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   BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75   

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https://dejure.org/1976,25
BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75 (https://dejure.org/1976,25)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1976 - IV R 101/75 (https://dejure.org/1976,25)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - IV R 101/75 (https://dejure.org/1976,25)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens - Buchführung - Betriebliche Veranlassung - Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 164
  • DB 1976, 1605
  • BStBl II 1976, 562
 
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Wird zitiert von ... (141)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75
    Grundsätzlich läßt sich die Frage, welche der Parteien des Rechtsstreits die objektive Beweislast (Feststellungslast) trifft, d. h. welcher der Parteien es zum Nachteil gereicht, wenn nicht festzustellen ist, ob bestimmte rechtserhebliche Tatsachen gegeben sind, nur von Fall zu Fall unter Würdigung der einschlägigen Rechtsnormen und ihrer Zweckbestimmung beantworten (Urteile des BFH vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156/164--165, BStBl II 1971, 220; vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129/134, BStBl II 1969, 550).

    b) der Steuerpflichtige mit der objektiven Beweislast für diejenigen Tatsachen belastet ist, die eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begründen oder den Steueranspruch aufheben oder einschränken (BFH-Urteil V R 71/67; Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., FGO § 96 Tz. 15).

  • FG Hamburg, 17.02.1975 - III 43/73
    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75
    Das FG führte aus (Urteil vom 17. Februar 1975 III 43/73, EFG 1975, 297), es habe nicht feststellen können, daß die Ausgaben betrieblich veranlaßt gewesen seien.
  • BFH, 20.05.1969 - II 25/61

    Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung -

    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75
    Grundsätzlich läßt sich die Frage, welche der Parteien des Rechtsstreits die objektive Beweislast (Feststellungslast) trifft, d. h. welcher der Parteien es zum Nachteil gereicht, wenn nicht festzustellen ist, ob bestimmte rechtserhebliche Tatsachen gegeben sind, nur von Fall zu Fall unter Würdigung der einschlägigen Rechtsnormen und ihrer Zweckbestimmung beantworten (Urteile des BFH vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156/164--165, BStBl II 1971, 220; vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129/134, BStBl II 1969, 550).
  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht trägt letzten Endes derjenige, der sich zur Ableitung bestimmter Rechtsfolgen auf das Vorhandensein eines Gewerbebetriebs beruft (BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 98/73, BFHE 122, 462, BStBl II 1977, 728 und vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Die Klägerin habe den ihr obliegenden Beweis (BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562) nicht erbracht, daß sie die Allgemeinheit selbstlos fördere.

    Entsprechend den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts trägt zwar der Steuerpflichtige in der Regel die objektive Feststellungslast für diejenigen Tatsachen, die eine Steuerbefreiung begründen oder zu einer Steuerermäßigung führen (vgl. BFH-Urteil IV R 101/75).

  • FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14

    Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen - Anforderungen an die

    Für Tatsachen, mit denen eine steuerliche Vergünstigung begehrt wird, trägt grundsätzlich der Steuerpflichtige die objektive Feststellungslast (BFH vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1575; vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BStBl II 1976, 562).
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