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   BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71   

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https://dejure.org/1975,362
BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71 (https://dejure.org/1975,362)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1975 - VIII R 148/71 (https://dejure.org/1975,362)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1975 - VIII R 148/71 (https://dejure.org/1975,362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Herstellung - Montage von Aufzügen - Förderbänder - Müllschlucker - Baugewerbe - Zugehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerlinFG § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 86
  • DB 1975, 817
  • BStBl II 1975, 392
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.10.1973 - VIII R 149/71

    Investitionszulage - Verringerung - Festsetzung - Sprungklage - Anfechtungsklage

    Auszug aus BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71
    Der Senat hat dazu im Urteil vom 17. Oktober 1973 VIII R 149/71 (BFHE 111, 392, BStBl II 1974, 321) Stellung genommen und die Sprungklage für zulässig erklärt.

    Soweit der Senat im Urteil VIII R 149/71 eine andere Ansicht vertreten hat, wird an ihr nicht festgehalten.

  • BFH, 01.12.1970 - VI R 386/69

    Landschaftsgartenbaubetriebe - Betriebe des verarbeitenden Gewerbes - Baugewerbe

    Auszug aus BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71
    Der BFH hat bereits im Urteil vom 1. Dezember 1970 VI R 386/69 (BFHE 100, 573, BStBl II 1971, 164) darauf hingewiesen, daß die Begriffe "Betrieb des verarbeitenden Gewerbes" und "Baugewerbe" im Gesetz nicht definiert und deshalb nach ihrem Wortsinn, der Verkehrsauffassung und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung des Zweckes und des Zieles des Berlinhilfegesetzes (Berlinförderungsgesetz) auszulegen seien.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    In seinem hierbei ausdrücklich in Bezug genommenen Urteil vom 23. März 2005 (BFHE 209, 186) erläutert der Bundesfinanzhof dieses "Heranziehen" damit, dass er seit seiner Entscheidung vom 14. Januar 1975 (BFHE 115, 86) die Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe im Interesse der Rechtssicherheit "in engster Anlehnung" an die Systematik der Wirtschaftszweige beziehungsweise die Folgeverzeichnisse vornehme, weil sie eine Grundsystematik aller Wirtschaftszweige darstellten, bei der die Erkenntnisse fachlich kompetenter Gremien über die Gruppierungen wirtschaftlicher Institutionen verwertet worden seien.

    Sie verwies hierzu auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 1975, 1976 und 1980 (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Dezember 1986, a.a.O., Rn. 191 unter Bezugnahme auf BFHE 115, 86; 118, 516; 119, 334; 121, 120; 131, 261).

  • BFH, 23.02.1979 - III R 16/78

    Vertrauensschutz - Verschärfende Rechtsprechung - Investitionszulage -

    Das FA bezog sich auf das Systematische Verzeichnis der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts und berief sich für dessen Anwendung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71 (BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392) und VIII R 11/73 (BFHE 115, 167, BStBl II 1975, 406) und den Erlaß des Senators für Finanzen in Berlin vom 12. April 1976 (Steuer- und Zollblatt für Berlin 1976 S. 763 - StuZBl Bln 1976, 763 -).

    Er machte geltend: Das BFH-Urteil VI R 386/69 sei in den späteren Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zwar erwähnt, aber nicht aufgegeben worden.

    Das Finanzgericht (FG) war der Meinung, daß dem Kläger aufgrund der BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zumindest Zweifel hätten kommen müssen, ob das Urteil VI R 386/69 noch fortgilt.

    Aus den beiden Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 sei nicht zu erkennen gewesen, daß der BFH seine Rechtsprechung geändert habe.

    Die Änderung der Rechtsprechung bahnte sich in den beiden BFH-Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 an.

    b) Die BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 brachten für die Berliner Garten- und Landschaftsbaubetriebe eine Verschärfung.

    Das FG ist der Meinung, daß dem Kläger aus den BFH-Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zumindest hätten Zweifel kommen müssen, ob das für ihn günstige Urteil VI R 386/69 noch weitergilt.

    In dem Urteil VIII R 148/71 traf dann der BFH seine Entscheidung in "engster" Anlehnung an das Systematische Verzeichnis.

    Wenn auch in dem Urteil VIII R 148/71 rückblickend der Beginn einer Änderung der Rechtsprechung in der Anwendung des Systematischen Verzeichnisses zu sehen ist, so kam dies in der Entscheidung doch nicht in einem so deutlichen Maß zum Ausdruck, daß der Kläger dies bei seinen Investitionsentscheidungen berücksichtigen mußte.

