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   BFH, 28.01.1971 - IV R 194/70   

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https://dejure.org/1971,787
BFH, 28.01.1971 - IV R 194/70 (https://dejure.org/1971,787)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1971 - IV R 194/70 (https://dejure.org/1971,787)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1971 - IV R 194/70 (https://dejure.org/1971,787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hochschullehrer - Verfassungsrechtsstreit - Prozeßbevollmächtigter - Bundesverfassungsgericht - Rechtsanwalt - Ähnliche Berufstätigkeit - Rechtsgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, 3; EStG § 34b Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 367
  • DB 1971, 1945
  • BStBl II 1971, 684
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.10.1970 - IV R 111/69

    Hochschullehrer - Freiberufliche Anwaltspraxis - Rechtsgutachten - Entfall der

    Auszug aus BFH, 28.01.1971 - IV R 194/70
    Die Vorentscheidung steht insoweit in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, der zuletzt im Urteil des BFH IV R 111/69 vom 8. Oktober 1970, BFH 100, 499, BStBl II 1971, 132, aussprach, daß in den Rahmen der Berufstätigkeit eines Anwalts die Beratung und Begutachtung auf allen Rechtsgebieten falle, daß auch ein Hochschullehrer, der nebenher eine freiberufliche Anwaltspraxis betreibe, für die Erstattung von Rechtsgutachten, die ihrem Wesensgehalt nach mit dem beruflichen Aufgabenkreis eines Anwalts in untrennbarem Zusammenhang stünden, nicht die Steuerbegünstigung des § 34 Abs. 4 EStG hierfür in Anspruch nehmen könne.
  • BFH, 13.11.1969 - IV R 1/68

    Hochschullehrer - Industriefirmen - Gutachtertätigkeit - Wissenschaftliche

    Auszug aus BFH, 28.01.1971 - IV R 194/70
    Hierdurch könnten sich u. U. Änderungen im Verhältnis der steuerbegünstigten zu den nichtbegünstigten Einkünften ergeben (vgl. BFH-Entscheidung IV R 1/68 vom 13. November 1969, BFH 97, 306, BStBl II 1970, 117).
  • BFH, 10.09.2003 - XI R 26/02

    Veräußerung einer Zufallserfindung

    Vorübergehend i.S. des § 18 Abs. 2 EStG ist eine Tätigkeit, wenn sie planmäßig nur einmalig oder wenige Male, jedoch mit der Absicht ausgeübt wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 IV R 194/70, BFHE 102, 367, BStBl II 1971, 684).
  • FG Hamburg, 12.12.2005 - VI 18/04

    Einkommensteuer: Nachhaltige erfinderische Tätigkeit

    Vorübergehend i.S. des § 18 Abs. 2 EStG ist eine Tätigkeit, wenn sie planmäßig nur einmalig oder wenige Male, jedoch mit der Absicht ausgeübt wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.01.1971, I R 194/70, BStBl II 1971, 684 ).
  • BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Das FA führt zur Begründung seiner Revision u.a. aus, das FG-Urteil verletze § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG , weiche von dem BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 IV R 194/70 (BFHE 102, 367 , BStBl II 1971, 684 ) ab, verstoße gegen den Inhalt der Akten und sei wegen mangelnder Sachaufklärung zu rügen.

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob er an der in dem Urteil IV R 194/70 angedeuteten Auffassung, daß bei vorübergehender Tätigkeit die Wiederholungsabsicht erforderlich sei, auch im Falle einer Entscheidungserheblichkeit festhalten und damit die oben erwähnte Ansicht von Littmann bestätigen würde.

  • BFH, 20.04.1972 - IV R 7/72

    Referendar - Freier Mitarbeiter - Rechtsanwalt - Erfolgsaussichten von Klagen -

    Auch eine Tätigkeit, die nur relativ kurze Zeit in bestimmter Form ausgeübt wird, kann einer Tätigkeit, die im Regelfall ein Lebensberuf ist, ähnlich sein, denn notwendig ist nur eine Vergleichbarkeit in wesentlichen Punkten, nicht aber eine Gleichartigkeit in jeder Hinsicht (vgl. RFH-Urteil IV R 194/70 vom 28. Januar 1971, BFH 102, 367, BStBl II 1971, 684).
  • FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08

    Abgrenzung nachhaltige Erfindertätigkeit/Zufallserfindung

    Vorübergehend in diesem Sinne ist eine Tätigkeit, wenn sie planmäßig nur einmalig oder wenige Male, jedoch mit der Absicht ausgeübt wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (so schon BFH-Urteil vom 28.01.1971 IV R 194/70, BStBl II 1971, 684).
  • BFH, 03.02.1977 - IV R 112/72

    Journalist - Schreiben von Manuskripten - Nebeneinkünfte aus selbständiger

    So gehörten bei einem Architekten auch die - regelmäßig gesondert honorierte - künstlerische Gestaltung eines Bauwerkes und die Leitung bei dessen Errichtung ebenso zu der typischen Berufsarbeit wie die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens bei einem Hochschulprofessor, der gleichzeitig als Rechtsanwalt zugelassen sei (BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 IV R 194/70, BFHE 102, 367, BStBl II 1971, 684).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - 10 K 4781/09

    Gewerblichkeit der Einkünfte aus der Verwertung eines Urheberrechts an einem

    Vorübergehend in diesem Sinne ist eine Tätigkeit, wenn sie planmäßig nur einmalig oder wenige Male, jedoch mit der Absicht ausgeübt wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (so schon BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 IV R 194/70, BStBl. II 1971, 684).
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