschaft durchzusetzen.

    Weiter kommt die Annahme einer nur partiellen Eingliederung der GmbH --für den Bereich des Betriebs der Alten- und Pflegeheime, nicht aber hinsichtlich der Geschäftsführung der Klägerin-- nach der Rechtsprechung des Senats nicht in Betracht (BFH-Urteil in BFHE 226, 465, BFH/NV 2009, 2080, unter II.2.c ee (3)).

  • BFH, 15.04.2010 - V R 10/09

    Privatrechtliche Vermögensverwaltung - Gestattung der Automatenaufstellung -

    a) Aufgrund der Verweisung in § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG gilt der Grundsatz umsatzsteuerrechtlicher und damit richtlinienkonformer Auslegung auch für § 4 KStG (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BFH/NV 2009, 2080, Leitsatz 1 und unter II.2.a cc zu § 4 Abs. 1 und 5 KStG).
  • BFH, 11.12.2013 - XI R 38/12

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der

    Für eine wirtschaftliche Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG schließlich ist es charakteristisch, dass die Organgesellschaft im Gefüge des übergeordneten Organträgers als dessen Bestandteil erscheint (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, unter II.2.c aa, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2010 - V R 26/09

    Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft

    (3) Für die wirtschaftliche Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG müssen die Unternehmensbereiche von Organträger und Organgesellschaft miteinander verflochten sein (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BFH/NV 2009, 2080, Leitsatz 3).

    Dabei kann die wirtschaftliche Eingliederung auf entgeltlichen Leistungen des Mehrheitsgesellschafters (Organträger) gegenüber seiner Tochtergesellschaft (Organgesellschaft) beruhen, wenn diesen für das Unternehmen der Organgesellschaft mehr als nur unwesentliche (geringfügige) Bedeutung zukommt (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, Leitsatz 2, und in BFHE 226, 465, BFH/NV 2009, 2080, unter II.2.c bb).

    Eine mehr als nur unwesentliche (geringfügige) Bedeutung kann den Leistungen eines Organträgers an die Organgesellschaft nach der Rechtsprechung des Senats zukommen bei der Verpachtung von Anlagegegenständen (BFH-Urteil vom 17. April 1969 V 44/65, BFHE 95, 353, BStBl II 1969, 413), bei der Vermietung eines Betriebsgrundstücks, auf dem die Organgesellschaft ihr Unternehmen betreibt (BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223, unter II.2., und BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058, unter II.2.d) oder bei der Erbringung von Dienstleistungen (BFH-Urteil vom 3. April 2003 V R 63/01, BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434, Leitsatz 1 zu Architektenleistungen; zu unwesentlichen Dienstleistungen z.B. im Verwaltungsbereich vgl. aber BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534, unter II.2.c, und BFH-Urteil in BFHE 226, 465, BFH/NV 2009, 2080, unter II.2.c bb).

  • BFH, 27.11.2019 - XI R 35/17

    Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der

    b) Für eine wirtschaftliche Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG ist es charakteristisch, dass die Organgesellschaft im Gefüge des übergeordneten Organträgers als dessen Bestandteil erscheint (BFH-Urteile vom 20.08.2009 - V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, Rz 40, m.w.N.; vom 18.09.2019 - XI R 39/17, juris; BFH-Beschluss vom 11.12.2013 - XI R 38/12, BFHE 244, 94, BStBl II 2014, 428, Rz 68).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 53/10

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische

    Zwar reicht es für die eine organisatorische Eingliederung begründende personelle Verflechtung aus, dass der oder die Geschäftsführer der Organgesellschaft leitende Mitarbeiter des Organträgers sind (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, Leitsatz 2).
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 1 K 3466/14

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: finanzielle und wirtschaftliche

    Die wirtschaftliche Eingliederung setzt das Erbringen entgeltlicher Leistungen voraus, die für das Unternehmen der Organgesellschaft zu mehr als nur einer unbedeutenden Entlastung führen (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, Rz 35; vom 7. Juli 2011 V R 53/10, BFHE 234, 548, BStBl II 2013, 218; vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114; vorausgesetzt im BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, Rz 30 ff., 43 ff.; Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, § 2 Rz 194, Stand: März 2016; Reiß in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 2 Rz 117; Bunjes/Korn, UStG, 13. Aufl., 2014, § 2 Rz 124; kritisch Buttgereit/Schulte, UR 2011, 605, 608, unter II.4.b).

