Rechtsprechung
   BFH, 22.07.1975 - VIII R 64/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1041
BFH, 22.07.1975 - VIII R 64/70 (https://dejure.org/1975,1041)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1975 - VIII R 64/70 (https://dejure.org/1975,1041)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1975 - VIII R 64/70 (https://dejure.org/1975,1041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,1041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsfinanzamt - Einheitliche Gewinnfeststellung - Gesonderte Gewinnfeststellung - Veräußerungsgewinn für Kommanditanteil - Zeitpunkt des Zuflusses - Wohnsitzfinanzamt - Bindungswirkung der Festsetzung - Nachträgliche gewerbliche Einkünfte - Darlehnsrückzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 215 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 455
  • DB 1976, 83
  • BStBl II 1975, 866
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.03.1961 - VI 67/60 U

    Bindungswirkung von steuerlichen Festsetzungen eines Betriebsfinanzamtes bzgl.

    Auszug aus BFH, 22.07.1975 - VIII R 64/70
    Diese Bindung gelte nicht nur für das Jahr der Feststellung, sondern auch für die Folgejahre (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 17. März 1961 VI 67/60 U, BFHE 73, 441, BStBl III 1961, 427).

    Auch aus dem Urteil des BFH VI 67/60 U, auf das sich das FG zur Stützung seiner Ansicht bezogen hat, läßt sich eine gegenteilige Auffassung nicht herleiten.

  • BFH, 23.01.1964 - IV 85/62 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 22.07.1975 - VIII R 64/70
    Da die Frage, ob ein Veräußerer die Ratenzahlung zu seiner Versorgung vereinbart hat oder ob es sich um echte Kaufpreisraten handelt, weitgehend auf tatsächlichem Gebiet liegt (Urteile des BFH vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192, und vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239) und dem BFH als Revisionsgericht diese auf tatsächlichem Gebiet liegende Würdigung nicht gestattet ist, mußte die Sache an das FG zurückverwiesen werden, damit es diese noch nachholt.
  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 39/67

    Beschwer - Festsetzung zu niedriger Steuer - Auswirkung zu Ungunsten

    Auszug aus BFH, 22.07.1975 - VIII R 64/70
    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung es auch zugelassen, sich gegen eine zu niedrige Steuerfestsetzung zu wehren, wenn mit einer gewissen Sicherheit hierdurch Nachteile bei späteren Veranlagungen zu befürchten sind (vgl. Urteil des BFH vom 12. Dezember 1972 VIII R 39/67, BFHE 108, 278, BStBl II 1973, 323).
  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 22.07.1975 - VIII R 64/70
    Da die Frage, ob ein Veräußerer die Ratenzahlung zu seiner Versorgung vereinbart hat oder ob es sich um echte Kaufpreisraten handelt, weitgehend auf tatsächlichem Gebiet liegt (Urteile des BFH vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192, und vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239) und dem BFH als Revisionsgericht diese auf tatsächlichem Gebiet liegende Würdigung nicht gestattet ist, mußte die Sache an das FG zurückverwiesen werden, damit es diese noch nachholt.
  • BFH, 13.12.1962 - IV 458/60
    Auszug aus BFH, 22.07.1975 - VIII R 64/70
    Das trifft auch dann zu, wenn aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft ein Gesellschafter ausscheidet (vgl. Urteil des BFH vom 13. Dezember 1962 IV 458/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 215, Rechtsspruch 45, unter Ablehnung der entgegengesetzten Meinung des RFH).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

    Insbesondere wird mit dem Feststellungsbescheid keine verbindliche Aussage über die steuerrechtliche Qualifikation der nicht erfassten und in späteren Wirtschaftsjahren (Veranlagungszeiträumen) zufließenden Einnahmen getroffen (Senatsurteil vom 22. Juli 1975 VIII R 64/70, BFHE 116, 455, BStBl II 1975, 866).
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 10/07

    Vorgezogene Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters -

    Der Senat kann somit offenlassen, ob die nämliche rechtliche Würdigung (kein Ansatz eines Betriebsaufgabe- oder Veräußerungsgewinns aufgrund der Umstrukturierung) sich bereits daraus ergibt, dass dem bestandskräftigen Gewinnfeststellungsbescheid 2001 lediglich ein laufender Verlust zugrunde liegt, dieser Bescheid Bindungswirkung für die Feststellung des verrechenbaren Verlusts zum 31. Dezember 2001 (dazu BFH-Urteil vom 22. Juni 2006 IV R 31, 32/05, BFHE 214, 239) und damit mittelbar gemäß § 15a Abs. 4 Sätze 2 und 4 EStG auch für dessen Feststellung zum 31. Dezember 2002 entfaltet (vgl. zur grundsätzlichen Beschränkung der Bindungswirkung von Gewinnfeststellungsbescheiden auf das nämliche Wirtschaftsjahr BFH-Urteile vom 22. Juli 1975 VIII R 64/70, BFHE 116, 455, BStBl II 1975, 866, und vom 14. Mai 2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532).
  • BFH, 09.12.1987 - I R 1/85

    Ansatz eines Verlustes im Körperschaftsteuerbescheid des Entstehungsjahres hat

    Von diesem Grundsatz gilt nur dann eine Ausnahme, wenn der Verlust durch einen eigenständigen Verwaltungsakt gesondert festgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 17. März 1961 VI 67/60 U, BFHE 73, 441, BStBl III 1961, 427; vom 22. Juli 1975 VIII R 64/70, BFHE 116, 455, BStBl II 1975, 866; vom 11. März 1970 I 91/65, BFHE 99, 169, BStBl II 1970, 588).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht