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   BFH, 06.04.1976 - VIII R 184/72   

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https://dejure.org/1976,630
BFH, 06.04.1976 - VIII R 184/72 (https://dejure.org/1976,630)
BFH, Entscheidung vom 06.04.1976 - VIII R 184/72 (https://dejure.org/1976,630)
BFH, Entscheidung vom 06. April 1976 - VIII R 184/72 (https://dejure.org/1976,630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Rente - Ermittlung des Ertragsanteils - Rentennachzahlungen - Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs - Zufluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 11 Abs. 1, § 22 Nr. 1 lit. a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begriff "Beginn der Rente" für die Ermittlung des Ertragsanteils bei Rentennachzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 467
  • DB 1976, 1845
  • BStBl II 1976, 452
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 93/70

    Altersruhegeld - Steuerfreie Geldrente - Erforderliche Versicherungszeiten -

    Auszug aus BFH, 06.04.1976 - VIII R 184/72
    Das hat der Senat auch schon für Rentennachzahlungen aus der Angestelltenversicherung entschieden (vgl. Urteil des BFH vom 26. August 1975 VIII R 93/70, BFHE 116, 547, BStBl II 1975, 884, und die dort angegebenen Entscheidungen).
  • FG Hessen, 28.05.2018 - 7 K 2456/14

    Anwendung des Ertragsanteils von 20 % auf den gesamten Steigerungsbetrag

    a) Als "Beginn der Rente" i.S. der Tabellen in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG ist der Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs anzusehen; dies ist der Zeitpunkt, von dem an die Rente versicherungsrechtlich zu laufen beginnt (BFH, Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BStBl II 2006, 228; Urteil vom 6. April 1976 VIII R 184/72, BStBl II 1976, 452).
  • BFH, 31.08.2022 - X R 29/20

    Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente

    Hierzu hat der BFH entschieden, dass als "Beginn der Rente" der Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs --also die Erfüllung seiner Voraussetzungen-- anzusehen ist (BFH-Urteile vom 06.04.1976 - VIII R 184/72, BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452, m.w.N.; vom 30.09.1980 - VIII R 13/79, BFHE 132, 26, BStBl II 1981, 155, und vom 14.11.2001 - X R 90/98, BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191, unter II.1.b).

    Damit war auch in der genannten Entscheidung für den Senat nicht etwa die erste tatsächliche Zahlung (also der Zufluss), sondern eine rechtliche Betrachtung der Anspruchsvoraussetzungen maßgebend (so ausdrücklich bereits das insoweit grundlegende BFH-Urteil in BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452; kritisch zum vorinstanzlichen Urteil auch Schüler-Täsch in Herrmann/Heuer/Raupach, § 22 EStG Rz 169).

    Zudem hat der BFH entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 GG nicht dadurch verletzt wird, dass bei einer Rentennachzahlung --unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses des Nachzahlungsbetrags und dem erstmaligen Einsetzen laufender Zahlungen-- auf den Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs abgestellt wird, weil Fälle rechtzeitiger und verspäteter Antragstellung voneinander verschieden sind und daher auch zu verschiedenen steuerlichen Folgen führen können (BFH-Urteil in BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452).

  • BFH, 22.01.1991 - X R 97/89

    Ertragsanteil einer mehrfach hintereinander auf Zeit bewilligten

    Der "Beginn der Rente" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle des § 22 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) bzw. der "Beginn des Rentenbezugs" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle des § 55 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV -) ist die Entstehung des Rentenanspruchs (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. April 1976 VIII R 184/72, BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452).

    Für den "Beginn der Rente" kommt es nicht darauf an, wann die Rente bewilligt und gezahlt wird (BFH-Urteile vom 26. August 1975 VIII R 93/70, BFHE 116, 547, BStBl II 1975, 884, mit weiteren Nachweisen; in BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452) oder ob einzelne Rentenansprüche z. B. wegen Verjährung (BFH-Urteil vom 30. September 1980 VIII R 13/79, BFHE 132, 26, BStBl II 1981, 155) oder wegen verspäteter Antragstellung nicht gezahlt werden.

  • BFH, 14.11.2001 - X R 90/98

    Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ist

    Der "Beginn der Rente" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG) bzw. der "Beginn des Rentenbezugs" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle des § 55 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV--) ist der Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs (Urteil des BFH vom 6. April 1976 VIII R 184/72, BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452).

    Weiterhin kommt es für den "Beginn der Rente" nicht darauf an, wann die Rente beantragt und bewilligt wird und wann sie i.S. des § 11 EStG zufließt (BFH-Urteile in BFHE 116, 547, BStBl II 1975, 884; in BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452).

