Rechtsprechung
   BFH, 31.07.1969 - V 94/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,653
BFH, 31.07.1969 - V 94/65 (https://dejure.org/1969,653)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1969 - V 94/65 (https://dejure.org/1969,653)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1969 - V 94/65 (https://dejure.org/1969,653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Schulden - Pensionsverpflichtungen - Geschäftsveräußerungen im ganzen - Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Auslagenersatzes
    Auslagenersatz vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer
    Grundsätzliches zum Leistungsaustausch

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 331
  • DB 1969, 1828
  • BStBl II 1969, 637
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.04.1962 - V 246/59 S

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der entgeltlichen Übernahme von Rentenverpflichtungen

    Auszug aus BFH, 31.07.1969 - V 94/65
    In ihrer Begründung geht die Vorinstanz von dem Urteil des Senats V 246/59 S vom 18. April 1962 (BFH 75, 67, BStBl III 1962, 292) aus.

    Mit der Frage, ob eine Schuldübernahme eine sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 darstellt, hat sich der Senat bereits in den Urteilen V 246/59 S vom 18. April 1962 (a. a. O.) und V 46/61 vom 18. April 1962 (StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 231) befaßt.

    Entsprechend den Ausführungen in dem Urteil des BFH V 246/59 S vom 18. April 1962 (a. a. O.) ist daher für die Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts entscheidend, ob die Steuerpflichtige mit der Übernahme der Pensionsberechtigungen im Rahmen der Veräußerung eines Geschäfts im ganzen an sie nicht nur Leistungen im Rechtssinne, also reine Entgeltszahlungen, sondern auch Leistungen im wirtschaftlichen Sinne, also "sonstige Leistungen" im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 bewirkt hat.

    Bereits in dem oben bezeichneten Urteil V 246/59 S vom 18. April 1962 (a. a. O.) hat der Senat ausgeführt, daß entsprechend seiner grundsätzlichen Auffassung über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer Schuldübernahme, eine solche in der Regel nur Entgeltscharakter haben wird.

    So lagen die Verhältnisse in den Fällen der Urteile des BFH V 246/59 S und V 46/61 (a. a. O.), in denen anläßlich des Eintritts neuer Arbeitskräfte gleichzeitig Renten- bzw. Pensionsverpflichtungen übernommen wurden.

  • BFH, 18.04.1962 - V 46/61
    Auszug aus BFH, 31.07.1969 - V 94/65
    Mit der Frage, ob eine Schuldübernahme eine sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 darstellt, hat sich der Senat bereits in den Urteilen V 246/59 S vom 18. April 1962 (a. a. O.) und V 46/61 vom 18. April 1962 (StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 231) befaßt.

    So lagen die Verhältnisse in den Fällen der Urteile des BFH V 246/59 S und V 46/61 (a. a. O.), in denen anläßlich des Eintritts neuer Arbeitskräfte gleichzeitig Renten- bzw. Pensionsverpflichtungen übernommen wurden.

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 6/09

    Sortenwechsel als sonstige Leistung - Anforderungen an den Nachweis der

    Dies entspricht auch dem Grundsatz, dass das Umsatzsteuerrecht Leistungen im wirtschaftlichen Sinne erfasst (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1969 V 94/65, BStBl II 1969, 637).
  • FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung: Sortenwechsel als sonstige

    Dies entspricht auch dem Grundsatz, dass das Umsatzsteuerrecht Leistungen im wirtschaftlichen Sinne erfasst, d.h. solche, bei denen ein Interesse des Entrichtenden verfolgt wird, das über eine reine Entgeltentrichtung hinausgeht (BFH-Urteil vom 31. Juli 1969 V 94/65 BStBl II 1969, 637).
  • BFH, 01.02.1973 - V R 2/70

    Unterhaltung von Giro-, Bauspar- und Sparkonten begründet keine

    Im Sinne des Umsatzsteuerrechts sind als solche -- wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 31. Juli 1969 V 94/65, BFH 96, 331, BStBl II 1969, 637) -- jedoch nur Leistungen in wirtschaftlichem Sinne anzusehen.
  • FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 550/98

    Minderung der Bemessungsgrundlage durch die Hingabe von Parkchips durch einen

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Hingabe von Zahlungsmitteln (wie im Streitfall von Parkchips) nicht Gegenstand einer (unentgeltlichen) Leistung sein kann (BFH-Urteil vom 31. Juli 1969 V 94/65, BStBl II 1969, 637; Klein, Umsatzsteuer- und Verkehrssteuer-Recht - UVR - 2003, 82, zu I.2. o. E.).
  • FG Hamburg, 01.12.2005 - II 268/03

    Umsatzsteuer: Zur Auslegung der 6. EG-Richtlinie hinsichtlich der Übernahme von

    Darüber hinaus soll nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18.04.1962, V 246/59 S, BStBl III 1962, 292; vom 31.07.1969, V 94/65, BStBl II 1969, 637) erforderlich sein, dass die Übernahme nicht nur Entgeltscharakter (Zahlungsmodus) hat, sondern ihr ein eigenständiger wirtschaftlicher Wert als Leistung beizumessen ist (dazu Huschens in: Vogel/Schwarz UStG § 4 Nr. 8g Lfg. 11/2001 Rn. 7; Klenk in: Sölch/Ringleb UStG § 4 Nr. 8 Lfg. April 2004 Rn. 94; Pflüger in: Hartmann/Metzenmacher UStG § 4 Nr. 8 Lfg. 6/97 Rn. 86).
  • BFH, 22.04.1976 - V R 54/71

    Bei der Verschmelzung zweier Genossenschaften nach §§ 93a ff. GenG findet ein

    Daß in diesem Zusammenhang auch Passivposten als Entgeltsleistung übernommen werden müßten, liege, so wurde weiter ausgeführt, in der Natur solcher Geschäftsveräußerungen (so auch BFH-Urteil vom 31. Juli 1969 V 94/65, BFHE 96, 331, BStBl II 1969, 637).
  • FG Baden-Württemberg, 14.08.2000 - 1 V 17/00

    Umfang des Leistungsaustausches bei Holzkäufen unter Selbstwerbereinsatz;

    Ihr kennzeichnendes Merkmal ist, dass unter Verfolgung eines eigenen wirtschaftlichen Interesses des Leistenden dem Leistungsempfänger ein nicht in der Übertragung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand bestehender wirtschaftlicher Wert zugewendet wird (s. dazu BFH-Urteil vom 31. Juli 1969 V 94/65, BStBl II 1969, 637).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht