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   BFH, 17.02.1972 - V R 118/71   

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https://dejure.org/1972,245
BFH, 17.02.1972 - V R 118/71 (https://dejure.org/1972,245)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1972 - V R 118/71 (https://dejure.org/1972,245)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1972 - V R 118/71 (https://dejure.org/1972,245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entgelt - Aufwendungen für Leistung - Freiwillig gezahlte Beträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zugehörigkeit freiwilliger Zahlungen an den Leistenden zum Entgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 79
  • DB 1972, 956
  • BStBl II 1972, 405
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.08.1971 - V R 74/68

    Ist-Versteuerung von Vorschüssen in der Übergangszeit

    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - V R 118/71
    Da auch freiwillig an den Leistenden (Unternehmer) gezahlte Beträge aufgewendet werden, um die Leistung zu erhalten, wenn zwischen der Zahlung und der Leistung des Unternehmers eine innere Verknüpfung besteht (vgl. Urteil des RFH V A 500/34 vom 19. Juli 1935, RStBl 1935, 1152, sowie die Anmerkung in HFR 1972, 37 zu dem Urteil des BFH V R 74/68 vom 19. August 1971), gehören auch die im vorliegenden Fall an den Steuerpflichtigen gezahlten Trinkgelder zu seinem Entgelt.
  • RFH, 19.07.1935 - V A 500/34
    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - V R 118/71
    Da auch freiwillig an den Leistenden (Unternehmer) gezahlte Beträge aufgewendet werden, um die Leistung zu erhalten, wenn zwischen der Zahlung und der Leistung des Unternehmers eine innere Verknüpfung besteht (vgl. Urteil des RFH V A 500/34 vom 19. Juli 1935, RStBl 1935, 1152, sowie die Anmerkung in HFR 1972, 37 zu dem Urteil des BFH V R 74/68 vom 19. August 1971), gehören auch die im vorliegenden Fall an den Steuerpflichtigen gezahlten Trinkgelder zu seinem Entgelt.
  • Drs-Bund, 30.10.1963 - BT-Drs IV/1590
    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - V R 118/71
    Bereits der Regierungsentwurf eines UStG (BT-Drucksache IV/1590) enthält in § 9 Abs. 1 im wesentlichen die jetzt geltende Fassung des § 10 Abs. 1 UStG 1967.
  • Drs-Bund, 11.11.1971 - BT-Drs VI/2817
    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - V R 118/71
    Die Richtigkeit dieser Auffassung wird bestätigt durch Art. 1 Nr. 7 des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) -- BT-Drucksache VI/2817 --, durch den zur Beseitigung der durch die derzeit geltende Fassung entstandenen Zweifel in dem hier interessierenden Umfang der Wortlaut wiederhergestellt wird, wie er im alten Recht (§ 10 Satz 1 UStDB 1951) enthalten war.
  • BFH, 16.04.2008 - XI R 56/06

    Umsatzsteuer beim "Sponsoring"

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Leistungsaustausch auch vorliegt, wenn die Gegenleistung gänzlich freiwillig erbracht wird (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405; Klenk in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 1 Rz 36).
  • BFH, 10.04.2019 - XI R 4/17

    Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen

    Danach gehören über den vertraglich vereinbarten Preis hinausgehende Aufwendungen (Mehraufwendungen) des Leistungsempfängers dann zum Entgelt für eine Leistung, wenn sie aufgrund keines anderen Rechts- oder Anspruchsgrundes als dem der Leistung zugrunde liegenden erbracht werden (s. a. BFH-Urteile vom 17. Februar 1972 - V R 118/71, BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405; vom 13. Dezember 1973 - V R 57/72, BFHE 111, 191, BStBl II 1974, 191; vom 25. November 1986 - V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, unter II.1.; vom 15. Dezember 1988 - V R 24/84, BFHE 155, 431, BStBl II 1989, 252, unter II.1.; vom 31. August 1992 - V R 47/88, BFHE 169, 250, BStBl II 1992, 1046, unter II.2.a; vom 11. Mai 1995 - V R 86/93, BFHE 177, 563, BStBl II 1995, 613, unter II.1.).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2022 - 1 K 2812/19

