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   BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73   

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https://dejure.org/1976,192
BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73 (https://dejure.org/1976,192)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73 (https://dejure.org/1976,192)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 1976 - 1 BvR 2328/73 (https://dejure.org/1976,192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz - Abzug gezahlter Vermögensteuer - Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 50 Abs. 1 EStG 1961

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Der Ausschluß des Abzugs gezahlter Vermögensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 43, 1
  • DB 1976, 2236
  • BStBl II 1977, 190
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.10.1968 - 1 BvF 3/65

    Gesellschaftssteuer

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73
    Die in diesen besonders gelagerten Fällen aufgetretene Ungleichheit muß jedoch in Kauf genommen werden, da gerade die in einer Vielzahl von Fällen zu handhabenden Steuergesetze typisieren müssen, um praktikabel zu sein (BVerfGE 24, 174 2) [183] mit weiteren Nachweisen).

    2) BStBl 1968 II S. 762.

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73
    Daraus folgt jedoch noch nicht die Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 50 Abs. 1 Satz 2 und 5 EStG 1961; auch in Härtefällen dieser Art bestand und besteht nach § 131 Abs. 1 AO die Möglichkeit, gegebenenfalls sogar die verfassungsmäßige Pflicht, Abgaben zu erlassen (vgl. BVerfGE 16, 147 [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56] [177]; 21, 54 3) [71]; 31, 8 [26]; 32, 78 4) [86]; 38, 61 [95]).

    3) BStBl 1967 III S. 743.

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73
    Das aus dieser Norm folgende Grundrecht steht auch dem nicht im Inland ansässigen Beschwerdeführer zu, da es "allen Menschen" die Gleichbehandlung vor dem Gesetz garantiert (vgl. BVerfGE 23, 98 [104]; 30, 409 [412]).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73
    Das aus dieser Norm folgende Grundrecht steht auch dem nicht im Inland ansässigen Beschwerdeführer zu, da es "allen Menschen" die Gleichbehandlung vor dem Gesetz garantiert (vgl. BVerfGE 23, 98 [104]; 30, 409 [412]).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73
    Das aus dem Vermögen stammende Einkommen wird in der Finanzwissenschaft als "fundiertes" Einkommen angesehen, dem eine höhere Steuerkraft beizumessen sei (vgl. BVerfGE 13, 331 1) [348]).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73
    Daraus folgt jedoch noch nicht die Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 50 Abs. 1 Satz 2 und 5 EStG 1961; auch in Härtefällen dieser Art bestand und besteht nach § 131 Abs. 1 AO die Möglichkeit, gegebenenfalls sogar die verfassungsmäßige Pflicht, Abgaben zu erlassen (vgl. BVerfGE 16, 147 [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56] [177]; 21, 54 3) [71]; 31, 8 [26]; 32, 78 4) [86]; 38, 61 [95]).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Die durch die Entwicklung von - in Vergangenheitswerten fixierten - Einheitswerten und - zeitgerecht mitschreitenden - gemeinen Werten entstandene Verschiedenheit der Besteuerung von einheitswertgebundenem und nicht einheitswertgebundenem Vermögen hat der Bundesfinanzhof als oberstes Fachgericht in den von dem vorlegenden Gericht angeführten Entscheidungen eingehend belegt; auch das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit dieser Verschiedenheit auseinandergesetzt (vgl. BVerfGE 23, 242 [254 f.]; 41, 269 [281]; 43, 1 [7]; 65, 160 [170]; nunmehr auch BVerfGE 89, 329 [339]).

    Auch der ruhende Bestand des Vermögens kann Anknüpfungspunkt für eine Steuerbelastung sein, wie dies insbesondere bei der Vermögensteuer und den Realsteuern der Fall ist (vgl. BVerfGE 13, 331 [348]; 43, 1 [7]).

    Das Konzept der geltenden Vermögensteuer (vgl. BVerfGE 40, 109 [119]; 41, 269 [281]; 43, 1 [7]) entspricht diesen Anforderungen.

    Diese Grenze, die für eine Vermögensteuer nur im Wege der Gesamtbetrachtung, auch unter Berücksichtigung sonstiger Einkommensquellen und deren steuerlicher Belastung, ermittelt werden kann, ist bei einem Vermögensteuersatz von 1 v. H., wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, bei durchschnittlichen Verhältnissen in der Regel nicht überschritten (vgl. BVerfGE 43, 1 [7 f.]).

    Praktisch legt der Senat damit die derzeit für die Einkommensteuer geltenden Höchstsätze allgemein als äußerste Grenze der Gesamtsteuerbelastung fest, und zwar gerade in bezug auf das Einkommen aus Vermögen, welchem als "fundiertem Einkommen" jedenfalls traditionell eine gesteigerte Steuerkraft zuerkannt wird (vgl. Fux, Die Vermögensteuer, Handbuch der Finanzwissenschaft, Bd. 2, 1927, S. 133 [135 f.]; vgl. auch BVerfGE 43, 1 [7]).