    Die wirtschaftliche Eingliederung muss zwar nicht aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern kann auch auf der Verflechtung zwischen zwei Organgesellschaften beruhen (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, Rz 49; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 44 Rz 383).

    Dies ist aber nur möglich, wenn die leistende Untergesellschaft aufgrund unmittelbarer Beziehungen mit dem Organträger organschaftlich verbunden ist (vorausgesetzt im BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, Rz 51: "wirtschaftliche Eingliederung über die A-GmbH").

    dd) Davon abgesehen liegt keine wirtschaftliche Eingliederung vor, wenn den entgeltlichen Leistungen des Gesellschafters für die Unternehmenstätigkeit der Untergesellschaft nur unwesentliche Bedeutung zukommt (BFH-Urteile vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, Rz 36; vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, Rz 40).

    Das Gleiche gilt, wenn der Gesellschafter an die Gesellschaft gegen Entgelt administrative und kaufmännische Leistungen in den Bereichen Buchhaltung, Personalwesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung und Steuerberatung erbringt oder Handwerker gestellt (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, Rz 42).

  • BFH, 13.11.2019 - V R 30/18

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht

  • BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

  • FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 309/17

    Steuerbare Binnenumsätze im Rahmen einer Organschaft bei einer Stiftung

  • BFH, 17.03.2010 - XI R 17/08

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei Einsatz eines mit Werbeaufdrucken

  • BFH, 28.10.2010 - V R 7/10

    Keine Steuerschuld einer Organgesellschaft aufgrund Rechnungserteilung an

  • FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 35/17

    Umsatzsteuerliche Organschaft: Finanzielle Eingliederung im Falle einer

  • BFH, 19.11.2009 - V R 41/08

    Vorsteuerabzug bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags und bei nachträglicher

  • BFH, 01.02.2022 - V R 23/21

    Organschaft bei GmbH & Co. KG

  • BFH, 11.05.2023 - V R 28/20

    Umsatzsteuerliche Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - 2 K 2259/17

    Umsatzsteuer 2015 und 2016

  • FG München, 13.09.2018 - 3 K 949/16

    Eingliederung in ein anderes Unternehmen

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13

    GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der

  • FG Münster, 25.11.2021 - 5 K 3819/18

    Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft, bei der die Rechtsvorgängerin der

  • FG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 4 K 38/17

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen GmbH und GbR: finanzielle

  • FG Niedersachsen, 22.08.2013 - 16 K 317/12

    Widerruf einer verbindlichen Auskunft über das Bestehen einer umsatzsteuerlichen

  • BFH, 23.02.2012 - V R 59/09

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO - Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8

  • FG Münster, 07.04.2020 - 15 K 3019/17

    Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Setzt die Einbeziehung von Personengesellschaften

  • BFH, 21.12.2009 - V R 10/09

    Keine Befangenheit eines Richters wegen wissenschaftlicher Äußerung einer

  • FG Hessen, 15.02.2016 - 6 K 2013/12

    §§ 16- Abs.2, 270 Abs.1 Ziff.1, 272, 274 Abs.3, 275 Abs.1 u.2, ...

  • FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09

    Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als

  • FG Münster, 13.06.2017 - 15 K 2617/13

    Zu den Voraussetzungen einer mehrstufigen Organschaft (hier: Umsatzsteuer)

  • FG Düsseldorf, 22.10.2013 - 13 K 859/10

    Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen -

  • FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 3739/16

    Umsatzsteuer - Zu den Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung einer

  • FG Münster, 02.11.2021 - 15 K 2736/18

    Besteuerung der Bereitstellung von Flüssigfuttermittel für die Schweinemast über

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 6 K 1352/14

    Umsatzsteuerliche Organschaft, wenn keine Personenidentität in den

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.06.2018 - 3 K 660/14

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Zur wirtschaftlichen Eingliederung i.S.d. § 2

  • FG Hessen, 06.11.2013 - 6 V 2469/12

    Umsatzsteuerliche Organschaft im Falle der Eigenverwaltung nach Eröffnung des

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 1 K 1803/19

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Wirtschaftliche Verflechtung durch

  • FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12

    (Keine Unionsrechtswidrigkeit von § 2 Abs. 2 UStG im Hinblick auf die

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

  • FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 180/15

    Versteuerung von Umsätzen aus einem Tierhaltungsbetrieb in den Jahren 2007 bis

  • FG Düsseldorf, 20.11.2020 - 1 K 347/19

    Einordnung der von einer GmbH and eine GmbH & CoKG erbrachten Leistungen als

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Einbringung eines Einzelunternehmens