  • BFH, 16.09.2004 - X R 25/01

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort

    Als "Beginn der Rente" ist dabei der Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs anzusehen (BFH-Urteil vom 6. April 1976 VIII R 184/72, BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.09.2020 - 2 K 159/19

    Besteuerungsanteil der Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk - "Jahr

    In den Urteilen vom 30. September 1980 (VIII R 13/79, BStBl. II 1981, 155) und 6. April 1976 (VIII R 184/72, BStBl. II 1976, 452) zu § 22 EStG alter Fassung hat der BFH unter dem "Beginn der Rente" den Zeitpunkt verstanden, in dem der Rentenanspruch entstanden ist.
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Nur auf diese Weise können "der Kapitalwert der Rente für die gesamte Dauer des Rentenbezugs" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 2 EStG) und - nach dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drucks. II/481, S. 87) - ein einziger, auf den Beginn der Rente abstellender Ertragsanteil ermittelt werden (BFH-Urteil vom 6. April 1976 VIII R 184/72, BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452).
  • BFH, 31.08.2022 - IX R 29/20

    Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente

    Hierzu hat der BFH entschieden, dass als "Beginn der Rente" der Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs --also die Erfüllung seiner Voraussetzungen-- anzusehen ist (BFH-Urteile vom 06.04.1976 - VIII R 184/72, BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452, m.w.N.; vom 30.09.1980 - VIII R 13/79, BFHE 132, 26, BStBl II 1981, 155, und vom 14.11.2001 - X R 90/98, BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191, unter II.1.b).

    22 Damit war auch in der genannten Entscheidung für den Senat nicht etwa die erste tatsächliche Zahlung (also der Zufluss), sondern eine rechtliche Betrachtung der Anspruchsvoraussetzungen maßgebend (so ausdrücklich bereits das insoweit grundlegende BFH-Urteil in BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452; kritisch zum vorinstanzlichen Urteil auch Schüler-Täsch in Herrmann/Heuer/Raupach, § 22 EStG Rz 169).

    31 Zudem hat der BFH entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 GG nicht dadurch verletzt wird, dass bei einer Rentennachzahlung --unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses des Nachzahlungsbetrags und dem erstmaligen Einsetzen laufender Zahlungen-- auf den Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs abgestellt wird, weil Fälle rechtzeitiger und verspäteter Antragstellung voneinander verschieden sind und daher auch zu verschiedenen steuerlichen Folgen führen können (BFH-Urteil in BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452).

  • FG München, 29.06.2006 - 6 K 1586/04

    Grundlagenfunktion von Rentenbescheiden; Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente;

    Im BFH-Urteil vom 6.4.1976 VIII R 184/72 (BStBl II 1976, 452 ), auf das das Urteil vom 22.1.1991 in BStBl II 1991, 686 verweist, heißt es, als Beginn der Rente sei der Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs zu verstehen.

    Auch unter Zugrundelegung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 6.4.1976 in BStBl II 1976, 452 ist somit im Streitfall als ertragsteuerlicher Rentenbeginn der sozialrechtlich maßgebliche heranzuziehen.

  • BFH, 05.09.2001 - X R 40/98

    Ertragsanteil einer Invalidenrente nach DDR-Recht

    Der "Beginn der Rente" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG) bzw. der "Beginn des Rentenbezugs" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle des § 55 Abs. 2 EStDV) ist der Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs (BFH-Urteil vom 6. April 1976 VIII R 184/72, BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452).
  • BFH, 12.07.1989 - X R 33/86

    Wiederauflebende Witwen-/Witwerrente keine neue Leibrente

  • BFH, 22.01.1991 - X R 56/90

    Vorgezogenes Knappschaftsruhegeld als lebenslängliche Leibrente

  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 13/79

    Begriff "Beginn der Rente" für die Ermittlung des Ertragsanteils bei Verjährung

  • FG Düsseldorf, 21.07.1998 - 11 K 7764/94

    Besteuerung des Knappschaftsruhegeldes als abgekürzte Leibrente; Umwandlung des

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Rechtsprechung
   BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75   

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https://dejure.org/1976,1016
BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75 (https://dejure.org/1976,1016)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1976 - VI B 85/75 (https://dejure.org/1976,1016)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1976 - VI B 85/75 (https://dejure.org/1976,1016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mittagsheimfahrt - Körperbehinderter - Allgemeine Kosten der Lebenshaltung - Lebenshaltungskosten - Erweiterung des Begriffes - Wohnung - Arbeitsstätte

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Mittagsheimfahrten sind auch bei Körperbehinderten Kosten der Lebenshaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 465
  • DB 1976, 1314
  • BStBl II 1976, 452
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.04.1970 - VI R 250/68

    Aufwendungen für Mittagsheimfahrten - Körperbehinderter - Werbungskosten -

    Auszug aus BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
    Die Kosten für die mittäglichen Heimfahrten seien auch bei ärztlicher Verordnung Kosten der privaten Lebensgestaltung (Urteil des BFH vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680).

    Diese Frage sei im BFH-Urteil VI R 250/68 offengelassen worden.

    Zwar hat der Senat im Urteil VI R 250/68 die Frage offengelassen, ob bei Körperbehinderten i. S. des § 9 Abs. 2 Nr. 2 EStG die Kosten ärztlich verordneter Mittagsheimfahrten Werbungskosten sind, da es im dort entschiedenen Fall nicht darauf ankam.

  • BFH, 15.07.1966 - VI B 2/66
    Auszug aus BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
    Eine Rechtssache hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628; vom 20. September 1966 VI B 23/66, BFHE 87, 27) grundsätzliche Bedeutung, wenn an einer Sachentscheidung des BFH über die streitige Rechtsfrage unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung oder der einheitlichen Rechtsanwendung ein allgemeines Interesse besteht.
  • BFH, 04.07.1975 - VI R 30/73

    Aufwendungen für Mittagsheimfahrten weiterhin auch dann nicht als

    Auszug aus BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
    Inzwischen hat aber der Senat im Urteil vom 4. Juli 1975 VI R 30/73 (BFHE 116, 356, BStBl II 1975, 738) nochmals betont, daß Mittagsheimfahrten den allgemeinen Kosten der Lebenshaltung zuzurechnen sind.
  • BFH, 20.09.1966 - VI B 23/66

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in Bezug auf Zulassung einer Revision

    Auszug aus BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
    Eine Rechtssache hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628; vom 20. September 1966 VI B 23/66, BFHE 87, 27) grundsätzliche Bedeutung, wenn an einer Sachentscheidung des BFH über die streitige Rechtsfrage unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung oder der einheitlichen Rechtsanwendung ein allgemeines Interesse besteht.
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
    Dieses Interesse ist nicht erst dann zu verneinen, wenn bereits eine gefestigte Rechtsprechung zu der streitigen Rechtsfrage vorliegt, sondern die Rechtsfrage kann schon dann nicht mehr klärungsbedürftig sein, wenn von vornherein die Antwort praktisch außer Zweifel steht (vgl. Beschluß des Bundessozialgerichts vom 4. Juni 1975 11 BA 4/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1976 S. 127).
  • BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78

    Kfz-Unfallkosten, die auf der Fahrt zur Esseneinnahme während der Arbeitszeit

    Auch die Berufung des FA auf die Rechtsprechung des BFH, nach der Aufwendungen für Mittagsheimfahrten grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern Kosten der privaten Lebensgestaltung sind (vgl. z.B. Urteile vom 28. Januar 1966 VI 66/65, BFHE 85, 224, BStBl III 1966, 291; vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680; Beschluß vom 2. April 1976 VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452), geht fehl.

    Die Aufwendungen für Mittagsheimfahrten eines Arbeitnehmers mit seinem eigenen PKW dürfen schon deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden, weil dem die Spezialregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG entgegensteht, wonach bei Benutzung eines eigenen PKW höchstens eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Arbeitstag mit dem Pauschbetrag von 0, 36 DM je Entfernungskilometer berücksichtigt werden kann (BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452; BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09

    Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für

    (1) Ebenso wie das Mittagessen selbst gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zum Bereich der privaten Lebensführung auch die Fahrten zur Wohnung, um dort das Mittagessen einzunehmen (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 13. Dezember 1962 - IV 10/61 S, BFHE 76, 255, BStBl III 1963, 91, vom 2. April 1976 - VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452, und vom 18. Dezember 1992 - VI R 36/92, BFHE 170, 375, BStBl II 1993, 505); der dafür anfallende Aufwand wäre daher beim Kläger - wenn er ihn denn, etwa durch Verwendung seines eigenen Privatwagens, selbst zu tragen gehabt hätte - gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten steuerlich abziehbar gewesen.
  • BFH, 18.12.1992 - VI R 36/92

    Fahrt von Arbeitsstätte zu Kantine nicht als Werbungskosten absetzbar

    Ebenso wie das Mittagessen selbst gehören nach der Rechtsprechung des BFH zum Bereich der Lebensführung auch die Fahrten zur Wohnung um dort das Mittagessen einzunehmen (vgl. z. B. Urteil vom 13. Dezember 1962 IV 10/61 S, BFHE 76, 255, BStBl III 1963, 91; Beschluß vom 2. April 1976 VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452).
  • BFH, 02.12.1977 - VI R 8/75

    Tatsächliche Aufwendungen i. S. des § 9 Abs. 2 EStG sind auch Kosten für sogen.

    Der Sachverhalt liegt hier anders als in den Fällen der - zusätzlichen - mittäglichen Heimfahrten, deren Kosten der Senat auch bei Körperbehinderten in ständiger Rechtsprechung nicht als Werbungskosten anerkannt hat (so zuletzt Beschluß vom 2. April 1976 VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452, mit Hinweisen auf die einschlägigen Urteile vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680, und vom 4. Juli 1975 VI R 30/73, BFHE 116, 356, BStBl II 1975, 738).
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