    Unbeschadet der Frage, inwieweit eine Verwaltungsanweisung Einfluß auf den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen gegenüber oberstgerichtlicher Rechtsprechung hat, brachte auch der Erlaß vom 12. April 1976 keine weitere Aufhellung; denn er äußerte sich nicht zu der entscheidenden Frage, nämlich der künftigen Anwendung des Systematischen Verzeichnisses bei der Auslegung der Begriffe "verarbeitendes Gewerbe" und "Baugewerbe", sondern er beschränkte sich auf die Anordnung, daß die Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 künftig auch auf die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von den sonstigen Wirtschaftszweigen anzuwenden seien.

    g) Die Finanzverwaltung hat zur Anpassung an die verschärfte Rechtsprechung - sie sieht diese in den beiden Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 - eine Anpassungsregelung getroffen, die jedoch sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts, bis zu dem das Vertrauen geschützt werden soll, als auch hinsichtlich ihres Inhalts unzureichend ist.

    Andernfalls wäre es denkbar, daß beispielsweise für Wirtschaftsgüter, die vor dem Bekanntwerden der beiden BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 (veröffentlicht im BStBl im Juni 1975) bereits unwiderruflich bestellt, aber erst nach dem 31. Dezember 1975 geliefert worden sind, die erhöhten Investitionszulagen nicht mehr gewährt werden könnten.

  • BFH, 30.06.1989 - III R 85/87

    Abgrenzung von Wirtschaftszweigen - Verarbeitende Gewerbe - Baugewerbe -

    Die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes gegenüber den übrigen Wirtschaftszweigen ist nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis vorzunehmen (siehe insbesondere die Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410; in BFHE 131, 261, BStBl II 1980, 732, sowie vom 8. Juli 1988 III R 23/84, BFH/NV 1989, 392).

    Weiter erfordert es nach dem BFH-Urteil in BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392 die Rechtssicherheit, daß die Zuordnung zum verarbeitenden Gewerbe - ausgenommen Baugewerbe - in engster Anlehnung an das systematische Verzeichnis durchgeführt wird.

    Dies folgt allgemein schon daraus, daß in dem später über die Umgruppierung entscheidenden Gremium, dem Fachausschuß "Systematiken", zahlreiche Wirtschaftsverbände vertreten sind und es so auch durchaus zu einer ablehnenden Entscheidung kommen kann (zur Ansicht der "beteiligten Wirtschaftskreise" vgl. auch das Urteil in BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392).

    Zum anderen ist aber auch noch eine gewisse zeitliche Nähe zur Investitionsentscheidung gewahrt, die nach dem Willen des Gesetzgebers von der Aussicht auf eine erhöhte Zulage zumindest mitbeeinflußt sein soll (vgl. insoweit das Urteil in BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392).

  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Zur Auslegung dieser Rechtsbegriffe hat der BFH in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl I 1968, 833), in der unter anderem ausgeführt wird, dass sich die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von anderen Gewerbezweigen aus dem vom Statistischen Bundesamt aufgestellten Systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige ergebe, aus Gründen der Rechtssicherheit eine enge Anlehnung an dieses Verzeichnis gefordert, obwohl eine entsprechende Verweisung im Gesetz selbst nicht angelegt war (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410, sowie vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit sei es erforderlich, die Unterscheidung in engster Anlehnung an das Systematische Verzeichnis durchzuführen (BFH-Urteil in BFHE 115, 86, 89, BStBl II 1975, 392).

  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Die Rechtssicherheit erfordert, die Unterscheidung in engster Anlehnung an die Systematik durchzuführen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392 unter Ziff. 2. der Gründe, seither st. Rspr.).
  • BFH, 02.05.1980 - III R 130/78

    Baugewerbe - Verarbeitende Gewerbe - Systematisches Verzeichnis der

    Das FA stützte sich dabei auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Januar 1975 VIII R 11/73 (BFHE 115, 167, BStBl II 1975, 406) und VIII R 148/71 (BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392), mit denen der BFH bezüglich der Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von anderen Wirtschaftszweigen eine Änderung seiner Rechtsprechung einleitete.

    Die Eingliederung in das Verzeichnis sei bis zum Ergehen der beiden BFH-Urteile BFHE 115, 167, BStBl II 1975, 406 und BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392 steuerlich auch uninteressant gewesen.