  • FG Münster, 19.11.2013 - 15 K 2352/10

    Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus der Unterbringung und Verpflegung von

  • FG München, 21.04.2010 - 4 K 2880/05

    Garantie-Versicherung für Werk im Ausland unterliegt Versicherungssteuer

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.01.2010 - 3 K 361/03

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: keine organisatorische Eingliederung

  • FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 137/18

    Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Folge der

  • FG Düsseldorf, 19.11.2010 - 1 K 1245/09

    Vorsteuerabzug bei Nebeneinanderbestehen von Regelbesteuerung und

  • FG Düsseldorf, 12.11.2010 - 1 K 1245/09

    Landwirtschaftliche Ferkelproduktion durch ein Einzelunternehmen und gewerbliche

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7123/16

    Annahme einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei unterschiedlicher Ausprägung

  • FG München, 26.02.2010 - 14 K 4345/07

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.01.2010 - 3 K 390/03

    Gewerbesteuerrechtliche Organschaft: Voraussetzungen einer organisatorischen

  • FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07

    Vorsteuerberichtigung bei Organträger bei Insolvenz der Organgesellschaft

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Rechtsprechung
   BFH, 30.04.2009 - V R 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,715
BFH, 30.04.2009 - V R 4/07 (https://dejure.org/2009,715)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2009 - V R 4/07 (https://dejure.org/2009,715)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2009 - V R 4/07 (https://dejure.org/2009,715)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a, § 15a Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 4 und 6a Satz 1; FGO § 139 Abs. 4; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • openjur.de

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der bestehenden Mietverträge durch den Erwerber

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a, § 15a Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 4 und 6a Satz 1; FGO § 139 Abs. 4; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a, § 15a Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 4 und 6a Satz 1; FGO § 139 Abs. 4; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8
    Vorsteuerberichtigung und Geschäftsveräußerung durch Übertragung eines (teilweise) vermieteten oder verpachteten bebauten Grundstücks

  • Betriebs-Berater

    Zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bei weiser Übernahme von Mietverträgen

  • Betriebs-Berater

    Geschäftsveräußerung i.S. d. § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der bestehenden Mietverträge durch den Erwerber

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1a; ; UStG § ... 4 Nr. 12 Buchst. a; ; UStG § 15a Abs. 1 S. 1; ; UStG 1 § 15a Abs. 1 S. 2; ; UStG § 15a Abs. 4; ; UStG § 15a Abs. 6a S. 1; ; FGO § 139 Abs. 4; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der bestehenden Mietverträge durch den Erwerber

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung der Übertragung eines nur teilweise vermieteten oder verpachteten und bebauten Grundstücks; Fortführung einer selbstständigen wirtschaftlichen Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der bestehenden Mietverträge durch den Erwerber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsveräußerung bei teilw. Übernahme bestehender Mietverträge

  • Der Betrieb

    Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der bestehenden Mietverträge durch den Erwerber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsveräußerung und Mieterübernahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung der Übertragung eines nur teilweise vermieteten oder verpachteten und bebauten Grundstücks; Fortführung einer selbstständigen wirtschaftlichen Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsveräußerung auch bei teilweiser Übernahme der Mietverträge

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UStG § 1 Abs. 1a (J: 1993)
    Geschäftsveräußerung im Ganzen, Grundstücksveräußerung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Geschäftsveräußerung bei Verkauf von teils vermietetem und teils leerstehendem Gebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsveräußerung bei teilweiser Übernahme bestehender Mietverträge (IMR 2009, 408)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 1 Abs 1a
    Geschäftsveräußerung im Ganzen; Grundstücksveräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 138
  • BB 2009, 1835
  • BB 2010, 167
  • DB 2009, 1967
  • BStBl II 2009, 863
  • BStBl II 2010, 863
  • NZG 2009, 1320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

    Der Fortsetzung der bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit steht es nicht entgegen, wenn der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (BFH-Urteil in BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

    Unbeachtlich ist im Übrigen, dass der Erwerber das Büroinventar nicht übernommen hat, da eine Geschäftsveräußerung auch dann vorliegt, wenn der Erwerber das Unternehmen in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (BFH-Urteil in BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Die Beigeladene führt aus, aus Rdnrn. 29, 40 und 46 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes (Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128) lasse sich entnehmen, dass die Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht allein vom Willen des Veräußerers, sein (Teil-)Unternehmen zu verkaufen, abhängig gemacht werden könne.