    Umsatzsteuerpflicht von sog. Donations als Entgelt für die von dem Streamer an

    Denn ein Leistungsaustausch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Gegenleistung, in welcher Höhe auch immer, freiwillig erbracht wird, sofern zwischen ihr und der Leistung eine innere Verknüpfung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.1972 - V R 118/71, BStBl II 1972, 405, Rz 17).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 K 41/22

    Freiwillige Beitragszahlungen an wegen Lockdown geschlossenes Fitnessstudio als

    Im Streitfall seien die Zahlungen dagegen - wie in den sonstigen Fällen der freiwilligen Zuzahlungen (BFH-Urteil vom 17. Februar 1972, V R 118/71, BStBl. II 1972, 405 Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. März 2011, 4 K 1932/10, juris) - im Kontext eines zivilrechtlichen Vertrages erfolgt.

    Dementsprechend werden auch Zusatzzahlungen zum Entgelt gerechnet, die mit einer inneren Verknüpfung zur Leistung erbracht werden, aber gleichwohl freiwillig erfolgen und den vertraglich geschuldeten Betrag übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1972, V R 118/71, BStBl. II 1972, 405 "Trinkgelder").

    Im Streitfall zahlten die Mitglieder - wie in den sonstigen Fällen der freiwilligen Zuzahlungen (BFH-Urteil vom 17. Februar 1972, V R 118/71, BStBl. II 1972, 405 Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. März 2011, 4 K 1932/10, juris) - vielmehr im unmittelbaren Kontext des bestehenden zivilrechtlichen Vertrages und der in diesem Vertragsverhältnis erbrachten Leistungen.

  • BFH, 25.11.1986 - V R 109/78

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt"

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß im vorliegenden Fall eine andere Gestaltung vorliegt als z.B. in den Urteilen vom 17. Februar 1972 V R 118/71 (BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405 - Taxifahrer-Trinkgeld -) und vom 4. Juli 1985 V R 35/78 (BFHE 144, 84, BStBl II 1985, 559 - verschieden benannte Umlagen der Mitglieder eines Wasserversorgungszweckverbands als Entgelt für Wasserlieferungen durch den Verband -), bei denen der einen auf Entgelt gerichteten Leistung die gesamten Aufwendungen der Leistungsempfänger zuzurechnen waren.
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85

    Gemeinde - Beitragsbescheid - Anfechtungsklage - Konkurseröffnung -

    Im Senatsurteil vom 17. Februar 1972 V R 118/71 (BFHE 105, 79, BStBl. II 1972, 405) heißt es zwar, die Sätze 2 bis 4 des § 10 Abs. 1 UStG 1967 enthielten die Legaldefinition des Entgeltbegriffes im Umsatzsteuerrecht.

    Wie bereits erwähnt, hat der Senat in dem Urteil in BFHE 105, 79.

    BStBl. II 1972, 405 entschieden, daß in § 10 Abs. 1 UStG 1967 - nichts anderes gilt für § 10 UStG 1980 - die Sätze 2 bis 4 die Legaldefinition des Entgeltbegriffes in seiner Funktion für die Bemessungsgrundlage enthalten, so daß Satz 2 nicht für sich gelesen werden darf.

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 63/92

    Künstlersozialversicherungsabgabe - Ausfallhonorare - Ausland

    Dies wird etwa auch angenommen, wenn der Leistungsempfänger ein höheres als das vereinbarte Entgelt zahlt, weil er die Leistung als besonders gelungen empfindet und mit dem freiwillig gezahlten Sonderentgelt seine Wertschätzung ausdrückt (BFHE 105, 79 für Trinkgelder an selbständige Taxifahrer; vgl im übrigen Bunje/Geist, UStG, 3. Aufl, § 10 Anm 12).
  • BFH, 28.01.1988 - V R 112/86

    - Zur Behandlung von Wasserhauptleitungsbeiträgen einer Gemeinde - Zum Begriff

    Im Senatsurteil vom 17. Februar 1972 V R 118/71 (BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405) heißt es zwar, die Sätze 2 bis 4 des § 10 Abs. 1 UStG 1967 enthielten die Legaldefinition des Entgeltbegriffes im Umsatzsteuerrecht.

