Weitere Entscheidung unten: BFH, 16.04.1975

Rechtsprechung
   BFH, 17.04.1975 - IV R 18/71   

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BFH, 17.04.1975 - IV R 18/71 (https://dejure.org/1975,2027)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1975 - IV R 18/71 (https://dejure.org/1975,2027)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1975 - IV R 18/71 (https://dejure.org/1975,2027)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzahlung - Rückständiger Steuerbetrag - Verwirkte Säumniszuschläge - Herabsetzung der Steuerschuld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 422
  • BStBl II 1975, 622
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 22.07.1977 - III B 34/74

    Die Aufhebung der Vollziehung ist auch bei "freiwilliger" Zahlung der Steuer

    Auch der IV. und der VIII. Senat haben auf Anfrage erklärt, daß sie der Rechtsauffassung des erkennenden Senats zustimmen, der VIII. Senat mit dem Bemerken, daß Entscheidungen des Senats, von denen der III. Senat abweichen könne, nicht vorlägen, der IV. Senat mit dem Hinweis darauf, er habe seine Übereinstimmung mit der jetzt vom erkennenden Senat vertretenen Rechtsauffassung bereits in seinem Beschluß vom 17. April 1975 IV R 18/71 (nicht veröffentlicht) und in dem Beschluß vom 27. Januar 1977 IV B 72/74 (BFHE 121, 289, BStBl II 1977, 367) zum Ausdruck gebracht.
  • BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75

    Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der

    Der IV. Senat des BFH hat mit Beschluß vom 17. April 1975 IV R 18/71 (BFHE 115, 422, BStBl II 1975, 622) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 FGO, hilfsweise gemäß § 11 Abs. 4 FGO, folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BFH, 13.08.1976 - VI R 152/70

    Verwirkung von Säumniszuschlägen - Nichtentrichtung der rückständigen Steuer -

    In seiner Stellungnahme bezieht er sich im wesentlichen auf eine schon früher abgegebene Stellungnahme in der Sache IV R 18/71, in der die gleiche Rechtsfrage zur Entscheidung anstand.

    Der Inhalt dieser Stellungnahme ist in dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75 (BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262), der auf den Vorlagebeschluß des IV. Senats vom 17. April 1975 IV R 18/71 (BFHE 115, 422, BStBl II 1975, 622) ergangen ist, wiedergegeben.

  • BFH, 27.01.1977 - IV B 72/74

    Keine Aussetzung der Vollziehung eines endgültigen Bescheides, soweit Zahlungen

    Bei diesem Meinungsstreit (vgl. wegen der Entscheidungen im einzelnen die Darstellung in den BFH-Entscheidungen vom 19. Juni 1969 V B 8/69, BFHE 96, 44, BStBl II 1969, 527; vom 29. März 1972 II B 38/71, BFHE 105, 100, BStBl II 1972, 494, und vom 12. Februar 1974 VII R 105/71, BFHE 112, 10, BStBl II 1974, 418; vgl. ferner den BFH-Beschluß VI B 51/69) geht es um die Frage, ob auch dann, wenn der Steuerpflichtige dem Leistungsgebot des Verwaltungsaktes, dessen Aussetzung begehrt wird, freiwillig nachgekommen ist, noch eine Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung möglich ist (so der II. Senat und ihm folgend auch bereits der erkennende Senat im Vorlagebeschluß vom 17. April 1975 IV R 18/71, veröffentlicht nur hinsichtlich des Leitsatzes, vgl. BFHE 115, 422, BStBl II 1975, 622), oder ob dies daran scheitert, daß die freiwillige Leistung nicht als (aufheb- oder aussetzbare) Vollziehung angesehen werden kann (so bisher der I. Senat; dagegen auch das überwiegende Schrifttum: vgl. Gräber, Deutsches Steuerrecht 1970 S. 159 [163]; v. Wallis/List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Anm. 32; Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Anm. 13; Tipke, NJW 1967, 1680; Becker/Riewald/Koch, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 69 FGO Anm. 3 Buchst. b).
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Rechtsprechung
   BFH, 16.04.1975 - V R 2/71   

