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BFH, 01.10.1975 - I R 243/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Abbruch eines wirtschaftlich verbrauchten Gebäudes - Errichtung eines neuen Gebäudes - Abstandszahlung - Dinglich Wohnberechtigter - Aufgabe des Wohnrechts - Vorzeitige Räumung - Herstellungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abstandszahlungen für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts als Herstellungskosten eines Gebäudes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 117, 153
- DB 1976, 273
- BStBl II 1976, 153
- BStBl II 1976, 184
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03
Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten als Herstellungskosten
Entsprechend gehören die Aufwendungen für die Ablösung eines dinglichen Nutzungsrechts im Jahr der Fertigstellung zu den Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes, wenn sie im erforderlichen Veranlassungszusammenhang mit dem Abbruch eines Altgebäudes und der Errichtung des neuen Gebäudes geleistet werden (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1975 I R 243/73, BFHE 117, 153, BStBl II 1976, 184). - BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01
Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks
Der BFH hat nämlich Abstandszahlungen an Nutzungsberechtigte, die im Anschluss an einen Grundstückserwerb geleistet werden, um ein neues Gebäude errichten zu können, als Herstellungskosten des neuen Gebäudes beurteilt (u.a. BFH-Beschluss in BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620, unter D. II. 2. a; BFH-Urteile vom 9. Februar 1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451, unter 3. a; vom 1. Oktober 1975 I R 243/73, BFHE 117, 153, BStBl II 1976, 184;… Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 6 Rdnr. B 600 "Abstandszahlungen"). - BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels; Bedeutung der …
Damit ist der enge wirtschaftliche Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Gebäudes gegeben, so daß die Abfindungsbeträge in den Herstellungskosten des neuen Gebäudes aufgehen (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1975 I R 243/73, BFHE 117, 153, BStBl II 1976, 184). - FG München, 14.08.2001 - 13 V 2435/01
Abstandszahlungen an den Mieter als Herstellungsten eines neu errichteten …
Der Abfindungsbetrag zählt daher zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes (vgl. BFH-Urteile vom 01.10.1975 I R 243/73, BStBl II 1976, 184). - FG Hessen, 29.09.1997 - 4 K 2488/93 Die Verwaltung hatte sich damals auf der Grundlage des Abschn. 33 EStR in Abschn. 33 a Abs. 1 Nr. 7 EStR 1984 (jetzt H 33 a EStR ) der Rechtsprechung des BFH aus der Zeit vor § 255 HGB angeschlossen, wonach Abstandszahlungen, die an Mieter geleistet wurden, um ein Gebäude errichten zu können, zu den Herstellungskosten des Gebäudes gehörten, und zwar wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit der Gebäudeerrichtung (Urteil vom 9. Februar 1983 - I R 29/79, BStBl II 1983, 451 , BFHE 138, 63 ; vom 1. Oktober 1975 - I R 243/73, BStBl II 1976, 184, BFHE 117, 153 ).