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   BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73   

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https://dejure.org/1976,417
BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73 (https://dejure.org/1976,417)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1976 - IV R 90/73 (https://dejure.org/1976,417)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1976 - IV R 90/73 (https://dejure.org/1976,417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für die Reise eines Facharztes - Fachkongreß in Japan - Betriebsausgaben - Gelegenheit zum Besuch touristisch interessanter Städte - Besichtigungen und Besprechungen - Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre - Befriedigung privater Interessen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 Satz 2

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 28
  • NJW 1977, 1120 (Ls.)
  • DB 1976, 2285
  • BStBl II 1977, 54
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73
    Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen Bereich als auch dem der Lebensführung angehören können (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 36/64 U, BFHE 82, 88, BStBl III 1965, 279), führen nur dann zu abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend in beruflichem Interesse unternommen werden, wenn also die Befriedigung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nichtabzugsfähig, sofern sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßtäben sicher und leicht abgrenzen läßt (BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; I R 212/72; vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).

    Dazu reicht die Darlegung eines allgemeinen beruflichen Interesses nicht aus, denn auch die Förderung der allgemeinen beruflichen Bildung ist Teil der Allgemeinbildung (vgl. BFH-Urteil I R 212/72); die erforderliche klare Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre wäre sonst in solchen Fällen nicht gewährleistet.

    Die gegenteilige Auffassung, die das FG auf das BFH-Urteil vom 20. März 1969 IV R 157/68 (BFHE 95, 187, BStBl II 1969, 338) stützt, verkennt die strengen Anforderungen, die nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil I R 212/72) an den Nachweis der beruflichen Veranlassung einer Reise zu stellen sind.

  • BFH, 01.04.1971 - IV R 72/70

    Berufliche Veranlassung - Besuch eines Ärzte-Kongresses - Dauer der Anreise -

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73
    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nichtabzugsfähig, sofern sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßtäben sicher und leicht abgrenzen läßt (BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; I R 212/72; vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).

    An den von dem Steuerpflichtigen zu führenden Nachweis des beruflichen Charakters der Reise sind strenge Anforderungen zu stellen (BFH-Urteil IV R 72/70).

    Die Reise ist in ihrer Gesamtheit zu würdigen; eine Aufteilung der Reisekosten kommt nicht in Betracht (BFH-Urteil IV R 72/70).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73
    Nach der Auslegung, die § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG durch die Rechtsprechung des BFH erfahren hat (vgl. insbesondere den Beschluß des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17), verbietet diese Vorschrift zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der privaten Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern.

    Es soll verhindert werden, daß Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewußt herbeigeführte Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerrechtlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen entsprechenden Beruf haben, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken müssen (GrS 2/70).

  • BFH, 04.12.1974 - I R 112/73

    Einzelne Aufwendungen - Betriebliches Interesse - Organisierte Informationsreise

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73
    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nichtabzugsfähig, sofern sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßtäben sicher und leicht abgrenzen läßt (BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; I R 212/72; vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).

    Wenn das FG ausführt, bei einer längeren Reise seien Ruhetage erforderlich und daher beruflich veranlaßt, so verkennt es, daß die lange Dauer der Reise im Streitfall nicht beruflich veranlaßt war und daß jedenfalls im Rahmen der Gesamtwürdigung einer Reise auch zu prüfen ist, wie solche Entspannungsphasen gestaltet werden (Urteil des BFH I R 112/73).

  • BFH, 18.02.1965 - IV 209/63 U

    Reisekosten der Ehefrau, die ihren Mann auf einer Geschäftsreise nach den USA

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73
    Entgegen der Auffassung des FG stellen auch die Teilnahme der Kinder der Kläger an der Reise und die dafür aufgebrachten erheblichen Kosten ein Indiz für den privaten Anlaß der Reise dar (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 209/63 U, BFHE 82, 96, BStBl III 1965, 282); dabei ist es unbeachtlich, daß beide Kinder Medizin studierten.
  • BFH, 18.02.1965 - IV 36/64 U
    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73
    Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen Bereich als auch dem der Lebensführung angehören können (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 36/64 U, BFHE 82, 88, BStBl III 1965, 279), führen nur dann zu abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend in beruflichem Interesse unternommen werden, wenn also die Befriedigung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 20.03.1969 - IV R 157/68

    Reise eines Arztes - Interntionaler Kongreß - Katholische Ärzte - Berufliche

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73
    Die gegenteilige Auffassung, die das FG auf das BFH-Urteil vom 20. März 1969 IV R 157/68 (BFHE 95, 187, BStBl II 1969, 338) stützt, verkennt die strengen Anforderungen, die nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil I R 212/72) an den Nachweis der beruflichen Veranlassung einer Reise zu stellen sind.
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    In der Folgezeit betrachtete der BFH zunehmend jeweils die gesamte Reise als Einheit: Sei eine ausschließliche oder weitaus überwiegende betriebliche Veranlassung, die der Steuerpflichtige zu beweisen habe, nicht gegeben, so folge aus § 12 Nr. 1 EStG, dass die gesamten Kosten der Reise grundsätzlich zu den Lebenshaltungskosten gehörten, selbst wenn eine berufliche Tätigkeit gefördert werde; eine Aufteilung der Reisekosten komme dann grundsätzlich nicht in Betracht (Urteile vom 22. Juli 1965 IV 55/65 U, BFHE 83, 406, BStBl III 1965, 646; vom 4. August 1967 VI R 289/66, BFHE 90, 52, BStBl III 1967, 776 - Reise eines Geografielehrers mit seiner Ehefrau nach Ostafrika; vom 4. August 1967 VI R 192/66, BFHE 90, 50, BStBl III 1967, 774 - Reise eines Englischlehrers mit seinem PKW nach England; vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; auch Beschluss des Großen Senats in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, unter II. 7.; ferner Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54; vom 28. Oktober 1976 IV R 63/75, BFHE 121, 31, BStBl II 1977, 203; in BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Der I. Senat geht davon aus, daß er mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung von mehreren Entscheidungen anderer Senate abweichen würde: Bereits der erste Teil der Gesamtreise - die vom Fachverband veranstaltete Informationsreise - wäre nach den Urteilen des IV. Senats vom 15. Juli 1976 IV R 90/73 (BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54) sowie IV R 65/73 (nicht veröffentlicht), IV R 118/73 (nicht veröffentlicht), IV R 20/74 (nicht veröffentlicht), IV R 198/74 (nicht veröffentlicht) und vom 28. Oktober 1976 IV R 64/75 (nicht veröffentlicht) wegen Überschneidung beruflicher und privater Interessen nicht beruflich veranlaßt.

