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   BFH, 08.08.1968 - IV R 62/68   

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https://dejure.org/1968,1090
BFH, 08.08.1968 - IV R 62/68 (https://dejure.org/1968,1090)
BFH, Entscheidung vom 08.08.1968 - IV R 62/68 (https://dejure.org/1968,1090)
BFH, Entscheidung vom 08. August 1968 - IV R 62/68 (https://dejure.org/1968,1090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Studienreise als Betriebsausgaben bei der Veranlagung zur Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 88
  • BStBl II 1968, 680
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.02.1965 - IV 36/64 U
    Auszug aus BFH, 08.08.1968 - IV R 62/68
    Es führte aus, nach den von der Rechtsprechung (u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - IV 36/64 U vom 18. Februar 1965, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 82 S. 88 - BFH 82, 88 -, BStBl III 1965, 279) entwickelten Grundsätzen könnten die Kosten einer Studienreise nur dann als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) angesehen werden, wenn die Reise durch berufliche Erwägungen veranlaßt worden sei.

    Bei der engen Verbindung des privaten und des möglicherweise beruflichen Teils der Reise ist eine Abtrennung eindeutiger, durch berufliche Erwägungen veranlaßter Mehrkosten der Reise nicht möglich (vgl. BFH-Urteil IV 36/64 U).

  • BFH, 12.01.1967 - IV R 207/66

    Begleitung eines Inhabers eines Textilwarengeschäfts auf eine Reise der

    Auszug aus BFH, 08.08.1968 - IV R 62/68
    Denn auch bei Zugrundelegung des von ihm festgestellten Sachverhalts verstößt der von ihm daraus gezogene Schluß, die Reise sei ganz überwiegend aus beruflichen Erwägungen unternommen worden, sowohl gegen die vom BFH in ständiger Rechtsprechung (vgl. hierzu die Nachweise in dem Urteil des Senats IV R 207/66 vom 12. Januar 1967, BFH 88, 45, BStBl III 1967, 286) herausgestellte Beweisregel, daß bei Reisen der vorliegenden Art strenge Anforderungen an den vom Steuerpflichtigen zu führenden Nachweis der Betriebsbedingheit der Aufwendungen gestellt werden müssen, als auch gegen die Lebenserfahrung.
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Und die 17 1/2-tägige (straff organisierte, aber durch großräumige Reiseetappen gekennzeichnete) USA-Reise eines Augenarztehepaars beurteilte der BFH, ohne eine Aufteilung zu erwägen, insgesamt als privat, obwohl an sechs Tagen ein Fachprogramm geboten wurde (Urteil vom 8. August 1968 IV R 62/68, BFHE 93, 88, BStBl II 1968, 680).

    Vielmehr rechnete er diese Kosten in vollem Umfang dem privaten Bereich zu (z. B. Urteile in BFHE 90, 47, BStBl III 1967, 773; in BFHE 93, 88, BStBl II 1968, 680; in BFHE 94, 484, BStBl II 1969, 235; in BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524).

  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Ebenso wurde einem Augenarztehepaar, das 17 1/2 Tage in den USA unterwegs war, häufig die Aufenthaltsorte wechselte und höchstens sechs Tage der beruflichen Fortbildung widmete, der Abzug der Reisekosten als Betriebsausgaben versagt (BFH-Urteil vom 8. August 1968 IV R 62/68, BFHE 93, 88, BStBl II 1968, 680).
  • BFH, 11.08.1972 - VI R 274/70

    Reise eines Arbeitnehmers - Weisung des Arbeitgebers - Kosten des Arbeitgebers -

    Es trägt vor: Die tatsächliche Feststellung der Betriebsbedingtheit der USA-Reise durch das FG verstoße gegen die Lebenserfahrung (vgl. Urteil des BFH IV R 62/68 vom 8. August 1968, BFH 93, 88, BStBl II 1968, 680).
  • BFH, 10.04.1969 - IV R 187/68

    USA-Reise - Automobilbranche - Betriebliche Veranlassung - Verschiedene Orte -

    Schon dieser häufige und nicht zur Erreichung des betrieblichen Zieles erforderliche Ortswechsel läßt die Reise als nicht betrieblich erscheinen (vgl. das Urteil des Senats IV R 62/68 vom 8. August 1968, BFH 93, 88, BStBl II 1968, 680).
  • BFH, 05.12.1968 - IV R 46/67

    Augenarzt - Reise - Reisekosten - Betriebsausgaben - Internationaler Ärztekongreß

    Betrachtet man nun die Reise in ihrer Gesamtheit, so zeigt sich, daß eine aufwendige, weitführende Auslandsreise von längerer Dauer vorliegt, bei der die rein berufliche Veranlassung im Verhältnis zu den mit der Reise verbundenen privaten Zwecken nicht nur zeitlich objektiv in den Hintergrund tritt (vgl. Urteil des Senats IV R 62/68 vom 8. August 1968, BFH 93, 88, BStBl II 1968, 680).
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