    Wie bereits erwähnt, hat der Senat im Urteil in BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405 entschieden, daß in § 10 Abs. 1 UStG 1967 - nichts anderes gilt für § 10 UStG 1980 - die Sätze 2 bis 4 die Legaldefinition des Entgeltbegriffes in seiner Funktion für die Bemessungsgrundlage enthalten, so daß Satz 2 nicht für sich gelesen werden darf.

  • BFH, 10.03.1983 - V B 46/80

    Zum Begriff der Uneinbringlichkeit des Entgelts bei vereinbartem

    Sie führt den schon im alten Umsatzsteuersystem geltenden Grundsatz fort, daß Umsätze nur mit derjenigen Bemessungsgrundlage besteuert werden sollen, die sich aufgrund der letztendlich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. Hartmann/Metzenmacher, UStG 1951, 9. Aufl., Rdnr. 5584; Hübschmann/Grabower, UStG 1951, 1.-2. Aufl., § 12 Anm., 1, 9; BFH-Urteile vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405, und vom 9. Oktober 1975 V R 88/74, BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105).
  • FG Schleswig-Holstein, 14.02.2022 - 4 V 17/21

    Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Umsätze eines pandemiebedingt geschlossenen

    Dementsprechend werden auch Zusatzzahlungen zum Entgelt gerechnet, die mit einer inneren Verknüpfung zur Leistung erbracht werden, aber gleichwohl freiwillig erfolgen und den vertraglich geschuldeten Betrag übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1972, V R 118/71, BStBl. II 1972, 405 "Trinkgelder").

    Im Streitfall erfolgten die Zahlungen dagegen - wie in den o.g. Fällen der freiwilligen Zuzahlungen (BFH-Urteil vom 17. Februar 1972, V R 118/71, BStBl. II 1972, 405 Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. März 2011, 4 K 1932/10, juris) - im Kontext eines zivilrechtlichen Vertrages.

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 33.85

    Kommunalabgaben - Wasserversorgungsbeitrag - Umsatzsteuer - Überwälzbarkeit

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 16/95

    1. Auch Zahlungen ohne zivilrechtlichen Rechtsgrund (Doppelzahlungen) sind

  • BFH, 30.11.1995 - V R 57/94

    Fall aus der Praxis - Finanzierung der Restschuld bei Inzahlungnahme eines

  • FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09

    Einbeziehung eines automatischen Tronc-Einbehalts beim Automatenglücksspiel in

  • BFH, 29.01.1987 - V R 53/76

    Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des

  • BFH, 06.06.2002 - V R 59/00

    Rückvergütung als Entgelterhöhung

  • BFH, 10.05.1990 - V R 47/86

    Zur Frage der Behandlung einer "Gewinnverteilung" bei einer landwirtschaftlichen

  • FG Sachsen, 09.03.2011 - 4 K 1932/10

    Freiwillig gewährte Trinkgelder an den Betreiber einer inhabergeführten

  • BFH, 28.07.1994 - V R 16/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Incentive-Reise

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 45.85

    Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage als gewerbliche Tätigkeit eines

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - 7 V 7342/07

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Überlassung des sog. Toilettengroschens

  • FG Hamburg, 16.02.2023 - 6 K 239/21

    Umsatzsteuer: Leistungen eines Fitnessstudios während der Schließzeit durch

  • BFH, 27.05.1987 - X R 2/81

    Keine Entgeltminderung bei Forderungsabtretung unter Nennwert

  • FG München, 05.05.2009 - 14 K 4321/06

    Vorsteuerabzug aus Rückvergütungen einer Genossenschaft an ihre Mitglieder

  • BFH, 05.06.1986 - V R 114/76

    Begründetheit einer Revision wegen nicht Prüfung einer vorgreiflichen Frage durch

  • BFH, 06.02.1975 - V R 103/72

    Naturalleistungen - Unternehmer - Mitarbeiter - Laufende Gewährung - Besonderes

  • BFH, 24.08.1995 - V R 124/92

    Reise als Entgelt für steuerbare und steuerpflichtige Leistungen

  • BFH, 13.12.1973 - V R 57/72

    Die Zahlkartengebühr bei Postnachnahmesendung ist Teil des umsatzsteuerlichen

  • FG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - II 1023/97

    Formelle Satzungsmäßigkeit eines Vereins

  • BFH, 24.08.1995 - V R 125/92

    Prüfung des Empfangs einer Reise als Entgelt für steuerbare Leistungen in Form

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