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https://dejure.org/1975,3155
BFH, 16.04.1975 - V R 2/71 (https://dejure.org/1975,3155)
BFH, Entscheidung vom 16.04.1975 - V R 2/71 (https://dejure.org/1975,3155)
BFH, Entscheidung vom 16. April 1975 - V R 2/71 (https://dejure.org/1975,3155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung eines Grundstücks - Sicherungsübereignung - Lieferung des Sicherungsgebers - Vereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 535
  • DB 1975, 1587
  • BStBl II 1975, 622
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.06.1967 - V 208/64

    Einordnung einer Sicherungsübereignung als Lieferung

    Auszug aus BFH, 16.04.1975 - V R 2/71
    In einem solchen Fall werde nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 1. Juni 1967 V 208/64, BFHE 90, 247, BStBl II 1968, 68) die Sicherungsübereignung zur Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer.

    Bei der rechtlichen Beurteilung ist die Vorinstanz in zutreffender Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils V 208/64 davon ausgegangen, daß dem Sicherungsnehmer (hier der Bank) durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers das Recht zu dessen Verwertung eingeräumt worden ist und daß mit dieser Verwertung gleichzeitig (uno actu) z w e i Lieferungen angefallen sind; nämlich die Lieferung der Bank an den Erwerber und die Lieferung des Klägers an die Bank (vgl. auch das zu § 116 AO ergangene Urteil des BFH vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).

    Die Auffassung des Klägers, daß im Streitfall eine vom BFH-Urteil V 208/64 abweichende Beurteilung geboten sei, weil die Veräußerung des Warenlagers durch die Bank gegen seinen Willen vorgenommen und deshalb die Verfügungsmacht dem Erwerber nicht auf Grund einer "freiwilligen" Willensentschließung (des Sicherungsgebers) verschafft worden sei, ist nicht zutreffend.

  • RFH, 26.05.1939 - V 129/38
    Auszug aus BFH, 16.04.1975 - V R 2/71
    Denn mit der Verwertung des Sicherungsgutes hat die Bank dem Erwerber die Verfügungsmacht an dem Sicherungsgut verschafft, wozu sie nur in der Lage war, weil sie selbst die Verfügungsmacht in demselben Zeitpunkt erlangt hatte (vgl. auch Urteil des RFH vom 26. Mai 1939 V 129/38, RStBl 1939, 885).
  • BFH, 20.07.1967 - V 240/64

    Ausschluss einer Übereignung durch Übernahme von Einrichtungsgegenständen und

    Auszug aus BFH, 16.04.1975 - V R 2/71
    Bei der rechtlichen Beurteilung ist die Vorinstanz in zutreffender Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils V 208/64 davon ausgegangen, daß dem Sicherungsnehmer (hier der Bank) durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers das Recht zu dessen Verwertung eingeräumt worden ist und daß mit dieser Verwertung gleichzeitig (uno actu) z w e i Lieferungen angefallen sind; nämlich die Lieferung der Bank an den Erwerber und die Lieferung des Klägers an die Bank (vgl. auch das zu § 116 AO ergangene Urteil des BFH vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 7/18

    Notwendige tatsächliche Feststellungen bei Lieferkette und Bezug zum

    Allerdings kann nur derjenige einem anderen Verfügungsmacht verschaffen, der selbst tatsächlich die Verfügungsmacht innehat (BFH-Urteil vom 16.04.1975 - V R 2/71, BFHE 115, 535, BStBl II 1975, 622, Rz 8; Neubert in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz 102; Nieskens in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz 663; Slapio in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 3 Rz 181).
  • FG Hamburg, 30.11.1995 - VI 50/92

    Bewirken von Lieferungen durch Pfandleiherin; Einstufung der durch Versteigerung

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