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   BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71   

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https://dejure.org/1974,227
BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71 (https://dejure.org/1974,227)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1974 - IV R 7/71 (https://dejure.org/1974,227)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1974 - IV R 7/71 (https://dejure.org/1974,227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung - Buchwert einer Beteiligung - Klage gegen Einkommensteuerbescheid - Privatentnahmen - Aufwendungen - Zusätzliche Anschaffungskosten - Zulässigkeit - Steuerneutrale Aktivierungsfrage - Revision - Klageerweiterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 231; FGO § 40 Abs. 2; ZPO § 268 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 331
  • BStBl II 1974, 522
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.01.1972 - IV R 157/71

    Äußerung der Rechtsauffassung - Veranlagung des laufenden Jahres -

    Auszug aus BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71
    Durch diese Rechtsauffassung ist der Kläger im Streitjahr aber nicht in seinen Rechten verletzt, denn die Meinungsäußerung des FA ist, wie der Senat mit Urteil vom 27. Januar 1972 IV R 157/71 (BFHE 105, 1, BStBl II 1972, 465) ausgesprochen hat, ohne rechtliche Relevanz.

    Das kann aber nicht zu der Annahme führen, der Kläger sei durch die Rechtsauffassung des FA (keine Aktivierung, sondern Entnahmen) bereits im Streitjahr in seinen Rechten verletzt, denn ob die Anschaffungskosten (Buchwert) der Beteiligung um die streitigen 20 967, 35 DM höher waren als vom FA angenommen, wird erst in dem Jahr verbindlich entschieden, in dem es auf diese Frage steuerlich ankommt, z. B., weil davon die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung der Beteiligung abhängt (Urteil des BFH IV R 157/71).

  • BFH, 16.07.1969 - I R 81/66

    Revisionsverfahren - Beschränkung des Klageantrags - Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71
    Denn die Beurteilung der Frage, ob bestimmte Aufwendungen Entnahmen oder aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sind, und der weiteren Frage, ob bestimmte Aufwendungen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sind, wird von tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten bestimmt, die mindestens in Einzelheiten verschiedenartig sein können, so daß insoweit -- anders als z. B. bei einer Einschränkung des Klageantrags (dazu BFH-Urteil vom 16. Juli 1969 I R 81/66, BFHE 96, 510, BStBl II 1970, 15) -- eine Vorentscheidung zur einen Frage keineswegs eine Vorentscheidung zur anderen Frage mitumfaßt.
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71
    Das BVerwG hat es allerdings für zulässig angesehen, daß der Kläger noch in der Revisionsinstanz von einer (unzulässigen) Klage auf Feststellung, ein bestimmtes Verbot sei rechtswidrig, zur Klage auf Aufhebung dieses Verbots übergeht (BVerwGE 27, 181).
  • BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65

    Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz

    Auszug aus BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Berichtigung (wirklich oder vermeintlich) unrichtiger Wertansätze in der Veranlagungsbilanz in späteren Jahren zulässig ist, sofern sich der Wertansatz auf die Höhe der Steuer nicht auswirkte, diese also auch bei richtigem Wertansatz nicht höher oder niedriger gewesen wäre (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 27. März 1962 I 136/60 S, BFHE 75, 10, 15, BStBl III 1962, 273; BFH-Beschluß vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, 394, BStBl III 1966, 142).
  • BFH, 27.03.1962 - I 136/60 S

    Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs, der Bilanzkontinuität und der

    Auszug aus BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Berichtigung (wirklich oder vermeintlich) unrichtiger Wertansätze in der Veranlagungsbilanz in späteren Jahren zulässig ist, sofern sich der Wertansatz auf die Höhe der Steuer nicht auswirkte, diese also auch bei richtigem Wertansatz nicht höher oder niedriger gewesen wäre (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 27. März 1962 I 136/60 S, BFHE 75, 10, 15, BStBl III 1962, 273; BFH-Beschluß vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, 394, BStBl III 1966, 142).
  • BFH, 12.11.1964 - IV 129/61
    Auszug aus BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71
    d) Das BFH-Urteil vom 12. November 1964 IV 129/61 (HFR 1965, 283), auf das die Vorentscheidung die Zulässigkeit der Klage stützt, besagt für den Streitfall nichts.
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