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   BFH, 12.06.1975 - V R 42/74   

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https://dejure.org/1975,750
BFH, 12.06.1975 - V R 42/74 (https://dejure.org/1975,750)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1975 - V R 42/74 (https://dejure.org/1975,750)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1975 - V R 42/74 (https://dejure.org/1975,750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge - Eintritt der Berichtigungspflicht - Änderung der Bemessungsgrundlage - Fälligkeit - Vorsteuerabzug - Voranmeldung - Jahreserklärung - Pflichtwidrig unterlassene Berichtigung - Konkursvorrecht - Konkurseröffnung

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  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 201
  • DB 1975, 1780
  • BStBl II 1975, 755
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1955 - III ZR 181/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 12.06.1975 - V R 42/74
    Diese Gesetzesauslegung, nach der schon der Bundesgerichtshof (BGH) durch Urteil vom 18. November 1955 III ZR 181/54 (BStBl I 1956, 381) den Streit über das Konkursvorrecht einer Steuerforderung auf der Grundlage des nach seinem Regelungsinhalt dem § 18 Abs. 2 und 3 UStG 1967 entsprechenden § 13 Abs. 1 und 2 UStG 1951 entschieden hat, ergibt sich aus den Erwägungen dieses Urteils, denen der Senat beitritt.
  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

    Entscheidend ist nicht der Entstehungszeitpunkt für die Steuer (§ 13 UStG 1973) oder für den Anspruch auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755), sondern der Zeitpunkt, in dem die für den Vorsteuerrückforderungsanspruch maßgebenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sind (BFH-Urteile vom 2. Februar 1978 V R 128/76, BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483, und vom 29. März 1984 IV R 271/83, BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602).

    Der Steuerschuld, die sich aus der hiernach entstehenden Berichtigungspflicht des Unternehmers ergibt, steht der entsprechende Rückforderungsanspruch des FA gegenüber (vgl. Urteil in BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755).

  • BFH, 04.05.2004 - VII R 45/03

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Wird über das Vermögen des Steuerschuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, so werden also --vorbehaltlich spezieller steuergesetzlicher Fälligkeitsbestimmungen-- die in diesem Zeitpunkt entstandenen Steuerforderungen des FA fällig, ohne dass es dafür ihrer Festsetzung oder Feststellung durch Verwaltungsakt oder einer Anmeldung der Forderung zur Tabelle bedürfte (für die ehemalige Konkursordnung hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Anmeldung offenbar anders, jedoch beiläufig das BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755).
  • BGH, 19.07.2007 - IX ZR 81/06

    Aufrechnung durch den Bund mit dem Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer;

    Der Vorsteuerrückforderungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, bei dem es sich um eine unselbstständige Besteuerungsgrundlage des Voranmeldungszeitraums handelt (Klenk in Sölch/Ringleb, UStG § 17 Rn. 110), entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 2 UStG), in dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat (vgl. BFHE 116, 201, 204; 150, 211, 212).
  • BFH, 08.03.2012 - V R 30/09

    Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen

    (1) Nach dem auch im Umsatzsteuerrecht geltenden Abschnittsprinzip (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755; vom 25. November 1976 V R 98/71, BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448; vom 27. Juni 1991 V R 106/86, BFHE 165, 304, BStBl II 1991, 860; vom 18. Juni 1993 V R 101/88, BFH/NV 1994, 746) werden alle steuerrechtlich erheblichen Vorgänge für diesen Besteuerungszeitraum erfasst, ohne dass grundsätzlich eine Bindung an die Beurteilung in einem vorangegangenen Besteuerungszeitraum besteht oder für einen folgenden Besteuerungszeitraum eintritt (BFH-Urteil in BFHE 165, 304, BStBl II 1991, 860, unter II.1.; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch § 211a Rz 1).
  • BFH, 08.10.1997 - XI R 25/97

    Bevorrechtigung von Steueransprüchen

    Ein Vorsteuerrückzahlungsanspruch entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist (Anschluß an BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755).

    Mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums Oktober 1992 ist ein selbständiger Anspruch auf Rückzahlung der Vorsteuer entstanden (BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755; vgl. auch BFH in BFHE 150, 211 , BStBl II 1987, 691 , für einen Fall, in dem der Anspruch auf Vorsteuerrückforderung erst nach Konkurseröffnung entstanden ist).

  • BFH, 16.07.1987 - V R 80/82

    Der Anspruch auf Rückforderung von vor Konkurseröffnung abgezogenen

    Dem BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 V R 42/74 (BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755) ist Abweichendes nicht zu entnehmen; nach dem dort zur Entscheidung stehenden Sachverhalt war der Vorsteuerrückforderungsanspruch bereits vor Konkurseröffnung entstanden gewesen und erst infolge der Anmeldung zur Konkurstabelle fällig geworden.

    Der erkennende Senat bleibt bei der im Urteil in BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755 vertretenen Auffassung, daß der Anspruch auf Rückforderung abgezogener Vorsteuern übereinstimmend mit der in § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967/1973 enthaltenen Regelung für den Steueranspruch mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat.

  • BFH, 24.08.1995 - V R 55/94

    1. Vorsteuerberichtigungsanspruch im Konkurs bei Kündigung eines

    Nach den Urteilen vom 12. Juni 1975 V R 42/74 (BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755) und vom 13. November 1986 V R 59/79 (BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226) entsteht der Anspruch auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts gemäß § 17 UStG 1967 und 1973 im Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit des Entgelts und nicht bereits im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs durch den Leistungsempfänger.
  • BFH, 29.01.1987 - V R 53/76

    Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des

    Sowohl die in der Vorschrift festgelegte Berichtigungspflicht als auch der hinter ihr stehende gesetzliche Steuerminderungsanspruch (s. hierzu BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755, für die entsprechende Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei einer Entgeltänderung) betreffen ausschließlich diejenigen Fälle, in denen die Änderung der Bemessungsgrundlage nach dem durch § 13 Abs. 1 UStG 1967 geregelten Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuerschuld eingetreten ist.
  • BFH, 08.05.2020 - V B 95/18

    Rechtsfortbildung, Umsatzsteuerberichtigung, Berichtigungspflicht, Wahlrecht,

    Entgegen der Ansicht der Klägerin entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass sowohl eine Verpflichtung zur Vornahme der Vorsteuerberichtigung als auch eine Verpflichtung zur Vornahme der Umsatzsteuerberichtigung besteht (Senatsurteile vom 30.11.1995 - V R 57/94, BFHE 179, 453, BStBl II 1996, 206, unter II.2.a zur Berichtigungspflicht von Steuerbetrag und Vorsteuerabzug; vom 13.11.1986 - V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226, unter II.2.b zur Berichtigungspflicht des Unternehmers, und vom 12.06.1975 - V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755 zur Berichtigung der Vorsteuer, vgl. Leitsatz 1: "Eintritt der Berichtigungspflicht").
  • BFH, 12.10.1994 - XI R 78/93

    Die Voraussetzungen für den Anspruch des FA auf Berichtigung der Vorsteuer gegen

    Während der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (allgemein) in § 13 Abs. 1 UStG 1980 geregelt ist, trifft § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG 1980 für den Fall der Änderung der Bemessungsgrundlage und - über § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980 - für den Fall der Berichtigung eines zu Unrecht ausgewiesenen höheren Steuerbetrags eine eigenständige Regelung, nach der die Voraussetzungen für die Ansprüche aus den Berichtigungen (erst) mit den Berichtigungen erfüllt sind und verfahrensrechtlich für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen sind, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten bzw. die Berichtigung der Rechnung vorgenommen worden ist (dazu vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755; vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226).
  • OLG Celle, 19.02.2004 - 14 U 134/03

    Wirksamkeit einer Abtretung; Fälligkeit eines Anspruchs einer Steuerbehörde auf

  • BFH, 11.05.2000 - VII B 258/99

    Haftung - Geschäftsführer einer GmbH - Lohnsteuer - Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BFH, 07.10.1987 - V R 147/81

    Aufhebung eines Feststellungsbescheids mangels Feststellungsinteresses des

  • BGH, 13.11.1986 - V ZR 59/79

    Finanzamt - Rückzahlung - Vorsteuer - Konkursforderung - Gemeinschuldner -

  • BFH, 21.04.1987 - V B 73/86

    Berichtigung eines Vorsteuerabzugs bei Uneinbringlichkeit des vereinbarten

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