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   BFH, 17.08.1967 - IV R 81/67   

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https://dejure.org/1967,1294
BFH, 17.08.1967 - IV R 81/67 (https://dejure.org/1967,1294)
BFH, Entscheidung vom 17.08.1967 - IV R 81/67 (https://dejure.org/1967,1294)
BFH, Entscheidung vom 17. August 1967 - IV R 81/67 (https://dejure.org/1967,1294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsveräußerung - Fester Kaufpreis - Leibrente - Veräußerungsgewinn - Steuerfreier Teil - Kapitalisiertes Rentenrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 287
  • DB 1968, 154
  • BStBl II 1968, 75
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.01.1964 - IV 85/62 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV R 81/67
    Zwar sei es richtig, so führte das FG aus, daß nach der Rechtsprechung des RFH und des BFH (Urteil des RFH VI A 706/28 vom 14. Mai 1930, RStBl 1930, 580; BFH-Urteil IV 85/62 U vom 23. Januar 1964, BFH 79, 16, BStBl III 1964, 239) bei Betriebsveräußerungen als Gegenleistung vereinbarte laufende Bezüge als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 24 Nr. 2 EStG) erst in den Jahren zu versteuern seien, in denen sie der Veräußerer vereinnahme.
  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    Der BFH hat hierzu schon früh --noch zu einer Zeit, in der er von einer zwingenden Zuflussbesteuerung des in wiederkehrenden Bezügen bestehenden Teils des Veräußerungspreises ausging-- seine mittlerweile ständige Rechtsprechung begründet, dass für die Entscheidung darüber, wie hoch der Veräußerungserlös sei und ob der Veräußerungsgewinn den gesetzlichen Schwellenwert übersteige, nicht nur die festen Kaufpreisteile, sondern auch die Rentenzahlungen zu berücksichtigen seien (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 1967 IV R 81/67, BFHE 90, 287, BStBl II 1968, 75).
  • BFH, 21.12.1988 - III B 15/88

    Der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG ist nicht auf Rentenzahlungen aus einer

    c) Klärungsbedürftige Zweifel ergeben sich auch nicht im Hinblick auf die BFH-Urteile vom 17. August 1967 IV R 81/67 (BFHE 90, 287, BStBl II 1968, 75) und vom 16. Dezember 1975 VIII R 147/71 (BFHE 117, 557, BStBl II 1976, 360).

    Nach dem Urteil in BFHE 90, 287, BStBl II 1968, 75 sind bei einem Veräußerungspreis, der neben wiederkehrenden Bezügen auch einen festen Kaufpreis enthält, für die Ermittlung des Freibetrags des § 16 Abs. 4 EStG zwar auch die Rentenzahlungen als Teil des Veräußerungspreises und -gewinns zu berücksichtigen, soweit sie zusammen mit dem festen Kaufpreis den Buchwert des veräußerten Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Veräußerung übersteigen.

  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82

    Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs

    Bezüglich der Anwendung des § 16 Abs. 4 EStG wird ferner hingewiesen auf das BFH-Urteil vom 17. August 1967 IV R 81/67 (BFHE 90, 287, BStBl II 1968, 75).
  • BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70

    Freiberufliche Praxis - Veräußerung - Leibrente - Höchstlaufzeit -

    Den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 und § 18 Abs. 3 EStG habe das FA zutreffend ermittelt, weil dann, wenn eine Praxis gegen eine feste Kaufpreisrente veräußert werde, für die Ermittlung des steuerfreien Teils des Veräußerungsgewinns der Veräußerungspreis auch das kapitalisierte Rentenrecht umfassen müsse (BFH-Urteil vom 17. August 1967 IV R 81/67, BFHE 90, 287, BStBl II 1968, 75), wenn ein Steuerpflichtiger einzelne Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführe und nur das restliche Betriebsvermögen veräußere.
  • FG Münster, 25.04.2001 - 8 K 4427/98

    Übertragung eines Gewerbebetriebs gegen Zahlung einer Zeitrente (wiederkehrende

    Bei der Berechnung der Grenzen für diese Freibetragsregelung wird jedoch nicht nur der feste Entgeltsanteil, sondern es werden auch die wiederkehrenden Bezüge einbezogen, obwohl diese nach §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 24 Nr. 2 EStG jeweils im Veranlagungszeitraum ihres Zuflusses besteuert werden (BFH-Urteil vom 17. August 1967, IV R 81/67, BFHE 90, 287, 289, BStBI.
  • BFH, 28.09.1967 - IV 288/62

    Gewährung einer Tarifvergünstigung für den durch einen festen Kaufpreis

    Auch die Rentenzahlungen sind Teil des Veräußerungserlöses und Teile des Veräußerungsgewinns, soweit sie zusammen mit dem festen Kaufpreis den Buchwert des veräußerten Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Veräußerung übersteigen (Hinweis auf das Urteil IV R 81/67 vom 17. August 1967, BFH 90, 287).
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