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   BFH, 04.12.1974 - I R 112/73   

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https://dejure.org/1974,648
BFH, 04.12.1974 - I R 112/73 (https://dejure.org/1974,648)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1974 - I R 112/73 (https://dejure.org/1974,648)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1974 - I R 112/73 (https://dejure.org/1974,648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einzelne Aufwendungen - Betriebliches Interesse - Organisierte Informationsreise - Betriebsausgaben - Anfall der Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Abs. 4, § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 488
  • DB 1975, 721
  • BStBl II 1975, 379
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Auszug aus BFH, 04.12.1974 - I R 112/73
    Einzelne Aufwendungen, die im betrieblichen Interesse bei einer im ganzen als privat zu beurteilenden organisierten Informationsreise in das Ausland getätigt werden, sind nur dann Betriebsausgaben, wenn sie außerhalb des Programms angefallen sind (Ergänzung der Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72 (BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70) nochmals die Grundsätze herausgestellt und zusammengefaßt, die für die Anerkennung von Aufwendungen für Auslandsinformationsreisen als Betriebsausgaben maßgeblich sind.

    Die Möglichkeit, daß abgrenzbare Aufwendungen im ausschließlich betrieblichen Interesse entstanden sein und daß daher insoweit Betriebsausgaben vorliegen könnten (Urteil des BFH I R 212/72 R 2), scheidet aus.

    Der Senat hat bereits in dem Urteil I R 212/72 unter Bezugnahme auf die für die Auslegung der Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG maßgebenden allgemeinen Grundsätze in der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) dargelegt, daß bei einer insgesamt als privat zu beurteilenden Informationsreise einzelne betrieblich veranlaßte Aufwendungen nur dann Betriebsausgaben sind, wenn sie sich nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lassen.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 04.12.1974 - I R 112/73
    Der Senat hat bereits in dem Urteil I R 212/72 unter Bezugnahme auf die für die Auslegung der Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG maßgebenden allgemeinen Grundsätze in der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) dargelegt, daß bei einer insgesamt als privat zu beurteilenden Informationsreise einzelne betrieblich veranlaßte Aufwendungen nur dann Betriebsausgaben sind, wenn sie sich nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lassen.
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Allerdings könnten die anlässlich einer Privatreise im beruflichen Interesse abgrenzbar und nachweisbar aufgewendeten Mehrkosten abgezogen werden (vgl. außer den vorstehenden Zitaten z. B. BFH-Urteile in BFHE 90, 43 - Fahrtkosten eines Kunsthistorikers zur Teilnahme an einem Kongress in Spanien sind nur für den beruflichen Umweg abziehbar; vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Betrieblich veranlaßt ist eine solche Reise erst dann, wenn das Reiseprogramm auf die besonderen betrieblichen oder beruflichen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Teilnehmer zugeschnitten ist (BFH-Urteile I R 212/72; IV R 90/73; vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).

    b) Aus dem Erfordernis, daß das Programm auf die besonderen betrieblichen Bedürfnisse der Teilnehmer abgestellt sein muß, wird zu Recht auch abgeleitet, daß der Teilnehmerkreis bei einer als betrieblich (beruflich) anzuerkennenden Reise im wesentlichen gleichartig (homogen) sein muß (BFH-Urteile I R 112/73; I R 212/72).

    e) Bei der Beurteilung von Reisen kann die Gestaltung der Wochenenden und der Feiertage nicht außer Betracht bleiben (BFH-Urteil I R 112/73).

    Daraus hat die neuere Rechtsprechung des BFH zu Studienreisen mit Recht gefolgert, daß eine betriebliche Veranlassung einer Reise nur anerkannt werden kann, wenn die Verfolgung privater Interessen sowohl nach dem Programm als auch nach der tatsächlichen Gestaltung der Reise nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile I R 212/72; I R 112/73; IV R 90/73; IV R 35/76; IV R 30/76).