    Die Bestimmung bezweckt nach der Rechtsprechung des EuGH, die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen (EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rdnr. 32) und erfasst dementsprechend die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rdnrn. 39 f.).

    Nicht begünstigt ist die sofortige Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit (EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rdnr. 44).

  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Im Wesentlichen führt es aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 18. Januar 2005 V R 53/02 (BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730) die für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen erforderliche Fortführung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit auch den Übergang der Vermietungstätigkeit des Veräußerers auf den Erwerber voraussetze.

    § 1 Abs. 1a UStG dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in nationales Recht und ist entsprechend dieser Bestimmung richtlinienkonform auszulegen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730).

  • BFH, 01.04.2004 - V B 112/03

    Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849).
  • BFH, 22.11.2007 - V R 5/06

    Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem teils

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Vielmehr führt der Erwerber den bisherigen Berichtigungszeitraum fort (BFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 5/06, BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448).
  • BFH, 06.06.2006 - V B 142/05

    Rechtliches Gehör; Urteil vor Ausführung eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen ist auch unerheblich, ob der Erwerber den Willen hatte, ein Unternehmen im Ganzen zu erwerben (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2006 V B 142/05, BFH/NV 2006, 2088, unter II. 3.).
  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).
  • BFH, 07.07.2005 - V R 78/03

    Zur Unternehmereigenschaft bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks an den

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849).
  • BFH, 01.08.2002 - V R 17/01

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Da das gesamte Anlagevermögen --mit Ausnahme des Grundstücks-- nicht veräußert worden sei, finde das BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 17/01 (BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626), welches die Zurückbehaltung "einzelner Wirtschaftsgüter" betreffe, keine Anwendung.
  • BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15

    Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig

    Nicht begünstigt ist die sofortige Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit (EuGH-Urteil Zita Modes, EU:C:2003:644, UR 2004, 19, Rz 44; BFH-Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, Rz 25; in BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842, Rz 19; in BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 34).

    bb) Mit dieser Auffassung weicht der Senat nicht von Rz 28 (II.2.d) des BFH-Urteils in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863 ab.

  • BFH, 03.12.2015 - V R 36/13

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    b) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, und vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, unter II.3.a) setzt die Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG entsprechend dem EuGH-Urteil vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes (Slg. 2003, I-14393) die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils voraus, der als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bildet, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    d) Der Erwerber muss außerdem beabsichtigen, den übertragenen Geschäftsbetrieb oder Unternehmensteil zu betreiben; nicht begünstigt ist die sofortige Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit (EuGH-Urteil Zita Modes, EU:C:2003:644, UR 2004, 19, Rz 44; BFH-Urteile vom 18.09.2008 - V R 21/07, BFHE 222, 170, BStBl II 2009, 254, unter II.1.a, Rz 20; vom 30.04.2009 - V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, Rz 25).

    cc) Der Annahme einer Geschäftsveräußerung in einem solchen Fall steht auch nicht entgegen, dass im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Geschäftsaufgabe durch den Veräußerer und der Fortführung der Geschäftstätigkeit durch den Erwerber einzelne Betriebsgrundlagen nicht mitübertragen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 18.08.2008 - XI B 192/07, BFH/NV 2008, 2065, unter 1.b und c, Rz 9 f.; BFH-Urteil in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.3., Rz 31).

    bb) Bestätigt wird die Unschädlichkeit der Fortführung vor der Übertragung durch das BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1873 (Rz 19 f.) zur kurzfristigen Unterbrechung der Verpachtungstätigkeit, durch die Rechtsprechung des BFH zur Zulässigkeit von Durchgangserwerben (vgl. dazu BFH-Urteile vom 25.11.2015 - V R 66/14, BFHE 251, 526, BFH/NV 2016, 497, Rz 29; in BFHE 254, 283, BStBl II 2016, 909, Rz 41 f.; BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1306, Rz 21), die umsatzsteuerrechtliche Rechtsprechung des BFH zu leer stehenden Ferienwohnungen und Gebäudeteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.3., Rz 30; in BFH/NV 2014, 1600, Rz 12), sowie die BFH-Urteile in BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626 und vom 30.01.2014 - V R 33/13 (BFH/NV 2014, 1238) und den BFH-Beschluss vom 06.06.2006 - V B 142/05 (BFH/NV 2006, 2088).

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