    Betrieblich veranlaßt ist eine solche Reise erst dann, wenn das Reiseprogramm auf die besonderen betrieblichen oder beruflichen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Teilnehmer zugeschnitten ist (BFH-Urteile I R 212/72; IV R 90/73; vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).

    g) Schließlich hält es der Große Senat für zutreffend, für eine betrieblich (beruflich) veranlaßte Auslandsgruppenreise zu Informationszwecken nicht nur zu fordern, daß das Reiseprogramm straff organisiert ist, sondern auch, daß die Teilnahme des Steuerpflichtigen an diesem Programm feststeht (BFH-Urteile IV R 90/73; vom 28. Oktober 1976 IV R 63/75, BFHE 121, 31, BStBl II 1977, 203; vom 4. August 1977 IV R 30/76, BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829).

    a) Im Einzelfall ist die Auslandsgruppenreise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Organisation und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (vgl. BFH-Urteile I R 212/72; IV R 90/73; IV R 35/76).

    Daraus hat die neuere Rechtsprechung des BFH zu Studienreisen mit Recht gefolgert, daß eine betriebliche Veranlassung einer Reise nur anerkannt werden kann, wenn die Verfolgung privater Interessen sowohl nach dem Programm als auch nach der tatsächlichen Gestaltung der Reise nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile I R 212/72; I R 112/73; IV R 90/73; IV R 35/76; IV R 30/76).

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Gleiches gilt, wenn die berufliche bzw. betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Befriedigung privater Interessen, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nicht ins Gewicht fällt und nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteile vom 21. November 1997 VI R 24/97, BFH/NV 1998, 449; vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10; vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, und vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54).
  • FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96

    Keine Geltung des Aufteilungsverbots (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG ) für Reisekosten

    Eine Reise gilt daher nur dann als beruflich veranlasst, wenn sie dem Besuch einer straff organisierten Fachtagung dient und die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BStBl 1977, 54 und vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313 , BStBl II 1990, 736).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 04.08.1977 - IV R 30/76

    Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß im Ausland

    Aufwendungen für die Teilnahme eines Arztes an einem Fortbildungskongreß sind dann keine Betriebsausgaben, wenn nicht feststeht, daß der Steuerpflichtige an den Veranstaltungen teilgenommen hat (BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54).

    Eine Reise gilt daher in der Regel nur dann als beruflich veranlaßt, wenn sie dem Besuch einer straff organisierten Fachtagung dient und die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist; dabei wird vorausgesetzt, daß die Teilnahme des Steuerpflichtigen an den Veranstaltungen feststeht (BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54).

  • BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94

    Fortbildungsveranstaltung auf einem Fährschiff

    Bereits im Urteil vom 15. Juli 1976 IV R 90/73 (BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54) hat der erkennende Senat entschieden, daß die Aufwendungen für eine Reise zu einem Internationalen Krebskongreß in Tokio für Fachärzte für Röntgenologie und Strahlenkunde nicht bereits deshalb weitaus überwiegend betrieblich veranlaßt und damit insgesamt abzugsfähig waren, weil an den außerdem aufgesuchten Orten von allgemein touristischem Interesse Veranstaltungen von allgemein ärztlichem Interesse stattfanden.

    Daß die Kläger diese Zeit möglicherweise auch für Fachgespräche und den Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen und die Referenten genutzt haben, ist angesichts des gewählten Beförderungsmittels unerheblich (vgl. BFH-Urteile in BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54, und vom 9. März 1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711).

  • BFH, 23.04.1992 - IV R 27/91

    Betriebsausgabenabzug von Fortbildungsveranstaltungskosten

    Der BFH hat allerdings mehrfach betont, daß die Kosten einer Reise grundsätzlich nur einheitlich entweder Betriebsausgaben oder nichtabziehbare Kosten der Lebensführung sind (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238; vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213); daran ist auch künftig festzuhalten.
  • BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76

    Reisejournalist - Liebhaberei - Langjährige Verluste

    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Organisation und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238; BFH-Beschluß GrS 8/77).
  • BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein

    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko-City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 12.01.2006 - VI B 101/05

    Grundsätzliche Bedeutung: Auslandsreise, WK-Abzug

  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

  • BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76

    Reisekosten - Betriebsausgaben - Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung -

  • BFH, 28.10.1976 - IV R 63/75

    Berufliche Veranlassung - Aufwendungen - Lehrgang des Deutschen Anwaltsvereins -

  • FG Köln, 11.04.2001 - 10 K 723/96

    Abziehbarkeit der Kosten von Auslandsreisen als Werbungskosten beziehungsweise

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