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   BFH, 17.12.1974 - VII R 56/72   

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https://dejure.org/1974,1381
BFH, 17.12.1974 - VII R 56/72 (https://dejure.org/1974,1381)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1974 - VII R 56/72 (https://dejure.org/1974,1381)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1974 - VII R 56/72 (https://dejure.org/1974,1381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 2
  • BStBl II 1975, 462
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12

    Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund

    Damit sei das Risiko der Abwälzung der Steuer als Preisbestandteil aus dem steuerrechtlichen Bereich ausgeschieden und in den Bereich des allgemeinen kaufmännischen Risikos einbezogen worden (Senatsurteil vom 17. Dezember 1974 VII R 56/72, BFHE 115, 2, BStBl II 1975, 462).

    Im Übrigen hat der BFH in seiner Entscheidung in BFHE 115, 2, BStBl II 1975, 462 ausdrücklich auf den Hersteller des steuerpflichtigen Erzeugnisses abgestellt, in dessen Bereich der Steuerentstehungstatbestand vorverlegt werde und der das aus dem steuerrechtlichen Bereich ausgeschiedene Risiko der Abwälzung der Steuer als Preisbestandteil selbst zu tragen habe.

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

    Dieser Auffassung hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen und ausgeführt, dass das Risiko der Abwälzung der Steuer aus dem steuerlichen Bereich ausgeschieden und in den Bereich des allgemeinen kaufmännischen Risikos einbezogen worden ist (Senatsurteil vom 17. Dezember 1974 VII R 56/72, BFHE 115, 2, BStBl II 1975, 462).
  • BFH, 19.10.1982 - VII R 45/80

    Ablehnung eines Antrags - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - Ablehnung

    Die Revision der Klägerin gegen dieses Urteil hatte keinen Erfolg (Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1974 VII R 56/72, BFHE 115, 2, BStBl II 1975, 462; im folgenden: Ersturteil).

    Diese Abwälzung vollzog sich aber außerhalb des steurrechtlich geregelten Bereichs (vgl. das Ersturteil in BFHE 115, 2, BStBl II 1975, 462), führte also nicht zur Entstehung eines Steuerschuldverhältnisses zwischen der Klägerin und der Verwaltung.

  • BFH, 30.03.2015 - VII B 30/14

    Kein Anspruch des Tabakwarenhändlers auf Entlastung von der Tabaksteuer bei

    Damit sei das Risiko der Abwälzung der Steuer als Preisbestandteil aus dem steuerrechtlichen Bereich ausgeschieden und in den Bereich des allgemeinen kaufmännischen Risikos einbezogen worden (Senatsurteil vom 17. Dezember 1974 VII R 56/72, BFHE 115, 2, BStBl II 1975, 462).
  • FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11

    Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer

    Das Risiko der Abwälzung der Steuer fällt damit in den Bereich des allgemeinen kaufmännischen Risikos (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1974 VII R 56/72, BFHE 115, 2, BStBl II 1975, 462).
  • FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10

    Stromsteuer: Erlass bei Zahlungsunfähigkeit des Letztverbrauchers

    Es liegt im Wesen der indirekten Verbrauchsteuern, dass das Risiko der Abwälzung der Steuer als Preisbestandteil aus dem steuerlichen Bereich ausscheidet und in den Bereich des allgemeinen kaufmännischen Risikos einbezogen wird; der Vorgang des Abwälzens einer Verbrauchsteuer vollzieht sich im kaufmännischen Bereich außerhalb des Besteuerungstatbestandes (BFH, Urteil vom 17.12.1974, VII R 56/72, BFHE 115, 2, BStBl II 1975, 462).
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