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   BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10   

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https://dejure.org/2011,2290
BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10 (https://dejure.org/2011,2290)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2011 - VI R 52/10 (https://dejure.org/2011,2290)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - VI R 52/10 (https://dejure.org/2011,2290)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

  • openjur.de

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1, EStG § 12 Nr 5
    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

  • Bundesfinanzhof

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 9 Abs 1 EStG 2002, § 12 Nr 5 EStG 2002
    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

  • IWW
  • rewis.io

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 5
    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Verkehrsflugzeugführer

  • datenbank.nwb.de

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rettungssanitäter-Ausbildung als Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Verkehrsflugzeugführer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als erstmalige Berufsausbildung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Ausbildungskosten
    Einzelfälle-ABC
    Kinder
    Berücksichtigung volljähriger Kinder nach der Neuregelung durch das Steuervereinfachungsgesetz (ab 1.1.2012 gültig)
    Beispiele

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 444
  • NJW 2012, 799
  • DB 2011, 2892
  • BStBl II 2012, 825
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.07.2011 - VI R 38/10

    § 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt - Systematisches

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
    Denn Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung sind nur dann Sonderausgaben, "wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind" (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 2011 VI R 38/10, BFHE 234, 279, www.bundesfinanzhof.de, BFH/NV 2011, 1782).

    Im Übrigen sind nach der Rechtsprechung des Senats auch Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als Werbungskosten abziehbar, sofern ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit besteht (s. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1782).

    Denn es besteht ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen diesen Aufwendungen und der nachfolgenden Berufstätigkeit des Klägers als Pilot sowie den daraus erzielten Einkünften (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1782).

  • BFH, 04.03.2010 - III R 23/08

    Erwerb der Musterberechtigung eines Piloten (Type Rating) als Ausbildung -

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
    Dabei ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob die Ausbildung zum Erwerb einer Musterberechtigung für ein bestimmtes Verkehrsflugzeug eine zweite Ausbildung darstellt oder Teil einer einheitlichen Ausbildung ist (s. dazu BFH-Urteil vom 4. März 2010 III R 23/08, BFH/NV 2010, 1264).

    Der Beruf des Rettungssanitäters, der regelmäßig als Vollerwerbstätigkeit ausgeübt wird (s. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1264), setzt eine mehrmonatige, landesrechtlich geregelte Ausbildung voraus.

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04

    Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
    Gegenbegriff zur Berufsausbildung ist die Allgemeinbildung, die keine notwendige Voraussetzung für eine geplante Berufsausübung darstellt (BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 14/04, BFHE 217, 450, BStBl II 2007, 814; Pfab, Die Behandlung von Bildungsaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht, Frankfurt/Main, 2008, 246).
  • FG Münster, 06.05.2010 - 3 K 3347/07

    Mehr Klarheit beim Abzug von Ausbildungskosten!

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
    Die dagegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1496 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (s. etwa BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; s. auch Söhn, Steuer und Wirtschaft 2002, 97).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (s. etwa BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; s. auch Söhn, Steuer und Wirtschaft 2002, 97).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
    Nach Auffassung des Senats liegt eine Berufsausbildung im Sinne des Steuerrechts nicht nur vor, wenn der Steuerpflichtige im dualen System oder innerbetrieblich Berufsbildungsmaßnahmen durchläuft (Senatsentscheidung vom 18. Juni 2009 VI R 79/06, www.bundesfinanzhof.de).
  • BFH, 14.05.2020 - VI R 3/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern

    a) Aufwendungen des Steuerpflichtigen für eine zweite Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) sind regelmäßig beruflich veranlasst (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 27.10.2011 - VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825, und vom 19.09.2012 - VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, sowie Senatsbeschlüsse in BFHE 247, 64, Rz 69, und in BFHE 247, 25, Rz 75).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Diese Voraussetzungen können auch bei berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen erfüllt sein (zuletzt Senatsurteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BFH/NV 2012, 323).
  • BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

    Das kann auch bei einer berufsbezogenen Bildungsmaßnahme der Fall sein (ständige Rechtsprechung, s. etwa Senatsurteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 42/11

    Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

    Diese Voraussetzungen können auch bei berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen erfüllt sein (zuletzt Senatsurteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BFH/NV 2012, 323).

    Allein maßgebend kann nur sein, ob die Ausbildung berufsbezogen ist und eine Voraussetzung für die geplante Berufsausübung darstellt (Senatsurteil in BFH/NV 2012, 323).

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Es befindet sich in Berufsausbildung, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet; zu dieser Vorbereitung gehören alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 53/13

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während

    Darunter fallen beispielsweise die Ausbildung als Rettungssanitäter (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825) oder die Ausbildung eines Soldaten zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE, auch wenn diese im Mannschaftsdienstgrad erfolgt und eine zuvor zu durchlaufende allgemeine (militärische) Grundausbildung einschließt (BFH-Urteil in BFHE 237, 499, BStBl II 2012, 895).
  • FG Düsseldorf, 24.09.2020 - 14 K 3796/13

    Erstausbildung: Rettungshelferkurs während des Zivildienstes ist keine

    Im Gegensatz zur Ausbildung zum Rettungssanitäter, die dem Urteil des BFH vom 27.10.2011 (VI R 52/10) zugrunde gelegen habe, fehle es bei der Ausbildung zum Rettungshelfer an einer bundes- bzw. landeseinheitlich geregelten Ausbildung.

    Der Einleitungssatz blieb auch durch das BeitrRLUmsG unverändert, weshalb § 12 Nr. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG a.F. dem Abzug von Berufsbildungskosten als Werbungskosten nicht entgegenstehen (vgl. dazu auch BFH, Urteile vom 27.10.2011 VI R 52/10, BStBl II 2012, 825 und vom 28.02.2013 VI R 6/12, BStBl II 2015, 180).

    Entscheidend für den Abzug von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten war deshalb, ob die Aufwendungen einen hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zur nachfolgenden auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit aufwiesen (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2011 VI R 52/10, BStBl II 2012, 825).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Ausbildung den Steuerpflichtigen befähigt, aus der angestrebten Tätigkeit Einkünfte zu erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2011 VI R 52/10, BStBl II 2012, 825 zum Rettungs sanitäter in Nordrhein-Westfalen; Urteil vom 28.02.2013 VI R 6/12, BStBl II 2015, 180 zur Flugbegleiterin).

    Ebenso hat der BFH in seinem Urteil vom 27.10.2011 (VI R 52/10 a.a.O.) die Qualifizierung der Ausbildung zum Rettungssanitäter als erstmalige Berufsausbildung maßgeblich darauf gestützt, dass der Beruf regelmäßig als Vollerwerbstätigkeit ausgeübt werde und eine mehrmonatige, landesrechtlich geregelte Ausbildung voraussetze.

    Soweit der BFH in seinem Urteil vom 27.10.2011 (VI R 52/10 a.a.O.) darüber hinaus ohne nähere Begründung die Auffassung vertritt, dass es ohne Belang sei, ob die Ausbildung zum Rettungssanitäter während der Zivildienstzeit durchlaufen und der Beruf des Rettungssanitäters nur in diesem Zeitraum ausgeübt werde, vermag der Senat hieraus jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall nicht den Schluss zu ziehen, dass damit auch die Ausbildung zum Rettungshelfer eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 9 Abs. 6 EStG a.F. darstellte.

  • FG Hamburg, 20.09.2016 - 5 K 28/15

    Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung den Steuerpflichtigen befähigt, aus der angestrebten Tätigkeit Einkünfte zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 27.10.2011 VI R 52/10, BStBl II 2012, 825).
  • BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12

    Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

    Diese Voraussetzungen können sogar bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen erfüllt sein, die zur Erlangung eines künftigen Berufs getätigt werden (zuletzt Senatsurteile vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, BFHE 236, 439, BStBl II 2013, 236; vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825).
  • BFH, 28.02.2013 - VI R 6/12

    Berufsausbildung i. S. der §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5 EStG - Werbungskostenabzug bei

    Weder die erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 12 Nr. 5 EStG noch die i.S. des § 9 Abs. 6 EStG setzen ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825) .

    Deshalb blieb für den Abzug von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten entscheidend, ob die Aufwendungen einen hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zur nachfolgenden auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit aufweisen (vgl. Senatsurteile vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825; vom 28. Juli 2011 VI R 38/10, BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561; jeweils m.w.N.).

    a) Der erkennende Senat hatte mit Urteil in BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825, m.w.N. zu dem im Gesetz nicht näher beschriebenen steuerrechtlichen Begriff der Berufsausbildung entschieden.

  • BFH, 15.05.2013 - IX R 5/11

    Feststellungserklärung kein Antrag i. S. von § 171 Abs. 3 AO, Verjährung,

  • BFH, 12.01.2023 - VI R 41/20

    Ausbildung zum Rettungshelfer als Berufsausbildung

  • BFH, 08.07.2020 - X R 6/19

    Steuerbarkeit und -pflicht eines Gastarztstipendiums

  • FG Schleswig-Holstein, 16.05.2017 - 4 K 41/16

    Steuerliche Anerkennung eines nach Eintritt in den Ruhestand begonnenen Studiums

  • FG Köln, 22.05.2012 - 15 K 3413/09

    § 12 Nr. 5 EStG verfassungsgemäß; Anwendung des § 12 Nr. 5 EStG bei parallelen

  • BFH, 27.02.2014 - III R 60/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

  • FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine

  • BFH, 10.04.2014 - III R 35/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - 14 K 14312/10

    Kein Abzug von Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung als

  • BFH, 01.10.2012 - III B 128/11

    Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Keine Steuerfreiheit eines

  • BFH, 22.11.2012 - III R 64/11

    Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes

  • BFH, 27.09.2012 - III R 13/12

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes

  • FG Thüringen, 14.03.2018 - 3 K 737/17

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Facharztstipendiums

  • FG Münster, 17.10.2022 - 7 K 591/22

    Streit um einen Anspruch auf Kindergeld; Angestrebte Ausbildung zum

  • FG Hessen, 21.05.2015 - 2 K 155/13

    Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Ausbildung des Kindes A der

  • FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 2764/08

    Voraussetzungen für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für auswärtigen Sprachkurs

  • FG Hamburg, 26.04.2016 - 2 K 160/14

    Einkommensteuer: Entfernungspauschale für Fahrten eines Offiziersanwärters von

  • FG Düsseldorf, 25.10.2012 - 14 K 1173/11

    Fahrtkostenabzug für Schulbesuche und Arbeitseinsätze im Rahmen eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 1976/12

    Betriebsstättenbegriff i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

  • FG Nürnberg, 09.01.2023 - 3 K 782/22

    Kindergeld im Rahmen der Erstausbildung

  • FG Köln, 12.07.2023 - 3 K 1356/22

    Werbungskosten - Ausnahmsweise Anfechtbarkeit eines Nullbescheides;

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