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   BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72   

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https://dejure.org/1975,144
BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72 (https://dejure.org/1975,144)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1975 - VII R 54/72 (https://dejure.org/1975,144)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1975 - VII R 54/72 (https://dejure.org/1975,144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Billigkeit - Säumniszuschläge - Überschuldung - Zahlungsunfähigkeit - Abwälzbare Steuern - Billigkeitserweis - Ermessen - Ermessensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 131; StSäumG § 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 87
  • DB 1975, 2212
  • BStBl II 1975, 727
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.02.1973 - V R 152/69

    Voraussetzungen für Erlaß wegen sachlicher Unbilligkeit

    Auszug aus BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72
    a) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH, die durch den Beschluß des Gemeinsamen Senats im Ergebnis als zutreffend bestätigt worden ist, kann Erlaß oder Erstattung aus s a c h l i c h e n Billigkeitsgründen nur gewährt werden, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (Urteil vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466).

    Die Erhebung von nach diesem Zeitpunkt entstandenen Säumniszuschlägen ist daher mit dem Sinn und Zweck des StSäumG nicht vereinbar (vgl. das zitierte BFH-Urteil V R 152/69; Tipke-Kruse, a. a. O., Vorbemerkung 3 zum StSäumG).

  • BFH, 17.01.1964 - I 256/59 U

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 1952 und

    Auszug aus BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind sie vielmehr ein Druckmittel eigener Art, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll (Urteil vom 21. September 1973 III R 153, 154/72, BFHE 110, 318, BStBl II 1974, 17, und die dort zitierte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 17. Januar 1964 I 256/59 U, BFHE 79, 385, BStBl III 1964, 371).
  • BFH, 10.05.1972 - II 57/64

    Selbstbindung der Verwaltung - Wirkung zugunsten des Steuerpflichtigen - Erlaß -

    Auszug aus BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72
    Eine wirtschaftliche Notlage kann vielmehr regelmäßig nur dann einen Billigkeitserweis rechtfertigen, wenn sie durch die Steuerfestsetzung selbst verursacht worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1972 II 57/64, BFHE 105, 458, BStBl II 1972, 649).
  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und

    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen setzt voraus, daß ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).

    Als mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht mehr vereinbar und als einen zwingenden Erlaßgrund wegen sachlicher Unbilligkeit hat der BFH die Erhebung von Säumniszuschlägen insbesondere dann angesehen, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Zahlung ihren Sinn verliert (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727; vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung sind Säumniszuschläge ein Druckmittel eigener Art, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll (BFH-Urteil vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).

  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Mit der Klage machte der Kläger weiterhin unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. April 1975 VII R 54/72 (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727) geltend, die Säumniszuschläge seien aus Billigkeit zu erlassen, weil er zweifelsfrei überschuldet und zahlungsunfähig gewesen sei.

    Der Bundesfinanzhof (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727) habe bislang nicht definiert, was unter Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu verstehen sei.

    Oberfinanzdirektion und Finanzgericht haben die Möglichkeit des Erlasses der Säumniszuschläge unter Berufung auf das Urteil vom 22. April 1975 VII R 54/72 (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727) verneint, ohne auf die Auswirkungen des Vollstreckungsaufschubs einzugehen.

    Diese Auffassung verkennt, daß die vorgenannten Entscheidungen Fälle betrafen, in denen die für den Steuerpflichtigen ungünstigsten wirtschaftlichen Voraussetzungen festgestellt (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727) oder Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben waren (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

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