  • BFH, 13.02.1980 - I R 178/78

    Aufwendungen für Studien- und Geschäftsreisen als Betriebsausgaben

    Der Senat sieht hierin ein weiteres Indiz dafür, daß die Reise auch der Befriedigung privater Interessen gedient hat (vgl. auch das BFH-Urteil vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, 490, BStBl II 1975, 379).

    Es ist nicht ausgeschlossen, daß diese Tage bewußt und planmäßig in erster Linie für touristische Unternehmungen in das Gesamtprogramm aufgenommen worden waren (vgl. hierzu BFHE 114, 488, 490, BStBl II 1975, 379).

  • BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73

    Aufwendungen für die Reise eines Facharztes - Fachkongreß in Japan -

    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nichtabzugsfähig, sofern sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßtäben sicher und leicht abgrenzen läßt (BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; I R 212/72; vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).

    Wenn das FG ausführt, bei einer längeren Reise seien Ruhetage erforderlich und daher beruflich veranlaßt, so verkennt es, daß die lange Dauer der Reise im Streitfall nicht beruflich veranlaßt war und daß jedenfalls im Rahmen der Gesamtwürdigung einer Reise auch zu prüfen ist, wie solche Entspannungsphasen gestaltet werden (Urteil des BFH I R 112/73).

  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

    Abgesehen davon, daß Entspannungsphasen und freie Wochenenden den beruflichen Charakter einer Reise nicht beeinträchtigten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, und vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379), sei im Streitfall auch zu berücksichtigen, daß sich der Kläger auf seine Vorträge habe vorbereiten und diese im Hinblick auf die beim Kongreß gewonnenen neuen Erkenntnisse habe überarbeiten müssen.
  • BFH, 15.12.1982 - I R 73/79

    Aufwendungen eines Geschäftsinhabers für eine fachlich organisierte einwöchige

    - Zuschnitt des Reiseprogramms auf die besonderen betrieblichen Bedürfnisse und Gegebenheiten des einzelnen Teilnehmers (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379), wobei unter dem Gesichtspunkt des Informationszwecks die Größe seines Betriebs und die Art seiner Betätigung besonders zu berücksichtigen sind; in diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob der Steuerpflichtige Anlagen und Einrichtungen gleicher Art im Inland oder im näher liegenden Ausland hätte besichtigen können; - Homogenität des Teilnehmerkreises; - straff und fachlich organisiertes Programm; - Teilnahme an den Veranstaltungen; - Reiseziel und Reiseroute (häufiger Ortswechsel, Besuch bevorzugter Ziele des Tourismus); - Gestaltung der Wochenenden und Feiertage; - Art des Beförderungsmittels; - Dauer der Reise; Zeitpunkt der Reise (z. B. Urlaubssaison); - Verbindung mit einem Privataufenthalt; - Mitnahme von Familienangehörigen.
  • BFH, 04.08.1977 - IV R 30/76

    Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß im Ausland

    Andernfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abzugsfähig, sofern sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßtäben sicher und leicht abgrenzen läßt (BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; I R 212/72; und vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).
  • BFH, 28.10.1976 - IV R 63/75

    Berufliche Veranlassung - Aufwendungen - Lehrgang des Deutschen Anwaltsvereins -

    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abzugsfähig, sofern sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen läßt (BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; I R 212/72; und vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).
  • FG Niedersachsen, 06.06.2000 - 12 K 648/96

    USA-Fortbildungsreise von Landwirten als Betriebsausgabe

    · Zuschnitt des Reiseprogramms auf die besonderen betrieblichen Bedürfnisse und Gegebenheiten des einzelnen Teilnehmers (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BStBl II 1975 Seite 379), wobei unter dem Gesichtspunkt des Informationszwecks die Größe seines Betriebes und Art seiner Betätigung besonders zu berücksichtigen sind; in diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob der Steuerpflichtige Anlagen und Einrichtungen gleicher Art im Inland oder im näherer liegenden Ausland hätte besichtigen können.
  • FG Saarland, 28.11.1996 - 2 K 93/96
    Die Reise ist als Ganzes zu bewerten (BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).
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