    Während in BVerfGE 43, 1 (7) 42 noch davon ausgegangen wurde, daß "die an Vermögenswerte anknüpfende Vermögensteuer rechtlich nicht als Ertragsteuer angelegt" sei und man die Bezugnahme auf die Erträge als politische Richtlinie zum Ausmaß der Besteuerung verstand, wird jetzt die Vermögensteuer verbindlich und maßstäblich auf das Modell einer Sollertragsteuer festgelegt.

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    a) Bei der Prüfung der Frage, ob mit § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG eine Ungleichbehandlung verbunden ist, ist davon auszugehen, dass die gesetzgeberische Unterscheidung zwischen beschränkter (§ 1 Abs. 4, § 49 EStG) und unbeschränkter (§ 1 Abs. 1 bis Abs. 3, § 2 EStG) Steuerpflicht als sachgerecht und die damit verbundene unterschiedliche Behandlung der entsprechenden Personengruppen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig als gerechtfertigt anzusehen ist (vgl. BVerfGE 43, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2010 - 2 BvR 1178/07 -, NJW 2010, S. 2419 ).
  • LG Berlin, 07.12.2017 - 67 S 218/17

    Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG-Vorlage

    Darin allein liegt noch kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Oktober 1976 - 1 BvR 2328/73, BVerfGE 43, 1, juris Tz. 33).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Das Gebot der Steuergleichheit fordert zumindest für die direkten Steuern eine Belastung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 43, 1 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 82, 60 ; 89, 346 ).
  • BFH, 10.01.2012 - I R 66/09

    Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override (§ 50d Abs. 8 EStG 2002/2004)? -

    Mit Steuerpflichtigen, die ausschließlich über entsprechende Inlandsbeziehungen verfügen oder die mit ihren Auslandseinkünften unter Anrechnung einer ausländischen Steuer im Inland besteuert werden, sind Steuerpflichtige mit einschlägigen, freigestellten Auslandseinkünften so gesehen bereits im Ausgangspunkt ebenso wenig vergleichbar, wie dies beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1976  1 BvR 2328/73, BVerfGE 43, 1, BStBl II 1977, 190; s. auch Beschlüsse vom 24. Februar 1989  1 BvR 519/87, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1990, 359; vom 9. Februar 2010  2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327).
  • BFH, 11.12.2013 - I R 4/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der

    Mit Steuerpflichtigen, die ausschließlich über entsprechende Inlandsbeziehungen verfügen oder die mit ihren Auslandseinkünften unter Anrechnung einer ausländischen Steuer im Inland besteuert werden, sind Steuerpflichtige mit einschlägigen, freigestellten Auslandseinkünften so gesehen bereits im Ausgangspunkt ebenso wenig vergleichbar, wie dies beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1976  1 BvR 2328/73, BVerfGE 43, 1, BStBl II 1977, 190; s. auch Beschlüsse vom 24. Februar 1989  1 BvR 519/87, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1990, 359; vom 9. Februar 2010  2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327; s. vor diesem Hintergrund zur gleichheitsrechtlichen Unvereinbarkeit der Methode der Freistellung und der Methode der Anrechnung als beiderseitige Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch den Antrag des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2013 A 2013/0010 an den österreichischen Verfassungsgerichtshof, abrufbar unter www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/2010150039.pdf?458h7x).
  • BFH, 20.08.2014 - I R 86/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Mit Steuerpflichtigen, die ausschließlich über entsprechende Inlandsbeziehungen verfügen oder die mit ihren Auslandseinkünften unter Anrechnung einer ausländischen Steuer im Inland besteuert werden, sind Steuerpflichtige mit einschlägigen, freigestellten Auslandseinkünften so gesehen bereits im Ausgangspunkt ebenso wenig vergleichbar, wie dies beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1976  1 BvR 2328/73, BVerfGE 43, 1, BStBl II 1977, 190; s. auch Beschlüsse vom 24. Februar 1989  1 BvR 519/87, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1990, 359; vom 9. Februar 2010  2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327; s. vor diesem Hintergrund zur gleichheitsrechtlichen Unvereinbarkeit der Methode der Freistellung und der Methode der Anrechnung als beiderseitige Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch den Antrag des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2013 A 2013/0010 an den österreichischen Verfassungsgerichtshof, abrufbar unter www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/2010150039.pdf?458h7x).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07

    Abzugsbesteuerung der im Inland erzielten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

    Der beschränkt Steuerpflichtige wird im Inland nicht im Rahmen seiner vollen (vom Gesamteinkommen abhängenden) Leistungsfähigkeit zur Einkommensteuer herangezogen (vgl. BVerfGE 43, 1 ).

    Denn mit dem Grundfreibetrag soll das unabweisbare Lebenshaltungsbedürfnis des Einzelnen berücksichtigt werden (BVerfGE 43, 1 ).

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

    Sie zielt nicht auf die Einkommensverwendung ab, sondern auf die im Vermögen liegende potentielle Ertragskraft und das daraus fließende fundierte Einkommen (BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28.95 - BFHE 182, 243 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 - 1 BvR 2328/73 - BVerfGE 43, 1 ).
  • BFH, 20.04.1988 - I R 219/82

    Beschränkte Steuerpflicht - Erlaß - Grenzgänger

    Diese Beurteilung entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 11. August 1961 VI 30/60 U, BFHE 73, 603, BStBl III 1961, 486; vom 16. August 1963 VI 96/62 U, BFHE 77, 456, BStBl III 1963, 486; vom 14. Februar 1975 VI R 210/72, BFHE 115, 319, 321, BStBl II 1975, 497; vgl. auch Urteil vom 10. Oktober 1973 I R 162/71, BFHE 110, 414, BStBl II 1974, 30, und vom 5. Februar 1965 VI 334/63 U BFHE 82, 290, BStBl III 1965, 352) und des BVerfG (Beschlüsse vom 24. September 1965 1 BvR 228/65, BVerfGE 19, 119, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1965, 572; vom 12. Oktober 1976 1 BvR 2328/73, BVerfGE 43, 1, BStBl II 1977, 190; vom 5. September 1975 1 BvR 219/75, HFR 1975, 540).

    Jedenfalls dann, wenn die Erhebung einer Steuer konfiskatorisch oder erdrosselnd wirkt, liegt aber eine Verletzung der Eigentumsgarantie vor (vgl. BVerfGE 19, 119, 128 f.), die eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zum (teilweisen) Erlaß der Steuer auslösen kann (BVerfGE 43, 1, 12).

    Auch die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger ist aber am Prinzip der Leistungsfähigkeit ausgerichtet (BVerfGE 43, 1, BStBl II 1977, 190; Wassermeyer, JDStJG 1985, 49, 55).

  • BFH, 25.04.2001 - II R 14/98

    Zurechnung von Erträgen und Vermögen einer Auslandsstiftung nach § 15 AStG

  • FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 153/06

    Körperschaftsteuer: Ausgabenabzugsverbot bei steuerfreien Bezügen aus

  • LG Berlin, 14.09.2017 - 67 S 149/17

    Wohnraummiete: Verfassungswidrigkeit der "Mietpreisbremse"; Anforderungen an die

  • LG Berlin, 14.09.2017 - 67 O 149/17

    Mietpreisbremse: Gescheitert - nicht verfassungswidrig

  • FG Hamburg, 26.07.2001 - II 377/00

    Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler verfassungs- und

  • BVerwG, 21.03.2007 - 10 BN 4.06

    Verstoß einer Zweitwohnungssteuer als einer Vermögenssteuer gleichartigen Steuer

  • FG Hamburg, 04.03.1997 - II 95/94

    Anspruch auf abweichende Festsetzung festgesetzer Abzugsteuer; Unbilligkeit der

  • BFH, 21.09.2005 - II R 56/03

    § 16 Abs. 2 ErbStG nicht verfassungswidrig - offen bleibt die Frage nach der

  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 13.592

    Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende

  • FG Hamburg, 20.07.1999 - II 299/97

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschalbesteuerung von Schifffahrtsunternehmen und

  • FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14

    Keine verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Bedenken

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 162/85

    Die Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

  • FG Köln, 26.04.2023 - 5 K 1403/21

    Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von

  • BFH, 21.04.1977 - IV R 161/75

    Erhebung von Lohnsummensteuer - Verstoß gegen das Grundgesetz - Erzielung von

  • FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 416/02

    Ab VZ 1999 kein Sonderausgabenabzug für Nachzahlungszinsen

  • BFH, 21.04.1977 - IV R 162/75

    Erhebung von Lohnsummensteuer - Verstoß gegen das Grundgesetz - Erzielung von

  • FG Nürnberg, 10.01.2013 - 6 K 1643/12

    Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit der Besteuerung beschränkt

  • BVerfG, 08.03.1978 - 1 BvR 117/78

    Gewährung eines Steuererlasses aus Billigkeitsgründen - Verlust und Gewinn eines

  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270

    Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende

  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 829/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG in Bezug auf Bewohner sogenannter

  • BVerwG, 12.01.1989 - 8 B 86.88

    Zweitwohnungssteuer - Örtliche Aufwandssteuer - Umsatzsteuer - Vermögensteuer -

  • BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 459/82

    Verfassungsmäßigkeit der Gegenseitigkeitsverbürgung im Staatshaftungsrecht

  • BFH, 04.02.1987 - I R 252/83

    Abzug der Kapitalertragsteuer sowie Ausschluß von der Vergütung der

  • FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94

    Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1988/87

    Zweitwohnungssteuer

  • FG Saarland, 04.04.2023 - 2 K 1405/19

    Steuerliche Schlechterstellung beschränkt Steuerpflichtiger durch abgeltend

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