Rechtsprechung
   BFH, 22.03.1972 - I R 199/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,860
BFH, 22.03.1972 - I R 199/69 (https://dejure.org/1972,860)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1972 - I R 199/69 (https://dejure.org/1972,860)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1972 - I R 199/69 (https://dejure.org/1972,860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 141
  • DB 1972, 1096
  • BStBl II 1972, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.07.1966 - VI 226/64

    Ansetzung von Wertpapieren mit dem Anschaffungskosten sowohl bei Zugehörung zum

    Auszug aus BFH, 22.03.1972 - I R 199/69
    Aus dem Urteil des BFH VI 226/64 vom 15. Juli 1966 (BFH 86, 699, BStBl III 1966, 643) ergebe sich zwar folgerichtig die Bewertung zum Ausgabepreis.

    Den Streitwert hat das FG auf 2 411 DM festgesetzt, außerdem aber, für den Fall, daß der Streitwert 1 000 DM nicht übersteigen sollte, die Revision zugelassen wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und wegen Abweichung vom BFH-Urteil VI 226/64 (a. a. O.).

    Zur Bewertung von Wertpapieren des Umlaufvermögens hat der BFH entschieden, daß dann, wenn ihr Kurs sinkt, der Teilwert dem Betrag entspricht, der sich ergibt, wenn die Anschaffungskosten (Kaufpreis und Nebenkosten) in demselben Verhältnis gemindert werden, in dem der Kaufpreis (ohne die Nebenkosten) zum gesunkenen Börsenkurs steht (BFH-Urteil VI 226/64, a. a. O.).

    a) Das BFH-Urteil VI 226/64 (a. a. O.) betrifft das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Nebenkosten bei der Ermittlung des Teilwerts.

    b) Das BFH-Urteil VI 226/64 (a. a. O.) betrifft den Teilwert von Wertpapieren, deren Börsenkurs gesunken ist.

  • BFH, 25.06.1970 - IV 166/65

    Ansetzen eines höheren Teilwertes bei der Entnahme eines dem gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 22.03.1972 - I R 199/69
    Das gilt jedenfalls im Streitfall, in dem die Investmentanteile nach den Feststellungen des FG zu den entbehrlichen Wirtschaftsgütern des Betriebs zählten, deren Teilwert im allgemeinen nicht durch den Wiederbeschaffungspreis, sondern durch den Einzelveräußerungspreis (Verkehrswert) bestimmt wird (BFH-Urteil IV 166/65 vom 25. Juni 1970, BFH 99, 482, 484, BStBl II 1969, 721).
  • BFH, 21.09.2011 - I R 7/11

    Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich

    Jedenfalls unter diesen Voraussetzungen ist nicht auf den Rücknahmepreis (Einzelveräußerungspreis), sondern angesichts dessen, dass bei der Teilwertermittlung die Sicht eines gedachten Erwerbers einzunehmen ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 3 EStG 1997 n.F.), auf den Ausgabepreis, d.h. auf den Preis, zu dem die Anteilsscheine erworben werden können, abzustellen (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1972 IV R 118/70, BFHE 107, 414, BStBl II 1973, 207; vom 22. März 1972 I R 199/69, BFHE 105, 141, BStBl II 1972, 489; Schmidt/Kulosa, EStG, 30. Aufl., § 6 Rz 263).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    bb) Der Teilwert von Investmentanteilen, die für den Betrieb entbehrlich sind, wird aber durch den Rücknahmepreis der Anteile bestimmt (vgl. BFH-Urteile vom 22. März 1972 I R 199/69, BFHE 105, 141, BStBl II 1972, 489; in BFHE 107, 414, BStBl II 1973, 207).
  • BFH, 05.10.1972 - IV R 118/70

    Investmentanteile - Betriebsvermögen - Entnahmewert - Rücknahmepreis -

    Der Entnahmewert von zum Betriebsvermögen gehörenden Investmentanteilen ist der Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich im Sinne von überflüssig sind (vgl. Urteil des BFH I R 199/69 vom 22. März 1972, BFHE 105, 141, BStBl II 1972, 489).

    Die hier zu entscheidende Streitfrage war bereits Gegenstand des nach Erlaß der Vorentscheidung ergangenen Urteils des I. Senats des BFH I R 199/69 vom 22. März 1972 (BFHE 105, 141, BStBl II 1972, 489).

    Für solche entbehrlichen Wirtschaftsgüter wird regelmäßig der Teilwert durch den Einzelveräußerungspreis bestimmt (vgl. das genannte Urteil I R 199/69 sowie das Urteil des Senats IV 166/65 vom 25. Juni 1970, BFHE 99, 482, BStBl II 1970, 721, ferner auch z. B. Littmann, a. a. O.).

    Der Senat verkennt nicht die durch das BFH-Urteil I R 199/69 aufgeworfene Problematik, die insbesondere dann auftaucht, wenn man aus dieser Entscheidung folgern würde, daß der Wert der für das Betriebsvermögen zum Ausgabepreis angeschafften Investmentanteile bereits im Moment der Anschaffung auf den als Teilwert anzusehenden Rücknahmepreis sinken könnte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht