Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.12.1972

Rechtsprechung
   BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,546
BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72 (https://dejure.org/1972,546)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1972 - IV R 5/72 (https://dejure.org/1972,546)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1972 - IV R 5/72 (https://dejure.org/1972,546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überschußrechnung - Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - Zeitpunkt der Verausgabung - Betriebsausgabe

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 162
  • BStBl II 1973, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.09.1971 - IV 342/65

    Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72
    Von dieser Auffassung ist der Senat allerdings im Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65 (BFHE 104, 311 , BStBl II 1972, 334 ) hinsichtlich der Anerkennung betrieblich veranlaßter Darlehnsverluste abgerückt.

    Es entspricht einem durch die Rechtsprechung gefestigten Grundsatz, daß die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu demselben Gesamtergebnis führen muß, wie die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 25. Januar 1962 IV 221/60 S, BFHE 75, 271, BStBl III 1962, 366, und IV 342/65).

    Aber auch die Entscheidungen des BFH betreffen die Behandlung betrieblicher Darlehen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (vgl. IV 342/65 und Urteil vom 8. Oktober 1969 I R 94/67 , BFHE 97, 76, BStBl II 1970, 44) sind von einer anderen als der vom Steuerpflichtigen vertretenen Rechtsauffassung ausgegangen.

  • BFH, 31.08.1972 - IV R 93/67

    Wegfall einer Kaufpreisrentenverpflichtung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72
    Diesem Grundsatz ist in vernünftiger Weise Rechnung zu tragen (vgl. Urteil des Senats vom 31. August 1972 IV R 93/67 , BFHE 107, 205 , BStBl II 1973, 51 ).
  • BFH, 08.10.1969 - I R 94/67

    Darlehnsaufnahme - Darlehnshingabe - Gewinnermittlung -

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72
    Aber auch die Entscheidungen des BFH betreffen die Behandlung betrieblicher Darlehen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (vgl. IV 342/65 und Urteil vom 8. Oktober 1969 I R 94/67 , BFHE 97, 76, BStBl II 1970, 44) sind von einer anderen als der vom Steuerpflichtigen vertretenen Rechtsauffassung ausgegangen.
  • BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung oder

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72
    Die Neufassung betraf in erster Linie die Konsequenzen, die sich aus der aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Mai 1970 1 BvL 17/67 (BStBl II 1970, 579 ) vorgenommenen Streichung des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG hinsichtlich der bis dahin bei der Gewinnermittlung ausgeklammerten, nunmehr aber in die Gewinnermittlung einbezogenen Berücksichtigung des Grund und Bodens ergaben (vgl. die Begründung zum Entwurf des Zweiten StÄndG 1971, Bundestagsdrucksache VI/1901).
  • BFH, 19.12.1962 - IV 268/59 S

    Aktivierung von Erstaufforstungskosten und Waldanschaffungskosten als

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72
    So hat der Senat z.B. im Urteil vom 19. Dezember 1962 IV 268/59 S (BFHE 77, 107, BStBl III 1963, 357) betreffend die Behandlung von Erstaufforstungskosten gegenüber dem Hinweis des Bundesministers der Finanzen auf Abschn. 17 EStR betont, aus der Überlegung, daß das stehende Holz als nicht abnutzbares Anlagegut anzusehen sei, folge noch nicht ohne weiteres die volle Abzugsfähigkeit der Holzerwerbskosten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG .
  • BFH, 25.01.1962 - IV 221/60 S

    Unfreiwilliger Geldverlust als Betriebsausgaben oder Privatausgaben im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72
    Es entspricht einem durch die Rechtsprechung gefestigten Grundsatz, daß die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu demselben Gesamtergebnis führen muß, wie die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 25. Januar 1962 IV 221/60 S, BFHE 75, 271, BStBl III 1962, 366, und IV 342/65).
  • BVerwG, 05.05.1960 - II B 21.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72
    Demgegenüber wird z.B. insbesondere von Kayser (Rechts- und Wirtschaftspraxis 14 D Einkommensteuer II B 21/60, ferner von Hartmann-Böttcher-Grass (Großkommentar zur Einkommensteuer, §§ 4, 5 Anm. 3), Söffing (DStZ A 1970, 17 (20)) und auch im Bericht der Einkommensteuerkommission 1964 (Heft 7 der Schriftenreihe des Bundesministers der Finanzen S. 96f.) eingewendet, wenn schon wegen der Anwendung des § 7 EStG bei der Überschußrechnung die Aufwendungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort abzugsfähig seien, so müsse das erst recht gelten bei Aufwendungen für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 11/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

    Der Gesetzgeber hat zwar mit der Wahlmöglichkeit der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG einerseits und durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG andererseits die Entstehung unterschiedlicher Periodengewinne in einzelnen Veranlagungsjahren nicht ausgeschlossen, wollte damit jedoch nicht eine unterschiedliche Entnahmebesteuerung in Abhängigkeit von der Art und Weise der Gewinnermittlung unter Durchbrechung des Grundsatzes der Totalgewinnidentität zulassen (§ 6 Abs. 7 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 EStG; s.a. BFH-Urteile vom 06.12.1972 - IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293, und in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).
  • BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung

    Denn der Grundsatz der Totalgewinngleichheit, nach dem die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu demselben Gesamtergebnis führen muss wie die Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1972 IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293), bedeutet nicht, dass auch die Steuer in dem Zeitraum des Bestehens des Betriebs in identischer Höhe entsteht.
  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 101/04

    Trennbarkeit von freiberuflicher Unternehmensberatung und gewerblicher

    bb) Diese Beurteilung steht nicht in Widerspruch zu dem Grundsatz, dass die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu demselben Gesamtergebnis führen muss, wie die Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1972 IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293).
  • BFH, 16.01.1975 - IV R 180/71

    Gewinnermittlung - Schulderlaß - Honorarforderung - Private Gründe - Entnahme -

    Daraus folgt, daß über die Gesamtheit der Jahre hinweg die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu demselben Gesamtergebnis führen muß, wie die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (BFH-Urteile IV 342/65 und vom 6. Dezember 1972 IV R 4--5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 26/20

    Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog.

    Der Gesetzgeber hat zwar mit der Wahlmöglichkeit der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG einerseits und durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG andererseits die Entstehung unterschiedlicher Periodengewinne in einzelnen Veranlagungsjahren nicht ausgeschlossen, wollte damit jedoch nicht eine unterschiedliche Entnahmebesteuerung in Abhängigkeit von der Art und Weise der Gewinnermittlung unter Durchbrechung des Grundsatzes der Totalgewinnidentität zulassen (§ 6 Abs. 7 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 EStG; s.a. BFH-Urteile vom 06.12.1972 - IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293, und in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).
  • BFH, 27.05.2020 - XI R 12/18

    Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung

    (2) Dies verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der Totalgewinnidentität (s. dazu z.B. BFH-Urteile vom 06.12.1972 - IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293; vom 23.07.2013 - VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820, Rz 18; Nacke in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 1507).
  • BFH, 18.02.1982 - IV R 85/79

    Rückwirkende Gesetzesanwendung - Herstellungskosten - Anschaffungskosten -

    Es wird insoweit auf die Urteile des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1972 IV R 4-5/72 (BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293) und vom 23. Januar 1975 IV R 166/71 (BFHE 115, 102, BStBl II 1975, 381) verwiesen.

    In ihrem Formulierungsvorschlag für § 5 Abs. 1 Satz 3 EStG schlägt deshalb die Kommission eine ausdrückliche Regelung in dem Sinne vor, daß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nichtabnutzbare Anlagegüter erst in dem Jahr, in dem die Anlagegüter aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, berücksichtigt werden dürfen." Zusätzlich hat der erkennende Senat in dem angeführten Urteil in BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293 darauf hingewiesen, daß es nicht mehr als ein vernünftiges Ergebnis erscheine, wenn bei einem Steuerpflichtigen, der die Grundform der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich wählt, Aufwendungen für ein nichtabnutzbares Anlagegut - dessen Wertbeständigkeit unterstellt - niemals zu Betriebsausgaben führen könnten, während sie bei einem Steuerpflichtigen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sofort und auf unabsehbar lange Zeit in voller Höhe als Betriebsausgaben anerkannt werden sollten.

    Der erkennende Senat kam daher im angeführten Urteil in BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293 zu dem Ergebnis, daß die Ergänzung des § 4 Abs. 3 EStG durch das 2. StÄndG 1971, wonach Aufwendungen für nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, für solche nicht im Grund und Boden bestehende Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens keine gesetzliche Neuregelung, sondern die Klarstellung einer bisher umstrittenen, gesetzlich noch nicht klar geregelten Frage darstellte, die nach richtiger Auffassung schon vor dieser Klarstellung nicht anders entschieden werden konnte und vom BFH auch nicht anders entschieden worden ist.

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

    Der Gesetzgeber hat zwar mit der Wahlmöglichkeit der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG einerseits und durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG andererseits die Entstehung unterschiedlicher Periodengewinne in einzelnen Veranlagungsjahren nicht ausgeschlossen, wollte damit jedoch nicht eine unterschiedliche Entnahmebesteuerung in Abhängigkeit von der Art und Weise der Gewinnermittlung unter Durchbrechung des Grundsatzes der Totalgewinnidentität zulassen (§ 6 Abs. 7 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 EStG; s.a. BFH-Urteile vom 06.12.1972 - IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293, und in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).
  • BFH, 12.12.2013 - IV R 31/10

    Berücksichtigung von Feldinventar beim Übergang von der

    Im Zusammenhang mit den Gewinnermittlungsvorschriften nach § 4 Abs. 1 EStG (Betriebsvermögensvergleich) und § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) folgert der BFH aus dem --jedenfalls in jüngster Zeit ausdrücklich auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes gestützten-- Postulat der Gesamtgewinngleichheit, dass der nach den genannten Methoden ermittelte (Gesamt-)Gewinn als Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern identisch sein muss (vgl. etwa BFH-Urteile vom 6. Dezember 1972 IV R 4-5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293; vom 4. Dezember 2012 VIII R 41/09, BFHE 239, 437, Rz 28; vom 11. April 2013 III R 32/12, BFHE 241, 346, Rz 36 ff.).
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an

    Der Senat hat im Urteil vom 6. Dezember 1972 IV R 4-5/72 (BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293) entschieden, daß solche Aufwendungen nicht schon im Zeitpunkt der Verausgabung als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
  • FG Münster, 26.09.2014 - 11 K 246/13

    Dienstwagen, 1%-Regelung, Nutzung für betriebliche Zwecke

  • BFH, 11.03.1976 - IV R 185/71

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers;

  • BFH, 19.02.1975 - I R 154/73

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge sind keine durchlaufenden Posten

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 43/93

    Zwangsversteigerung: Anschaffungskosten und Betriebseinnahmen

  • BFH, 23.01.1975 - IV R 166/71

    Freiberufler - Absetzung für Abnutzung - Derivativer Erwerb - Praxiswert -

  • BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72

    Überschußrechnung - Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72, IV R 5/72, IV R 4-5/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,4557
BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72, IV R 5/72, IV R 4-5/72 (https://dejure.org/1972,4557)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1972 - IV R 4/72, IV R 5/72, IV R 4-5/72 (https://dejure.org/1972,4557)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1972 - IV R 4/72, IV R 5/72, IV R 4-5/72 (https://dejure.org/1972,4557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,4557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überschußrechnung - Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - Zeitpunkt der Verausgabung - Betriebsausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BStBl II 1973, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 31.08.1972 - IV R 93/67

    Wegfall einer Kaufpreisrentenverpflichtung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72
    Diesem Grundsatz ist in vernünftiger Weise Rechnung zu tragen (vgl. Urteil des Senats vom 31. August 1972 IV R 93/67, BFHE 107, 205, BStBl II 1973, 51).
  • Drs-Bund, 03.03.1971 - BT-Drs VI/1901
    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72
    Die Neufassung betraf in erster Linie die Konsequenzen, die sich aus der aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 11. Mai 1970 1 BvL 17/67 (BStBl II 1970, 579) vorgenommenen Streichung des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG hinsichtlich der bis dahin bei der Gewinnermittlung ausgeklammerten, nunmehr aber in die Gewinnermittlung einbezogenen Berücksichtigung des Grund und Bodens ergaben (vgl. die Begründung zum Entwurf des Zweiten StÄndG 1971, Bundestagsdrucksache VI/1901).
  • BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung oder

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72
    Die Neufassung betraf in erster Linie die Konsequenzen, die sich aus der aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 11. Mai 1970 1 BvL 17/67 (BStBl II 1970, 579) vorgenommenen Streichung des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG hinsichtlich der bis dahin bei der Gewinnermittlung ausgeklammerten, nunmehr aber in die Gewinnermittlung einbezogenen Berücksichtigung des Grund und Bodens ergaben (vgl. die Begründung zum Entwurf des Zweiten StÄndG 1971, Bundestagsdrucksache VI/1901).
  • BFH, 25.01.1962 - IV 221/60 S

    Unfreiwilliger Geldverlust als Betriebsausgaben oder Privatausgaben im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72
    Es entspricht einem durch die Rechtsprechung gefestigten Grundsatz, daß die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu demselben Gesamtergebnis führen muß, wie die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 25. Januar 1962 IV 221/60 S, BFHE 75, 271, BStBl III 1962, 366, und IV 342/65).
  • BFH, 19.12.1962 - IV 268/59 S

    Aktivierung von Erstaufforstungskosten und Waldanschaffungskosten als

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72
    So hat der Senat z. B. im Urteil vom 19. Dezember 1962 IV 268/59 S (BFHE 77, 107, BStBl III 1963, 357) betreffend die Behandlung von Erstaufforstungskosten gegenüber dem Hinweis des Bundesministers der Finanzen auf Abschn. 17 EStR betont, aus der Überlegung, daß das stehende Holz als nicht abnutzbares Anlagegut anzusehen sei, folge noch nicht ohne weiteres die volle Abzugsfähigkeit der Holzerwerbskosten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
  • BFH, 02.09.1971 - IV 342/65

    Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72
    Von dieser Auffassung ist der Senat allerdings im Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65 (BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334) hinsichtlich der Anerkennung betrieblich veranlaßter Darlehnsverluste abgerückt.
  • BFH, 08.10.1969 - I R 94/67

    Darlehnsaufnahme - Darlehnshingabe - Gewinnermittlung -

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72
    Aber auch die Entscheidungen des BFH betreffend die Behandlung betrieblicher Darlehen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (vgl. IV 342/65 und Urteil vom 8. Oktober 1969 I R 94/67, BFHE 97, 76, BStBl II 1970, 44) sind von einer anderen als der vom Steuerpflichtigen vertretenen Rechtsauffassung ausgegangen.
  • BVerwG, 05.05.1960 - II B 21.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72
    Demgegenüber wird z. B. insbesondere von Kayser (Rechts- und Wirtschaftspraxis 14 D Einkommensteuer II B 21/60), ferner von Hartmann-Böttcher-Grass (Großkommentar zur Einkommensteuer, §§ 4, 5 Anm. 3), Söffing (DStZ A 1970, 17 [20] und auch im Bericht der Einkommensteuerkommission 1964 (Heft 7 der Schriftenreihe des Bundesministers der Finanzen S. 96 f.) eingewendet, wenn schon wegen der Anwendung des § 7 EStG bei der Überschußrechnung die Aufwendungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort abzugsfähig seien, so müsse das erst recht gelten bei Aufwendungen für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
  • BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72

    Überschußrechnung - Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen -

    Auszug aus BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72
    weitere Verbundverfahren: BFH - 06.12.1972 - AZ: IV R 5/72.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht