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   BFH, 28.02.2013 - VI R 33/11   

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https://dejure.org/2013,12393
BFH, 28.02.2013 - VI R 33/11 (https://dejure.org/2013,12393)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2013 - VI R 33/11 (https://dejure.org/2013,12393)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - VI R 33/11 (https://dejure.org/2013,12393)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten - Korrespondierender Anwendungsbereich von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG

  • openjur.de

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten; Korrespondierender Anwendungsbereich von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 8 Abs 2 S 5 Halbs 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 6, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten - Korrespondierender Anwendungsbereich von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG

  • Bundesfinanzhof

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten - Korrespondierender Anwendungsbereich von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 S 5 Halbs 2 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG 2002 vom 20.04.2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 6 EStG 2002 vom 20.04.2009, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten - Korrespondierender Anwendungsbereich von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten – Korrespondierender Anwendungsbereich von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG

  • Betriebs-Berater

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

  • rewis.io

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten - Korrespondierender Anwendungsbereich von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

  • datenbank.nwb.de

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs für durchgeführte Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuern für Familienheimfahrten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Familienfahrten mit dem Dienstwagen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Familienheimfahrten mit Dienstwagen keine Werbungskosten

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 342
  • NJW 2013, 2304
  • NZA 2013, 954
  • NZV 2013, 486 (Ls.)
  • BB 2013, 1493
  • BB 2013, 1895
  • DB 2013, 1395
  • BStBl II 2013, 629
  • NZA-RR 2013, 485
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - VI R 33/11
    Die Zuschlagsregelung ist danach nur insoweit anzuwenden, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 22. September 2010 VI R 57/09, BFHE 231, 139, BStBl II 2011, 359; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; Schneider, Neue Wirtschafts-Briefe 2011, 112).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - VI R 33/11
    Die Zuschlagsregelung ist danach nur insoweit anzuwenden, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 22. September 2010 VI R 57/09, BFHE 231, 139, BStBl II 2011, 359; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; Schneider, Neue Wirtschafts-Briefe 2011, 112).
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09

    § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - VI R 33/11
    Die Zuschlagsregelung ist danach nur insoweit anzuwenden, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 22. September 2010 VI R 57/09, BFHE 231, 139, BStBl II 2011, 359; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; Schneider, Neue Wirtschafts-Briefe 2011, 112).
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 29/12

    Doppelte Haushaltsführung - aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der

    Denn der Gesetzgeber trägt vermeintlich "aufwandslosen" Fallgruppen durch gesetzliche Sonderregelungen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 i.V.m. Nr. 4 Satz 3 EStG ; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 i.V.m. Nr. 4 Satz 5 EStG ; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG ) Rechnung (BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 VI R 33/11, BFHE 240, 342), denen es nach der Lesart des FG nicht bedürfte.
  • FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 78/19

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten im Rahmen

    Führt der Arbeitnehmer mit einem vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten überlassenen Kfz wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durch, verbleibt es auch dann bei dem "Werbungskostenabzugsverbot" gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG), wenn die Überlassung teilentgeltlich erfolgt und dem Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen für die Durchführung der Fahrten entstehen (Fortentwicklung der BFH-Rechtsprechung zur Durchführung von Familienheimfahrten bei unentgeltlicher Überlassung: BFH, Urteil vom 28. Februar 2013 VI R 33/11, BStBl II 2013, 629).

    Umgekehrt ist dann aber auch der Werbungskostenabzug gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG beim Arbeitnehmer ausgeschlossen (BFH, Urteil vom 28. Februar 2013 VI R 33/11, BStBl. II 2013, 629).

    Dem Korrespondenzprinzip liegt ersichtlich der Rechtsgedanke zugrunde, dass im Unterschied zur nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG auch bei Familienheimfahrten grundsätzlich anwendbaren Entfernungspauschale im Sonderfall der Dienstwagenüberlassung der Werbungskostenabzug für solche Fahrten entsprechend den allgemeinen Grundsätzen einen tatsächlichen Aufwand voraussetzt (BFH, Urteil vom 28. Februar 2013 VI R 33/11, BStBl II 2013, 629; Geserich in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum EStG, § 9 Rz. G 170; Bergkemper in: Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG/KStG, § 9 EStG Anm. 501, Stand: Juni 2018).

    Wenn der Arbeitnehmer diese Fahrten mit dem Dienstwagen durchführt, entsteht ihm tatsächlich kein eigener Aufwand; deshalb ist in diesen Fällen ein Werbungskostenabzug nach der Rechtsprechung des BFH jedenfalls nicht geboten (so BFH, Urteil vom 28. Februar 2013 VI R 33/11, BFHE 240, 342, BStBl II 2013, 629).

  • BFH, 04.08.2022 - VI R 35/20

    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den

    Korrespondierend zu dem in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG normierten Ausschluss des Werbungskostenabzugs im Fall eines dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kfz (s. hierzu Senatsurteil vom 28.02.2013 - VI R 33/11, BFHE 240, 342, BStBl II 2013, 629, Rz 13) verzichtet der Gesetzgeber gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2 EStG auf den Ansatz eines geldwerten Vorteils in Gestalt eines Zuschlags für eine wöchentliche Familienheimfahrt in Höhe von 0, 002 % des Listenpreises zur 1 %-Regelung (s. hierzu Senatsurteil vom 04.04.2008 - VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, unter II.2.b).
  • BFH, 19.06.2013 - VIII R 24/09

    Verfassungsmäßigkeit der Erfassung der PKW-Nutzung für Familienheimfahrten von

    Für den Bereich der Überschusseinkünfte hat sich der Gesetzgeber für ein angeordnetes "Nullsummenspiel" in Gestalt eines Korrespondenzverhältnisses zwischen § 8 Abs. 2 und § 9 EStG entschieden (BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 VI R 33/11, BFHE 240, 342).
  • FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12

    Werbungskosten, Progressionsvorbehalt, Veranlassungszusammenhang, Korrespondenz

    Bezüglich der Versteuerung des Nutzungsvorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verweist der Kläger ergänzend auf das Urteil des BFH vom 28.02.2013 (VI R 33/11, BStBl II 2013, 629) und das Urteil des FG Düsseldorf vom 24.07.2014 (11 K 1586/13, EFG 2014, 1770).

    In dem vom Kläger im Rahmen der mündlichen Verhandlung angeführten Urteil des BFH vom 28.02.2013 (IV R 33/11, BStBl II 2013, 629) hat der BFH erneut diese Rechtsprechung bestätigt.

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