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   BFH, 06.05.1971 - V R 162/70   

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https://dejure.org/1971,765
BFH, 06.05.1971 - V R 162/70 (https://dejure.org/1971,765)
BFH, Entscheidung vom 06.05.1971 - V R 162/70 (https://dejure.org/1971,765)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 1971 - V R 162/70 (https://dejure.org/1971,765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 171
  • DB 1971, 1506
  • BStBl II 1971, 509
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.10.1970 - V R 69/70

    Selbstverbrauch - Überführung in unternehmerischen Bereich - Anlagevermögen

    Auszug aus BFH, 06.05.1971 - V R 162/70
    Der Senat hat wiederholt die Auffassung des FG abgelehnt, die Selbstverbrauchsteuer sei nur nach einem vorangegangenen Vorsteuerabzug zu erheben (Beschlußdes BFH V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644; Urteil des BFH V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36).

    § 30 UStG 1967 enthält jedoch eine in sich abgeschlossene lückenlose Regelung (vgl. schon BFH-Urteil V R 69/70, a. a. O.).

    Die Berechnungsbeispiele, die für die Fälle der Überführung von Wirtschaftsgütern aus den nichtunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich aufzeigen, daß die dem Nichtunternehmer seinerzeit in Rechnung gestellte Umsatzsteuer -- weil nicht als Vorsteuer absetzbar -- zusätzlicher Aufwand ist, verkennen, daß mit Erwerb eines Wirtschaftsguts durch einen Nichtunternehmer die Umsatzsteuer endgültig auf diesen abgewälzt wird; die Umsatzsteuerbelastung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, selbst wenn das Wirtschaftsgut schon nach kurzer Zeit in den unternehmerischen Bereich zurückgelangen sollte (vgl. BFH-Urteil V R 69/70, a. a. O.).

  • BFH, 11.06.1970 - V B 45/70

    Ernstlich zweifelhaft - Selbstverbrauch - Zuführung von Wirtschaftsgütern -

    Auszug aus BFH, 06.05.1971 - V R 162/70
    Der Senat hat wiederholt die Auffassung des FG abgelehnt, die Selbstverbrauchsteuer sei nur nach einem vorangegangenen Vorsteuerabzug zu erheben (Beschlußdes BFH V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644; Urteil des BFH V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36).

    Der Senat hat bereits im Beschluß V B 45/70 (a. a. O.) darauf hingewiesen, daß ein Unternehmer, der ohne Vorsteuerbelastung von einem Nichtunternehmer erwirbt, wirtschaftlich so dasteht, als ob er mit Vorsteuerbelastung von einem Unternehmer erwirbt.

    Die Vorschrift führt keine gesonderte Verkehrsteuer ein, zu deren Wirksamkeit es der Zustimmung des Bundesrats bedurft hätte (vgl. Beschluß des BFH V B 45/70, a. a. O.; ebenso Rau-Dürrwächter-Flick-Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) § 30 Anm. 23-27).

  • BFH, 26.07.1961 - VII 43/60 S

    Zulässigkeit der Belastung jeder Einfuhr von Gegenständen mit der Ausgleichsteuer

    Auszug aus BFH, 06.05.1971 - V R 162/70
    Der BFH hat dem einer Gesetzesüberschrift vergleichbaren Klammervermerk "Ausgleichsteuer" in § 1 Nr. 3 UStG 1951 keine materiellrechtliche Bedeutung in dem Sinne beigelegt, daß die Ausgleichsteuer nur zum Ausgleich einer inländischen Umsatzsteuerbelastung erhoben werden dürfe, und dazu ausgeführt, es würde jeder gesetzgeberischen Übung widersprechen, die angeordnete allgemeine Besteuerung der Einfuhr mit Hilfe des Klammerzusatzes einzuschränken (BFH-Urteil VII 43/60 S vom 26. Juli 1961, BFH 73, 399, BStBl III 1961, 411).
  • BFH, 22.10.1970 - V R 125/67

    Befreiungsvorschrift - Kürzungsanspruch - Unternehmer - Truppenvertrag -

    Auszug aus BFH, 06.05.1971 - V R 162/70
    Der Senat hat für den in § 1 Abs. 2 BHG 1964 angeordneten Kürzungsanspruch sogar ausgesprochen, daß unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte die Überschrift des § 1 BHG 1964 "Steuerbefreiung" insoweit überhaupt nicht zutreffend ist (BFH-Urteil V R 125/67 vom 22. Oktober 1970, BFH 101, 171, BStBl II 1971, 212).
  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 06.05.1971 - V R 162/70
    Zwar sollte im wirtschaftlichen Ergebnis eine vorübergehende teilweise Versagung des Vorsteuerabzugs erreicht werden (Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, zu Bundestagsdrucksache V/1581, im einzelnen zu § 30).
  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Dem steht entgegen, daß derjenige, der einen Gegenstand für private Zwecke erwirbt, nach der zwingenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 UStG 1967 die Vorsteuer nicht absetzen darf; die Versagung des Vorsteuerabzugs ist selbst in den Fällen endgültig, in denen der Gegenstand später in den unternehmerischen Bereich gelangt (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, 279, BStBl II 1971, 36; vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, 174, BStBl II 1971, 509; in BFHE 128, 110, 114, BStBl II 1979, 530).
  • BFH, 26.04.1979 - V R 46/72

    Automobilfabrik - Werksangehörigenrabatt - Verkaufssperrfrist - Erwerb eines

    Bei dieser Rechtsfolge verbleibe es auch dann, wenn der Kläger das Kraftfahrzeug zwecks gewerblicher Weiterveräußerung seinem unternehmerischen Bereich zuführe (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, BStBl II 1971, 509).
  • BFH, 25.03.1977 - V R 113/74

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch - Abstellung auf Zeit

    Der BFH habe wiederholt entschieden, die Erhebung der Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch sei nicht von einem vorangegangenen Vorsteuerabzug abhängig (vgl. Beschluß vom 11. Juni 1970 V B 45/70, BFHE 99, 322, BStBl II 1970, 644; Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, BStBl II 1971, 36, und vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, BStBl II 1971, 509).
  • BFH, 13.07.1972 - V R 159/71

    Selbstverbrauchsteuer - Bemessungsgrundlage - Erhöhte Absetzungen - Abnutzbare

    Zu dem Zweck der Besteuerung des Selbstverbrauchs gehört u. a. das Rückgängigmachen des bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts vorgenommenen Vorsteuerabzugs, wenn auch nicht immer in der Durchführung eine Übereinstimmung zwischen Vorsteuerabzug und der Selbstverbrauchsteuer besteht (vgl. BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644, und Urteile V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36, und V R 162/70 vom 6. Mai 1971, BFH 102, 171, BStBl II 1971, 509).
  • BFH, 27.06.1974 - V R 102/73

    Zuführung - Geringwertige Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - Nutzung als

    Eine Auslegung gegen den Wortlaut des Gesetzes kommt nicht in Betracht, da § 30 UStG 1967 eine in sich abgeschlossene lückenlose Regelung enthält (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, BStBl II 1971, 509).
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