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   BFH, 14.08.1970 - VI R 40/69   

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https://dejure.org/1970,747
BFH, 14.08.1970 - VI R 40/69 (https://dejure.org/1970,747)
BFH, Entscheidung vom 14.08.1970 - VI R 40/69 (https://dejure.org/1970,747)
BFH, Entscheidung vom 14. August 1970 - VI R 40/69 (https://dejure.org/1970,747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 39
  • NJW 1971, 856 (Ls.)
  • VersR 1970, 1165
  • DB 1970, 2004
  • BStBl II 1970, 764
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67

    Maßgeblicher Veranlagungszeitraum für die Absetzung einer Geltendmachung

    Auszug aus BFH, 14.08.1970 - VI R 40/69
    Der Senat hat diese Grundsätze u. a. im Urteil VI R 182/67 vom 22. November 1968 (BFH 94, 325, BStBl II 1969, 160) bestätigt.
  • BFH, 16.02.1970 - VI R 254/68

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers - Beseitigung von Schäden - Unfall - Beruflich

    Auszug aus BFH, 14.08.1970 - VI R 40/69
    Wie der erkennende Senat im Urteil VI R 254/68 vom 16. Februar 1970, (BFH 99, 300, BStBl II 1970, 662) entschieden hat, sind Kosten zur Beseitigung von Körper- oder Sachschäden, die ein Arbeitnehmer auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erleidet, vom Abzug als Werbungskosten jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer den Unfall durch einen nur leicht fahrlässigen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften verursacht hat.
  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 14.08.1970 - VI R 40/69
    Nach dem Urteil VI 79/60 S vom 2. März 1962 (BFH 74, 513, BStBl III 1962, 192) kann allerdings dann, wenn der eigene PKW des Arbeitnehmers auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder auf einer Dienstfahrt zerstört wird, eine Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung nach § 9 Nr. 6 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 letzter Satz EStG 1961 vorgenommen werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 3 K 1699/05

    Berücksichtigungsfähigkeit von Unfallkosten als Werbungskosten bei den Einkünften

    Bei Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Überschusseinkünften entstanden sind, die jedoch durch Versicherungsleistungen Dritter kompensiert worden sind, sind nach der Rechtsprechung einerseits entstandene Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, andererseits aber die Versicherungsleistungen - im Veranlagungszeitraum der Zahlung - als steuerpflichtige Einnahmen zu erfassen (vgl. BFH-Urteil vom 14.08.1970 VI R 40/69, BStBl II 1970, 764 für eine Haftpflichtentschädigung nach Unfalltotalschaden eines Pkw; BFH-Beschluss vom 04.09.1990 IX B 10/90, BFH/NV 1991, 164 zur Entschädigung der Rechtsschutzversicherung für Prozesskosten; BFH-Urteile vom 01.12.1992 IX R 333/87, BStBl II 1994, 11 und IX R 36/86, BFH/NV 1993, 472 jeweils zu Entschädigungsleistungen der Gebäudebrandversicherung; FG München, Urteil vom 18.03.1998 1 K 775/96, EFG 1998, 1083 zu Versicherungsleistungen der Pkw-Vollkaskoversicherung; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.1981 3 K 308/80, [...], zu Versicherungsleistungen bei Unfallkosten).
  • BFH, 27.08.1993 - VI R 7/92

    Nur tatsächliche Reparaturkosten abziehbar, nicht (wahlweise) die unfallbedingte

    Denn eine durch einen Verkehrsunfall eingetretene Wertminderung führt nicht mehr zu Werbungskosten, wenn sie durch Ersatzleistungen Dritter (BFH-Urteil vom 14. August 1970 VI R 40/69, BFHE 100, 44, BStBl II 1970, 764) oder durch das Verhalten des Geschädigten selbst wieder ausgeglichen worden ist.
  • BFH, 30.11.1979 - VI R 129/78

    Kredit - Zinsen - Fahrkosten - Dienstreise - Pauschbeträge der

    Die Abgrenzung zu den vom Pauschbetrag des Abschn. 21 Abs. 7 Satz 2 i. V. m. Abs. 12 Satz 3 LStR 1972 nicht erfaßten außergewöhnlichen Aufwendungen hat der Senat nach den gleichen Grundsätzen wie bei dem gesetzlichen Pauschbetrag bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG vorgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1970 VI R 40/69, BFHE 100, 39, BStBl II 1970, 764).
  • BFH, 17.10.1973 - VI R 395/70

    Totalschaden eines Pkw - Fahrt zur Arbeitsstätte - Ermittlung abzugsfähiger

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, daß das FG im Streitfall als außergewöhnliche Abnutzung den Unterschiedsbetrag zwischen dem Zeitwert des PKW vor dem Unfall und dem Verkaufserlös für das Unfallwrack angesehen hat (BFH-Urteil vom 14. August 1970 VI R 40/69, BFHE 100, 39, BStBl II 1970, 764).
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