    Wie der Klägerin bekannt ist, grenzt die Rechtsprechung seit den Urteilen BFHE 115, 167, BStBl II 1975, 406 und BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392 das verarbeitende Gewerbe von den übrigen Wirtschaftszweigen nach dem Systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige ab.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. Februar 1979 III R 16/78 (BFHE 127, 476, BStBl II 1979, 455) entschieden, daß die Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der durch die BFH-Urteile BFHE 115, 167, BStBl II 1975, 406 und BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392 eingetretene Verschärfung der Rechtsprechung eine Übergangsregelung treffen müsse, und daß dabei nicht auf die Anschaffung und Herstellung, sondern auf den Zeitpunkt der Investitionsentscheidung des Unternehmers abzustellen sei.

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71 (BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392) nimmt der BFH die Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe im Interesse der Rechtssicherheit in engster Anlehnung an die WZ 79 bzw. den Folgeverzeichnissen vor.

    Auch wenn die Verzeichnisse überwiegend statistischen Zwecken dienen, stellen sie eine Grundsystematik aller Wirtschaftszweige dar, bei der die Erkenntnisse fachlich kompetenter Gremien über die Gruppierungen wirtschaftlicher Institutionen verwertet worden sind (z.B. BFH-Urteile in BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410, und vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809; für Investitionszulagen nach dem InvZulG vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1123).

  • BFH, 16.06.2005 - VII R 10/03

    Stromsteuerliche Behandlung von Foto-Großlaboren

    Zur Auslegung dieser Rechtsbegriffe hat der Bundesfinanzhofs (BFH) in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl II 1968, 33), in der unter anderem ausgeführt wird, dass sich die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von anderen Gewerbezweigen aus dem vom Statistischen Bundesamt aufgestellten Systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige ergebe, aus Gründen der Rechtssicherheit eine enge Anlehnung an dieses Verzeichnis gefordert, obwohl eine entsprechende Verweisung im Gesetz selbst nicht angelegt war (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410, sowie vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit sei es erforderlich, die Unterscheidung in engster Anlehnung an das Systematische Verzeichnis durchzuführen (BFH-Urteil in BFHE 115, 86, 89, BStBl II 1975, 392).

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2009 - 5 K 123/04

    Kein Anspruch auf Investitionszulage für Investitionen in fotografische

    Seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71 (BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392) nimmt der BFH die Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe im Interesse der Rechtssicherheit in engster Anlehnung an die WZ 79 bzw. den Folgeverzeichnissen vor.

    Auch wenn die Verzeichnisse überwiegend statistischen Zwecken dienen, stellen sie eine Grundsystematik aller Wirtschaftszweige dar, bei der die Erkenntnisse fachlich kompetenter Gremien über die Gruppierungen wirtschaftlicher Institutionen verwertet worden sind (z.B. BFH-Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410 und vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809; für Investitionszulagen nach dem InvZulG vgl. Beschluss des BFH vom 24. Februar 1999 III B 194/96, BFH/NV 1999, 1123).

  • BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04

    Keine Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs.3 StromStG für Augenoptiker

    Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass diese Einordnung offensichtlich falsch ist, so dass sie nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, 89, BStBl II 1975, 392) bei der Anwendung von § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG außer Acht gelassen bzw. korrigiert werden müsste.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1137/07

    Anspruch auf Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe; Bindung an die

  • BFH, 11.04.1995 - III R 77/91

    Einordnung eines Unternehmens in das systematische Verzeichnis des Statistischen

  • BFH, 21.07.1983 - V R 3/77

    Statthaftigkeit der Sprungklage - Verpflichtungsbegehren - Vorlage an den Großen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97

    Verwendung eines Investitionzulagenantrages des Vorjahres; Betrieb einer

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2003 - 1 K 261/99

    Zentrale Verarbeitung und anschließender Verkauf von Grillhähnchen in einzelnen

  • BFH, 08.07.1988 - III R 23/84

    Voraussetzung für die Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für

  • BFH, 08.04.1976 - III R 161/73

    Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Auslegung und Abgrenzung - Auffassung der

  • BFH, 25.06.1976 - III R 165/73

    Betrieb einer Kantine - Verarbeitendes Gewerbe - Dienstleistungsgewerbe

  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 11/73

    Baugewerbe - Beton-Bauelemente - Herstellung - Herstellungsbetriebsstätte -

  • FG Thüringen, 20.02.1997 - II 268/95

    Erhöhte Investitionszulage gem. § 5 Abs. 2 InvZulG 1993: Auslegung des Begriffs

  • FG Thüringen, 05.06.1996 - I 137/95

    Erhöhung der Investitionszulage von 8 Prozent auf 20 Prozent der

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