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   BFH, 23.02.1977 - II R 159/72   

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https://dejure.org/1977,769
BFH, 23.02.1977 - II R 159/72 (https://dejure.org/1977,769)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1977 - II R 159/72 (https://dejure.org/1977,769)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1977 - II R 159/72 (https://dejure.org/1977,769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt in gegenseitigen Vertrag - Verpflichtung - Teil einer Gegenleistung - Unausgewogenheit der Verpflichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG (1940) § 11 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 543
  • DB 1977, 1881
  • BStBl II 1977, 486
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 06.12.2017 - II R 55/15

    Entgeltliche Mieterdienstbarkeit als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

    Eine solche Gegenleistung liegt bei einer Verpflichtung des Grundstückskäufers zur Eingehung eines gegenseitigen Vertrags mit einem Dritten vor, wenn gewichtige Umstände eine Unausgewogenheit der wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Grundstückskäufer und dem Dritten erkennen lassen und der Grundstückskäufer die höherwertige Leistung erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BFHE 121, 543, BStBl II 1977, 486, betreffend Verpflichtung zum Eintritt in einen Bierlieferungsvertrag).

    Demgegenüber ist eine Verpflichtung des Grundstückskäufers zum Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten keine Gegenleistung, wenn sich die Verpflichtungen der Vertragspartner in einem ausgewogenen Verhältnis gegenüberstehen; in diesem Fall findet kein auf den Erwerbsgegenstand bezogener Wertzufluss oder -abfluss statt (BFH-Urteil in BFHE 121, 543, BStBl II 1977, 486).

  • FG Saarland, 14.10.2015 - 2 K 1271/13

    Einbezug einer Mieterdienstbarkeit in die Bemessungsgrundlage für die

    Bei Ausgewogenheit der beiderseitigen Verpflichtungen zwischen dem Veräußerer bzw. dem Dritten einerseits und dem Erwerber andererseits ist der Wert der Vertragsübernahme- bzw. -abschluss-verpflichtung aber mit Null anzusetzen (BFH vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BStBl II 1977, 486).

    Aus der Sicht dessen, dem der Vertrag keine Nachteile bringe, stelle die Einschränkung der Dispositionsfreiheit im Allgemeinen keine Last dar (BFH vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BStBl II 1977, 486).

  • BFH, 07.12.1994 - II R 9/92

    Bemessungsgrundlage bei symbolischem Grundstückskaufpreis von 1,- DM

    Bei Ausgewogenheit der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem übernommenen Vertrag ist der Wert der Vertragsübernahme hingegen mit 0 DM anzusetzen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BFHE 121, 543, BStBl II 1977, 486, und vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440; Boruttau/Egly/Sigloch, a. a. O., § 9 Rdnr. 243).
  • FG Saarland, 05.08.2015 - 2 K 1271/13

    Keine Einbeziehung einer Mieterdienstbarkeit in die Bemessungsgrundlage für die

    Bei Ausgewogenheit der beiderseitigen Verpflichtungen zwischen dem Veräußerer bzw. dem Dritten einerseits und dem Erwerber andererseits ist der Wert der Vertragsübernahme- bzw. -abschlussverpflichtung aber mit Null anzusetzen (BFH vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BStBl II 1977, 486 ).

    Aus der Sicht dessen, dem der Vertrag keine Nachteile bringe, stelle die Einschränkung der Dispositionsfreiheit im Allgemeinen keine Last dar (BFH vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BStBl II 1977, 486 ).

  • BFH, 13.12.1989 - II R 115/86

    Grunderwerbsteuerliche Gegenleistung bei Beauftragung (und Bevollmächtigung) von

    Denn in diesem Fall findet im Verhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber kein auf den Erwerbsgegenstand bezogener Wertzufluß bzw. -abfluß statt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BFHE 121, 543, BStBl II 1977, 486).
  • BFH, 29.07.1998 - II R 39/96

    Grunderwerbsteuer - Bemessungsgrundlage - Eigentumswohnung zur Vermietung -

    Im Streitfall bestünden derartige Zweifel, weil nach der im Jahre 1982 vorliegenden Rechtsprechung des BFH zu den sonstigen Leistungen i.S. des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG (vgl. etwa Urteil vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BFHE 121, 543, BStBl II 1977, 486) anzunehmen gewesen sei, daß ein Einbeziehen der an Dritte zu entrichtenden Entgelte in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage nur in besonderen Fällen in Betracht gekommen sei und eine Prüfung der Angemessenheit vorausgesetzt habe.
  • BFH, 12.02.1992 - II R 20/91

    Keine Übertragung von Rechtsprechung zu Bauherrenmodellen auf Erwerbermodelle

    Bei Unangemessenheit liegt dagegen in Höhe von deren Wert eine Gegenleistung vor (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BFHE 121, 543, BStBl II 1977, 486).
  • BFH, 09.10.1991 - II R 91/90

    Grunderwerbsteuerfreiheit von Beiträgen an den Verwalter zwecks Bildung einer

    Hierzu hat der erkennende Senat (für den Fall des Eintritts in eine Bierbezugsverpflichtung) in seinem Urteil vom 23. Februar 1977 II R 159/72 (BFHE 121, 543, BStBl II 1977, 486) entschieden, daß die Verpflichtung zum Eintritt in einen gegenseitigen Vertrag nur dann als Teil der Gegenleistung angesehen werden kann, wenn gewichtige Umstände eine Unausgewogenheit der wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen zu Lasten des Eintretenden erkennen lassen.
  • FG Niedersachsen, 17.01.1996 - III 261/94

    Anspruch auf Abänderung eines Grunderwerbsteuerbescheides; Voraussetzung für eine

    Hinsichtlich der vom FA durch die hier angegriffenen Bescheide in die Bemessungsgrundlage einbezogenen Gebühren für die Vermietungsvermittlung hatte der BFH noch in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1985 (II B 24-29/85, BStBl II 1985, 627) eine Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer als ernstlich zweifelhaft betrachtet, von derartigen rechtlichen Zweifeln muß erst recht für den hier noch weiter zurückliegenden Zeitpunkt der erstmaligen Veranlagung im Jahre 1982 ausgegangen werden, überdies war im Jahre 1982 nach der seinerzeit ergangenen BFH-Rechtsprechung zu den hier fraglichen "sonstigen Gegenleistungen" i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1940 davon auszugehen, daß eine Einbeziehung von an Dritte zu entrichtenden Entgelten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage nur "in besonderen Fällen" in Betracht kam und eine Prüfung der Angemessenheit der vom Erwerber gegenüber dem Dritten - im Streitfall, der BGA - erbrachten Leistungen voraussetzte (BFH-Urteil vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BStBl II 1977, 486).
  • BFH, 13.05.1992 - II R 13/89

    Zugehörigkeit von Aufwendungen für die Errichtung eines Fertighauses zur

    Leistungen auf Grund solcher Verträge sind insoweit als Gegenleistung anzusehen, als der Leistung des Grundstückserwerbers keine angemessene Gegenleistung gegenübersteht (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440, und vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BFHE 121, 543, BStBl II 1977, 486).
  • BFH, 13.12.1989 - II B 124/86

    Begriff der Gegenleistung - Ausgewogenheit der gegenseitigen Leistungspflichten

  • BFH, 12.02.1992 - II R 18/91

    Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne - Unterschiede des

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